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Hier ist Transparenz umkämpft: Das Rathaus, Sitz der Solothurner Kantonsregierung. © cc-by-sa-4 Alfred Weyeneth

Konsequent für Transparenz – und nur knapp wiedergewählt

Martin Stoll /  Die Solothurner Öffentlichkeitsbeauftragte trat konsequent fürs Öffentlichkeitsgesetz ein – und wurde vom Parlament abgestraft.

psi. Dieser Gastbeitrag erschien zuerst auf der Website des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch.

Laut der «Solothurner Zeitung» gab es zwar keine gezielte Kampagne gegen die Öffentlichkeitsbeauftragte Judith Petermann Büttler. Ihre knappe Wiederwahl zeigt jedoch, dass sie sich mit ihrem jahrelangen Engagement für eine konsequente Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton nicht nur Freunde gemacht hat.

Einige Kantonsrätinnen und -räte nutzten die Wahl, um ihre Unzufriedenheit auszudrücken – vor allem wegen Petermann Büttlers konsequenter Auslegung des Öffentlichkeitsprinzips, oft gegen den Willen von Regierungsrat und Gemeindevertretern. Auch ihre klare Haltung im Datenschutz sorgte für Kritik.

Seit Jahren konsequent für Transparenz

Petermann Büttler hat im Kanton Solothurn in mehreren Fällen für die Offenlegung amtlicher Dokumente gesorgt. Gerichte stützten immer wieder die Entscheide der Öffentlichkeitsbeauftragten. So wollten die Solothurner Spitäler Details einer umstrittenen Kündigung geheim halten. Petermann Büttler entschied, dass die Abgangsvereinbarung veröffentlicht werden müsse, da «ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit» bestehe, zu erfahren, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden.

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In Derendingen kämpfte ein Bürger für die Offenlegung der Verträge zwischen dem lokalen Energieversorger EWD und der BKW. Petermann Büttler widersprach der Argumentation, eine Geheimhaltungsklausel stehe über dem Öffentlichkeitsgesetz, und stellte klar: «Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann einzig aufgrund der im Gesetz geregelten Ausnahmen verweigert oder eingeschränkt werden.»

Auch in der Debatte um die coronabedingte 25-Millionen-Entschädigung für die Solothurner Spitäler empfahl Petermann Büttler, die zugrunde liegenden Finanzdaten offenzulegen. Sie betonte, dass nicht alle Zahlen unter das Geschäftsgeheimnis fallen, denn viele dieser Zahlen seien bereits öffentlich zugänglich.

Besonders brisant war ihr Entscheid in der Frage der Arztsaläre. Die Solothurner Spitäler hatten sich monatelang geweigert, die höchsten Löhne ihrer Kaderärzte offenzulegen. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens entschied Petermann Büttler, dass diese Informationen öffentlich gemacht werden müssen. Es bestehe ein Interesse, die Löhne an öffentlichen Spitälern zu erfahren, hielt sie in ihrer Empfehlung fest. Der Regierungsrat veröffentlichte daraufhin die Zahlen: Der bestbezahlte Arzt verdiente 886’710 Franken pro Jahr – ein Anstieg um 56 Prozent innerhalb von fünf Jahren. 

Gut funktionierende Umsetzungspraxis

Der Kanton Solothurn ist in Sachen Transparenz gut unterwegs. Zwar gibt es auch hier Verwaltungsstellen, die den Zugang zu Dokumenten oder Daten ohne gute Gründe verweigern. Ebenso kommt es vor, dass Gesuchstellende die Grenzen des Informationsgesetzes falsch einschätzen und zu viel verlangen. Hier spielt die Schlichtungsstelle unter der Leitung der Öffentlichkeitsbeauftragten eine zentrale Rolle. Ihre Arbeit sorgt für eine funktionierende Balance zwischen öffentlichem Interesse und berechtigtem Schutz von Daten.

Petermann Büttler selbst betonte im Jahr 2023 anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Solothurner Öffentlichkeitsgesetzes, wie wichtig die Schlichtungsverfahren für den Dialog zwischen Behörden und Gesuchstellenden sind. «Wer ein Zugangsgesuch stellt, wird vielleicht im ersten Moment als ‹Stürmi› wahrgenommen, dabei nimmt er oder sie ein Recht in Anspruch. Im Schlichtungsverfahren achten wir darauf, dass die gesuchstellende Person und die Behörde ins Gespräch kommen.» Das Ziel sei nicht der Konflikt, sondern eine Einigung, hinter der beide Seiten stehen könnten.

Weil Medien und Zivilgesellschaft im Kanton Solothurn ihre Informationsrechte konsequent nutzen, hat sich über die Jahre eine solide Umsetzungspraxis entwickelt. Petermann Büttlers Engagement für Transparenz hat den Kanton geprägt – ihre knappe Wiederwahl verdeutlicht jedoch, dass ihr konsequentes Eintreten für Transparenz nicht überall auf Zustimmung stösst.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Martin Stoll ist Geschäftsführer des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch. Dieser setzt sich für die für die konsequente Umsetzung der schweizerischen Öffentlichkeitsgesetze ein.
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3 Meinungen

  • am 27.03.2025 um 10:36 Uhr
    Permalink

    Die nur knapp erfolgte Wiederwahl der äusserst kompetenten und engagierten Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz kommt einem Angriff auf die Bürgerrechte gleich und passt leider in en grösseres Bild der Schwächung einer unabhängigen Stelle, die zwischen Bürgerinnen und staatlichen Stellen vermitteln soll:
    – Verwaltungsstellen spielen bei Herausgabegesuchen auf Zeit und verzögern die Herausgabe;
    – Bei Schlichtungsverhandlungen vor der Beauftragten erscheinen subalterne Mitarbeitende ohne Verhandlungsinstruktion und -kompetenz;
    – liegt eine Empfehlung der Beauftragten vor, wird das Verfahren weiter verzögert;
    – selbst dort, wo Gerichtsentscheide in analogen Fällen vorliegen und die Sachlage glasklar ist, wird eine Herausgabe verweigert.
    Dass der Denkzettel nicht orchestriert war, ist falsch. Kurz vor der Wahl wurden gezielt SMS an Kantonsräte verschickt, die zur Abwahl aufforderten. Nur die gezielte Intervention Aussenstehender konnte ein grösseres Debakel verhindern.

  • am 27.03.2025 um 14:22 Uhr
    Permalink

    Wie kommt es, dass nicht ein einziges Mal gesagt wird, welcher Partei Dr. Judith Petermann Bütler angehört? Es sei hier nachgeholt: SVP. Petermann Bütler nimmt ihre Aufgabe im Sinne von Transparenz und Bürgerrechten sehr engagiert und gewissenhaft wahr. Das ist auch der Grund, warum sie sich häufig gegen eine intransparente Verwaltung und die Verschleierungspolitik des alten Regierungsrates stellen muss. Offenbar soll auch sie eingeschüchtert werden, damit sie sich regierungskonform verhält.

    • am 28.03.2025 um 21:59 Uhr
      Permalink

      Diese Information ist falsch. Frau Petermann Büttler ist nicht Mitglied der SVP. Kommentare mit offensichtlichen Falschinformationen sollten meines Erachtens umgehend entfernt werden.

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