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Spricht im Parlament: Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der ausserordentlichen Session zur CS-Übernahme durch die UBS am 12. April 2023 © Parlamentsdienste/Tim Loosli

Die Wegsperrklausel per Notrecht bleibt

Martin Stoll /  Der Bundesrat umging das Öffentlichkeitsprinzip per Notrecht. Trotz Kritik des Öffentlichkeitsbeauftragten sieht er keine Fehler.

psi. Dies ist ein Gastbeitrag. Er erschien zuerst auf der Website des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch.

Angeblich um in der Krise die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, hebelte der Bundesrat in der jüngsten Vergangenheit das Öffentlichkeitsgesetz gleich zwei Mal per Notrecht aus: 2023 bei der CS-Notfusion und ein Jahr zuvor beim Axpo-Rettungsschirm.

In einem Bericht erklärt sich der Bundesrat jetzt und antwortet auf ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates.

Aktive Information als Ersatz fürs Öffentlichkeitsprinzip

Mit der im September 2022 von der Regierung erlassenen Axpo-Notverordnung verbot die Regierung den Zugang zu Informationen des Unternehmens. Mit dem Rettungspaket garantierte der Bund diesem Finanzhilfen im Umfang von 4 Milliarden Franken. Es war wegen des turbulenten Energiemarktes in Schwierigkeiten geraten.

Als flankierende Massnahme zur Einschränkung der Zugangsrechte sei die aktive Informationspflicht gestärkt worden, rechtfertigt sich der Bundesrat in seinem Bericht ans Parlament. Damit sei auch der Bundesverfassung Genüge getan worden.

Im zweiten Fall sorgte der Bundesrat mit der CS-Notverordnung dafür, dass die Öffentlichkeit wichtige Informationen nicht zu Gesicht bekam, die  zwischen dem Finanzdepartement, der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Nationalbank (SNB) zur Notfusion ausgetauscht worden waren. Die offizielle Begründung: Der Informationsaustausch zwischen Verwaltung und den Banken solle nicht gehemmt werden.

Auch hier betont die Regierung: Transparenz könne durch die proaktive Offenlegung wichtiger Erkenntnisse, Eckwerte und Rahmenbedingungen erreicht werden.

Dies sei kein Ersatz für das Öffentlichkeitsprinzip, argumentierte schon damals der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB), hier bestimme die anfragende Person den Umfang der Informationen selbst. In beiden Notrechts-Fällen hätte die Verwaltung den Zugang zu amtlichen Dokumenten zudem unter Berufung auf Ausnahmeklauseln regulär einschränken können.

Auf Druck des Parlaments wurde im CS-Fall per 15. September 2023 die Aushebelung des Öffentlichkeitsprinzips rückgängig gemacht. Bei der Axpo-Notverordnung wurde die einschränkende Regelung allerdings ins Bundesgesetz zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) aufgenommen.  

Transparenz in Krisen besonders wichtig

In seinem Bericht kommt der Bundesrat nun zum Schluss, dass Krisenmassnahmen der Öffentlichkeit klar vermittelt werden müssen und dem Transparenzbedürfnis durch proaktive Kommunikation sowie die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes «in angemessener Weise» Rechnung getragen werden muss, ohne die zur Krisenbewältigung erforderlichen Ressourcen zu beeinträchtigen.

Auch für die Zukunft schliesst der Bundesrat per Notrecht erlassene Wegsperrklauseln nicht aus. Immerhin weist er – wie der EDÖB – darauf hin, dass das Gesetz «bereits verschiedene Ausnahmebestimmungen kennt, um zwischen widerstreitenden Interessen zu vermitteln». Das Zugangsrecht solle nur in Ausnahmefällen durch Notrecht umfassend ausgeschlossen werden, schreibt die Regierung. Es handle sich um ein vom Gesetzgeber gewolltes Instrument zur Kontrolle der Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger. Dieses sei in Krisensituationen besonders wichtig.

Fazit des 110-Seiten-Berichts: Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Bundesrat auch in der nächsten Notlage Transparenz – und damit ein weiteres Stück Mitsprache und Demokratie – opfert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Martin Stoll ist Geschäftsführer des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch. Dieser setzt sich für die für die konsequente Umsetzung der schweizerischen Öffentlichkeitsgesetze ein.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

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Kontrolle dank Öffentlichkeitsgesetz

Bürgerinnen und Bürger müssen für Transparenz von Regierungen und Verwaltungen stets kämpfen.

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3 Meinungen

  • am 22.06.2024 um 12:39 Uhr
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    «Als flankierende Massnahme zur Einschränkung der Zugangsrechte sei die aktive Informationspflicht gestärkt worden, rechtfertigt sich der Bundesrat in seinem Bericht ans Parlament. Damit sei auch der Bundesverfassung Genüge getan worden.»
    Wenn ich jedoch die gesamte Kommunikation des Bundesrates und der parlamentarischen Institutionen anschaue, so ist mir speiübel! Wie oft wurden wir in den letzten 20 Jahren angelogen und beschissen? Ob es nun vor Wahlen, Abstimmungen etc. ging, immer wieder wurden wir bewusst falsch informiert, dass leider jeweils ein Grossteil der Wähler und Abstimmenden darauf hereinfielen und nach dem Willen der Staatsmacht entschied……und auch hier Frau Keller-Suter waren sie aktiv dabei…z.B. bei der Konzerniniative, als sie sich lautstark immer wieder dagegen einsetzten, dass bei Annahme , die Schweiz einziger Staat sei in Europa , der so was von seinen Firmen verlangte. und somit viele KMU’s zugrunde gehen würden. Jetzt sind wir wirklich Einzigartig in EU !

  • am 22.06.2024 um 16:15 Uhr
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    Angesichts historischer Erfahrung, z.B. mit den Nazis, die letztlich nur mit Notrecht, dem «Ermächtigungsgesetz», ihre Diktatur durchsetzen konnten, ist mir immer wieder unverständlich, wie leichtfertig mit diesem Mittel umgegangen wird. Und das in zunehmendem Mass. Dass wir von den (politischen) Zuständen der Weimarer Republik Welten entfernt sind, macht die Sache nicht besser. Notrecht ist prinzipiell ein diktatorisches Mittel.
    Ich war seinerzeit schockiert, dass mir ein Bundesparlamentarier, den ich im März 2020 kontaktierte, auf meine Bedenken bzgl. Notrecht antwortete, dies sei ja auf nur (!?) sechs Monate begrenzt.
    Dabei wäre eine Lösung sehr einfach zu realisieren, indem jeder Regierungsentscheid, der sich auf Notrecht beruft, innert einer definierten Frist vom Parlament bestätigt werden müsste und sonst automatisch rückgängig gemacht wird. So eine Regelung gibt es meines Wissens nicht, oder irre ich mich?

  • am 23.06.2024 um 07:43 Uhr
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    Wenn wir einfach alle so leben, als ob es die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Form geben würde, wie man es uns weis machen will, dann wird sie unmittelbar real. Das funktioniert emfall auch auf individueller Ebene, lebt wie einen freien Menschen in einem freien Land; und ihr werdet Freiheit erlangen.
    Politiker sind Narren, sie haben genau die Macht über uns, die wir ihnen zugestehen. Sollen sie doch ihr Säuhäfeli/Säudeckeli Spiel in ihren Hinterzimmern spielen, es hat nichts mit uns zu tun.

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