Staatliche Gewaltexzesse gegen eigene Bürger
Rodrigo Duterte, Präsident der Philippinen, ist bekannt für seine verbalen Ausfälligkeiten – und vor allem für seinen brutalen Drogenkrieg. Im Februar hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) deswegen gar eine Voruntersuchung gegen den Staatschef angekündigt. Mitte März hat der Brutalo an der Staatsspitze das Gericht in Den Haag wissen lassen, es habe in seinem Land nichts verloren. Verständlich, dass er seine Tötungsmaschinerie nicht durch ein internationales Gremium genauer unter die Lupe nehmen lassen will. Schliesslich ist das systematische Mordprogramm gewissermassen sein politisches Prinzip: Er hat schon im Wahlkampf gedroht, er werde Drogendelinquenten «ausrotten».
Seit dem Amtsantritt Dutertes 2016 sind nach Angaben der philippinischen Polizei bei Drogenrazzien rund 4000 Menschen ums Leben gekommen. Menschenrechtsorganisationen nennen allerdings eine drei Mal so hohe Zahl an Toten. Die Angaben sind kaum überprüfbar: Mutmassliche Drogenhändler werden ohne juristisches Verfahren von der Polizei auf offener Strasse erschossen. Duterte ist ein erklärtes Vorbild von Donald Trump. Der US-Präsident hat kürzlich angekündigt, ebenfalls schärfer gegen Drogendealer vorgehen zu wollen und diese zwar nicht einfach erschiessen, aber in bestimmten Fällen hinrichten zu lassen.
Menschenrechte gelten auch für Kriminelle
Auch ein anderer Kampf gegen Drogenkartelle und das organisierte Verbrechen forderte und fordert einen hohen Blutzoll: jener in Mexiko. Mexikos Präsident Felipe Calderon versuchte seit seiner Wahl 2006 hart durchzugreifen, um die Sicherheit des Landes wiederherzustellen. In seiner sechsjährigen Amtszeit starben im Zusammenhang mit dem Drogenkrieg mehr als 60 000 Menschen. Diese staatlichen Gewaltexzesse sind vor allem auch deshalb hoch problematisch, weil das Handeln demokratischer Staaten menschenrechtskonform sein muss. Und die Menschenrechte gelten auch für – vermeintliche oder tatsächliche – Kriminelle.
Die Politikwissenschaftlerin Evelyne Tauchnitz untersuchte staatliche Gewalt im Lichte menschenrechtlicher Normen – und kritisiert die einseitig repressiv-militärische Herangehensweise an den Beispielen Mexiko und Indien. Der Fall von Mexiko zeigt, «dass das Kriegsvokabular und das allumfassende Thema Sicherheit kaum Raum liessen für alternative Ansätze der Problemlösung, die nicht in das Muster einer Aufrüstung der Streitkräfte passten», heisst es in einem Bericht zur Untersuchung in «Horizonte – Das Schweizer Forschungsmagazin» (März 2018).
Einseitige Problemanalyse
Die Drogenkartelle wurden von der Regierung vor allem als Bedrohung der Sicherheit, aber auch als Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes dargestellt. Das ist sicher nicht falsch. Doch das ist nur die eine Seite. Dabei ist gemäss «Horizonte» die Möglichkeit völlig ausgeblendet worden, dass «Armut, Perspektivenlosigkeit und Mangel an Bildung die Hauptmotivation dafür sein könnten, weshalb junge Mexikaner in das risikoreiche, aber hochprofitable Drogengeschäft einsteigen. Auch verlor die Regierung kein Wort über die Frage, ob es überhaupt legitime Aufgabe von Armee und Marine ist, die Polizei bei der Verfolgung von Kriminellen zu unterstützen.»
«Die Regierung legitimiert den Einsatz von Zwangsmitteln oft mit dem Argument, die Bevölkerung gegen Sicherheitsbedrohungen schützen zu wollen», erklärt Tauchnitz. Doch von einer Demokratie wie Mexiko erwarte man auch den Respekt fundamentaler Menschenrechte. So müssten die gesetzlichen Regeln und das fundamentale Recht auf Leben aller Staatsbürger respektiert werden. «Das Beispiel des mexikanischen Drogenkriegs zeigt jedoch, dass das Recht auf Schutz des Lebens für die Legitimierung von staatlicher Gewalt instrumentalisiert werden kann.» Solange die Pflicht, Menschenleben zu schützen, nicht auch auf – potenzielle – Kriminelle angewendet werde, könne staatliche Gewalt nicht eingedämmt werden. Nur wenn der Schutzanspruch für alle gelte, erhöhe dies die Wahrscheinlichkeit, dass eine Regierung im Konflikt auf friedlichere Methoden zurückgreife, heisst es im Artikel in «Horizonte».
Im einen Fall die Ursachen angegangen
Besonders aussagekräftig ist die Studie von Evelyne Tauchnitz am Beispiel Indien. Dort konnte sie an ein und demselben Konflikt analysieren, wie zwei unterschiedliche Strategien der Regierung funktionierten. Es geht um den komplexen und langanhaltenden Konflikt mit den Naxaliten, den maoistischen Rebellengruppen. 2004 und 2005 wurden im Bundesstaat Andhra Pradesh Friedensgespräche zwischen Regierung und Rebellen geführt, im Bundesstaat Chhattisgarh dagegen wurde der Aufstand 2009 gewaltsam niedergeschlagen. «Dabei zeigte sich im Fall von Andhra Pradesh, dass die Entscheidungsträger den Konflikt unter sozioökonomischen Aspekten wie Armut, Ungleichheit oder Landbesitz einordneten. Dieses Muster suggerierte, dass es Landreformen braucht, um die Armen vom Kampf gegen die Regierung abzubringen».
Auch wurde die Frage diskutiert, wie man die Rebellen dazu bringen könnte, sich als «normale» politische Gruppierung in den demokratischen Rahmen des Staates einzubringen. Die Regierung verzichtete auch darauf, den Konflikt während der Friedensverhandlungen als gravierendes Sicherheitsproblem darzustellen. Allerdings: Den grossen Durchbruch brachte auch diese Methode nicht. Nach einigen Monaten Waffenruhe sind die Friedensgespräche dann doch gescheitert.
Im andern Fall die Symptome bekämpft
Anders verlief der ähnlich gelagerte Konflikt einige Jahre später in Chhatisgarh: «Dort war der Schutz der Zivilbevölkerung vor Attacken der Rebellen das Hauptargument dafür, dass die indische Zentralregierung Spezialeinheiten in das unwegsame Hinterland schickte. Die dortige Bevölkerung litt in der Folge nicht nur unter der Eskalation der Gewalt, sondern wurde auch verdächtigt, die Rebellen zu unterstützen. Dadurch wurde auch die Zivilbevölkerung zur Zielscheibe exzessiver Staatsgewalt», heisst es im «Horizonte»-Beitrag.
Der Berner Völkerrechtler und Menschenrechtsexperte Walter Kälin würdigt in «Horizonte» die Untersuchung von Evelyne Tauchnitz: «Es ist sehr wichtig, dass man Konfliktsituationen differenziert versteht und aufzeigen kann, mit welchen Argumentationsmustern eine Regierung versucht, ihr Handeln zu legitimieren.» Das Fallbeispiel Mexikos belege, wie der in den Menschenrechten verankerte Schutzanspruch von Staaten missbraucht werden könne, um unzulässige Methoden einzusetzen.
Die Studie von Tauchnitz zeigt einmal mehr: Für die Art der Behandlung und die mögliche Lösung eines politischen Problems kommt es darauf an, wie es definiert, wie es eingeordnet, wie darüber gesprochen wird. Als gutes Beispiel kann man auch den Friedensprozess zwischen den Farc-Rebellen und der Regierung in Kolumbien erwähnen. Unter anderem dank einer neuen Betrachtungsweise aller Beteiligten konnte ein jahrzehntealter interner bewaffneter Konflikt einer Lösung zugeführt werden.
Entscheidend ist, ob man eine Lösung durch Symptombekämpfung herbeiführen will, oder ob auch die tieferen Ursachen ein Thema sind. Natürlich muss man, um zum Drogenproblem zurückzukehren, Drogenhändler im Rahmen der Gesetze hart anfassen. Doch gerade das Beispiel USA zeigt, dass Drogenkonsum vor allem dort deutlich zunimmt, wo die Armut am meisten verbreitet ist. Genau diese Gebiete werden mit Trumps Steuerpolitik allerdings weiter geschwächt. Trumps Absicht, Drogenhändler mit der Todesstrafe zu belegen, ist klassische Symptombekämpfung.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Nach Indien wurden im letzten Jahr für 8,7 Millionen Schweizer Franken Kriegsmaterial exportiert, trotz den kriegerisch ausgefochtenen Konflikten in Indien, die Info Sperber dokumentierte. Wie viele besondere militärische Güter und Rüstungsgüter der ausländischen Werke der Ruag nach Indien verkauft wurden ist nicht bekannt. Die Rüstungsexporte von 8,7 Millionen Franken nach Indien wurden bewilligt, obwohl in Bern sicher bekannt war, dass die Zivilbevölkerung in Indien in gewissen Gebieten zur Zielscheibe exzessiver Staatsgewalt wurde.
Unserer Regierung dürfte auch bekannt sein, dass die USA und Grossbritannien den Krieg im Jemen logistisch unterstützen. Diese beiden Staaten führen auch selber Krieg in Syrien, im Irak. In Afghanistan steht die USA mit anderen Nato Staaten seit 17 Jahren im Krieg. Die USA lassen Verdächtige seit Jahren mit Drohnen töten, ohne Prozesse. Tausende Zivilisten sind bei diesem aussergerichtlichen Terror schon umgekommen. Trotzdem wurde im letzten Jahr von der Schweiz nach den kriegführenden Nato Staaten für Millionen Kriegsmaterial exportiert.
Seit fünfzig Jahren haben wir in verschiedenen Versionen ganz klare «gesetzliche Vorschriften», die es untersagen, dass Kriegsmaterialexporte verboten sind, wenn das Bestimmungsland in einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist»; Kriegsmaterialverordnung, KMV) vom 25. Februar 1998 (Stand am 1. Oktober 2015)
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980112/index.html