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Militär unter Schulhäusern: VBS verbreitete Unwahrheit

Sperber für Sperberauge ©

Red. /  Die Schweiz habe bei der Ratifizierung des Kriegsvölkerrechts Vorbehalte angebracht. Doch diese gelten nicht mehr.

Infosperber hatte darüber informiert, dass es trotz Kriegsvölkerrecht auch in der Schweiz militärische Anlagen unter zivilen Einrichtungen wie Schulen gibt.

Bruno Locher vom Generalsekretariat des Departements für Verteidigung VBS erklärte dazu Ende Januar 2024:

«Der Einbau von militärischen Anlagen unter zivilen Einrichtungen wie beispielsweise Schulen ist nach dem Kriegsvölkerrecht nicht absolut verboten. Zum ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen haben kleinere und bevölkerungsdichtere Länder wie die Schweiz Vorbehalte zu einem entsprechenden Verbot eingebracht, denen mit einer Relativierung der Bestimmungen Rechnung getragen worden ist.»

Das hat sich unterdessen als eine unwahre Irreführung entpuppt. Denn die Schweiz hat die angebrachten Vorbehalte bereits am 17. Juni 2005 offiziell zurückgezogen.

Kantonsschule 1975 XXX
Kantonsschule Zug 1975 bei der Eröffnung (heute stark erweitert): Unter dem Pausenplatz (rot) zwischen dem Ober- und Untergymnasium befand sich rund 30 Jahre lang eine gebunkerte militärische Kommandostelle. Diese ist heute nach Angaben des Kantons aufgehoben, aber das VBS bestätigt, dass andere noch einsatzfähig sind.

VBS: «Vereinzelt noch militärische Infrastrukturen in zivilen Gebäuden oder im Umfeld von zivilen Gebäuden»

Gegenüber Infosperber wollte das VBS nicht angeben, wie viele funktionstüchtige militärische Anlagen unter einem zivilen Gebäude es heute noch gibt. Ein militärisches Geheimnis kann dies nicht sein, so lange die Standorte nicht angegeben werden. Im Folgenden die beiden Fragen von Infosperber und die Antworten des VBS vom 26. September 2024:

1. Wie viele funktionsfähige militärische Anlagen unter einem zivilen Gebäude gibt es noch in der Schweiz?

Antwort VBS: «Es gibt vereinzelt noch militärische Infrastrukturen in zivilen Gebäuden oder im Umfeld von zivilen Gebäuden. Deren Anzahl und Standorte sind klassifiziert.»

2. Wie viele militärische Anlagen unter einem zivilen Gebäude wären im Kriegsfall wieder benutzbar zu machen?

Antwort VBS: «Wie erwähnt, sind die Anzahl der militärischen Anlagen und die Standorte klassifiziert. Ob und wie diese Infrastrukturen im Verteidigungsfall oder bei bewaffneten Konflikten durch die Armee genutzt werden können, würde zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts geklärt.»


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