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Für die Türkei ist er ein Terrorist: der Prediger Fethulla Gülen. © fgulen.com

Gülen in US-Manier per Drohne töten oder entführen

Daniela Gschweng /  Glenn Greenwald fragt, ob sich die Türkei das Recht nehmen könnte, Fethullah Gülen zu entführen oder per Drohne zu töten.

In der Türkei wird derzeit umfassend «gesäubert». Tausende Einrichtungen, die mit dem Prediger Fethullah Gülen in Verbindung stehen sollen, wurden geschlossen. Bereits mehr als 65‘000 Menschen verloren ihre Beschäftigung. Vertraute und Verwandte Gülens wurden festgenommen. Der Prediger, Rivale und einstige Weggefährte Erdogans, der in den USA lebt, steckt nach Meinung des türkischen Präsidenten hinter dem Umsturzversuch.

Recep Tayyip Erdogan hat Gülen zum «Terroristen» erklärt und verlangt die Auslieferung des einflussreichen Predigers an die Türkei. Gülen, dessen Hizmet-Bewegung in der Türkei viele Schulen betrieb, weist eine Beteiligung zurück.

Erdogan: Gülen ist eine Gefahr für die nationale Sicherheit

Keine allzu neue Entwicklung: Ein Gesuch an die USA um Auslieferung Gülens wegen staatsfeindlicher Umtriebe gibt es seit mindestens zwei Jahren. Doch ohne hinreichende Beweise, dass Gülen ein nationales Sicherheitsrisiko für die Türkei darstellt, weigern sich die USA, dem Gesuch nachzukommen.

«Wir brauchen eine belastbare rechtliche Grundlage», sagte Aussenminister John Kerry bisher. Gülen befände sich auf der türkischen Terroristenliste, so Erdogan. Das sei Grund genug für die USA, ihn auszuliefern, wie es die USA selber von anderen verlangen würden.

Wer hat das Recht auf bewaffnete Drohnen?

Wäre die Türkei berechtigt, eine Drohne über Pennsylvania einzusetzen, um Gülen aufzuspüren und zu töten? Oder ihn in einer verdeckten Operation gefangen zu nehmen? Das fragt der Journalist Glenn Greenwald im Online-Medium «The Intercept». Die Frage geht zurück auf den ehemaligen Chefankläger der Guantanamo-Kommission, Oberst Morris Davis, der sie am 17. Juli gestellt hat.

Das ist zwar hypothetisch aber nicht weit hergeholt. Immerhin geht es um eine Praxis, welche die USA seit Jahren verfolgen. Die Vereinigten Staaten haben in verschiedenen Ländern alle möglichen Mittel eingesetzt, um Menschen zu finden, gefangen zu nehmen, zu verhören und nötigenfalls zu töten.
Weil sie als «Terroristen» eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA darstellten und nicht ausgeliefert wurden. Ein Rechtsverfahren dazu gibt es nicht. Eine «belastbare rechtliche Grundlage» auch nicht. Wen es traf, war die einseitige Entscheidung der USA.

Nur in «gesetzlosen» Gebieten?

Die einzige Rechtfertigung, der Türkei dieses Recht zu verweigern, wäre die gefestigte rechtliche Lage im betroffenen Land, so Greenwalds Einschätzung. Denn die USA würden sich darauf berufen, Operationen nur in «gesetzlosen» Gebieten durchzuführen.

Eine schwache Begründung. Die USA hatten Afghanistan nach dem Terroranschlägen von 9/11 gedroht, das Land zu bombardieren oder eine Invasion vorzubereiten, sollte Taliban-Führer Osama bin Laden nicht umgehend ausgeliefert werden.

Afghanistan antwortete damals ganz ähnlich wie die USA heute: Der Botschafter der in Afghanistan regierenden Taliban in Pakistan, Mullah Abdul Salam Zaeef, forderte Beweise. «Unser Standpunkt … ist: wenn die Amerikaner Beweise haben, sollen sie sie vorlegen», sagte er auf einer Pressekonferenz in Islamabad. Ohne Beweise werde man Bin Laden nicht ausliefern.

Die USA legten keine Beweise vor. US-Präsident George W. Bush verweigerte jede weitere Diskussion, zwei Wochen später begann die US-Invasion in Afghanistan. Die Begründung: Afghanistan weigere sich, Bin Laden auszuliefern.

«Rechte, die kein anderes Land hat»

Greenwald argumentiert, die USA hätten ihre Zugriffe auf mutmassliche Terroristen keinesfalls nur auf Länder beschränkt, in denen Gesetzlosigkeit herrsche. Da wäre beispielsweise die Festnahme eines ägyptischen Geistlichen in Mailand in 2003 oder die Entführung eines deutschen Staatsbürgers in Mazedonien. Der Talibanführer Osama bin Laden wurde in Abbottabad gestellt, das auf pakistanischem Staatsgebiet liegt.

Die Vorstellung, dass die Türkei Gülen auf US-amerikanischem Staatsgebiet mit einer Drohne verfolgen, sei zwar hypothetisch, aber gerechtfertigt. «Es kann schliesslich nicht sein, dass die USA Rechte ausübt, die kein anderes Land hat, richtig?», sagt Greenwald.

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Diesen Beitrag hat Daniela Gschweng aufgrund eines Berichtes im Online-Medium «The Intercept» erstellt.


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2 Meinungen

  • am 28.07.2016 um 12:46 Uhr
    Permalink

    Erdogan in seinem Wahn hält die Türkei für eine Weltmacht und stellt sich auf die gleiche Stufe wie die USA. Es wäre aber eher an der Zeit, dass die Völkergemeinschaft der USA ihr einseitig in Anspruch genommenes Recht Weltpolizist zu sein absprechen würden.

  • am 28.07.2016 um 15:54 Uhr
    Permalink

    Bemerkung zu Osama Bin Laden, der von Afghanistan nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nicht an die USA ausgeliefert werden wollte: Der Schweizer Terrorismusexperte Jacques Baud, der das Buch „Terrorisme. Mensonges politiques et stratégies fatales de l’Occident“ geschrieben hat, wurde vom französischen Fernsehsender TV5 interviewt. Link zu diesem Interview: http://www.voltairenet.org/article192675.htmls

    Jaques Baud sagte in diesem Interview auf TV5: Untersuchungen des FBI hätten keine Hinweise geliefert, dass Osama Bin Laden mit den Terrorattacken vom 11. September 2001 etwas zu tun hatte, wie sonst allgemein heute in den Medien noch vermerkt wird.

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