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Armenierinnen und Armenier werden aus der Osttürkei vertrieben © cc

Ein Völkermord trotz erlaubtem Leugnen?

Hakki Keskin /  Aufgrund der Meinungsfreiheit darf man den behaupteten Genozid an den Armeniern 1915-1917 als Lüge bezeichnen.

upg. In seinem Freispruch des Genozid-Leugners Dogu Perincek hat der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg erneut offen gelassen, ob es sich bei den Deportationen und Massakern an den Armeniern im juristischen Sinn um einen Völkermord handelte oder nicht.* Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier nochmals die Meinung des türkisch-stämmigen Professors Hakki Keskin, wonach es eine internationale Historikerkommission brauche, um die Frage zu klären.

Seit über hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert
Über die Bewertung der Ereignisse von 1915, also über die Zwangsumsiedlung von Armeniern aus Ost- und Zentralanatolien nach Syrien – damals Teil des Osmanischen Reiches – wird seit rund hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert.
«Völkermord» oder «Genozid» bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, auf direkte oder indirekte Weise «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören».

Ergebnislose Ermittlung der Besatzungsmächte
Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg hatten die Besatzungsmächte Grossbritannien und Frankreich vom 3. Januar 1919 bis 10. August 1921 im Osmanischen Reich Ermittlungen durchgeführt, um den Prozess gegen angebliche Täter wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern gegen Armenier» aufnehmen zu können. 147 politisch Verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches wurden von England nach Malta deportiert.
Insbesondere England als Besatzungsmacht war im Besitz aller Dokumente, Beschlüsse und Schriftwechseln über die Massnahmen an Zwangsumsiedlung von Armeniern im Osmanischen. 32 Monate lang haben der Königliche Staatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem englischen Aussen- und Verteidigungsministerium, dem hohen Kommissar und der Botschaft Englands in Istanbul, sogar unter Mitwirkung und Einschaltung des Parlaments Grossbritanniens, den Prozesses gegen die Inhaftierten in Malta vorbereitet.
Freispruch in Malta
Im Juli 1921 kam der Königliche Staatsanwalt Grossbritanniens zu folgendem Ergebnis: «Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, um die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts-Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.»**
Der mit grossem Elan und Aufwand an Hand sämtlicher damaliger Unterlagen des Osmanischen Reiches, Grossbritanniens, Frankreichs und der USA gegen die inhaftierten «Verantwortlichen» wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern an Armeniern» geführte Malta-Prozess endete nach 29 Monaten mit Freispruch. Am 31. Oktober 1921 wurden die Inhaftierten in die Türkei zurückgebracht.
Grossbritannien lehnte neutrales Gericht ab
Noch vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die am Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Doch die Besatzungsmacht Grossbritannien hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Vorschlag einer paritätisch besetzten Historikerkommission
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine paritätisch besetzte, gemeinsame Historiker-Kommission eine möglichst objektive Klärung dieser Frage ermöglichen könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden.
Mir ging es damals und geht es auch heute um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Brief Erdoğans blieb unbeantwortet
Neunzig Jahre nach den Ereignissen von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Laut EGMR fehlen die Rechtsgrundlagen
Ein Gericht in der Schweiz hatte Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat: «Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.» Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: «Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Die Schweizer Regierung akzeptiert diese Rüge nicht und hat die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird. Die erste Anhörung vor Gericht findet am 28. Januar in Strassburg statt.
Zweifacher Entzug der Staatsbürgerschaft
Seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich erst nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück.
Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren hervorgeht, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines «türkischen Nationalisten» nicht erspart wurde.
Massaker der Armenier
In unzähligen Publikationen von seriösen Historikern, die zum Teil in meiner Bibliothek vorhanden sind, werden die Entstehungsründe und Geschehnisse vor 1915 und danach detailliert erläutert. Sie belegen, wie die aufständischen und sich des Terrors und der Gewalt bedienenden Armenier vor und inmitten des Ersten Weltkrieges, ermutigt und unterstützt vom zaristischen Russland – ja gemeinsam mit der russischen Armee – gegen das eigene Land in der Osttürkei kämpften.
Als die russische Armee die heutige Osttürkei gegen Ende 1914 besetzte, übten Anhänger der armenischen Daschnak Partei gegen die türkische und kurdische Bevölkerung in der Osttürkei Massaker aus. Laut Schätzungen sind Hunderttausende dabei getötet worden. Dutzende Archivmaterialien, selbst Berichte von russischen Generälen und Verantwortlichen, belegen eindeutig diese Massaker.
Hunderttausende wurden Opfer der Zwangsumsiedlung
Erst nach diesen Ereignissen in der Osttürkei wurde vom Osmanischen Staat, übrigens auch auf Empfehlung der in der osmanischen Armee einflussreichen deutschen Generäle, am 27. Mai 1915 über die Zwangsumsiedlung der Armenier entschieden. Ohne Zweifel kamen dabei bei meist fehlenden Transportmöglichkeiten auf diesem langen Weg und unter den damaligen höchst ärmlichen Zuständen hunderttausende Armenier ums Leben.

Es gab hierbei auch viele Racheakte und Raubüberfälle gegen die armenische Bevölkerung. Es ist mit Entschiedenheit zu kritisieren, dass auch die in der Osttürkei völlig unbeteiligte armenische Bevölkerung von dieser Deportation und vom unermesslichen Leid betroffen war.
Armenier in der Westtürkei blieben unbehelligt
Von dieser Zwangsumsiedlung war die armenische Bevölkerung in den Westteilen des Landes, beispielsweise in Istanbul, Izmir, Bursa nicht betroffen. Dies ist ein Indiz dafür, dass keine generelle Deportation der armenischen Bevölkerung geplant war und stattfand.
Ich persönlich bedaure aufrichtig, dass hunderttausende Armenier, aber auch Türken und Kurden bei diesen höchst dramatischen und traurigen Ereignissen ums Leben kamen. Es ist falsch, wenn bei dieser Auseinandersetzung lediglich von getöteten Armeniern die Rede ist und die nahezu gleiche Zahl getöteter Türken ausgeklammert wird.
Die Armenier und Türken lebten nahezu tausend Jahre in friedlicher Nachbarschaft zusammen. Die Armenier waren auf allen beruflichen Ebenen der osmanischen Gesellschaft, aber auch als Botschafter und Minister in vielen führenden Positionen des Staates präsent.
Der erste Ministerpräsident Armeniens Howhannes Katschasnuni fasst diese höchst traurige Geschichte des Osmanischen Reiches im folgenden Satz zusammen. «Wir wurden getötet und wir haben getötet. Wir sind vom Traum für Grossarmenien verblendet gewesen.»***
Armenische Exponenten wollen keine sachliche Diskussion
Die vielseitig und mit massiven Geldern unterstützten aktiven armenischen Lobbyisten dürfen Menschen mit anderer Meinung zu diesem Thema nicht als «Genozid-Leugner» diskreditieren oder gar mundtot machen. Nachweislich durch Verfälschung von Fakten, ja sogar von Gemälden, versuchen sie, ihre Position der Weltöffentlichkeit als einzig richtige aufzuoktroyieren. Mit dem Vermeiden einer Diskussion über dieses Thema wollen sie verhindern, dass Veranstaltungen mit sachkundigen und zu diesem Thema an Hand von Archivunterlagen forschenden Historikern stattfinden.
Jüngere armenische Besetzungen und Massaker
Die immer lauter werdende Arbeit von armenischen Exponenten verfolgt überdies das Ziel, die Besetzung von Berg Karabach und die umliegenden fünf Regionen Aserbaidschans (Ein Fünftel des aserbaidschanischen Territoriums) und den Massakern an der Bevölkerung von Chodschali (Hocali) im Jahre 1992 aus der öffentlichen Diskussion zu verdrängen. Aus diesen okkupierten Gebieten Aserbaidschans sind rund eine Million Menschen vertrieben worden. Hierbei werden die vier Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (No. 822, 853, 874, 884) sowie Beschlüsse des Europarates und des Europaparlaments ignoriert, in denen Armenien aufgefordert wird, sich aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans zurückzuziehen.
Es braucht eine paritätische Historikerkommission
Diese äusserst kontroverse Geschichte kann nur von sachkundigen Historikern an Hand von Archivmaterialien und Quellen in aller Welt erhellt werden. Nur die Unterstützung der Bildung einer Historiker-Kommission kann zu einer beidseitigen Lösung und zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien beitragen. Eine Instrumentalisierung dieses Themas aus welchen Gründen auch immer, trägt der Wahrheitsfindung und einer Lösung des Problems nicht bei.

Einen ausführlicheren Beitrag über meine Position in der Armenienfrage finden Sie auf meiner Webseite unter «Azerbaycan-Ermenistan Türkiye».

**Am 16.10.2015 hat die grosse Kammer des EGMR ein Urteil gegen die Schweiz gefällt, weil das Schweizer Bundesgericht mit der Verurteilung und Bestrafung von Dogu Perincek dessen Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat. Perincek war 2007 wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden, weil er in öffentlichen Auftritten in der Schweiz erklärt hatte, es sei eine «internationale Lüge», die Ereignisse im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als Völkermord zu bezeichnen. Der EGMR hielt fest, dass die Leugnung eines Völkermords an den Armeniern nicht mit der Leugnung des Holocaust zu vergleichen sei, und dass sich an seiner bisherigen Rechtsprechung nichts ändere.
**Gürkan, U., Die Armenische Frage zu verstehen (Ermeni Sorununu Anlamak, Istanbul 2011, S.78 ff.
***Katschasnuni, H., Die Partei Daschnak kann nichts erreichen, (Taşnak partisinin yapacaği bir şey yok), Kaynak yayınları, Istanbul, 2005, S.9.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Nach abgeschlossenem Politologie-Studium in Deutschland kehrte Hakki Keskin für zwei Jahre als Planungsberater in den Stab des türkischen Ministerpräsidenten Bülent Ecevit in die Türkei zurück. Von 1980 bis 1982 war Keskin wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin. 1982 wechselte er als Professor für Politik und Migrationspolitik nach Hamburg. Von 1995 bis 2005 war Keskin Gründungsvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland. 2005 trat er aus Protest gegen die Regierungspolitik aus der SPD. Von 2005-2009 gehörte er der Linksfraktion im Deutschen Bundestag an.

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4 Meinungen

  • am 16.10.2015 um 17:29 Uhr
    Permalink

    Nachstehende Publikationen und das Beispiel „Armenien“ dokumentieren, wie unsere Politiker, Medien und Lobbyisten selbst davor nicht zurückschrecken, einseitig und undifferenziert mit dem Leid und Elend von Menschen umzugehen. Zu missbrauchen, instrumentalisieren für ihre politischen Interessen, für Propaganda, um abzulenken um zu vertuschen.

    1. „Was Völkermord ist bestimmen wir“ (Evelyn Hecht-Galinski)
    http://sicht-vom-hochblauen.de/was-voelkermord-ist-bestimmen-wir/

    Während sich schweizerische „Gelehrte“ betr. „Völkermord an den Armeniern“ auf den Roman „Die vierzig Tage des Musa Dagh“ des Schriftstellers Franz Werfel stützen, meint Erich Feigl dazu:
    „Aber die zentrale, die grundlegende Aussage des Romans „Die vierzig Tage des Musa Dagh“, dass nämlich die Verantwortlichen des Osmanischen Reiches einen Ausrottungsbefehl gegeben hätten, ist falsch“

    2. „Erich Feigl – Ein Mythos des Terrors. Armenischer Terrorismus, seine Ursachen und Hintergründe. Edition Zeitgeschichte, Freilassing 1986“
    http://www.scribd.com/doc/29479677/Erich-Feigl-Ein-Mythos-des-Terrors-Armenischer-Terrorismus-seine-Ursachen-und-Hintergrunde-Edition-Zeitgeschichte-Freilassing-1986 – scribdonli-ne%20lesbar.%20auf%20Englisch%20auch%20als%20pdf

    3. „Der 31. März, Tag eines Genozids an Aserbaidschanern“ (Dr. Ajdyn Sultanow und Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann, Universität Potsdam)
    http://www.uni-potsdam.de/u/makrooekonomie/docs/aserbaidschan/31_maerz_11_06.pdf

  • am 17.10.2015 um 12:50 Uhr
    Permalink

    Ich verstehe die Aufregung ob dem Urteil vom Gerichtshof nicht. Ist doch klar, dass man im Moment Herrn Erdogan ja nicht verstimmen sollte. Angesagt ist im Moment Kniebeugungen gegenüber einer sonst gemiedene Person angesagt. So funktioniert auch die Justiz. Quo vadis?? Eine Enttäuschung auf der ganzen Linie für Bürger mit einem gesunden Rechtsempfingen. Schade!
    Edouard Senn

  • am 17.10.2015 um 14:30 Uhr
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    Ergänzung zu meinem obigen Kommentar:

    Ist dieses Video alleine schon deshalb unglaubwürdig, weil es ein türkischer Film ist?

    „Sari Gelin – Dokumentation zur armenischen Frage“
    https://www.youtube.com/watch?v=y2_C6hgOZ7U

  • am 20.10.2015 um 19:28 Uhr
    Permalink

    Unterdessen sind die FachhistorikerInnen über die Phase herausgekommen, wo man alle Literatur den Lagern Armenisch oder Türkisch zuordnen konnte. Eine Empfehlung:
    A Question of Genocide: Armenians and Turks at the End of the Ottoman Empire Naimark, Norman M.
    Ronald Grigor Suny
    Fatma Muge Gocek
    Oxford University Press
    Da diskutieren Türkische, Armenische und nichtgebundene WissenschaftlerInnen.
    Historikerkommissionen braucht man nicht mehr zu gründen.

    MfG
    Werner T. Meyer

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