220429 Organspende TA

Emotionaler Aufmacher von «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» am 28. April für ein Ja zur Widerspruchslösung bei der Organspende. © tamedia

Bundesamt für Gesundheit macht falsche Angabe zum Widerspruch

Urs P. Gasche /  Selbst wenn ein Todkranker widersprach, kann er zur Organspende vorbereitet, künstlich beatmet und medikamentös versorgt werden.

Es geht um alle diejenigen, welche aus verschiedenen Gründen keine Organe spenden möchten und sich künftig, falls das neue Transplantationsgesetz in Kraft tritt, in einem Register eintragen müssen. Sie haben also zum Voraus zu widersprechen, ansonsten gehen Ärzte und Spitäler davon aus, dass ein Einverständnis zur Entnahme von Organen vorliegt. Dieser Zwang zu einem «Opt-out» gibt es sonst beim Verzicht auf ein grundlegendes Menschenrecht nicht (hier geht es um den Schutz der Würde des Menschen über den Tod hinaus).

Auch Massnahmen zur Vorbereitung einer Organentnahmen dürfen heute im Spital nur vorgenommen werden, wenn eine explizite Zustimmung des Todkranken oder seiner Angehörigen vorliegt. Das Bundesamt für Gesundheit BAG bestätigt: «Nach geltendem Recht dürfen vorbereitende medizinische Massnahmen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt.»

Das ändert sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung: Sogar wenn jemand seinen Widerspruch im Register eintrug, dürfen Ärzte und Spitäler vorbereitende Massnahmen vornehmen, bevor sie das Register konsultieren. Infosperber informierte am 26. April darüber: «Selbst mit Widerspruch werden operative Eingriffe zur Vorbereitung von Organentnahmen noch vor dem Hirntod erlaubt.»

Die einschlägige Bestimmung ist der neue Artikel 10 im Transplantationsgesetz:

«Medizinische Massnahmen, die ausschliesslich der Erhaltung von Organen, Geweben oder Zellen dienen, dürfen … bereits während der Abklärung des Widerspruchs durchgeführt werden.»

Konkret handelt es sich um folgende vorbereitenden Massnahmen:

  • Künstliche Beatmung für die Sauerstoffzufuhr der Organe (schon kurz vor dem Hirntod möglich);
  • Intravenöse Gabe von Medikamenten, welche die Blutgefässe erweitern;
  • Verabreichen von Hormonen, um eine Dehydratation der Organe zu vermeiden;
  • Blut- und Gewebeentnahmen, um im Labor Infektionskrankheiten festzustellen.

Solche Massnahmen können selbst bei einem vorliegenden, in einem Register eingetragenen Widerspruch zur Organentnahme vorgenommen werden– gegen den Willen der Patientin oder des Patienten. 

Als Voraussetzung für solche Massnahmen stellt das Gesetz folgende interpretierbare Bedingungen:

  • Sie beschleunigen den Tod der Person nicht.
  • Sie führen nicht dazu, dass die Person in einen dauernden vegetativen Zustand gerät.
  • Sie sind für die Person nur mit minimalen Risiken und Belastungen verbunden.
  • Sie sind für die erfolgreiche Transplantation unerlässlich.

Verwedelung statt Klartext beim BAG

In den Vordergrund stellt das BAG vorbereitende Massnahmen, die verboten sind:

«Mit der Widerspruchslösung werden Massnahmen, die … für eine erfolgreiche Transplantation nicht unerlässlich sind, generell unzulässig sein»

Der gleiche Satz würde im verständlichen Klartext lauten: «Mit der Widerspruchslösung werden Massnahmen, die … für eine erfolgreiche Transplantation nötig sind, generell zulässig sein.»

Anstatt klar darüber zu informieren, dass solche vorbereitenden Massnahmen auch gegen den Willen der Patientinnen oder der Patienten vorgenommen werden dürfen, verbreitet das Bundesamt für Gesundheit:

«Unter der erweiterten Widerspruchslösung sollen diese Massnahmen nur zulässig sein, solange kein Widerspruch gegen die Entnahme vorliegt.»

Diese Aussage ist falsch. Denn die einen Sterbenden hatten ihr Nein zur Organentnahme schon im geplanten Register eingetragen. Der Widerspruch liegt also sehr wohl vor. Die betreffenden Ärzte und Spitäler haben das Register nur noch nicht konsultiert. Unter anderen Sterbenden, die im Register keinen Widerspruch hinterlegten, gibt es ebenfalls solche, bei denen die nächsten Verwandten bezeugen, dass sie gegen eine Organspende waren.

Es liegt die Frage auf der Hand, warum es für Ärzte und Spitäler nicht möglich sein sollte, das Register im Internet zu konsultieren, bevor mit vorbereitenden Massnahmen für eine Organentnahme begonnen wird. Das BAG sagt, vor einer Organentnahme hätten die Verwandten – sofern erreichbar – auch bei Personen, die nicht im Register eingetragen sind, in jedem Fall ein Vetorecht, doch diese Abklärungen könnten dauern.

Auch deshalb bestimme das neue Gesetz ausdrücklich, dass diese vorbereitenden Massnahmen «bereits während der Abklärung des Widerspruchs» durchgeführt werden dürfen – auch bei Personen, welche keine Organe spenden wollten.

«Die Widerspruchslösung bei der Organentnahme läuft auf eine Ausbeutung derjenigen hinaus, die keine Landessprache sprechen, nicht lesen können oder sich nicht mit dem Sterben auseinandersetzen möchten.»

Rechtsprofessor Christoph A. Zenger und Rechtsprofessorin Franziska Sprecher, Universität Bern

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20120807um11_24_46

Menschenrechte

Genügend zu essen. Gut schlafen. Gesundheit. Grundschule. Keine Diskriminierung. Bewegungsfreiheit. Bürgerrechte

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

8 Meinungen

  • am 29.04.2022 um 11:26 Uhr
    Permalink

    Ich frage mich wirklich, wie viele Menschen in der Schweiz noch nie davon gehört haben, dass man einfach NEIN sagen kann, ohne sich mit dem eigenen Tod zu befassen, sich zu überlegen was einem wichtig ist, etc. Einfach NEIN eintragen (vielleicht wäre dies auch auf der Gemeindeverwaltung möglich, wenn jemand keinen Computer hat). Wir sind eine aufgeklärte und informierte Gesellschaft, können über Militärflugzeuge und Atomkraftwerke abstimmen, aber sich mit dem eigenen Leben zu befassen, das ist zu viel verlangt. Ich kenne Transplantierte, welche glücklich sind, dass sie wieder relativ unbeschwert leben können! Mein JA ist seit vielen Jahren bekannt, aber jede:r darf NEIN sagen, ohne Konsequenzen. Trotzdem würde jede:r auf die Liste kommen und dürfte hoffen.

    • am 29.04.2022 um 23:17 Uhr
      Permalink

      Wenn es so wäre, wie sie denken, dann könnte man ja einfach ein Frageformular an alle Einwohnerinnen und Einwohner versenden. Wenn es so wäre, wie sie denken, hätte man eine Rücklaufquote von nahezu 100%, und danach hätte man auf saubere Weise ermittelt, wer bereit zur Organspende ist.

    • am 30.04.2022 um 20:33 Uhr
      Permalink

      @ H.U. Flückiger
      Zu unterstellen, dass jemand nicht über sein Leben und Sterben nachgedacht hätte, weil er oder sie gegen die automatische Organentnahme ist, ist ziemlich anmassend. Anzunehmen, dass Intensivmediziner vor einer sterbenden Person zuerst auf der Gemeinde nachfragen würden, ist naiv. Auch Angehörige wissen nicht immer zuverlässig Bescheid, und sie können sich für oder gegen die Organentnahme des sterbenden Angehörigen falsch entscheiden. Vielleicht brauchte es eine Art Covid-App für eine digitalisierte Patientenverfügung. Aber es ist möglich, dass eine sterbende Person das Natel zufällig nicht mit dabei hat, was selten, aber immerhin vorkommt.
      Es gibt nur EINE menschenrechtskonforme Lösung: Keine Organentnahme ohne die ausdrückliche Zustimmung der betreffenden sterbenden Person.

  • am 29.04.2022 um 16:49 Uhr
    Permalink

    Spannend. Die Abklärungen über den Gesundheitszustand scheinen ja kein Problem zu sein. Ebensowenig, ob von der Blutgruppe usw. und evtl. genetischen Konstellationen für die Organe des betreffenden «Spenders» überhaupt Bedarf besteht. Das weiss man offenbar alles vorher. Aber der zeitnahe, kurze Blick in ein Register ist zu viel verlangt? Das stinkt gewaltig.

    Allerdings bin ich der Meinung, dass nur ein Recht auf ein Spender-Organ hat, wer selber einen Spender-Ausweis hat – und zwar nicht erst seit gestern. Eine Karenz von zwei Jahren scheint mir angemessen. Solidarität mit Unsolidarischen ist ja seit der Pandemie nicht mehr angesagt.

    Abgesehen davon: Was passiert, wenn – je nach Lösung – einmal ein Organ-Überschuss herrscht? Wird dann frisch-fröhlich ausgeschlachtet und auf dem freien Markt angeboten? Ich überspitze absichtlich, denn es kommt immer schlimmer, als man es sich in seinen kühnsten Phantasien ausmalt.

  • am 29.04.2022 um 18:09 Uhr
    Permalink

    Organtransplantation ist in erster Linie ein Geschäft. Mit dem Argument, daß sie Leben rettet, zieht ihre Lobby alle Gutgläubigen auf ihre Seite. Dabei ist das ganze nur ein weiterer Beweis für unseren Grössen- und Allmachtswahn. Sobald der Hirntod eintritt, werden dem lebenswarmen Körper in aller Hektik die kostbaren Organe entnommen. Ein barbarischer Vorgang am hinscheidenden Menschen. Der Hirntod – so macht man uns weis – ist das Ende jeglichen Bewusstseins. Wie wollen wir das wissen angesichts der vielen Fragen und Rätsel die nach dem Jenseits auf uns warten? Metaphysische Überlegungen und Vorbehalte haben dem materiellen und finanziellen Interessen zu weichen. Stellen Sie sich vor, als sterbender Mensch kriegen Sie die Vorbereitung und die Plünderung Ihrer Organe mit. Wie würden Sie dann abstimmen? Wer trotz allem willens ist, seine Organe zu spenden, dem sei dies unbenommen. Aber daß alle andern sich aktiv um ihre verbriefte Menschenwürde bemühen müssen, ist so nicht hinnehmbar.

  • am 29.04.2022 um 20:31 Uhr
    Permalink

    Ich dachte, es müsse schnell gehen bei der Organentnahme. Vielleicht stimmt das nicht? Man kann nicht unbedingt davon ausgehen, dass Angehörige sofort zur Stelle sind. Vor allem nicht bei Unfallopfern oder Schlaganfällen. Angehörige sind vielleicht gerade in den Malediven. Man kann auch nicht nachkontrollieren, ob jemandem gegen seinen Willen Organe entnommen wurden.
    Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper ist ein Menschenrecht. Unverständlich, dass das in einem freien Land in Frage steht!

  • am 30.04.2022 um 17:42 Uhr
    Permalink

    Auch das offizielle Abstimmungsbüchlein ist inhaltlich ungenügend.
    Bei der Beschreibung der Vorlage «Im Detail» fehlt der Begriff des Hirntods. Es wird nicht erwähnt, dass gespendete Organe lebend entnommen werden. Tote Organe sind nutzlos. Nur das Referendumskomitee informiert hier etwas fundierter.
    Weiter unten wird gesagt, der Bund schaffe ein Register, wo man sich eintragen könne. Erst im ungekürzten Gesetzestext erfährt man, dass er diese Aufgabe delegieren werde (voraussichtlich an Swisstransplant, die Lobbyorganisation für die Organspende).
    An keiner Stelle wird versucht, die Bedeutung der Transplantationsmedizin für die Gesundheit der Bevölkerung einzuordnen. Nirgends wird erwähnt, dass diese um Grössenordnungen kleiner ist als beispielsweise die Bedeutung des Rauchens (wo sich das Parlament bekanntlich nicht so gesundheitsbewusst positioniert hat).
    Das Abstimmungsbüchlein ist wohl ein Spiegel der zu wenig fundierten Beratung dieses Geseztes im Parlament.

  • am 1.05.2022 um 09:31 Uhr
    Permalink

    Das Einführen des Opt-outs in der EU hat dazu geführt, dass der Menschenhandel zur Organentnahme – vorallem von Kindern aus Drittweltländern – abgenommen hat. Das ist für mich ausschlaggebend.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...