Gerichte schützen Minderheitsrechte besser
Ist einmal ein Parlament in seiner überwiegenden Mehrheit von freiheitsfeindlichen Parteien besetzt, eignet es sich nicht mehr als Garant von Grundrechten.
Deshalb sollte im Schweizer System der Vorprüfung und Zulassung von Volksinitiativen zwingend eine Überprüfungsmöglichkeit durch die richterliche Gewalt vorgesehen werden, also in erster Linie eine Normenkontrolle durch das Bundesgericht. Diese sollte ins Spiel gebracht werden können, wenn eine Minderheit mit einem bestimmten niedrigen Quorum im Parlament dies verlangt.
Nur eine solche richterliche Absicherung der Grundrechte von Minderheiten bietet optimale Gewähr gegen «ungarische» Entwicklungen (siehe weiter unten). Denn im Laufe der neueren Geschichte hat sich gezeigt, dass in der Regel richterliche Behörden gegenüber diktatorischen Entwicklungen weit länger Widerstand an den Tag legten als Regierungsparteien und Parlamente.
Teile der SVP als Gefahr
In der Schweiz sind es Kreise innerhalb der SVP, welche derartigen Versuchungen unterliegen und die demzufolge als für das demokratische System der Schweiz als Gefahr geortet werden müssen.
Deren Bestreben, Entscheiden von Mehrheiten in Volksabstimmungen stärkeres Gewicht verschaffen zu wollen als staatsvertraglich vereinbarten Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), führt in eine gefährliche Richtung.
Aktuell stehen zwar vorerst «nur» populistische Ausgrenzungen auf der Tagesordnung, wie sie etwa gegen den Islam (Minarett-Verbot), Asylsuchende und Jugendliche mit Migrationshintergrund sorgsam zur Stimmungsmache benutzt werden. Wer solchen Anfängen nicht wehrt, wird sich darüber nicht wundern dürfen, wenn dereinst solche rechte Gruppierungen insgesamt eine Mehrheit errungen haben sollten und dann eben auch «Linke und Nette» ausgrenzen.
Deshalb ist es von Bedeutung, dass die demokratischen Kräfte unseres Landes rechtzeitig Vorsorge treffen.
Der Bundesrat schlägt dazu jedoch bisher nur ungenügende Massnahmen vor. So erscheint die Erweiterung der Gründe für eine Ungültigerklärung von Volksinitiativen als ungenügend. Er will nur vorabklären lassen, ob allenfalls Völkerrecht oder der Kerngehalt von verfassungsmässigen Grundrechten tangiert sind, und dann die Abstimmungen trotzdem durchführen lassen.
Der Bundesrat übersieht dabei, dass der Begriff des Kerngehalts von Grundrechten nicht generell umschrieben werden kann. Ein solcher zeigt sich erst jeweils im konkreten, individuellen Anwendungsfall. Deshalb müssen Initiativen ungültig erklärt werden können, wenn immer sie gegen Grundrechte, nicht nur deren Kerngehalt, verstossen.
Klare Grenzen für Mehrheitsentscheide
Wenn der Mehrheitsregel keine Schranken gesetzt werden, kann dies zu nackter Willkür führen. Die Schranken bestimmen, welche Bereiche dem Individuum zu selbstständiger Gestaltung überlassen bleiben müssen, wo also die Mehrheit nicht eingreifen darf.
Diese Grenzziehung nennen wir «Menschenrechte» oder «Grundfreiheiten». Sie garantieren nicht nur jedem einzelnen Menschen einen autonomen Bereich, in welchen kein anderer Mensch und auch nicht der Staat eingreifen darf. Sie sind auch die Voraussetzung dafür, dass die Individuen ein Herrschaftssystem anzuerkennen bereit sind, welches sie im Extremfall einem für sie negativen Mehrheitsentscheid aussetzt.
Negativbeispiel Ungarn
Europa und die Welt erleben zurzeit das Negativbeispiel in Ungarn: Dort hat 2010 das Bündnis zwischen der Fidesz-Partei von Viktor Orbán und der Christlich-Demokratischen Partei Ungarns die Parlamentswahlen erdrutschartig mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln gewonnen. Dadurch wurde es diesem Bündnis möglich, die demokratische Verfassung gegen den Willen der Minderheit(en) in einer Weise zu verändern, die zu einer schweren Beeinträchtigung der demokratischen Grundrechte geführt hat. So etwa ist die Äusserungsfreiheit massiv beschränkt worden, wodurch die politische Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Kräften im Interesse der regierenden Mehrheit beeinträchtigt wird. Ungarn darf demzufolge bereits heute nicht mehr als Demokratie betrachtet werden, sondern stellt eine Diktatur zweier Parteien dar.
Parallelen zur Machtergreifung Hitlers: Wehret den Anfängen
Die Parallelen zu Hitler sind auffallend: Hitler und Orbán kamen zwar durch demokratische Entscheide an die Macht, vermochten aber in der Folge die Grundlagen der Demokratie so zu verändern, dass diese einer Diktatur weichen musste. Die Parallele zu Hitler gewinnt dadurch noch an Bedeutung, als sowohl in unserer Zeit in Ungarn wie auch damals in Deutschland die demokratiefeindlichen Kräfte innerhalb der katholischen Partei – also insbesondere die ausgesprochen kirchlich gesinnten Kreise – für das Abweichen vom demokratischen Weg hin zur Diktatur mit massgebend sind bzw. waren.
Wem Demokratie am Herzen liegt, sollte aus diesen geschichtlichen Ereignissen und Beispielen in erster Linie lernen, dass jeder Angriff auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten ein Signal darstellt. Wer solche Grundrechte angreift, ist als grundsätzlicher Gegner einer zurückhaltenden Staatsmacht und damit als Gefahr für die Gemeinschaft zu betrachten, der im Extremfall danach streben wird, die Freiheit des Individuums zugunsten der Diktatur einer Partei oder eines Parteienbündnisses abzuschaffen.
Die Leistung der Aufklärung
Die moderne Welt ist entstanden, nachdem sich in Europa die Aufklärung Bahn gebrochen hat. Sie hat erkannt, dass Gesetze allein nicht genügen. Herrschaft und somit Durchsetzung von Gesetzen ist immer auch mit der Ausübung von Gewalt verbunden. Damit diese nicht in Willkür ausarten kann, muss Macht so geteilt sein, dass die Institutionen, welche sie ausüben, sich gegenseitig kontrollieren. Seit Montesquieus «Esprit des lois» ist Ge- waltenteilung grundlegende Voraussetzung staatlicher Herrschaft.
Wo aber die Demokratie, also die Herrschaft des Volkes, verabsolutiert wird, entscheidet bei unterschiedlicher Auffassung stets die Mehrheit. Diese Mehrheitsregel ohne Korrektiv durch eine unabhängige Justiz lässt Willkür gegen Minderheiten Tür und Tor offen.
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Dieser Artikel ist eine gekürzte Fassung eines Beitrags in «Mensch und Recht».
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Siehe auch
Teil 1 von Gret Haller «Staatsstreich oder Schutz der direkten Demokratie» vom 23.4.2013.
Teil 2 von Gret Haller «Direkte Demokratie und Grundrechte schützen» vom 24.4.2013.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.
Auch eine über allem stehende Gerichtsbarkeit ist nicht unfehlbar. Die Geschichte zeigt genügend Beispiele dafür, dass Entscheide, welche in und durch Machtpositionen gefällt worden sind, den Graben zwischen Volk und Politikern zunehmend vergrössern, bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Diese Gefahr ist in jeder klassischen Demokratieform vorhanden. Doch was der Artikel überhaupt nicht bedachte, ist die spezielle Demokratieform der Schweiz. Denn in der Direkten Demokratie ist so etwas unmöglich. Das Volk als oberster Souverän kann zwar auch Fehlentscheidungen treffen, doch kann und wird es diese auch wieder korrigieren, wenn die eingehandelten Nachteile augenfällig werden. Das Volk entscheidet im Sinne der Sache und zu seinem Wohl, das manchmal zwar allerdings auch bloss vermeintlich sein kann. Doch langfristig viel entscheidender und bekömmlicher ist, dass die Bürger kein politisches Vorwärtskommen oder gar ein vorzeitiges Karriereende bedenken müssen in ihren persönlichen Entscheidungen. Der Wille zum Machterhalt von politischen Gremien und auch jeglicher Gerichtsbarkeit verhindert es leider ziemlich erfolgreich, Fehlentscheide und vor allem eine einmal eingeschlagene Richtung zu korrigieren.
Obwohl ich eine zunehmend weniger religionsfokussierte Gesellschaft durchaus begrüsse, so muss ich leider auch feststellen, dass der Anteil dessen, was die Menschen glauben, im Gegensatz zu dem, was sie wissen, immer etwa gleich hoch geblieben ist. Es gibt lediglich Verschiebungen sogenannter unverrückbarer Wahrheiten. Weg von Gott hin zu Wissenschaftsgläubigkeit, Staatsgläubigkeit und Ideologien und weg von biblischen Geboten hin zu den Grund- und Menschenrechten, sowie anderen „übergeordneten“, „ewigen“ Gesetzen, wie Rassismusartikel, Gleichstellungsgesetz, etc.
Doch jede Wahrheit, die man endgültig gefunden zu haben glaubt, kann gefährlich werden – insbesonders, wenn man deren „Heiligkeit“ und Unantastbarkeit durch ein oberstes und immer absolut letztgültig entscheidendes Richtergremium geschützt hat. Überall, wo beispielsweise die Scharia gilt, ist sie auch entsprechend durch so etwas, wie richterliche Gremien geschützt – und da die Scharia als gottgegeben betrachtet wird, kann kein Mensch je zeitgemässe Aktualisierungen vornehmen. Wenn nun Grundrechte vor dem Volk selbst durch eine Gerichtsbarkeit geschützt werden müssen, ist das vielleicht gerade ein Zeichen dafür, dass sie eventuell verbessert, präzisiert und gerechter ausformuliert werden sollten.
Wie steht es überhaupt um die demokratische Legitimation der Grundrechte, der Menschenrechte und des Völkerrechtes? Inwiefern konnten tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger aller Herren Länder diesbezüglich mitbestimmen?!
Sind das nicht viel mehr einfach bloss Konstrukte nach dem Willen institutioneller und politischer Eliten, die sich für besonders ethisch empfinden und sich als die besten Menschenfreunde halten? Ich allerdings kenne in Europa keine Menschen, die auch nur einem Politiker dieses vertrauensvolle Image ohne Zweifel zugestehen könnten.
Und nun sollen diese Grundrechte für alle Zeit bindend gemacht und verbindlich zur obersten Wahrheit und als unantastbar erklärt werden?!
Selbst wenn das Volk die Grundrechte in die gegenteilige Richtung verändern und sie verschlechtern sollte – was bei einem Volksentscheid noch weniger wahrscheinlich ist, als bei gerissenen Politikern in klassischen Demokratien – dann wäre mir das immer noch lieber, als das Risiko einzugehen, dass ein Richtergremium dauernd Entscheide trifft, welche im Volk grossmehrheitlich auf Ablehnung stossen, was letztlich bis zu Unruhen und Bürgerkrieg führen kann.
Denn wie gesagt: das Volk ist am nächsten am Puls des Geschehens, verspürt somit negative Konsequenzen aus ihren Entscheiden zuerst und wird somit auch wieder für Abhilfe sorgen. Aber eben nur, sofern man es in seiner Entscheidungsgewalt nicht einschränkt.
Man kann schon über die demokratische Legitimationon von Grundrechten räsonieren, darf aber dabei nicht vergessen, dass Grundrechte Voraussetzung der Demokratie sind. Ohne Freiheit kein freier Meinungsbildungs- und Entscheidfindungsprozess und damit keine Demokratie. Grundrechte garantieren die Freiheit, die das Fundament jeder Demokratie sind, und stehen deshalb nicht zur Disposition, auch nicht des Volkes. Das hat nichts mit Metaphysik oder «unverrückbaren Wahrheiten» zu tun, sondern mit Logik.
Dennoch muss über die Grenzen der Demokratie und über das, was nicht zur Disposition des Volkes stehen darf, debattiert werden. Denn das Recht ist immer nur so stark wie das Rechtsbewusstsein und die Rechtskultur, die das Recht trägt. «Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann", lautet das berühmte Böckenförde-Diktum.
Als Deutscher mit (Direkt-) Demokratiedefizit fällt mir bei der Debatte ein, dass es z.B. erschwert sein sollte, per Volksentscheid den Volksentscheid abzuschaffen. Klingt zwar absurd, aber das wäre so ein Grundrecht, was nicht so einfach zu eliminieren sein sollte. Also ist es schon sehr sinnvoll, darüber zu räsonieren, welche Rechte von so hohem Wert sind, dass sie speziell geschützt werden müssen, eben die Grundrechte.
Freie Religionsausübung nur, solange die anderen Rechte auch nicht eingeschränkt werden. Die obersten, wichtigsten Rechte sollten sich an humanitären und nicht an religiösen Prinzipien orienteren, sonst kommt garantiert irgendeine andere Religion mit anderen Vorstellungen und dann die nächste.