Kommentar

Bergsturz von Bondo: Die Bündner Justiz wollte nicht hören

Kurt Marti © Christian Schnur

Kurt Marti /  Das Bundesgericht bestätigt die Zweifel von Infosperber an der Unabhängigkeit der Experten und pfeift die Bündner Justiz zurück.

Beim Bergsturz von Bondo kamen acht Menschen ums Leben. Die Bündner Staatsanwaltschaft gab daraufhin beim Bündner Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) einen Expertenbericht in Auftrag. Ausgerechnet bei jenem Amt also, dessen Beamten und externe Experten für die Gefahrenabschätzung im Bondasca-Tal vor dem Unglück zuständig waren.

Im August 2018 konfrontierte Infosperber die Bündner Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Befangenheit dieser Experten. Darauf antwortete der zuständige Staatsanwalt Bruno Ulmi: «Das ist Ihre Interpretation.»

Mittlerweile ist es nicht nur die Interpretation von Infosperber. Zweifel an der Unabhängigkeit der Experten hegt auch das Bundesgericht. In seinem Urteil, das heute veröffentlicht wurde, heisst das Bundesgericht die Beschwerde der Angehörigen der acht Todesopfer gut. Sie hatten sich gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft gewehrt, die das Bündner Kantonsgericht bestätigt hatte.   

Das Bundesgericht rüffelt die Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht, welche beide die Kritik von Infosperber in den Wind schlugen, mit klaren Worten: «Da beim Bericht des AWN mehrere Personen mitgewirkt haben, die als Beschuldigte im vorliegenden Verfahren in Frage kommen, wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Ausstandsproblematik erforderlich gewesen. Es ist daher eingehender zu prüfen, ob auf den Bericht des AWN ohne Weiteres abgestellt werden kann.» Die Bündner Justiz habe dazu nichts gesagt und müsse dies nun nachholen.

Mehrere Mitglieder der sechsköpfigen Expertengruppe des AWN kommen also laut Bundesgericht als Beschuldigte in Frage, das heisst sie sind in dieser Sache befangen. Dabei stellt sich auch die Frage, weshalb das AWN, das zum Departement von CVP-Regierungsrat Mario Cavigelli gehört, einen solchen Auftrag überhaupt angenommen hat.

Die Bündner Justiz stützte sich massgeblich auf den 73-seitigen Bericht des AWN. Laut Bundesgericht haben die Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht in ihren Entscheiden darauf «mehrfach Bezug» genommen, insbesondere «die Beantwortung der Frage der Vorhersehbarkeit des Ereignisses» nehme mehrere Seiten ein. Dies ist aber der entscheidende Punkt in Bezug auf die mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht (siehe Infosperber: Bergsturz von Bondo: Irrwege der Staatsanwaltschaft).

Wenn also mehrere Mitglieder der Expertengruppe des AWN befangen waren, dann ist auch die zentrale Aussage des Expertenberichts, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen, hinfällig und muss neu aufgerollt werden. Deshalb braucht es einen unabhängigen Expertenbericht von internationalen Experten, die nicht mit dem Schweizer Geologen-Biotop verbandelt sind.

Doch es gibt noch einen weiteren Grund: Zwei brisante Studien (siehe Infosperber: Bergsturz von Bondo: Fokussierung auf die Felswand reicht nicht), die von der Bündner Justiz bisher nicht berücksichtigt wurden und die ein zwiespältiges Licht auf die Gefahrenabschätzung der Experten vor dem Bergsturz am Piz Cengalo werfen.

Fazit: Im Fall Bondo gibt es erhebliche Zweifel. Deshalb ist gemäss dem Grundsatz «In dubio pro duriore» eine Anklageerhebung zwingend notwendig.


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Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 13.02.2021 um 08:38 Uhr
    Permalink

    Sobald kantonale Behörden im Spiel sind, fehlt den kantonalen Gerichtsinstanzen und den kantonalen Untersuchungsbehörden sehr oft die Unabhängigkeit. Das zeigt sich auch in diesem Fall. Wie oft aber verlaufen Verfahren im Sand, weil niemand den Schauf oder das Interesse hat, den Fall ans Bundesgericht zu bringen, oder der weil sich niemand als Nebenkläger konstituieren kann?

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