Kommentar
Mitgliedschaft im «Opus Dei» offenlegen (2. Teil)
Im öffentlichen Bereich ist für grösstmögliche Transparenz in Bezug auf die weltanschauliche Position von Personen zu sorgen, welche in den Geisteswissenschaften, der Politik oder generell der Meinungsbildung tätig sind. Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, zu wissen, mit wem man es in dieser Hinsicht zu tun hat. Ein paar Beispiele sollen dies zeigen.
Beispiel Zürcher Rechtsprofessorin
Zwei vor nicht allzu langer Zeit neu ernannte Rechtsprofessorinnen der Universität Zürich, die vom nördlichen Thunerseeufer stammende Bernerin Regina Kiener und die deutsche Brigitte Tag, sind als Gegnerinnen der in der Schweiz seit Jahren üblichen und von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung befürworteten Form der Sterbehilfe – durch Beihilfe zu einem Freitod – aufgefallen. Frau Kiener zeigte dies in ihrer Antrittsvorlesung in Zürich, Frau Tag dadurch, dass sie der früheren Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf einen in Deutschland längst wegen Grundrechtswidrigkeit erledigten Gesetzesvorschlag unterjubeln wollte, um die Sterbehilfe abzuklemmen. Wer vom nördlichen Thunerseeufer stammt, ist – ähnlich wie im Gürbetal – in einem Sektengebiet aufgewachsen. Wer einen gescheiterten CDU-Vorschlag aus Deutschland in der Schweiz politisch implementieren will, beweist Unverstand. Beides ruft nach einer Antwort auf die Frage, in welcher Kirche die beiden Professorinnen zu welchem Gott beten, damit ihr Wirken im staatlichen Lehramt entsprechend kritisch betrachtet werden kann.
Beispiel «Forum Gesundheit und Medizin»
Zunehmend ist festzustellen, dass sich Personen, welche dem Umfeld des rechtskatholischen, geheim operieren den Speerspitzen Ordens Opus Dei zu zurechnen sind, Organisationen gründen oder in solchen tätig sind, deren harmlos klingende Namen in keiner Weise erwarten lassen, dass hinter ihnen direkte Interessen des Vatikans stehen. Das neueste Beispiel dazu ist das in Meilen am Zürichsee domizilierte «Forum Gesundheit und Medizin». Es veranstaltete am 28. September 2012 in Zürich eine Tagung unter dem Titel «Sterbe, wer will? Sterbehilfe und organisierte Suizidbeihilfe als ethische Frage und gesellschaftliche Herausforderung – Wie weiter in der Schweiz?»
Eine der Referentinnen war die bereits erwähnte Brigitte Tag; ihr gesellte sich der radikale Gegner von Sterbehilfe, Dr. theol. Markus-Zimmermann-Acklin hinzu. Aus Deutschland reiste Prof. Dr. phil. Andreas Kruse an, Schüler des Papstbruders Georg Ratzinger und ehemaliger Regensburger Domspatz, der in Deutschland die Altenpolitik von CDU/CSU und der deutschen Bundesregierung stark beeinflusst. Die übrigen Referenten dürften kaum vermutet haben, dass Mettners Plattform möglicherweise zum weiteren Kreis des Opus Dei gehört.
Zimmermann-Acklin verwaltet 15 Millionen Bundes-Forschungsgelder
Der genannte Theologe Markus Zimmermann-Acklin hat es trotz seiner absolut einseitigen rechtskatholischen Haltung geschafft, 15 Millionen Franken Steuergelder im Rahmen des Schweizer Nationalfonds zu verwalten und zu verteilen. Und zwar ausgerechnet für das Nationale Forschungsprojekt «Lebensende» – zusammen mit Brigitte Tag, die ebenfalls in dieser Leitungsgruppe Einsitz genommen hat. Dementsprechend einseitig ist denn auch dieses Forschungsprojekt geplant, in welchem nach dessen Ausführungsplan zu lesen ist, es gehe auch darum, «welche Deutungen an die Stelle traditioneller religiöser Semantiken treten bzw. getreten sind, wenn beispielsweise vom Sinn des Leidens und Sterbens die Rede ist . . . Das Interesse gilt nicht zuletzt der Wiederentdeckung und Re-Integrierung der spirituellen Dimension in die moderne Medizin, die im Selbstverständnis der Palliative Care eine bedeutende Rolle spielt.»
Die Rolle der Religion in der Nationalen Ethikkommission
Ebenso wenig Transparenz herrscht bezüglich der weltanschaulichen Verortung der Mitglieder der Nationalen Ethikkommission (NEK). Dem rechts-katholischen ehemaligen Walliser Bundesrat Pascal Couchepin ist es gelungen, auch dort einen Deutschen als Präsidenten zu etablieren, dem zuzutrauen ist, Mitglied oder Sympathisant des Opus Dei zu sein.
Derartige Organisationen dürfen nicht zu weltanschaulichen Dunkelkammern verkommen. Die Öffentlichkeit hat einen unbedingten Anspruch darauf, dass jede Person, welche dort wirkt, in Bezug auf ihre Weltanschauung offen legt, wo sie steht. Gleiches gilt für die Ethikkommission der SAMW, der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, in der Markus Zimmermann-Acklin ebenfalls sitzt. Schweizerinnen und Schweizer müssen und dürfen insbesondere wissen, ob derart bedeutende Organisationen von einer Kampftruppe des notorisch in Menschenrechtsfragen 200 Jahre nachhinkenden Vatikans unterwandert worden ist.
Schliesslich muss dort, wo Religionsfreiheit oder Datenschutz mit wesentlichen anderen Menschenrechten kollidieren, die Religionsfreiheit und der Datenschutz als Schutz für wissenschaftlich unhaltbare Meinungen und Camouflage für Unterwanderung von Institutionen einer freiheitlichen Demokratie in den Hintergrund treten, weil sonst die Freiheit ganz allgemein wieder durch Religion gefährdet ist.
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Dieser Beitrag erschien im September 2012 in «Mensch und Recht»
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Es erschien ein erster Teil: «Die Religionsfreiheit braucht neue Regeln.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.
Vielen Dank Herr Minelli! wir wissen wer z.T. hinter den Bilderbergern steckt. Wenn z.B. Parlamentarier offen legen müssen in welchen Verwaltungsräten sie mitwirken, ist Ihre Forderung nach der Offenlegung der weltanschaulichen Beziehungen noch viel wichtiger.