Sperberauge

«Tanz dich frei»-Fahndung verpixeln

Sperber für Sperberauge Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsKeine ©

Red. /  Bevor die Gesichter im Internet erkenntlich sind, sollen sie als Warnung verpixelt werden, schlägt Thür vor.

Die Kantonspolizei Bern hat angekündigt, am Montag 17. Juni Fotos von mutmasslichen Gewalttätigen im Nachgang des «Tanz dich frei»-Umzugs ins Netz zu stellen, damit sie die Öffentlichkeit identifizieren kann.
Dafür gäbe es keine gesetzliche Grundlage, moniert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür. Er macht jedoch in der «Sonntags-Zeitung» gleich einen überzeugenden Vorschlag: Man müsse eine schweizweit einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen, um Verdächtige zuerst verpixelt ins Netz zu stellen und erst nach einer abgelaufenen Frist ohne Pixel.
Diese Praxis ist im Kanton Zürich bereits gesetzlich geregelt: Erst nach einer Woche werden die Köpfe unverpixelt gezeigt. Betroffene haben so die Möglichkeit, sich rechtzeitig selber zu melden, so dass sie vom Netz genommen werden.


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