Bildschirmfoto20140226um08_38_44Kopie

Jüngste Tumulte im ukrainischen Parlament © af p

Wann darf man die Demokratie mit Füssen treten?

upg /  Der Westen hält sich nur an freie Wahlen, solange es seinen Interessen dient. So ein Vorwurf. Antworten sind gefragt.

«Das Parlament hat Präsident Wiktor Janukowitsch abgesetzt» hiess die Meldung im Fernsehen und in Zeitungen. Die meisten Medien informierten nicht darüber, dass das ukrainische Parlament gar kein Recht hat, den gewählten Präsidenten per Abstimmung aus dem Amt zu hieven – ebenso wenig wie das Eidgenössische Parlament die Bundesräte während ihrer Amtszeit abwählen darf. Es gelten die jeweiligen Verfassungen.
Janukowitsch war 2010 mit 48,8 Prozent der Stimmen vom Volk zum Staatspräsidenten gewählt worden. Westliche Beobachter hatten die Wahl als ziemlich fair bezeichnet. Die Abwahl durch das Parlament muss im politischen Sprachgebrauch als rechtswidriger Putsch bezeichnet werden. War ein solcher gerechtfertigt, weil Janukowitsch seine Macht gesetzwidrig erweitert (usurpiert) und missbraucht hat?
Wäre ein Putsch gegen den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan heute gerechtfertigt und müsste der Westen einen solchen unterstützen?
Nicht nur in diesem Fall kümmern sich viele westliche Medien und Politiker wenig um demokratische Spielregeln:

  • Im Jahr 2006 kam die sunnitisch-islamistische Palästinenser-Organisation Hamas durch eine Volkswahl an die Macht. Auch diese Wahlen bezeichneten westliche Beobachter als ziemlich fair. Trotzdem hat der Westen die Hamas nie als Regierung anerkannt.
  • Im Jahr 2012 hat das Volk Mohammed Mursi zum Staatspräsidenten Ägyptens gewählt. Westliche Beobachter bezeichneten die Wahl als fair. Nach Massenprotesten hat das Militär Mursi am 3. Juli 2013 abgesetzt und inhaftiert. Der Westen applaudierte.

Gibt es bei diesen Beispielen überhaupt Parallelen?
China, Russland und andere Länder stellen den Westen als unglaubwürdig hin, weil sie freie Wahlen selber nicht respektieren.
Versuchen alle Mächte, sich über internationale Spielregeln hinwegzusetzen, um ihre Machtinteressen und die Interessen der Weltkonzerne durchzusetzen?
Es stellen sich folgende Fragen:

  • Unter welchen Voraussetzungen darf gegen eine demokratisch gewählte Regierung oder einen demokratisch gewählten Präsidenten geputscht werden? Wie gross muss ein Machtmissbrauch sein?
  • Darf jetzt auch das lokale Parlament auf der Krim die lokale Exekutive absetzen?
  • Auf die Schweiz bezogen: Unter welchen Voraussetzungen darf das Parlament einen Bundesrat oder eine Bundesrätin während der Amtszeit absetzen?


Antworten sind gefragt. Die Diskussion ist eröffnet.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20120107um17_56_48

Die Demokratien im Stress

Die Finanz- und Politkrisen setzen den Demokratien im Westen arg zu. Auch mit der Gewaltenteilung haperts.

TrkeiFlagge

Türkei: Innen- und Aussenpolitik

Recep Tayyip Erdoğan brachte nicht nur Städten, auch ländlichen Gebieten Wohlstand. Zu welchem Preis?

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

3 Meinungen

  • am 27.02.2014 um 20:28 Uhr
    Permalink

    Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde mit sehr wenig Macht, da sind vier Jahre Amtszeit kurz genug. Absetzungsdiskussionen würden nur von Sachfragen ablenken, das allerdings ziemlich effektiv, weil jeder ohne Fachkenntnisse (es geht ja um Personen) mitlabern kann und die dümmsten Sprüche die grösste Quote bringen – ein medialer Selbstläufer ohne Ende.

    Wer mit einem Putsch die Macht ergreift, fragt nicht, ob er das darf (dürfte er, wäre es kein Putsch), insofern ist die erste Frage müssig. Nur zwei Ueberlegungen dazu:
    a) einen mächtigen Staatspräsidenten zu wählen, der dann vom halben Land geliebt und vom Rest gehasst wird, bringt meistens Probleme
    b) Rechtstaatlichkeit muss vor der Demokratie da sein, sonst funktioniert sie nie. Für den Anfang braucht es nicht einmal vier Freiheiten, sondern nur zwei: Habeas Corpus und Pressefreiheit. Daran empfehle ich jede Herrschaft zu messen, nicht an ihren Wahlen.

  • am 1.03.2014 um 23:03 Uhr
    Permalink

    Eine gute Diktatur kann besser und Segensreicher für eine Bevölkerung sein als eine schlechte Demokratie. Wenn die Mehrheit in einem Lande einen gewissem Entwicklungsstande noch nicht entsprechen kann, da es an Bildung fehlt, auch an Herzensbildung, und zugleich noch eine Not eintritt, welche einen Leidensdruck auf die Bevölkerung ausübt, dann haben die Politiker in einer Demokratie die besten Chancen, welche Manipulativ am besten Lügen, betrügen, täuschen und Ausbeuten können. Dies ist einer der Gründe, warum in der Welt, obwohl es für alle mehr als genug gäbe, künstlich eine Notaufrecht erhalten wird. Not blockiert Bildung und Entwicklung. Bildung und Entwicklung würde bedeuten, dass die Mehrheit der Menschen früher oder später das Grossbankenkonglomerat, welches zur Noterzeugung über 94% des Weltkapitales hortet, enteignen würden. Aus einer Einsicht heraus, dass nur Kooperation und Teilen, den Menschen aus dem Moloch des Raubtierkapitalismus, der Plutokratie, des destruktiven Konkurrenzkampfes befreien würde. Weil es noch nicht so ist, sterben jeden Tag über 40’000 Kinder an Hunger, und Hunderttausende an den Folgen existentieller Not. Im Jahr 2013 haben in der Schweiz mehr Menschen Suizid gemacht als es Verkehrstote gab, auch das ist weitgehend ein Resultat der schmerzhaften Art, wie die Weltpolitik gestaltet ist. Wann beginnt man, nebst der edlen Arbeit der Symptommilderung, auch die Ursachen zu beseitigen? Beatus Gubler, Sozialarbeiten, http://www.streetwork.ch Basel

  • am 3.03.2014 um 16:16 Uhr
    Permalink

    Wann ist eine Demokratie gut genug? Karl Popper hat diese Frage untersucht und folgendes postuliert: «Eine Demokratie ist dann gut genug, wenn die herrschende Macht ohne Blutvergiessen nach den geltenden Gesetzen abgesetzt werden kann."

    Das reicht vollkommen und müsste von der UNO überwacht werden. Für welche UNO-Mitglieder ist die Forderung nicht erfüllt?

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...