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Manchmal ist auch der Staat in der Leitung © Austriapsycho/Flickr

Überwachung: Die Behörden hören immer öfter mit

Red. /  Die Zahl der Fernmeldeüberwachungen stieg 2012 um 20 Prozent. Der Einsatz von Staatstrojanern nicht mitgezählt.

Aktuelle Zahlen des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) im Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement (EJPD) zeigen 2012 im Vergleich zum Vorjahr einen massiven Anstieg der Überwachungen, wie das IT-Magazin «PC Tipp» vermeldet.

Im vergangenen Jahr wurde in 3233 Fällen entweder Telefonate mitgehört oder E-Mails mitgelesen, was einem Anstieg von 20 Prozent gegenüber 2011 entspricht. Die Strafverfolgungsbehörden ordneten auch häufiger rückwirkende Fernmeldeüberwachungen an (+21 Prozent auf 6960) oder verlangten mehr technisch-administrative Auskünfte (+22 Prozent auf 4775).

In rund einem Drittel der Fälle ging es um schwere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein weiteres Drittel betraf schwere Vermögensdelikte. Beim restlichen Drittel handelte es sich um Überwachungen in Fällen von schweren Gewalt- und Sexualdelikten oder Mitgliedschaften in kriminellen Organisationen. 98 Prozent der Massnahmen wurden von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden angeordnet, 2 Prozent von Bundesbehörden.

Staatstrojaner ohne Gesetzesgrundlage

Nicht vom ÜPF erfasst werden die sogenannten «Staatstrojaner», die mit Hilfe von Informatikprogrammen verschlüsselte Kommunikation abfangen und entschlüsseln. Die Bundesanwaltschaft setzt solche Trojaner derzeit ohne Gesetzesgrundlage ein. Eine Vorlage über den Einsatz von «E-Gov-Software» befindet sich erst im Entstehungsprozess. Entsprechend wortkarg äussert sich die Bundesanwaltschaft, die keine Auskunft geben will, wie oft und warum solche Trojaner 2012 zum Einsatz kamen. Die Bundesanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass die gesetzliche Grundlage für Trojaner mit Art. 280 ff. der Strafprozessordnung gegeben sind.


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