Staatstrojaner: Schweiz in BKA-Arbeitsgruppe dabei
Täglich kommen neue Details zur höchst umstrittenen Überwachungs-Software der deutschen Behörden ans Licht, die aufzeigen, dass die Schweiz in den Fall mehr verwickelt ist als bisher bekannt.
Letzte Woche hat das deutsche Bundesinnenministerium auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko offen gelegt, dass eine internationale Arbeitsgruppe zum so genannten Staatstrojaner existiert.
Die Arbeitsgruppe, die in Anlehnung an die Herstellerfirma DigiTask zuerst den Namen «DigiTask User Group» trug und 2008 vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) ins Leben gerufen worden war, trifft sich seit September 2008 zweimal jährlich zum Erfahrungsaustausch. Mit dabei neben Geheimdienst-Technikern aus den Niederlanden und Belgien waren auch Vertreter aus der Schweiz.
Mittlerweile ist die Gruppe in «Remote Forensic Software User Group» umbenannt. Das letzte bekannte Treffen fand im April 2011 statt, wie das IT-Tech-Portal «gulli» meldet.
In der Schweiz im Einsatz
Im Oktober mussten die Schweizer Behörden nach Medien-Recherchen zugeben, den Staatstrojaner bereits eingesetzt zu haben. Sowohl die Bundesbehörden sowie auch die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Zürich griffen «zur Klärung schwerer Verbrechen» auf die Software zurück, wie das Eidgenössische Departement für Justiz und Polizei (EJPD) bestätigte. Laut Spekulationen soll sie unter anderem zur Überwachung der Linksextremen Andrea Stauffacher zum Einsatz gekommen sein.
Der Einsatz dieser Überwachungs-Software ist höchst umstritten, weil sie den Behörden weitreichende Möglichkeiten bietet. Unter anderem kann jede Eingabe an einem Computer in Echtzeit verfolgt werden. Die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf Online-Durchsuchungen und deren Varianten ist dabei sehr umstritten. Kritiker sind der Ansicht, dass für derartige Massnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Die Schweizer Behörden verweigern aus ermittlungstaktischen Gründen detaillierte Auskünfte über den Einsatz des Staatstrojaners.
Rechtskommission will Auskunft
Vergangenen Freitag hat die Rechtskommission des Nationalrats jedoch entschieden, von den Behörden Auskunft zu verlangen. Die Kommission will wissen, welche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Trojaner-Software bestehen und in welchen Fällen solche Software eingesetzt wurde. Ferner soll der Bundesrat prüfen, ob eine Gesetzesänderung nötig ist.
Die Piratenpartei war zuvor mit einer Anzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA) gescheitert. Die Partei hatte Ende Oktober Anzeige gegen den Einsatz der Software erstattet. Die Bundesanwaltschaft hat nach Prüfung der Anzeige entscheiden, in dieser Sache nichts zu unternehmen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Das ist eine absolute Schweinerei, dem schnüffel Staat ist Tür und Tor geöffnet, kann nur darüber lachen wenn es nicht zu traurig wäre, an selbst Beschränkung glaube ich nicht, denken sie nur an die Fichenaffäre, werde Möglichkeiten finden um mich dagegen zu wehren, den das web ist allmächtig!