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Wahlplakat für den Zürcher SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt © svp

Sollen sich die Schweizer selber vogten?

Ludwig A. Minelli /  SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt hat nicht verstanden, welche Rolle die Garantien der Menschenrechte haben.

Über den Bundesratsbericht «40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven» debattierten im März 2016 die Mitglieder des Nationalrats. Der Zürcher SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt warf die Frage auf, was «der Umgang mit Fluglärm, die Lösung von Abfallproblemen, die Regelung der Suizidhilfe, die Verjährung von Schadenersatzklagen, In-vitro-Fertilisation» mit Menschenrechten und Grundfreiheiten zu tun hätten. Derartige Fragen und weitere wie zum Beispiel «ob Asbestopfer auch noch Jahrzehnte später sollen klagen können», «ob jemand eine Wartefrist einhalten muss, bevor die Krankenkasse eine Geschlechtsumwandlung übernimmt», «ob jemand Militärpflichtersatz bezahlen muss, obwohl er zuckerkrank ist», seien politische Fragen. «Und für politische Fragen wollen wir, dass sie in einem politischen – und das heisst in unserem Staat demokratischen – Entscheidprozess entschieden werden.»

Garantie einer staatsfreier Sphäre

Ein demokratischer Prozess läuft nach den Regeln von Mehrheit und Minderheit ab: am Schluss entscheidet eine Mehrheit. Eine solche Mehrheit hat beispielsweise 399 v. Chr den Philosophen Sokrates auf fragwürdiger Grundlage mit 361:140 Stimmen zum Tode verurteilt. Wollen wir das?

Menschenrechte und Grundfreiheiten schaffen eine Sphäre, die vor Staatseingriffen schützt. In dieser Sphäre entscheidet keine Mehrheit, sondern nur das betroffene Individuum. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Gesamtheit der Menschen eines Staates diesem überhaupt Herrschaftsbefugnisse einräumt. Die Abmachung lautet: «Bis hierher, und nicht weiter!»

Privatleben, Fluglärm und Abfall

Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert die «Achtung vor dem Privat- und Familienleben, der Wohnung und dem Briefverkehr». Wenn Fluglärm oder gesundheitsschädlicher Abfall das Wohnen zur Hölle und zur Gesundheitsgefährdung macht – weil dies eine politische Mehrheit so entschieden hat –, sorgt die Garantie der Menschenrechte in Form eines Urteils aus Strassburg dafür, dass dies geändert werden muss.

Recht auf Klage für Asbestopfer

Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK garantiert das Recht, zivilrechtliche Ansprüche vor ein Gericht zu bringen. Das gilt auch für die Forderung nach Schadenersatz. Wenn sich nun zeigt, – wie dies bei den Asbestopfern der Fall war – dass das Einatmen von Asbestfasern in einem asbestverarbeitenden Betrieb erst Jahrzehnte nach Ablauf der in einem politischen Verfahren festgelegten Verjährungsfrist schwere Krankheitssymptome und Tod bewirkt, verletzt eine zu kurze Verjährungsfrist diese Garantie. Deshalb hat ein Urteil des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes diese Verletzung festgestellt, so dass die Schweiz solches Unrecht beseitigen muss. Das ist doch nur recht und billig, sagt einem nur schon die Vernunft. Meint das nicht auch Herr Vogt?

Diabetes und Militärdienst

Art. 14 der EMRK schützt vor Diskriminierung im Zusammenhang mit den übrigen EMRK-Grundfreiheiten und Menschenrechten. Weil ein Schweizer, der an Diabetes erkrankt war, als militäruntauglich eingestuft wurde, und weil die Krankheit nicht «schwerwiegend» war, hätte er Militärpflichtersatz bezahlen müssen. Er machte dagegen geltend, er werde damit diskriminiert: Er wäre bereit, Zivildienst zu leisten, doch biete die Schweiz dies nur Menschen an, welche Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern.
Der Menschenrechtsgerichtshof bejahte die Diskriminierung vor allem deshalb, weil durch eine politische Entscheidung das Schweizer Recht keinerlei Rücksicht darauf nahm, dass der Beschwerdeführer im konkreten Fall wegen seiner Krankheit auch nur verhältnismässig wenig verdient. «Strassburg» sorgte für Gerechtigkeit.
Es muss bezweifelt werden, dass Hans-Ueli Vogt die von ihm kritisierten Urteile jemals gelesen, geschweige denn verstanden hat. Er mag ein brillanter Zivilrechtler sein; von Menschenrechten hat er offensichtlich wenig Ahnung.

Irreführender Begriff «Selbstbestimmungsinitiative»
Doch Vogt ist der Urheber der SVP-Volksinitiative unter dem vollständig irreführenden Titel «Selbstbestimmungsinitiative»: Würde diese von Volk und Ständen dereinst angenommen, bedeutete dies nichts weniger, als dass alle Schweizer recht eigentlich gevogtet werden: Die Schweiz müsste das EMRK-Sicherheitssystem für Grundfreiheiten und Menschenrechte verlassen; damit fiele dieser eminente Schutz vor politischer Willkür irgendeiner wildgewordenen Mehrheit weg.

So ist denn die «Selbstbestimmungsinitiative» deren genaues Gegenteil: eine Selbst-Kastrations-Initiative zur Installierung von SVP-Willkür in Parlament und Gerichten. Selbst in privateste Angelegenheiten soll die zufällige politische Mehrheit im Staat nach Belieben und ohne jegliche vernünftige Kontrolle hineinregieren können.

«Es gibt doch das Bundesgericht!»

Dieser SVP-Einwand ist ebenfalls schwer irreführend: Das Bundesgericht muss heute der politischen Mehrheit selbst dann gehorchen, wenn deren Befehl offensichtlich gegen die Bundesverfassung verstösst. So will es Artikel 190 der Bundesverfassung (BV); dieser Artikel verhindert, dass das Bundesgericht ein verfassungswidriges Bundesgesetz aufheben oder nicht anwenden darf.
Das bedeutet: Auch wenn in der Bundesverfassung die gleichen Rechte garantiert werden wie in der EMRK: Sie lassen sich im Konfliktfall nur dann wirklich durchsetzen, wenn die Beschwerde nach Strassburg möglich ist. Nur dann getraut sich das Bundesgericht, eine «politische Entscheidung», die gegen die Verfassung verstösst, nicht zu beachten.

Endlich Klartext reden!

Es ist höchste Zeit, Klartext zu reden: die SVP und ein Grossteil ihres Personals ist vor allem eine Partei der Unanständigen, der Rückständigen und Wortverdreher. Nicht umsonst sind zahlreiche ihrer Politiker schon strafrechtlich verurteilt worden.
Daran ändert nichts, dass diese Partei einen Wähleranteil von bis zu etwa 30 Prozent für sich reklamieren kann: Die kürzlichen Wahlen in deutschen Bundesländern haben auch dort gezeigt, dass die Quote der Unsensiblen und Verführbaren in einem Volk hoch ist, möglicherweise bis zu etwa einem Drittel. Das darf uns nicht daran hindern, deutlich zu sagen, was ist.
Zitieren wir wieder einmal Gottfried Keller, aus dem «Fähnlein der sieben Aufrechten»: «Es wird eine Zeit kommen, wo in unserem Lande, wie anderwärts, sich grosse Massen Geldes zusammenhängen, ohne auf tüchtige Weise erarbeitet und erspart worden zu sein; dann wird es gelten, dem Teufel die Zähne zu weisen; dann wird es sich zeigen, ob der Faden und die Farbe gut sind an unserem Fahnentuch!»

Dieser Beitrag erschien in der Zeitschrift «Mensch und Recht»

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.

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Parteien und Politiker drängen in die Öffentlichkeit. Aber sie tun nicht immer, was sie sagen und versprechen.

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4 Meinungen

  • am 17.04.2016 um 18:48 Uhr
    Permalink

    Alles in allem kommt für meinen Geschmack vor lauter «Hau den Vogt» die intelligente Auseinandersetzung mit dem Thema zu kurz.
    – Sokrates:
    Die Demokratie mit nicht mehr ganz taufrischen Beispielen zu verunglimpfen ist leicht. Etwas Besseres zu entwerfen ist schwierig.
    – Privatleben, Fluglärm, u.s.w.
    Beispiele für seltsame Urteile des Bundesgerichtes gibt es zweifellos. Und Beispiele für gute Urteile aus «Strassburg» gibt es hoffentlich viele! Mit dem entsprechenden Willen findet man aber auch Beispiele für seltsame Urteile des EGMR und für gute Urteile des Bundesgerichtes.
    – EMRK-Sicherheitssystem:
    Wie gut ist es wirklich? Was kann es noch ausrichten in Staaten, welche die Menschenrechte nicht beachten wollen (und trotzdem EMRK-Mitglieder sind)? Beispiele wie die Türkei und Russland stimmen da nicht so optimistisch. Wenn wir denn tatsächlich so blöd sein sollten, in einer Wahl irgendwelchen Wildgewordenen zu einer absolute Mehrheit zu verhelfen, dann würde uns die EMRK wohl auch nicht mehr helfen. Genau so, wie sie heute einem verfolgten Kurden in der Türkei nicht viel hilft…

  • am 17.04.2016 um 19:22 Uhr
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    Der Herr Hans-Ueli Vogt: «Ein brillanter Kopf für Zürich». Ein neuer Vertreter unserer «Sünneli-Partei», der SVP. Aber im Innern auf breiter Linie gegen die Menschenrechte, als gelernter Jurist der UNI Zürich! Eine unserer Hochschulen, gegen die unsere SVP regelmässig wettert. Auch sonst: was ist doch aus der ehemaligen Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei geworden? Die wiedersprechen sich ja in allen Belangen, die den normalen Büezer betreffen: hohe Steuern für den Mittelstand, möglichst tiefe für die Reichen. Niedrigmachen unserer lange entwickelten und bewährten Staatsstrukturen (z.B. Nationalbank, Bundesgericht, Bundesrat, National- und Ständerat). Und dann kommt noch der Köppel, der erstaunlicherweise immer wieder in Deutschland seine unsäglichen Kommentare über die Schweiz abgeben kann. Ein seltsamer Patriot. Und erst der ehemalige Vordenker der SVP, der Herr Christoph Mörgeli. Den haben wir zum Glück überwunden. Aber auch in seinem Fall: welch ein Abgang von der von ihm verschmähten UNI, ohne Leistungsausweis. Ausgerechnet er, der immer gegen den «Staat» wetterte und sich gleichzeitig von ihm über Jahre fürstlich belohnen liess.
    Zurück zu Herrn Vogt: kann er denn als ein an einer der besten UNI’s der Welt ausgebildeter Jurist solche Ansichten einer von Milliardär Christoph Blocher instrumentalisierten und finanzierten Partei vertreten? Und die Grundrechte einer modernen, aufgeklärten Welt in Frage stellen? Ein eigenartiger Zeitgenosse!

  • am 18.04.2016 um 16:26 Uhr
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    Ich begreife nicht, dass ausgerechnet jemand, der selber zu einer teilweise immer noch diskriminierten Minderheit gehört, die Menschenrechte abschaffen will. Wie würde er wohl denken, wenn eine intolerante Mehrheit in der Schweiz die Homosexualität unter Strafe stellen würde?

  • am 19.04.2016 um 22:09 Uhr
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    Sokrates hätte Herrn Minelli nicht verstanden; mit Herrn Vogt wäre er sich einig gewesen. Sokrates war bekanntlich der Meinung, er habe sich ja freiwillig dem athenischen Staatssystem unterstellt und damit auch den Athenern das Recht gegeben, ihn zu verurteilen.

    Herrn Minellis Idee, die Demokratie nach und nach in eine wohltätige Menschenrechtsdiktatur umzuwandeln, ist natürlich nicht neu. Sokrates hätte hier zu Recht eingewandt, dass auch die Menschenrechte letztlich durch demokratische Entscheidungen zustande kommen und daher fehlbar sind und reversibel bleiben müssen.

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