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Hat er Grundrechte verletzt? Der Zürcher SP-Sicherheitsdirektor in der Kritik © Fehr

Mario Fehr und der Staatstrojaner

Yvonne Kunz und Christof Moser /  Warum der Schweizer Snowden-Anwalt und weitere Juristen die Juso-Strafanzeige gegen den SP-Sicherheitsdirektor unterstützen.

Von einer «grossen Dummheit» schrieb der «Tages-Anzeiger», von «Klamauk-Politik» die «NZZ», und weiter: «Die eingereichte Strafanzeige wegen angeblich illegalen Kaufs und Gebrauchs eines Staatstrojaners lenkt die Aufmerksamkeit weg vom Sicherheitsdirektor, der nach Bekanntwerden der Aktion in Erklärungsnotstand geriet, hin zur Jungpartei.»

Seit die Jungsozialisten (Juso) bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen SP-Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Mario Fehr Strafanzeige eingereicht haben, klagen die Lokalmedien seitenlang über das, was sie selber betreiben: vom eigentlichen Thema ablenken.

Worum geht es wirklich?

Im Fall des Staatstrojaners geht es nicht nur um einen Sicherheitsdirektor, der auf Antrag von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie mit dem Segen des Obergerichts eine Überwachungssoftware anschaffen liess, für die selbst nach Ansicht von Befürwortern des staatlichen Überwachungsausbaus – wie zum Beispiel dem Ersten St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob – die rechtliche Grundlage fehlt. Sondern auch um die Reaktionen von Politikern und Medienschaffenden nach dem Auffliegen der geheimen Beschaffung, die einen bedenklich unkritischen Umgang mit dem Thema Überwachung offenbaren.

Der Staatstrojaner berührt Grundrechtsfragen von immenser Tragweite, zu deren Klärung weder die Politikerinnen und Politiker im Parlament noch die meisten Medien ausreichend beitragen.

Die vorliegenden Fakten

  • Die Zürcher Kantonspolizei hat Ende 2014 auf Anordnung des Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr bei der umstrittenen bis dubiosen italienischen Sicherheitsfirma «Hacking Team» für 486’500 Euro einen Staatstrojaner eingekauft. Die Firma liefert ihre Überwachungssoftware auch an diktatorische Regimes, selbst im Widerspruch zu UN-Embargos.
  • Mit diesem Staatstrojaner («Galileo») lassen sich nicht nur E-Mails, Skype-Gespräche und Chats überwachen, sondern auch Daten von überwachten Personen manipulieren – zum Beispiel durch den klandestinen Upload von Kinderpornografie auf einen Zielrechner. «Hacking Team» hat zudem Hintertüren in die Software eingebaut, so dass Firmenmitarbeiter jederzeit von aussen an die gesammelten Überwachungsdaten der Behörden (hätten) gelangen können.
  • Das Zürcher Obergericht hat die Anordnung von Sicherheitsdirektor Fehr zum Kauf der Überwachungssoftware gutgeheissen, obwohl die rechtliche Grundlage dafür mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) erst zweifelsfrei geschaffen werden soll. Der Entscheid des Obergerichts, das in diesem Fall als Zwangsmassnahmegericht fungiert, bleibt unter Verschluss. Der Regierungsrat beruft sich auf die geltende Strafprozessordnung, die eine Verwendung von «technischen Überwachungsgeräten» erlaubt, um «das nicht öffentlich gesprochene Wort abzuhören oder aufzuzeichnen». Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen und als vehementer Befürworter des staatlichen Überwachungsausbaus unverdächtig, hält die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Staatstrojanern jedoch durch die Strafprozessordnung für nicht gegeben, wie er in einer Einschätzung von 2011 festhält.
  • Bekannt sind die vorliegenden Fakten zum Kauf des Staatstrojaners nur, weil «Hacking Team» gehackt wurde und alle Daten der Firma im Internet landeten. Die Anschaffung des Staatstrojaners hätte geheim bleiben sollen. Weil jetzt auch der Quellcode des Staatstrojaners öffentlich einsehbar ist, kann die Software von der Kantonspolizei (derzeit) nicht mehr verwendet werden: Der Trojaner ist ausser Kontrolle geraten und – welch Paradox! – zum Sicherheitsrisiko geworden.

Das Politikversagen

Ist die Strafklage in diesem Skandal «Füllmaterial im Sommerloch» (SVP), «eine Sommerposse und typischer Juso-Polit-Gag» (FDP), ein «Politgeplänkel», bei dem «einfach auf den Mann gespielt wird» und die «wichtigen politischen Fragen untergehen» (SP)?

Gegenfrage: Wer sonst als die Justiz ist noch übrig, um die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu schützen? Die Politik?

«Politiker, die jetzt auf eine parlamentarische statt juristische Nachbearbeitung des Staatstrojaner-Skandals pochen, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie bisher in dieser Sache ihre Kontrollfunktion nicht wahrgenommen haben», sagt der Schweizer Snowden-Anwalt Marcel Bosonnet, der die Juso-Klage gegen Mario Fehr mit Nachdruck unterstützt.

Tatsächlich üben sich Politiker bei der Aufklärung des Skandals in einer bemerkenswerten Verkehrung der Tatsachen. «Wir stellen den Regierungsräten, auch unseren eigenen, kritische Fragen – auf dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Weg», sagt der Kantonalzürcher SP-Präsident Daniel Frei zu einem umstrittenen bis illegalen Vorgang, der ohne die Aufdeckung durch Hacker (man könnte sie auch IT-versierte Bürgerrechtler nennen) geheim geblieben wäre.

Wenn die SP jetzt an der Seite der FDP fordert, statt juristisch müsse die Diskussion «politisch forciert werden», ist das Augenwischerei: Aufgeflogen ist der Skandal ja eben gerade nicht durch die parlamentarische Kontrolle. Der Staatstrojaner war im Einsatz und wäre weiter im Einsatz geblieben, hätten die Hacker nicht für Transparenz gesorgt. Somit erfordert der Kauf des Staatstrojaners nicht nur eine politische, sondern auch eine juristische Aufarbeitung. «Der Rechtsstaat ist die letzte Bastion gegen die Willkür von Politik und Behörden», sagt Anwalt Bosonnet. Rechtsstaatlich argumentierte auch Autor Constantin Seibt, der in einem «Tages-Anzeiger»-Kommentar festhielt: «Den letzten Schutz vor Spionage bietet das Gesetz». – Das Gesetz, das Exekutive, Legislative und auch die Verwaltung in immer dreisterem Ausmass nicht mehr ernst nehmen.

Wichtige Details der Strafanzeige werden unterschlagen

In der bisherigen Medienberichterstattung ist ein zentraler Punkt der Juso-Strafanzeige schlicht verschwiegen worden: Die Strafanzeige richtet sich nicht nur gegen den zuständigen Regierungsrat, sondern stellt ausdrücklich auch die Frage nach weiteren Beteiligten – also Staatsanwälten und Polizisten. Ein grösserer Kreis muss in die Beschaffung des Staatstrojaners eingeweiht gewesen sein, nicht zuletzt ja auch das Obergericht. Pikantes Detail: Die Zeitung «Schweiz am Sonntag» deckte auf, dass an der Präsentation des Staatstrojaners durch die Firma «Hacking Team» auch ein Vertreter der Zürcher Staatsanwaltschaft anwesend war.

Das mediale Trommelfeuer, die Strafanzeige laufe ins Leere, weil der Kantonsrat die Immunität von Regierungsrat Fehr kaum aufheben werde, zielt deshalb am Kern der Sache vorbei. Weil es sich bei den in der Anzeige erhobenen Vorwürfen um Offizialdelikte handelt (unrechtmässige Datenbeschaffung und unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem gemäss Art. 143 und Art 143 bis 124 des Schweizerisches Strafgesetzbuchs sowie Amtsmissbrauch nach Art. 312 StGB), ist die Staatsanwaltschaft jetzt so oder so am Zug: Sie muss von sich aus in einem Ermittlungsverfahren den Anfangsverdacht klären – unabhängig von Fehrs Immunität. «Geklärt werden muss nicht nur die politische Verantwortung, sondern auch die Frage, ob der staatliche Sicherheitsapparat ohne ausreichende gesetzliche Grundlage vollendete Tatsachen geschaffen habe», sagt Snowden-Anwalt Bosonnet.

Wie Recherchen der «Schweiz am Sonntag» weiter zeigen, war den Behörden die unsichere Rechtsgrundlage völlig klar. In einer Aktennotiz, die sich auf Aussagen des Projektleiters bei der Kantonspolizei Zürich stützt, hielt ein «Hacking Team»-Mitarbeiter fest, dass die Zürcher Behörden beim Einsatz eines Staatstrojaners «erwischt worden» seien. Und weiter: «Seit 2011 arbeiten sie mit dem Schweizer Gesetzgeber, um eine neue gesetzliche Basis zu finden.» (Der Artikel dazu hier).

«Grundrechte nicht nur für ehrliche Bürger»

Unterstützt wird die Juso-Strafanzeige auch von Anwältin Manuela Schiller. «Die Anzeige richtet sich nicht nur gegen Fehr. Vielmehr wird verlangt zu prüfen, ob sich auch andere Verantwortliche strafbar gemacht haben. Damit wird eine untersuchungsrichterliche Ermittlung angestossen. Diese Frage ist berechtigt. Sollte sich gegen Beamte bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht ergeben, erteilt das Obergericht die Ermächtigung, eine Vorermittlung zu eröffnen. Abgeschlossen wird diese Ermittlung je nach Resultat mit einer Nichtanhandnahme oder einer formellen Eröffnung einer Strafuntersuchung. Nur bei Regierungsrat Fehr entscheidet der Kantonsrat», sagt sie. «Die politische Untersuchung ersetzt nicht die strafrechtliche Untersuchung. Kantonsräte sollen nicht Staatsanwälte spielen, sondern politische Fragen stellen und politische Antworten geben.»

Schiller weiter: «Es geht in diesem Fall um fundamentale Grundrechte. Und Grundrechte dürfen nicht nur für ehrliche Bürger gelten.» Genau diesen Eindruck erweckte jedoch der zuständige Regierungsrat Mario Fehr in einem «Landbote»-Interview, in dem er die Kritik am Kauf des Staatstrojaners mit den Worten konterte: «Ich nehme die Grundrechte der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons sehr ernst. Eines dieser Grundrechte ist es, hier sicher leben zu können.»

Unrealistische Vereinbarungen im Kaufvertrag

Da der Einsatz des Trojaners nur in begründeten, schweren Fällen von Drogenhandel und Geldwäscherei vorgesehen sei, hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr die Verhältnismässigkeit für gewahrt. Tatsächlich jedoch ordnete Fehr den Kauf einer Software an, von der ausser dem dubiosen Hersteller niemand genau weiss, was sie alles kann – nicht einmal die Polizei.

In den Verträgen liess sich die Kantonspolizei Zürich zwar das Recht einräumen, den Quellcode des Programms bei Bedarf einsehen zu können – für den Fall, dass ein Gericht die Rechtmässigkeit der Beweise feststellen will. Wie diese richterliche Kontrolle praktisch funktionieren soll, ist jedoch völlig unklar: «Der Programmcode zählt mehr als eine Million Zeilen», schrieb ein leitender Angestellter dazu in einer E-Mail an die Polizeibehörden. Er habe keine Vorstellung davon, wie lange es dauern würde, sich alles anzuschauen. Gemäss der publik gewordenen E-Mail-Korrespondenz hat die Zürcher Kantonspolizei bei der Herstellerfirma ausserdem nachgefragt, ob sich einzelne Komponenten des Staatstrojaners – wie zum Beispiel die Datenmanipulation – ausser Betrieb setzen lasse, was «Hacking Team» ausdrücklich verneinte.

«Dass sich die Funktionalität des Trojaners nicht einschränken lässt, ist einer der grossen Haken an der Sache», sagt Grundrechts-Anwalt Viktor Györffy, der die Juso-Klage begrüsst. «Der Einsatz von Staatstrojanern ist grundsätzlich abzulehnen, weil er in den meisten Fällen unverhältnismässig ist», sagt Györffy. Snowden-Anwalt Bosonnet hält die möglichen Datenmanipulationen durch den Staatstrojaner gar für eine Gefahr für die Strafprozessordnung: «Was sind Beweise in einem Gerichtsfall noch wert, wenn sie durch eine Überwachungssoftware manipuliert werden können?»

Das Medienversagen

Sind die «Juso-Kids» («Tages-Anzeiger») tatsächlich «wie pubertierende Jugendliche» («Tages-Anzeiger»), denen es nur um «Effekthascherei» («NZZ») und «Auffallen um jeden Preis» («NZZ») geht, weil nur «Schlagzeilen zählen» («NZZ»)?

Gegenfrage: Wer sonst als die Justiz ist noch übrig, um die Grundrechte zu schützen? Die Medien?

Dass der Vorwurf des politischen Hallodri gegen die Juso von Seiten ihrer Kritiker so leicht und zahlreich kommt, weist auf den Zeitgeist in der Sicherheitsgesellschaft hin: Im Zweifel gegen die Grundrechte.

Der Einsatz von Überwachungssoftware von zweifelhafter Qualität scheint der kleinere Skandal zu sein als eine Jungpartei, die Klarheit will. Es mutet reichlich absurd an, wenn der «Tages-Anzeiger» schreibt, dass die Juso «mit ihrer Klage gegen Fehrs Staatstrojaner nichts anderes tun als das, was die SVP längst macht: den Staat und die eigenen Regierungsräte anschwärzen und schwächen.» Da kommen ernsthafte Zweifel auf: Was hat der Journalist, der diese Zeilen geschrieben hat, genau für ein Rollenverständnis?

Kritische Distanz der Medien zum staatlichen Sicherheitsapparat, deren Kontrolle zu den wichtigsten Pflichten von Journalistinnen und Journalisten gehört, wäre nicht zuletzt deshalb angezeigt, weil die Zürcher Sicherheitsbehörden nicht zum ersten Mal die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreizen. 2013 hat die Zürcher Kantonspolizei so genannte Imsi-Catcher angeschafft, die den Behörden die Möglichkeit eröffnen, Mobiltelefone für Personenkontrollen zu nutzen – «ohne jede richterliche Ermächtigung, ohne konkreten Verdacht und ohne jede Straftat» (hier der Artikel dazu aus der «Schweiz am Sonntag»).

Rechtsstaat wird systematisch geritzt

Geschehen ist auch in diesem Fall: nichts. Obwohl die Frage im Raum steht, ob die Zürcher Sicherheitsorgane in Sachen Überwachung den Rechtsstaat systematisch ritzen, weil sie sich auch ohne ausreichende Rechtsgrundlage immer wieder gegenseitig absichern – bis zur Legalisierung durch die Büpf-Revision. Warum Mario Fehr Grundsatzbeschlüsse seiner Partei gegen Staatstrojaner-Einsätze gebrochen hat, muss die SP intern klären. Ob Fehr – und mit ihm seine Sicherheitsbehörden – Grundrechte der Zürcher Bevölkerung verletzt haben, jedoch die Justiz.

«Ist die totale Überwachung einmal Tatsache, werden damit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt», sagt Anwalt Marcel Bosonnet. «Deshalb ist es wichtig, den Fall juristisch zu klären, so lange noch die Möglichkeit dazu besteht.» Dass sich Mario Fehr jetzt hinter der Strafanzeige verschanzen kann und wegen des laufenden Verfahrens keine Auskunft mehr gibt, hält Bosonnet für ein Ablenkungsmanöver: «Wenn Regierungsrat Fehr nichts zu verbergen hat, kann er die rechtlichen Einschätzungen für den Kaufentscheid problemlos transparent machen.»

Die einstimmige, abwehrende Reaktion von Politik und Medien auf die Juso-Strafanzeige liefert – auch hier: welch Paradox! – ebengerade den Beweis dafür, dass die öffentliche Kontrolle über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden längst nicht mehr ausreichend funktioniert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

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2 Meinungen

  • am 20.07.2015 um 20:06 Uhr
    Permalink

    Selbstverständlich bin auch ich dezidiert dafür, dass die Beteiligten strafrechtlich genauso hart angefasst werden, wie sie dies von ihnen verfolgten Tätern besorgen.

    Doch leider ach – es schimmert im Artikel selbst hervor: „Das Gesetz, das Exekutive, Legislative und auch die Verwaltung in immer dreisterem Ausmass nicht mehr ernst nehmen.“

    Nie ernst genommen haben, muss man hinzufügen.

    Das ist die knallharte Realität, wie sie auch der weise Volksmund pointiert: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

    Ich weiss dies haargenau von meinem Spezialgebiet, der Zwangspsychiatrie. Diese millionenfachen Versenkungen und Zwangsbehandlungen seit Beginn dieser neuen Geissel der Menschheit sind durchs Band unverhältnismässig und erfüllen prima vista den Tatbestand der Freiheitsberaubung, der Körperverletzung, ja sogar des Mordes und des Versuchs dazu, weil die Verkürzung der Lebenserwartung um nicht weniger als einen Drittel durch Studien erhärtet worden ist.

    Es kräht kein Hahn danach!

    Es bleibt nichts anderes übrig als zu warten, bis das Fass überläuft…

  • am 23.07.2015 um 08:37 Uhr
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    Inzwischen geht es längst nicht mehr um die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Der Staat bzw. diejenigen, die sich diesen Staat gekrallt haben, wollen nur eines: Das Geld des Grossteils der Bevölkerung, welcher tatsächlich noch Wertschöpfung betreibt. Was ist da einfacher, als mit allen verfügbaren Mitteln auf die totale Überwachung, totale Knechtung und Versklavung der freiwillig ahnungslosen bleibenden Menschen hin zu arbeiten.

    Ich kann es nicht fassen, dass das Schweizer Volk so dumm sein soll, quasi freiwillig, wie ein Schaf zum Wolf zu gehen um diesen sämtliche Bedürfnisse oder vielmehr dessen Lüste ausleben zu lassen.

    Inzwischen haben wir der Zerstörung des wichtigsten Gliedes eines jeden Staates – der Familie – praktisch tatenlos zugesehen. Ja, die Eigenverantwortung abgelegt, indem wir glaubten, es müsse sein, dass beide Elternteile fortan arbeiten – müssen, um die Kinderbetreuung bezahlen zu können.

    Damit konnte ein künstlicher Kleinkrieg zwischen Mann und Frau geschaffen werden. Dies wiederum gibt der Überwachung weiteren Auftrieb. Wenn es so weiter geht, zahlen wir in ein paar Jahren eine neue Steuer – für die Bereitstellung unserer Atemluft.

    Gegenwärtig sehe ich mich mit besonderer Willkür konfrontiert. In der Folge blieb mir nichts mehr anderes übrig, als mich mittels meiner Webseite rutzkinder an die Öffentlichkeit zu wenden.

    Josef Rutz aus dem Kanton Schaf-Hausen

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