David Klein zvg

David Klein vor ein paar Jahren: «Muslime, die Nazis von heute!» Darauf verurteilte ihn ein Gericht wegen übler Nachrede. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. © zvg

«Herr Gasche, Sie sind ein Heuchler und Judenhasser»

Urs P. Gasche /  «Sie sollten es machen wie anonyme Alkoholiker», rät der jüdische Kolumnist und Musiker David Klein.

Auf meinen Artikel «Israel: «Ja, aber»? Kontext? Relativierung? Doppelmoral?» erhielt Infosperber eine unflätige Reaktion des jüdischen Basler Publizisten und Musikers David Klein. Ich sei ein «Judenhasser» und «Heuchler» und solle «wie ein anonymer Alkoholiker» in Therapie gehen und eingestehen, dass ich ein Antisemit sei. 

Man müsste Kleins unsachliche Äusserungen und Beleidigungen ignorieren, wenn er nicht regelmässiger Autor in der «Weltwoche», bei «Audiatur», «InsideParadeplatz» und auf Social Media wäre.

«Den hetzerischen Pamphleten entgegenwirken»

David Klein kritisierte Infosperber wegen «antisemitischer Tendenzen» und «hetzerischer Pamphlete». Er ortet in fast allen Medien einen hetzerischen Antisemitismus. Unter dem Titel «Die SRG mag keine Juden» hatte Klein im April 2018 geschrieben:

«Bei der antijüdischen Haltung von SRF, die dem von Schwarz-Friesel [Antisemitismusforscherin] empirisch belegten Schema punktgenau folgt, sind ausgerechnet Informationssendungen wie ‹Tagesschau›, ‹10 vor 10›, ‹SRF News›, ‹Rundschau›, ‹Echo der Zeit› oder ‹DOK› die Flaggschiffe der antiisraelischen Desinformation des vermeintlich unabhängigen Medienhauses.»

Mehrmals beschwerte sich Klein bei der SRG-Ombudsstelle und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI. Nach einer längeren Auseinandersetzung mit dem damalige SRG-Ombudsmann Roger Blum schrieb Blum an Klein: «Ich habe Sie bisher für einen intelligenten, ja gescheiten Menschen gehalten. Das ist jetzt vorbei.» 

«Rassistische Rundumschläge»

In einem Artikel unter dem Titel «Auf Schmusekurs mit Iran» griff er den früheren Berater von Bundesrat Schneider-Ammann und Oberst a.D. Roger E. Schärer an. Schärer sei ein «obsessiver Verschwörungstheoretiker» mit einer «antijüdischen Haltung». Darauf entgegnete Schärer in einer Replik: 

«Ich habe 1997 die Simon-Wiesenthal-Konferenz in Genf durchgeführt. Rabbi Cooper und Hyer sprachen mir Dankbarkeit und Lob aus. Mit Shimon Perez war ich befreundet […] Es wird weltweit unterschlagen, dass Israel eine führende Atommacht ist, die über 100 Nuklearsprengköpfe mit Raketen und Kampfjets im Nahen Osten jederzeit einsetzen kann. Das sind die Spannungsfelder im Nahen Osten, die es sicherheitspolitisch zu diskutieren und zu lösen gilt. Zumal Israel weder einen Atomsperrvertrag noch Nonproliferationsabkommen unterzeichnet hat. AIPAC, die jüdische Lobby in den USA, beeinflusst Präsidentenwahlen und die USA überweisen Israel jährlich über 5 Milliarden Dollar […] Kleins Ehrverletzung und üble Nachrede sind tatbeständlich […] Wahrheit und Fakten sind niemals antisemitisch. David Kleins rassistische Rundumschläge ändern nichts an den Fakten.»

Wegen übler Nachrede verurteilt

Im September 2015 hatte er in der «Basler Zeitung» dargelegt, was Bundeskanzlerin Angela Merkel von ihrem «Vorgänger» Adolf Hitler lernen könnte. Es kam zu heftigen Reaktionen.

David Klein interveniert regelmässig bei anderen Medien, sobald er antisemitische Tendenzen wahrnimmt oder wahrzunehmen glaubt. Seine konkrete Kritik an antisemitischen Texten ist oft gerechtfertigt, doch neigt er stark zu Verschwörungsphantasien. Das Basler Strafgericht hat ihn wegen Ehrverletzung und Verstoss gegen das Rassismusgesetz schon zweimal verurteilt. Im August 2023 verurteilte ihn das Gericht wegen «übler Nachrede» zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken. 

Ein paar Jahre vorher hatte Klein auf Facebook verbreitet, «was während des Dritten Reichs auf deutschen Strassen die Regel gewesen» sei, geschehe jetzt in Jerusalem. Muslime seien «die Nazis von heute», «Abschaum» und ein «verkommenes Pack». Wegen «übler Nachrede» verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe. Klein legte Berufung ein, worauf die Basler Muslimkommission aufgrund einer Entschuldigung Kleins die Anzeige zurückzog. Das Verfahren wurde jedoch nicht eingestellt, weil es sich bei der Verletzung der Antirassismus-Strafnorm um ein Offizialdelikt handelt.

Auf die Frage, ob die Verurteilungen unterdessen rechtskräftig seien, antwortete Klein schriftlich: «Meine Verurteilungen gehen Sie einen feuchten Dreck an.»

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NACHTRAG VOM 19. November 2023, 13.20 Uhr

Auf die Frage von Infosperber, ob die Verurteilungen unterdessen rechtskräftig seien, antwortete David Klein am 8. November schriftlich: «Meine Verurteilungen gehen Sie einen feuchten Dreck an.»

Vor einer halben Stunde – nach Veröffentlichung dieses Artikels – ging jetzt eine inhaltliche Stellungnahme von David Klein ein, die wir im Folgenden im vollen Wortlaut wiedergeben. Es sei noch vermerkt, dass es zwischen Infosperber und David Klein keinen privaten E-Mail-Verkehr gab. Es handelte sich stets um journalistische Anfragen mit entsprechendem Absender sowie um Antworten darauf.

Lieber Herr Gasche

In Ihrem heutigen Artikel auf Infosperber schreiben Sie:

«Das Basler Strafgericht hat ihn wegen Ehrverletzung und Verstoss gegen das Rassismusgesetz schon zweimal verurteilt. Im August 2023 verurteilte ihn das Gericht wegen «übler Nachrede» zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken.» 

«Klein legte Berufung ein, worauf die Basler Muslimkommission aufgrund einer Entschuldigung Kleins die Anzeige zurückzog. Das Verfahren wurde jedoch nicht eingestellt, weil es sich bei der Verletzung der Antirassismus-Strafnorm um ein Offizialdelikt handelt.»

Diese Aussagen sind falsch und erfüllen den Straftatbestand der üblen Nachrede, Rufschädigung, Ehrverletzung, Verleumdung und gegebenenfalls anderer Straftatbestände.

Mein Freispruch vor dem Appellationsgericht (Rassismusvorwurf) hebt die ungerechtfertigte Verurteilung des erstinstanzlichen Strafgerichts auf und tritt an deren Stelle. Die Verurteilung von 2023 ist nicht rechtskräftig, weshalb auch diese Behauptung Ihrerseits widerrechtlich ist. 

Der Vorwurf der Begehung einer strafrechtlich relevanten Verfehlung stellt eine ehrrührige Tatsachenbehauptung dar. Eine solche Aussage ist nur zulässig, wenn sie wahr ist. Der Wahrheitsbeweis hat gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung durch eine entsprechende Verurteilung erbracht zu werden.

Die unwahre Behauptung gegenüber Dritten, ich hätte eine Straftat begangen, ist widerrechtlich. Ebenso ist die Veröffentlichung privater Mails widerrechtlich.

Bitte melden Sie sich noch heute bei mir, wenn Sie an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert sind, ansonsten erstatte ich morgen Vormittag Anzeige gegen Sie.

Freundliche Grüsse

David Klein


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Urs P, Gasche ist der Autor des Artikels «Israel: «Ja, aber»? Kontext? Relativierung? Doppelmoral?» 
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

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Atommacht Israel und ihre Feinde

Teufelskreis: Aggressive Politik auf allen Seiten festigt die Macht der Hardliner bei den jeweiligen Gegnern.

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Meinungsfreiheit

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12 Meinungen

  • am 19.11.2023 um 11:26 Uhr
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    Im Sinn von Herrn Klein bin ich ein ‹Juden-Hasser›: Der Kontext.
    – In meiner demokratischen + rechtsstaatlichen Welt gelten die demokratisch vereinbarten Spielregeln für alle, nicht ‹für alle ohne die Juden›.
    – Wäre ich überzeugt, wir Schweizer:Innen gehörten zum ‹auserwählten Volk›. Ich würde still daran arbeiten, den Ansprüchen Gottes an ein ‹auserwähltes Volk› zu entsprechen. Ich würde mich hüten, auf diese spezielle Gunst meines Gottes hinzuweisen + daraus gar noch abzuleiten, es stünden mir Sonder-Rechte zu.
    – Aber Herr Klein hat Recht: Wir Schweizer:Innen empfinden diesbezüglich völlig anders. Ist einfach so.

    Kleiner Hinweis: ‹Google› erklärt die Bedeutung des Begriffs ‹auserwählten Volk› wie folgt: Zitat:
    »
    Das Volk Israel wurde von Gott dazu auserwählt, sämtliche seiner Gebote einzuhalten. Daher ist es das ‹auserwählte Volk›.
    »
    Wieso nur verstehen manche Jüd:Innen den Begriff völlig anders + befolgen zB das Gesetz ‹Du sollst nicht töten.› völlig anders?

  • am 19.11.2023 um 11:31 Uhr
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    Fatal in der jetzigen Auseinandersetzung ist eine Tendenz, von der ich nicht weiss, seit wann sie herrscht und woher sie kommt. Jedenfalls war sie in Deutschland seit langem viel deutlicher feststellbar als in der Schweiz: Ich meine die Tendenz, jede Israel-Kritik (Kritik des Staats, der Regierung) mit Antisemitismus gleichzusetzen. So muss sich bald jeder kritische Zeitgenosse als Antisemit sehen. In der Folge dürfte das passieren, was in der gestrigen NZZ ein jüdischer Mitbürger in der Schweiz äusserte: «Die Situation jetzt hat meine Identität gestärkt: Wenn alle mich nur noch als Jude sehen, sehe ich mich auch so. Wenn alle mich in eine Schublade stecken, dann bin ich das auch.» Darin liegt eine gewisse Resignation – auf der anderen Seite dürfte das dann heissen: «O.k., dann bin ich halt Antisemit.» Der «grosszügige» Umgang mit dem Antisemitismus-Vorwurf wirkt sich auf mittelere Sicht deshalb klar konfliktverschärfen aus.

  • am 19.11.2023 um 11:31 Uhr
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    Im gegenwärtigen Deutschland, und offensichtlich auch in der Schweiz oder in Österreich, wird man mit einer Aussage, die die Netanjahu-Regierung kritisiert bzw. kritische Fragen stellt, in kaum zu überbietender Ignoranz, sehr schnell als Antisemit bezeichnet. Zur Klarstellung: Die derzeit wütende Zerstörung/Tötung von Land und Menschen im Gazastreifen hat nichts mehr mit Verteidigung zu tun, sondern es sind Racheakte, die als tendenziellen «Völkermord» bzw. gewaltsame Vertreibung benannt werden könnten, wie es auch eine UN-Resolution nahelegt.
    Und damit haben «die Juden» nichts zu tun, sondern das liegt in der Verantwortung der Regierung Netanjahu. Judenhass, ist generell ein absolutes No-Go – und auch der aus der gegenwärtigen Situation resultierende, ist völlig deplatziert und muss genauso entschieden bekämpft werden wie Hassattacken gegen «die Muslime»!

  • am 19.11.2023 um 12:17 Uhr
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    Klein ist seit Jahren ein bekannter Provokateur. Infosperber und Herr Gasche machen hervorragende Arbeit, auch jetzt zu Israel/Palästina. Während andere mit wesentlich mehr Budget und hochtrabenden Ansprüchen gerade untergehen, haben hier einige Pensionäre mit Herzblut und Bescheidenheit eine echte Referenz in der CH-Medienlandschaft geschaffen. Ich sage Bravo und Danke!

  • am 19.11.2023 um 16:16 Uhr
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    Das Gericht hätte David Klein dazu verurteilen sollen, es doch bei der Musik bleiben zu lassen, da er zum Publizisten nun mal nicht berufen sei, damit nur Unheil anrichte.
    Herr Gasche wird Herr Klein wohl nicht anrufen und einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung zuversichtlich entgegensehen.

  • am 19.11.2023 um 20:22 Uhr
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    David Klein ist die Lektüre des israelischen Historiker Moshe Zuckermann zu empfehlen:
    «Antisemit – Ein Vorwurf als Herrschaftsinstrument»

  • am 20.11.2023 um 01:12 Uhr
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    Am Besten, man ignoriert diesen Herrn Klein ! Er weiss wohl nicht, was ein Judenhasser ist, nämlich jemand, der Personen, die die jüdische Religion haben, hasst. Das ist bei uns nicht der Fall. Die Empörung der europäischen Bevölkerung über das menschenverachtende Massaker in Gaza hat nichts mit der jüdischen Religion zu tun, sondern mit der zionistischen Regierung Israels. Lassen wir es nicht zu, dass jeder, der eine andere Meinung als Israel, die USA und EU vertritt, zum Judenhasser und Antisemit abgestempelt wird. Das ist eine undifferenzierte und auch fiese Art, um Andersdenkende mundtot zu machen.

  • am 20.11.2023 um 01:50 Uhr
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    Infosperber behält sich vor Meinungen nicht zu veröffentlichen. Davon wird auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Angeblich unflätige Reaktionen von Lesern können so auf einfache Art «neutralisiert» werden. Der Auslöser für diesen Artikel mit dem Titel «Herr Gasche, Sie sind ein Heuchler und Judenhasser» scheint mir eine persönliche Fehde zwischen zwei Personen zu sein. Diese dermassen aufgebauscht an die Öffentlichkeit zu ziehen wirkt nicht wenig befremdend.

    • am 20.11.2023 um 13:10 Uhr
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      @Beat Baumli Im Gegenteil, mich «befremdet nicht wenig», dass Sie das Tun von David Klein NICHT «an die Öffentlickeit» bringen, also verstecken, verheimlichen, wollen.

  • am 20.11.2023 um 06:00 Uhr
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    Der Artikel ist aufschlussreich. Die Art der Kommunikation auch. So viel zur Meinungsfreiheit in der Schweiz. Dank an Herr Gasche, dem ich beste Gesundheit und ein langes, aktives Leben wünsche.

  • am 20.11.2023 um 07:40 Uhr
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    Herr P. Gasche, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wir schätzen Ihre gute Arbeit.
    Moshe Zuckermann hat ein gutes Interview auf Youtube gegeben warum er den israelische Staat für ein Apartheid-Regime hält, weil die Palästinenser nicht die gleichen Rechte haben wie die anderen Bürger.
    Den Zionisten bleibt halt nur die Rassismuskeule um die Kritik an der Jahrzente dauernden Diskriminierung der Palästinenser zurück zu weisen.

  • am 20.11.2023 um 12:26 Uhr
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    Es ist gerade Mode, Hinz und Kunz als Israelhasser und Antisemit zu bezeichen: ich verweise auf die Scheindebatte um Uwe Steimles Lesung von Klemperers LTI im Dresdner Stadtmuseum, die man ihm mit obengenannten Vorwürfen verweigern wollte. Steimle hat jüdische Freunde und vor Jahren ein Portrait von Justin Sonder, einen Auschwitz- und Todesmarschüberlebendem gedreht; all das wird völlig ignoriert, weil eine Stoßrichtung vorgebenen wurde, der zu folgen ist. Kleins Vorwürfe sind in diese Kategorie einzuordnen: eine mediale Breitseite Dreck, um die Autoren unerwünschter Meinungen mundtot zu machen und als nicht mehr gesellschaftsfähig ins Abseits zu drängen. Es ist richtig, sich hier deutlich und hart per Anwalt und Gericht zu wehren – es geht um die Reputation. Schlimm ist, dass echter Antisemitismus (der von Georg von Schönerer, von Houston Stewart Chamberlain, Graf Gobineau, Hitler, Chmelnizki, Petlyura usw.) dadurch völlig verharmlost wird. Ein Wahnsinn, das alles!

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