Sperberauge
Europäische Kritik an Bundesgericht
«Das ist ein himmelschreiender Bruch des Rechts von Journalisten, vertrauliche Quellen zu schützen», erklärt der Generalsekretär der Europäischen Journalisten-Vereinigung EFJ zum Bundesgerichtsurteil von Ende Januar gegen eine Journalistin der «Basler Zeitung». Die Zeitung hatte einen Bericht über die Nebentätigkeit eines kleineren Drogendealers in der Stadt Basel veröffentlicht und damit aufgedeckt, wie das Vertriebsnetz von Haschisch funktioniert und welche Kundschaft auf diesem Weg versorgt wird (mehr dazu im Kommentar von Dominik Strebel auf «Infosperber»). Das Bundesgericht verlangt nun, dass die Journalistin den Namen ihrer Quelle, des kleinen Drogendealers, der Basler Staatsanwaltschaft bekannt gibt.
Ohne den Quellenschutz werden die Zeitungen «keine investigative Arbeit mehr starten», erklärt dazu Urs Thalmann, Generalsekretär der Schweizer Journalisten-Organisation «impressum», die den europäischen Verband auf den Vorgang aufmerksam gemacht hat. EFJ-Sekretär Gutierrez fügt hinzu: «Dieser Gerichtsentscheid wird das Vertrauen zwischen Journalisten und ihren Quellen ernsthaft beeinträchtigen und investigativen Journalismus behindern.»
Zu den klassischen Mitteln des investigativen Journalismus gehört das Vertrauensverhältnis zu Informanten, die verborgene Missstände wie Korruption, Machtmissbrauch oder Ausbeutung aller Art an die Öffentlichkeit bringen und damit unterbinden wollen.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wird die BaZ den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter ziehen, wie die NZZ berichtet.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine