Blosse Kopftücher sollen erlaubt sein
Kleidervorschriften wie Verbote von Minijupes oder Kopftücher oder auch das Verbot vom Nacktwandern führten auf ein Terrain voller Fallgruben, sagt Denise Buser auf der Webseite Neuland. Ein Staat solle Kopftücher weder vorschreiben noch verbieten.
Die Autorin verschiedener Schriften über die Gleichberechtigung erinnert an unterschiedliche Gerichtsurteile. Eine Lehrerin darf während des Unterrichts kein Kopftuch tragen, weil die konfessionelle Neutralität der Schule gegenüber der persönlichen Religionsfreiheit der Lehrerin höher gewichtet wird. Diese Situation hat als Genfer Kopftuchfall Schlagzeilen gemacht.1)
1991 hatte das Arboner Bezirksgericht festgestellt, dass eine Fabrikarbeiterin ihr Kopftuch in der Fabrikhalle tragen dürfe, da sie keine geschäftsschädigenden Reaktionen bei der Kundschaft auslöse.2)
Nur wegen des Kopftuchs darf zudem einer Ausländerin die Einbürgerung nicht verwehrt werden. Ein Gemeindeparlament musste daher ihr Gesuch noch einmal behandeln, weil die erste Abweisung diskriminierend war.3)
1) Bundesgerichtsentscheid (BGE) 123 I 296
2) Schweizerische Juristenzeitung (SJZ) 87 (1991), S. 176 ff.
3) BGE 134 I 49
So wichtig die kollektive Freiheit der Frauen in bezug auf Verhaltensvorschriften ist, schreibt Buser, so seien im Einzelfall doch gute Gründe denkbar, dass eine Frau an ihrem herkömmlichen Stil festhalten möchte. Dass sich eine Frau für das Kopftuch entscheidet, könne durchaus auch eine Art sein, die eigene Lebensführung auszuwählen. Es gebe heute Konstellationen, bei denen solche Entscheide in aller Freiwilligkeit erfolgen, sich eine Frau mit anderen Worten für einen traditionellen, konservativen Lebensstil entscheidet. Man muss hier den Entscheid und die Freiheit zum Entscheiden auseinanderhalten.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
"Chunnsch i d Stube d Chappen ab!
Süsch bisch du e grobe Chnab!"
So geht das halt hierzulande. Und wenn Anhängerinnen rückständiger Religionen meinen, sie müssten ihre religiös verbrämte Unterdrückung auch noch in einer Sportmann/frauschaft dauernd manifestieren und wie eine Laterne vor sich hertragen, dann belästigen sie damit nicht nur die anderen Mitglieder des Teams: Sie haben auch nicht begriffen, dass Mannschaftssportler halt ein einheitliches Dress tragen. Der Hinweis auf medizinisch bedingte Ausnehmen hilft nicht weiter. Denn wenn ein Gericht dumm genug ist, solches vordringen totalitärer Religionen in alle Lebensbereiche auch noch zu schützen, dann steht Wölfli bei YB bald mal mit einer Kappe im Goal, auf der steht: «Wählt SVP!» Und beruft sich dann bis vor Bundesgericht auf seinen politische Meinungsäusserungsfreiheit…. N.R.