Die Schweiz als Zentrale der Zigarettenhersteller
Red. Das «Tabakprodukte-Gesetz» kommt vor den Nationalrat. Der Bundesrat will ein Werbeverbot für alle Tabakprodukte einschliesslich E-Zigaretten. Doch der Ständerat blockiert und der Nationalrat bremst. Die Interessen der Tabakkonzerne haben Vorrang. Rainer M. Kaelin, FMH-Facharzt für Pneumologie und Innere Medizin und früherer Vizepräsident der Lungenliga Schweiz, zeigt auf, wie die Schweiz zur Plattform der Zigarettenhersteller geworden ist (erster Teil).
Im Juni hatte die Mehrheit des Ständerates den Entwurf des Tabakproduktegesetzes an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Verbote der Werbung, der Promotion und des Sponsorings daraus zu streichen. Im Oktober beschloss die Gesundheitskommission des Nationalrats, den Gesetzesentwurf nicht an den Bundesrat zurückzuweisen, jedoch etliche Bestimmungen zum Werbeverbot zu ändern. In der kommenden Wintersession berät das Plenum des Nationalrats darüber. Siehe Infosperber: «Setzt sich die Tabaklobby auch im Nationalrat durch?».
Denn mit dem Tabakproduktegesetz geht es neben dem Jugendschutz auch darum, einer Industrie Schranken aufzuerlegen, um die weltweite Epidemie einzudämmen, die unbestritten von ihr verursacht ist. Das von der Weltgesundheitsorganisation veranlasste multinationale Vertragswerk der «Framework Convention Tobacco Control» (FCTC) verpflichtet die Vertragsparteien in ihrem Verantwortungsbereich Regeln einzuführen, die sowohl die verkauften Produkte betreffen, als auch deren Vertrieb, Promotion und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene beschränken.
Die FCTC hält expressis verbis fest, dass diese Produkte von der Industrie entwickelt worden sind, um Abhängigkeit zu erzeugen, und dass die Vertragsparteien sich verpflichten, das höhere Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit über das Partikularinteresse des wirtschaftlichen Gewinns zu stellen. Ausserdem verpflichten sich die Länder, zu vehindern, dass die Präventionsmassnahmen durch politische und andere Manöver unterwandert werden. Das Vertragswerk ist von fast allen Ländern der Welt unterzeichnet und von deren Parlamenten ratifiziert worden. Auf dem europäsichen Kontinent sind Andorra, Liechtenstein, Monaco und die Schweiz die einzigen Ausnahmen. Die Schweiz hat die Konvention unterzeichnet, jedoch nie ratifiziert und in Kraft gesetzt.
«Tabak trägt zur Moral der Truppe bei»
Während in vielen Ländern der Tabak direkter staatlicher Kontrolle unterstellt ist, war dies in der Schweiz nie der Fall. Dessen Vertrieb, Verkauf, Promotion und Werbung waren bis anhin seltsamerweise im Lebensmittelgesetz geregelt.
Die wohlwollende Behandlung der Tabakindustrie durch den Staat beginnt mit dem Zweiten Weltkrieg. Die Schweiz war eines der wenigen Länder, die den Tabak nicht rationierten. Er wurde sogar in die Massnahmen einbezogen, um der Bevölkerung genügend Nahrung zu gewährleisten. Um wegen erschwerter Importe die heimische Produktion zu erhöhen, lobbyierte damals die «SOTA», die Kooperative für den Ankauf inländischen Tabaks. Deren Präsident, Léon Burrus von der gleichnamigen Zigarettenfabrik in Boncourt (JU), argumentierte, dass der Tabak wie Tee oder Kaffee zur täglichen Nahrung gehöre und dass er zur Moral der Truppen beitrage.
Obwohl Grund bestand, das dem Tabakanbau dienende Agrarland in Kriegszeiten dem Anbau von Weizen zuzuweisen, wurde dessen Anbaufläche vergrössert; die Produktion stieg von 1300 Tonnen im Jahre 1940 auf 2983 Tonnen im Jahre 1945 (1). Es wurde unterstellt, dass das aus Tabakkörnern gewonnene Salatöl, zur «Anbauschlacht» beitrage, obwohl die Kultur einer Hektare Tabak 1000 Stunden Arbeit erfordert, gegenüber lediglich 25 Stunden für eine Hektare Weizen (1).
Der Einfluss der Tabakindustrie war in der Schweiz seit langem gross. Ausländische Tabakindustrien hatten sich seit 1913 mit Ed. Laurens und 1920 mit British American Tobacco (BAT) in der Schweiz niedergelassen.
Schweizer Niederlassung der BAT
Folgenschwer war 1957 der Entscheid von Philip Morris (PM), die Zigarette «Marlboro», ausserhalb der USA in den «Fabriques de tabac réunis» (FTR) in Neuchâtel zu produzieren. Die Marlboro war eine der ersten Zigaretten, welche durch den Zusatz von Ammoniak das Nikotin rascher den Gehirnzellen zugänglich macht (2) und daher bedeutend wirksamer abhängige Raucher erzeugt, was die Verkaufszahlen der Marke rasch bestätigten.
Der schweizerische Markt war und ist für die Industrie attraktiv wegen seiner liberalen Gesetzgebung und weil er auf kleinem Raum kulturell und sprachlich verschiedenartige Konsumentensegmente mit einem hohen mittleren Einkommen zu testen erlaubt.
Heute sind die weltweit grössten Zigarettenfabrikanten (ausser der nationalen chinesischen) mit ihren Welt-Hauptquartieren in der Schweiz heimisch: Philip Morris International PMI, Japan Tobacco International JTI sowie BAT:
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Diese Multinationalen arbeiten zusammen in einer Organisation, mit dem Namen «Swiss Cigarette». Dieser Lobbyverband wie auch die Schweizerische Volkspartei und die Christdemokraten unterstützen die «Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Prävention» (AWMP), die von EconomieSuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) gegründet wurde.
Hansueli Bigler, Direktor des SGV, ist mit der AWMP verbunden. Als FDP-Nationalrat kann er die Interessen der Tabakkonzerne wahrnehmen, ohne sie nennen zu müssen, wenn er die Interessen der «kleinen und mittleren Unternehmen» KMU vertritt. Diese Zusammenarbeit ist gut eingespielt; schon in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts nennen interne Dokumente der Tabakindustrie den SGV «ihren Allierten» (siehe Teil II).
Trotz der Verwurzelung in unserem Land stützt sich die Zigarettenindustrie kaum auf den heimischen Tabak. Im Jahre 2014 wurden hierzulande von knapp 200 Bauern (am Ende des Zweiten Weltkrieges waren es gut 6000) noch 997 Tonnen Tabak erzeugt. Dies entspricht einigen wenigen Prozenten des Rohstoffes für die fast 40 Milliarden Zigaretten, welche 2014 zu mehr als 80 Prozent in die Welt exportiert wurden (3). Die Zahlen spiegeln die wirtschaftliche Realität, welche ohne staatliche Hilfe für den teuren schweizerischen Tabak anders aussehen würde. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben, werden nämlich über die SOTA jährlich 14 Millionen Franken Subventionen in den Tabakanbau geleitet, welche aus dem Fonds für die Mitfinanzierung des Inlandtabaks stammen. Dies entspricht 0,3 Prozent des Verkaufspreises der Zigaretten im Schweizer Markt, genauso viel wie der Bund dem Tabakpräventionsfonds zugesteht (4).
Schweiz hebelt EU-Restriktionen aus
Die Schweiz ist für die Konzerne als Absatzmarkt und als Tabakproduktionsland unbedeutend. Trotzdem bietet der Standort im Zentrum von Europa einzigartige Vorteile. Unsere Gesetzgebung, angeglichen, aber nicht identisch mit der europäischen, verbietet zwar den Zigarettenherstellern hierzulande Produkte mit höherem Teer-, Nikotin-, und Kohlenmonoxidgehalt zu verkaufen, als dies auf dem europäischen Markt erlaubt ist. Diese Beschränkung gilt aber nicht für den Export (3).
So werden mit dem Gütesiegel «Swiss Made» in die Ostländer, Asien und Afrika Tabakprodukte exportiert, welche durch ihren höheren Nikotigehalt noch leichter als hier Abhängigkeit erzeugen, und die nirgendwo sonst in der westlichen Welt produziert und exportiert werden dürften. Dies mit den 18’000 Tonnen importierten Tabaks und mit Hilfe der eidgenössischen Subvention, sodass «Schweizer Tabak» zu einem wichtigen Segment der Volkswirtschaft geworden ist, wertmässig vergleichbar dem Export von Schweizer Käse oder Schweizer Schokolade.
So sind die Tabakmultinationalen auch bestens mit der Schweizerischen Wirtschaft vernetzt. Neben dem SGV treten Gastrosuisse (5), EconomieSuisse (6), «Werbung Schweiz» (7) und das parlamentarische Lobbying für sie ein. Schweizer Anwälte vertreten ihre Interessen in internationalen Streitigkeiten, beispielsweise in Uruguay (8).
Weicher Gesetzesvorschlag
Diese Zusammenhänge erklären, warum die vorgesehenen Bestimmungen des Tabakproduktegesetzes, die den Tabakkonsum eindämmen sollten, den Fortschritt der Tabakprävention nur vortäuschen. Denn sie sind weit entfernt von den gesetzlichen Bestimmungen Frankreichs und würden die schweizerische Regelung der derzeitigen deutschen anpassen, welche von allen europäischen die unwirksamste ist (siehe Tabelle ganz am Schluss).
Das Sponsoringverbot, das nur für internationale Manifestationen gelten soll, wird keine Wirkung entfalten: Da aufgrund der internationalen Abkommen über grenzüberschreitende Sportsendungen Tabakwerbung und -Sponsoring verboten sind, ist diese Beschränkung gegenstandslos. Statt ein generelles Werbeverbot, wie von der FCTC vorgegeben, welches auch Zigarettenautomaten und Werbung an Verkaufsstellen umfasst, sieht der Vorentwurf Ausnahmen vor, welche die Massnahmen zwecklos machen.
Denn entgegen den Beteuerungen, die Tabakwerbung richte sich nicht an die Jungen, sondern diene der «Information der Konsumenten» ist die Funktion der Werbung und des Sponsorings grundlegend eine andere (9). Sie bezweckt, Tabakprodukte und Gestik des Rauchens in der schweizerischen Gesellschaft allgegenwärtig zu erhalten, um bei Nikotinabhängigen Rauchverhalten auszulösen und dieses wie Tabakprodukte im kommerziellen und audiovisuellen Umfeld als banal erscheinen zu lassen. Dies ist besonders wirksam bei Kindern, welche wiederholte visuelle Signale als normal erfahren, und dies umso mehr als sie ihnen regelmässig beispielsweise beim Einkaufen mit ihrn Eltern vorgeführt werden.
Vor dem Hintgergrund dieser «Einschränkungen» des Tabakproduktegesetzes erscheint die Entrüstung von «Werbung Schweiz» als pure Gestikulation. Denn der Entwurf des Bundesrats ist in dieser Beziehung ein regelrechter «Blumenstrauss an die Tabakindustrie».
Ein freundliches föderalistisches Umfeld
Die Tabakmultinationalen geniessen bei uns das Ansehen anderer weltweiter Organisationen. Philip Morris und British American Tobacco sind nebeneinander an den Gestaden des Genfersees angesiedelt, im Erholungsquartier von Lausanne/Vidy mit seinen Park- und Sportanlagen, Nachbarn von Nespresso (Nestlé), vom Sitz des Internationalen Olympischen Komitees, des Olympischen Museums und des Internationalen Sportverbandes. In Genf ist JTI Nachbar der Weltgesundheits-Organisation im Quartier der internationalen Organisationen und des UNO-Palastes.
Wirtschaftliche Vorteile gegen Gesundheitsschutz
Eine gewisse Vertrautheit zwischen Tabakindustrie und Politik lässt sich an den fast durchwegs positiven offizielllen Antworten auf die Vernehmlassung zum Tabakproduktegesetz erkennen. Die Argumente der Gemeinde Dagmersellen (LU), Sitz der «Camel»-Fabrik von JTI sind bezeichnend, wie diejenigen vieler kantonaler Stellungnahmen. Dagmersellen weist auf die «überdurchschnittliche Steuerleistung» hin. Der «Beitrag für die Schweizer Volkswirtschaft, auf allen Stufen der Volkswirtschaft, inklusive Tabakanbau…» wird hervorgehoben, und dass das Gesetz «explizit nur für Produkte gelten (sollte), welche für den Schweizer Markt bestimmt sind.»
Dass der Bundesrat per Verordnung gewisse Bestimmungen verschärfen dürfe, wird aus Gründen der «Rechtssicherheit» abgelehnt. Viele Kantone stimmen zu «…nicht zuletzt deshalb, weil die Bestimmunen moderat sind». Die Zürcher Kantonsregierung hält die vorgeschlagenen Regelungen des Sponsorings und der Werbung «…zu weit.» Die Werbung sollte «auf Gegenständen (erlaubt sein), die nicht mit Tabakprodukten in Zusammenhang stehen, wie z.B Sonnenschirmen … und an Verkaufsstellen». Und wie andere Kantone stimmt er einem national geregelten Abgabealter zu, das allerdings auf 16 Jahre (und nicht auf 18 Jahre) festgesetzt werden sollte.
Kanton Freiburg als erfreulicher Aussenseiter
Als löbliche Ausnahme ist die Stellungnahme des Kantons Freiburg präventionsfreundlich. Die Bestimmungen sollten «die Tabakindustrie daran hindern, Kinder und Jugendliche weiterhin durch Manipulationstaktiken zum Rauchen anzustiften» und dies durch «ein globales Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring». Dies wird mit dem Hinweis begründet, dass die Hälfte der Kommerzialisierungsanstrengungen der Industrie zurzeit in Werbung an den Verkaufsstellen investiert werden. Die Regelungen für die Verpackungen sollten erlauben, sie der europäischen Direktive anzugleichen und durch Verordnung d.h. ohne parlamentarische Entscheidung, die neutrale Zigarettenpackung einzuführen. Diese Forderung ist in keiner andern kantonalen Stellungnahme zu finden.
Die Regierung des Kantons Neuenburg fordert zwar eingangs, dass das Gesetz weiter gehen sollte als der Entwurf: Der Entzug der Verkaufslizenz sollte denen drohen, die sich nicht an das Mindestabgabealter halten. Dann aber geht die Regierung auf die «neuen Produkte der Substitution» ein, die im Entwurf «übermässig restriktiv angegangen werden, in einem Mass, welches drohe, sich im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kontraproduktiv auszuwirken».
Der Entwurf wird kritisiert, weil er die «Entwicklung für das zukünftige Fortbestehen eines wichtigen Wirtschaftssektors» nicht wahrnehme. Die «Lösung der Tabakepidemie auf Weltebene» wird durch die Regierung von Neuenburg mit dem Hinweis in Aussicht gestellt, dass damit auch «interessante Perspektiven für den ganzen Wirtschaftzweig» bestehen. Die Verbote der Werbung sollten «noch gelockert werden für die neuen Produkte mit geringerem Risikoprofil», was den «doppelten Vorteil (hätte), die Werbebestrebungen der Industrie auf diese zu konzentrieren, und ihre Verankerung auf dem Markt beschleunigen würde».
Werbung frei für E-Zigaretten
Diese Worte tönen wie ein Echo zu den Stellungnahmen von Professor Etter, Genf (siehe Teil II) und den Promotionsparolen für die elektronische Zigarette. Das Wissen, wie die Tabakkonzerne in diesen Markt investieren, macht den Zusammenhang transparenter. Diese Promotion der E-Zigaretten ist auch eine Forderung des Kantons Waadt: «In Anbetracht der Wichtigkeit der Tabakindustrie für Arbeitsstellen, (sollten) die neuen, potentiell weniger schädlichen Produkte, wie die E-Zigarrette mit oder ohne Nikotin, nicht denselben restriktiven Bedingungen unterstellt werden wie die konventionellen Zigaretten.» Werbevebote sollten in der Kompetenz der Kantone bleiben.
Vernehmlassende ignorieren WHO-Vereinbarung
Zusammenfassend, muss man schliessen, dass die Kantone den Entwurf unterstützen, dass sie darüber hinaus zugunsten der Tabakindustrie Forderungen erheben, die sie mit Föderalismus, Freiheit für Werbung und Förderung der Wirtschaft rechtfertigen. Es fällt auf, dass die «potentiell weniger schädlichen Produkte» als nützlich dargestellt werden für die weltweite Tabakprävention. Demgegenüber wird nirgends auf Nikotin als Abhängkeit erzeugende Droge hingewiesen, und die WHO-Rahmenkonvention, deren Gebot, dass Tabakprodukte durch «tracking and tracing» vom Produzent zum Verbraucher verfolgt werden sollten, wird nur zweimal erwähnt.
Konzernfreundliche politische Parteien
Während die meisten Kantone die Prävention wenigstens erwähnen, wird sie von den politischen Parteien meist ignoriert. Die SVP «lehnt dieses bevormundende und einseitig ideologisch geprägte Gesetz ab. Der Trend der Zurückdrängung der Eigenverantwortung, der Subsidiarität, des Föderalismus, des Marktes, der Selbstregulierung und des Handelns nach Treu und Glauben kann nicht einfach weiter hingenommen werden» …. «Unter dem Vorwand des Jugendschutzes und der Prävention …. resultiert der Ausbau des Staatsapparates durch weitere Kontroll- und Überwachungstätigkeiten …. welche von den Gesundheitsaposteln als ungesund deklarierten Güter kommen als nächstes dran? Alkohol, Fett, Zucker, Salz oder Fleisch?».
Die Wirtschaftsfreiheit wird mit der Tabakindustrie und der individuellen Freiheit der Bürger und Konsumenten als Amalgam in Schutz genommen. Die SVP erklärt weiter: «…Interessant ist hierbei der im Gesetz implizierte Generalverdacht, der eine gesamte Branche haltlos in Misskredit bringt» …. «Tabak ist ein legales und auch kulturhistorisch anerkanntes Produkt, ein Genussmittel, welches in Eigenverantwortung konsumiert werden kann.»
Die Stellungnahme der FDP ist in der Sprache gemässigter, lehnt den Vorentwurf jedoch ebenfalls ab mit den Argumenten der Werbefreiheit, der Rechtsunsicherheit, welche durch das weitergehende Verordnungsrecht des Bundes entstehen würde, und der Gleichsetzung der E-Zigarrette und der neueren Produkte mit Tabakprodukten.
Auch die Parteien in der Mitte des politischen Spektrums nennen dieselben Motive für deren Ablehnung, wenngleich die BDP im Eingangsparagraph die Verbesserung des Jugendschutzes, die Einführung des Mindestalters für den Erwerb von Tabakprodukten und die Regulierung neuer Produkte gutheissen. Die CVP findet, dass der Vorentwurf weit über das Hauptziel des Jugendschutzes hinausschiesst. Einzig das Verbot der Verkaufsförderung von Tabakprodukten wird von dieser Partei unterstützt.
Zusammenfassend stellt man fest, dass die Parteien der Mitte und rechts der Mitte den Vorentwurf als Angriff auf die Wirtschaftsfreiheit ablehnen. Die Sorge des Getzgebers für die Forderungen des WHO-Rahmenabkommens zur Bekämpfung der weltweiten Tabakepidemie, welche seit Jahren zur Ratifizierung auf der Agenda des Parlaments steht, wird keines Wortes gewürdigt.
Die vorgeschobenen Begründungen zeigen eine wenig rigorose Vermischung des Werbeverbotes für ein toxisches Produkt und dem Verbot des Verkaufs oder des Verbrauchs dieses Produktes. Diese Einstellung entspricht der Kommunikationslinie des SGV, welcher im Rahmen der Denigrationskampagne von 2008 gegen den damaligen Direktor des BAG, Professor Thomas Zeltner, die Vertreter der Prävention als «Extremisten» apostrophierte. So unterstellt der SGV dem BAG die Absicht, den Genuss allgemein, und Alkohol, Fett, Salz und Tabak im Besonderen verbieten zu wollen (10).
Bereits der Gesetzesvorschlag war nicht WHO-konform
Die Tabakkonzerne fühlen sich in der Schweiz zuhause. Sie geniessen eine Vorzugsbehandlung durch Subventionen, profitieren von Gesetzen, welche die Promotion des Tabaks erlauben und durch die sie ihre toxischen Produkte in die Welt exportieren können, wie dies sonst nirgendwo in der westlichen Welt möglich wäre. Sie missbrauchen den Föderalismus, der sich nationalen Verboten entgegensetzt und schmeicheln den wirtschaftsfreundlichen politischen Parteien, welche internationalen Konventionen eher abgeneigt sind.
Der Bund und das BAG begünstigen die Tabakindustrie weiterhin. Das Verhalten der Politik und der Wirtschaft erlauben den Schluss, dass eine gewisse Einschüchterung schon während der Vorbereitung zum Tabakproduktegesetz wirkte. Denn tatsächlich hätte man von einem Gesundeitsminister erwarten dürfen, dass er einen Gesetzesentwurf vorstelle, der den Forderungen der öffentlichen Gesundheit und denen der internationalen Empfehlungen entsprechen würde. Das hätte die Parlamentarier vor ihre Verantwortung gestellt und hätte zu sehen erlaubt, ob sie dem Druck der Zigarettenlobby nachgeben würden oder eben nicht, indem sie die Bestimmungen des Gesetzesentwurfes zugunsten der Tabakindustrie verwässern würden.
Angesichts der Toxizität der Zigarette und der weltweiten Tabakepidemie, die sie verursacht, lässt sich der vorliegenden Entwurf zum Tabakproduktegesetz nur dadurch erklären, dass in der Schweiz kein Wille besteht, Transparenz zu schaffen. Die Finanzierung der politischen Parteien, die finanziellen und anderen Verbindungen zwischen Wirtschaftsorganisationen und Medien, sowie das Lobbying im Parlament sind keiner zwingenden Verpflichtung unterstellt, öffentlich zugänglich zu sein.
Infolgedessen ist die Stellung der Tabakindustrie als politischer Einflussnehmer ein Tabu geblieben. Umso leichter finden ihre Mittelsmänner offene Ohren während politischen Entscheidungen. Die Diskussion kann sich dann auf die Argumente einer liberalen Wirtschaft beschränken, während die Toxizität des Tabaks und der Droge Nikotin ignoriert werden.
Experten der Prävention haben es dagegen schwer, ihre Argumente an die Öffentlichkeit und in die Politik zu tragen, denn die Medien vernachlässigen das Thema Prävention.
Daher können Bürger und Öffentlichkeit sich dazu keine Meinung bilden, was nötig wäre, da nur sie Druck auf die Parlamentarier ausüben könnten, damit sich diese bewusst werden, wie viel mit dem chronischen Tabakkonsum im öffentlichen Gesundheitswesen auf dem Spiele steht.
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Regelungen im geltenden Gesetz (CH), im Entwurf zum TabPG (Tabakproduktegesetz) verglichen mit den Bestimmungen Deutschlands DE und Frankreichs FR. Modifiziert nach ref. 3. und Lungenliga Schweiz 2016:
X=verboten; T=wie Tabak. Grössere Auflösung dieser Grafik hier.
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In einem zweiten Teil geht Rainer M. Kaelin auf die PR-Aktivitäten der Tabakindustrie ein und auf die Kultur der Diskretion, die sich in der Schweiz ihr gegenüber entwickelt hat: «Die Manipulation der Tabakindustrie ist legendär»
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Referenzen:
1. Martine Brocard : le Tabac en Suisse, une histoire qui dure. Swissquote, 3 Juillet 2015, 52-55.
2. R.R. Johnson: «Ammonia technology minute», B&W 12.June 1989. Minn.Trial Exhibit13,069. Zitiert in Gerard Dubois: le rideau de fumée. Kapitel «une camisole chimique». Seuil, Paris. 2003.
3. Wirtschaft gegen übermässige Prävention. NZZ 30.05.2008
4. Thomas Angeli, Otto Hostettler : Das Geschäft mit dem Gift. Beobachter 22/2014, 23-29.
5. Die Resolution «für Lebensfreude und die Freiheit zu konsumieren» 4.06.1996 von GastroSuisse entspricht weitgehend derjenigen des internationalen HO-Re-Ca- Kongresses, der von PM gesponsert wurde, und an dem Florian Hew, bis 2010 Direktor von GastroSuisse, einer der Hauptredner war. Die Resolution wird in einem internen Dokument, datiert 19.Juni 1996 von PM so kommentiert : «Diese Resolution ist das Resultat der direkten Zusammenarbeit zwischen PM und GastroSuisse».
6. Thomas Pletscher, EconomieSuisse: Consultation on the exposure draft Tobacco Plain packaging Bill 2011 and Consultation Paper, to Department of Health and Ageing. Canberra Australia. May 19.2011.
7. PS Publicité Suisse und WS Werbung Schweiz sind seit 2016 unter dem Namen Kommunikation Schweiz/Communication Suisse zusammengeschlossen. (www.ks-cs.ch) In seinem Kommunikationsrat ist PM durch Julian Pidoux vertreten. Unter den Mitgliedern der Auftraggeber finden sich PM, JTI und BAT. Der Präsident von KS/CS, Ständerat Filippo Lombardi, erklärt am 14.01.2016: «Das Hauptaugenmerk liegt zurzeit in der Politik… Der Ruf nach Einschränkungen der kommerziellen Kommunikation (wird) immer lauter… (Es) braucht Mut zur Wahrhaftigkeit. Man muss die Unaufrichtigkeit, die sich hinter den Rufen nach Werbeveboten zeigt, ansprechen… Denn wenn man schon überzeugt ist, dass Produkte, – weshalb auch immer – den Konsumentinnen schaden, soll man ehrlicherweise die Produkte verbieten – und nicht die Werbung dafür. Was legal zu kaufen ist, soll auch beworben werden dürfen.»
8. Die Zeitonline (9.08.2015): Wie Konzerne Staaten vor sich hertreiben. Philip Morris gegen Uruguay. Aufgrund eines Investitionsschutzabkommens von 1991 zwischen der Schweiz und Uruguay fordert die Multinationale vom Staat Urugay einen Schadenersatz von 2 Mia USD, was ca. 1/6 des Staatshaushaltes entspricht. Diese Forderung wird begründet mit den durch die Tabakverbote bedingten Handels- und Werbebeschränkungen. Gemäss Peter Niggli von Alliance Sud sieht das Abkommen Ausnahmen im Interesse der Allgemeinheit vor und ist «einseitig, da es den Investoren Rechte und den Gastländern Pflichten (einräumt)». Der Fall wurde im Juli 2016 vom Schiedsgericht der Weltbank zugunsten Uruguays entschieden.
9. Michela Canevascini, Hervé Kündig, Héloise Perrin, Claudia Veron: Observatoire des stratégies Marketing pour les produits du tabac en Suisse romande, 2013-2014. Cipret Vaud 2014. (www.observatoire-marketing-tabac.ch
10. Noirjean H.: Direkt zurück an den Absender. Schweizerische Gewerbezeitung 19.02.2016.
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Dieser Beitrag erschien in leicht anderer Form in der Schweizerischen Ärztezeitung.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Rainer M. Kaelin ist FMH-Facharzt für Pneumologie und Innere Medizin. Er war Vizepräsident der Lungenliga Schweiz und der Lungenliga Waadt und ist Vizepräsident von Oxyromandie.
Hmmm, was tun wenn dieses Laster nicht so schnell abgewöhnt werden kann? Gibt es eine Alternative zu den Produkten der Multis? Nun, ich rauche eine, sollte wohl aber dafür hier nicht Werbung machen. Aber auch das SRF hat davon schon berichtet (23.04.2016).
Steueroasen beinhalten nun mal den Schutz von Eigentum durch den Staat.Die Schweiz ist eine der rund 40 inzwischen von der OECD weissgewaschenen Steueroasen weltweit. Was die Mehrheiten unter Eigentum verstehen beschränkt sich in der Regel auf ein paar Franken gespartes, Auto, Eigenheim, Konsumgüter, Lebensversicherungen…
Doch darum geht es gar nicht und wenn dann nur am Rande des Geschehens. Das Eigentum das primär gescjützt wird und wofür die Bevölkerung noch zusätzlich hactet sind Vermögen, Investitionen, Anteile, Profite, Nachlässe, Lizenzen, Urheberrechte, Patente… Investitionen in all diese Kapitalvehikel sind gut geschützt, den damit sichern sich Investoren ihre Vermögen mit Hilfe des Staates ab.
Wärend der Bürger sich bzw. sein gespartes mit Versicherungen absichert schützt der Staat die Investitionen in Versicherungen und dem stehen nun mal die Anliegen der Versicherten gegenüber. Das gleiche un wie hier vorliegend die Anteile und Investitionen der Aktionäre in diese Tabakkonzerne welche durch,Schweizer Gesetze geschützt sind und mittels Bilateralen und Multilateralen Handeslverträgen weltweit Einklagbar sind. So wie der Fall eines Unternehmens gegen ein Gesetz zum Schutz vor Tabak der Regierung Uruguay klagte…
Es geht immer nur um den Schutz von Investitionen, Anteilen, Profiten und dazu zählt auch das sich Staaten dreist mit Steuergesetzen um Einnahmen rangeln. Somit ist das befreien von Steuern auch Eigentumsschutz.
Ich stimme dem Autor in fast allen Punkten überein, aber scheinbar hat er absolut keine Ahnung von Nikotin und glaubt an alte, unbewiesene Theorien. «Demgegenüber wird nirgends auf Nikotin als Abhängkeit erzeugende Droge hingewiesen…» Reines Nikotin erzeugt eine minimale Abhängigkeit, kaum mehr als Koffein. Ich kann dies als Dampfer versichern, denn seit ich von der Tabak- auf die E-Zigarette umgestiegen bin, verspüre ich keinen Nikotinentzug, auch wenn ich mehrere Stunden kein Nikotin inhaliere. Im Tabakrauch sind diverse andere Stoffe die die Nikotinabhängigkeit extrem verstärken oder sogar selber süchtig machen. Nicht umsonst ist Nikotin die einzige «Droge», deren abhängig machende Eigenschaften in Tierversuchen nie nachgewiesen werden konnte. »…während die Toxizität des Tabaks und der Droge Nikotin ignoriert werden.» Nikotin ist in kleinen Mengen, wie sie beim Rauchen oder Dampfen inhaliert werden, keineswegs toxisch oder es konnte bis jetzt definitiv keine Toxizität nachgewiesen werden. Nikotin ist vermutlich der ungefährlichste Stoff im Tabakrauch. Erst in grösseren Mengen wirkt Nikotin toxisch – und zwar in viel grösseren Mengen als allg. angenommen – und solche Mengen können durch Inhalation kaum aufgenommen werden, weil es einem vorher schlecht wird. https://www.rsph.org.uk/en/about-us/latest-news/press-releases/press-release1.cfm/pid/32B2FF71-A11A-42F6-A0C8EF19BA0E0C4F
http://liquid-news.com/e-zigaretten/wie-wirkt-nikotin-eigentlich-wirklich/