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Solarstrom trotz Schnee – Photovoltaik-Anlage in Illnau/ZH © HPG

Vergütung für Solarstrom gleicht einer Lotterie

Hanspeter Guggenbühl /  Die Vergütungen für Solarstrom-Produzenten klaffen weit auseinander. Und die meisten wissen nicht, zu welcher Gruppe sie gehören.

In der Schweiz gibt es heute rund 55 000 Photovoltaik-Anlagen. Zusammen werden sie 2015 etwas mehr als eine Milliarde Kilowattstunden (kWh) Solarstrom produzieren; das sind annähernd zwei Prozent des Schweizer Elektrizitätsverbrauchs. Den Grossteil dieses Stroms speisen sie ins Netz ihres kommunalen oder kantonalen Stromverteilers ein. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Soweit so einfach.

Vergütungen von 90 bis 4 Rappen/kWh

Doch jetzt wird’s kompliziert: Diese Vergütungen schwanken gegenwärtig zwischen 90 und 4 Rappen. Der höchste Einspeisetarif ist also mehr als zwanzig Mal so hoch wie der tiefste!

  • 90 Rappen beträgt die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes für ins Hausdach integrierte kleine Photovoltaik-Anlagen (bis zehn Kilowatt Leistung), die vor dem Jahr 2010 erbaut wurden und ins erste KEV-Kontingent fielen.
  • Bei den 4 Rappen (ganz genau: 3,79 Rp.) handelt es sich um den Einspeise-Tarif, den das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS) gegenwärtig den Besitzern von Photovoltaik-Anlagen bezahlt, die keine KEV erhalten.

Zwischen diesen Extremen breitet sich ein Vergütungs-Dschungel aus, der schwer durchdringbar ist und sich jährlich wandelt. Nachstehend ein Einblick:

Sichere Vergütung per KEV

Die meisten Solarstrom-Produzenten strebten die KEV an. Doch nur ein Fünftel von ihnen (11 000 Anlagen) kommt bislang in den Genuss dieser Vergütung. Grund: Das Geld, das in Form eines Zuschlags in den KEV-Topf fliesst, ist begrenzt, und der für die Photovoltaik reservierte Anteil kontingentiert.

Die KEV ist das sichere Mittel, um die Investitionen in eine Solarstrom-Anlage zu amortisieren und mit fünf Prozent zu verzinsen. Denn diese Vergütung bleibt während der Lebens- und Produktionsdauer der Anlage gleich hoch und damit kalkulierbar. Allerdings hat der Bundesrat die stark gesunkenen Preise für Solaranlagen berücksichtigt und die Vergütungssätze für neue Anlagen ab 2010 stufenweise gesenkt. Gegenwärtig beträgt die KEV für neue Anlagen maximal 24 Rappen pro kWh, und sie wird 2016 weiter sinken. Dank günstigeren Anlagen aber lässt sich das investierte Kapitel immer noch amortisieren und verzinsen.

Für kleine Photovoltaik-Anlagen (unter zehn Kilowatt) hingegen gibt es seit 2014 überhaupt keine KEV mehr. Diese hat der Bund ersetzt durch eine Einmalvergütung, die maximal dreissig Prozent der Investitionskosten deckt. Vorteil: Wer eine kleine Anlage baut, bekommt sofort Geld und darf einen Teil des erzeugten Stroms direkt im eigenen Gebäude nutzen (Eigenverbrauch). Der Nachteil: Für den ins Netz gespeisten Strom kann der Anlagebetreiber nicht mit einer kostendeckenden Vergütung rechnen. Das heisst in der Praxis: Vier Fünftel der Betreiber von Solaranlagen in der Schweiz, die zusammen zwei Drittel des Solarstroms produzieren, sind heute abhängig von der Vergütung ihres Elektrizitätswerks.

Lotterie beim Einspeisetarif

Hier beginnt die grosse Lotterie. Denn die aktuellen Einspeisetarife der kantonalen, regionalen und kommunalen Elektrizitätswerke – insgesamt mehr als 500 in der Schweiz – schwanken massiv (siehe Tabelle: «Ausgewählte Einspeisetarife»). Das kommunale Elektrizitätswerk (EW) in Windisch etwa zahlt Besitzern von Photovoltaik-Anlagen, die allen Solarstrom ins Netz speisen (ohne Eigenverbrauch), einen Tarif von 30 Rappen pro kWh; das ist weit mehr, als sie für den Bezug des Stroms zahlen. Ebenfalls grosszügig erweisen sich die Industriellen Werke Basel-Stadt (IWB), die den Solarstrom mit 23 Rappen (Einheitstarif) vergüten.

Auf der andern Seite des Spektrums findet man Elektrizitätswerke, die den Solarstrom-Produzenten weniger als fünf Rappen/kWh zahlen. Dazu gehört das eingangs erwähnten EK Schaffhausen. Auffallend tief sind die Einspeisetarife auch in manchen Walliser Gemeinden. Die Wirkung dieser Differenzen ist paradox: Wer im sonnigen Wallis eine Photovoltaik-Anlage baut und den Grossteil des produzierten Solarstroms ins Netz speist, kann seine Anlage kaum amortisieren, geschweige denn verzinsen. Wer hingegen in Windisch im nebligen Aargau eine Solaranlage aufs Dach montiert, kann damit sein Haus vergolden. Das gilt zumindest kurzfristig.

Tarife im Sinkflug

Im Unterschied zur nationalen KEV, die während der Lebenszeit der Anlage gleich bleibt, können kantonale und kommunale Elektrizitätswerke ihre Einspeisetarife kurzfristig ändern. Und das tun sie auch – gegenwärtig ziemlich steil abwärts. Ein typisches Beispiel ist das Zürcher Kantonswerk EKZ (neben der Berner BKW der grösste Schweizer Stromverteiler): 2012 zahlte das EKZ für den eingespeisten Solarstrom 20 Rappen pro kWh im Hoch- und 11 Rappen im Niedertarif. Ab 2015 sank diese Vergütung auf 8,1 Rappen im Hoch- und 6,0 Rappen im Niedertarif, und 2016 wird sie erneut reduziert.

Immerhin gewährt das EKZ den Besitzern von älteren Anlagen mit früheren Verträgen noch den ursprünglichen Einspeisetarif; dies aber nur befristet. Denn die EKZ-Verträge erlauben eine jährliche Anpassung der Tarife. Bei den meisten andern Stromverteilern gelten die herabgesetzten Vergütungen sofort auch für ältere Anlagen. Solarstrom-Produzenten ohne KEV wissen darum nie, ob und wieviel Geld sie mit ihrer Anlage verdienen oder drauflegen. Sie tragen damit das gleiche Risiko wie Eigentümer von nicht subventionierten Grosskraftwerken.

Mit Einspeisetarifen von weniger als zehn Rappen lassen sich Photovoltaik-Anlagen kaum amortisieren, sofern ihre Besitzer nicht einen Grossteil des erzeugten Stroms selber konsumieren. Doch rechtlich lässt sich dagegen an den meisten Orten wenig einwenden. Denn im nationalen Energiegesetz steht: «Die Vergütung (des eingespeisten Solarstroms) richtet sich nach den Kosten, die bei einer Beschaffung für gleichwertige Energie am Markt anfielen.» Konkret empfiehlt das Bundesamt für Energie dazu als Minimum, den Solarstrom zum gleichen Tarif zu vergüten, den die EW von den Haushalten kassieren. Dieser reine Stromtarif (ohne Netztarif und Abgaben) bewegt sich in den meisten Gemeinden zwischen fünf und elf Rappen pro kWh.

Tiefste Tarife anfechtbar

Eindeutig zu tief sind hingegen Vergütungen von weniger als fünf Rappen/kWh, wie sie etwa das EK Schaffhausen und einige weitere EW den Solarstromlieferanten zahlen. In diesen und ähnlichen Fällen könnte sich eine Anfechtung der Einspeisetarife lohnen.

Um bei sinkenden Tarifen die Rentabilität der Photovoltaik zu verbessern, empfehlen Branchenvertreter die «Maximierung des Eigenverbrauchs», sei es durch die Bildung von Eigenverbraucher-Pools, den Einsatz von Smart-Grids, dezentralen Speicherbatterien oder den Umstieg auf Elektromobilität. Mittelfristig dürfte das eine stärkere Dezentralisierung der Stromversorgung bewirken.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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Elektrizitätsgesellschaften verdienen am Verkaufen von möglichst viel Strom. Es braucht endlich andere Anreize.

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2 Meinungen

  • am 7.12.2015 um 12:12 Uhr
    Permalink

    Die inzwischen zu tiefen Entschädigungen für PV-Strom liegen deutlich unter sinnvollen Grenzkosten für neue Stromquellen. Würde etwa der englische Atomstrom beigezogen, so müssten 11 Eurocent pro kWh mit jährlich 2% Preissteigerung bezahlt werden. Im Minimum sollten die Empfehlungen des Bundesamtes für Energie eingehalten werden: ca. 8 Rp./kWh.
    Die Förderung des PV-Stroms klemmt aber auch bezüglich Warteliste die für PV-Anlagen nicht geräumt wird. Gegenüber allen anderen neuen Stromquellen ist PV-Strom inzwischen am günstigsten, sollte also prioritär behandelt werden.
    Mit fassadenintegrierten Analgen kann zudem sogar ein hoher Winteranteil erreicht werden. Mit dem Plusenergie-Gebäude wird dies am optimalsten gefördert: Energieeffizienz und Produktion werden sinnvoll optimiert. http://www.energie-cluster.ch

  • am 7.12.2015 um 16:54 Uhr
    Permalink

    Die sauberste Lösung wäre doch, den auf dem Dach produzierten Strom ins Netz zu speisen, wobei der Verbrauchszähler rückwärts läuft. Da Solarstrom nur während der üblichen Hochtarifzeiten anfällt, entspräche die Vergütung diesem Tarif. Wenn, wie ich weiss, ein privater Produzent mit seinem EW einen 25 Jahre laufenden Vertrag hat, der ihm 65 Rappen pro kWh garantiert, so geht das auf Kosten neuer Anlagen, deren Ersteller dann gar nur noch 3,8 Rappen bekommen. Das ist, wie im Artikel dargestellt, niemals mehr kostendeckend und bildet keinen Anreiz mehr, auf dem Dach eine Anlage zu installieren. So wird der Solarstrom nicht so schnell die bis heute nicht erreichte Marke von zwei Prozent des gesamten Elektrizitätsverbrauchs übersteigen, von einer Substitution nicht nachhaltiger Stromproduktion ganz zu schweigen.

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