«Die Justiz liebt das Geheimnis»
Red. Markus Felber (1951) studierte Theologie und Rechtswissenschaften und arbeitete dann als freier Journalist am Bundesgericht, am eidgenössischen Versicherungsgericht und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von 1994 bis 2013 schrieb Felber als NZZ-Korrespondent über das Bundesgericht. Er publizierte in der juristischen Fachzeitschrift Jusletter, der Schweizerischen Juristenzeitung und der Zeitschrift für Sozialhilfe. Bei seiner Arbeit hielt Felber auch mit Kritik nicht zurück. Die Abneigung eines Bundesrichters gipfelte 2003 in der «Spuckaffäre». Heute ist Felber in Pension, er schreibt in der NZZ am Sonntag eine Kolumne und gründete das Unternehmen Santschi & Felber JustizKommunikation GmbH.
Herr Felber, definieren Sie den Begriff «Justizöffentlichkeit».
Justizöffentlichkeit ist ein Grundsatz. Die Römer haben auf dem Marktplatz Recht gesprochen, jeder konnte dabei sein. Im Verlaufe der Zeit verabschiedete sich die Justiz von der Öffentlichkeit und wurde zur Kabinettsjustiz. Spätestens seit der Aufklärung müsste Justiz wieder als ein öffentlicher Vorgang verstanden werden.
Das Bundesgericht würdigt dies und sagt, Justizöffentlichkeit sei von zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Bedeutung. Ein Grundsatz, der nur auf Papier funktioniert.
Auf Bundesebene ist die Justizöffentlichkeit gut umgesetzt. Es gibt aber grosse kantonale Unterschiede. Bei manchen Kantonen hat man Mühe, überhaupt an Urteile zu gelangen. Mit abstrusen Begründungen versuchen einige kantonale Justizbehörden den Informationsfluss zu unterbinden, das Bundesgericht musste in der Vergangenheit korrigierend eingreifen. Es gibt aber auch Kantone, die das Prinzip der Justizöffentlichkeit leben.
Justizöffentlichkeit ist in der Bundesverfassung verankert. Trotzdem schaffen es einige Kantone nicht, sie umzusetzen. Warum?
Der typische Richter ist nicht unbedingt ein Mensch, der die Öffentlichkeit sucht. Er ist gerne in seinem Saal, in dem höchstens eine kontrollierte Anzahl Leute anwesend ist. Diese Haltung wird dann meistens mit Persönlichkeitsschutz und anderen Ausflüchten begründet. Damit können Richter viele Türen schliessen.
Verstehen Sie diese Haltung?
Bis zu einem gewissen Bereich ist das verständlich. Die Öffentlichkeit kann, etwa durch medialen Druck, einen unzulässigen Einfluss auf die Justiz haben. Die Unabhängigkeit der Justiz wird so ein Stück weit tangiert. Allerdings müsste Justitia in der Lage sein, dem zu widerstehen, ohne das sie alle Türen vor der Öffentlichkeit verschliesst.
Zumindest funktioniert das Prinzip auf Bundesebene. War das immer so?
Nein. Als ich 1981 am Bundesgericht anfing, war die Öffentlichkeit noch weitgehend ausgeschlossen. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit. Immer wieder mussten Journalisten Rückschläge einstecken. Das war frustrierend. Mit zeitlichem Abstand kann ich aber sagen: In den letzten 30 Jahren hat sich viel zum Besseren verändert.
Sie übten immer wieder Kritik. Etwa an Grundsatzentscheiden, die in Dreier- statt in Fünferbesetzung gefällt wurden.
Die Kritik kam nicht nur von mir, da waren viele Journalisten am Werk. Ausserdem war die Praxis auch innerhalb des Bundesgerichts umstritten. Heute werden Grundsatzentscheide gesetzeskonform gefällt, das hat sich massiv gebessert. Es brauchte aber erst einen grossen Knall, bevor etwas geschah. Die Kritik der Medien hat zur nachhaltigen Änderung beigetragen.
Daneben kritisierten Sie die Anonymisierungen, die beim Veröffentlichen von Urteilen angebracht werden.
Noch heute wird in den Urteilen völlig willkürlich und absurd anonymisiert. Oder das Gegenteil: Es wird nicht anonymisiert, obwohl es eigentlich nötig wäre. Das grenzt bisweilen an Idiotie.
Sprechen wir über die Qualität der Schweizer Justiz.
Man kann Justiz qualitativ beurteilen, das wird laufend gemacht. Die Frage ist aber, wie qualifiziert man das machen kann. Selbst die Richter beurteilen sich gegenseitig völlig unterschiedlich. Es spielt eine Rolle, was in die Bewertung einfliesst. Nur die juristischen Kompetenzen? Die Menschlichkeit? Das ist extrem schwierig. Die Frage ist auch: Muss man Richter qualitativ beurteilen?
Warum nicht?
Egal wie die Beurteilung ausfällt, die Richter sind gewählt und bringen ihre Amtszeit zu Ende. Werden sie nicht mehr wiedergewählt, sind sie weg. Das Kriterium der Qualität spielt in der Schweiz keine grosse Rolle.
Kritiker bemängeln seit Langem: Mit dem richtigen Parteibüchlein wird man zum Richter gewählt.
Ich halte nicht viel von diesem Wahlsystem. Die Richtersitze werden in der Schweiz anhand des Parteienproporz-Verfahrens aufgeteilt. In der Schweiz bindet sich ein grosser Teil der Bevölkerung bewusst an keine Partei. All diese Menschen werden durch dieses Verfahren ausgeschlossen. Ein weiteres Problem gibt es bei den Bewerbern: Es gibt in der Schweiz viele erfahrene, ältere Gerichtsschreiber. Darunter sind hochqualifizierte Leute, die den meisten Richtern überlegen sind. Diese Leute kommen nie zum Zuge, weil Sie in keine Partei eintreten wollen.
Weshalb dieses Auswahlsystem?
Ich behaupte, dass es zu einem wesentlichen Teil um Geld geht. Eigentlich ist das Vorgehen eine indirekte staatliche Parteienfinanzierung. Ein Teil des Lohnvolumens, das der Staat an die Bundesrichter bezahlt, geht vom Staat via Lohnkonto des Richters in die Parteikasse. Daraus ergibt sich ein Problem mit der Unabhängigkeit. Damit die Richter die Beiträge auch bezahlen, werden sie nicht auf Lebenszeit gewählt. Sie müssen politisch wiedergewählt werden. Also schielen sie bei heiklen Entscheiden immer wieder zur Politik.
Die Parteizugehörigkeit beeinflusst die Richter?
Es ist noch nie ein Richter nicht mehr gewählt worden, weil er einen bestimmten Entscheid getroffen hatte. Das ist das Spiel: Man will die Richter nicht abwählen, man will sie mit einem schlechten Ergebnis abstrafen. Die Unabhängigkeit der Richter ist aber bereits bedroht, wenn sie sich auf dieses Spiel einlassen. Es stimmt aber sicher nicht, dass Richter immer im Sinne der Partei urteilen. Sie richten sich bei heiklen Entscheiden eher allgemein auf die Politik aus, nicht auf einzelne Parteien.
Sie schrieben, die Justiz habe keine Lobby im Bereich der Medien. Hat die dritte Gewalt in der Schweiz ein Wahrnehmungsproblem?
Ja. Die Justiz hat in den Medien nicht den Stellenwert, den sie als gleichwertige dritte Gewalt eigentlich haben müsste. Das beginnt in den Redaktionen, in denen die Berichterstattung aus dem Gericht weniger zählt als etwa diejenige aus einer Parlamentsdebatte. Die Justiz muss unbedingt mehr Lobbying betreiben.
Warum?
Die Justiz merkt langsam, dass sie mit ihrer Geheimhaltung nicht weit kommt. Heute muss sie sich in Budgetdiskussionen verteidigen, sie hat Anliegen an die Gesetzgebung und an die Politik.
Kommt diese Erkenntnis zu spät?
Ja. Die Justiz hat in den Redaktionen kein Gewicht mehr. Nun sind die Medienhäuser unter Druck und bauen ihre Gerichtsberichterstattung noch weiter ab. In manchen Kantonen findet bereits heute so gut wie keine Gerichtsberichterstattung mehr statt. Die Justiz empfindet das als Katastrophe, sie hat aber selber jahrzehntelang zu dieser Entwicklung beigetragen.
Also liegen die Ursprünge des Problems bei der Justiz?
Man kann das mit der Politik vergleichen. Sie suchte die Medienpräsenz von Anfang an. Man investierte, lobbyierte. Die Polizei zog nach und baute bereits in den 80er-Jahren eigene Kommunikationsdienste auf. Die Justiz hat das verschlafen.
Die Justiz ist also auf den Journalismus angewiesen. Warum gibt es so viele kantonale Gerichte, die nicht kooperieren?
Transparenz ist nicht die Lieblingsfarbe der Justiz. Sie glaubt daran, dass ein Geheimnis etwas Gutes ist und sie glaubt auch, dass man Dinge unter dem Deckel halten kann. Aber natürlich dringen die Geheimnisse nach aussen. Als Resultat erscheint die Justiz dann in einem schlechten Licht.
Justiz und Medien: Wie sieht das Verhältnis in der Zukunft aus?
Das Hauptproblem ist, dass eine kontinuierliche kritische Berichterstattung fehlt. Auch beim Bundesgericht. Dort haben sie einen Medienverantwortlichen angestellt, die sda verteilt die Meldungen. Aber als Agentur natürlich unkritisch. Selbstverständlich ist das im Sinne des Bundesgerichts, es hat nun Deutungshoheit in eigener Sache.
Sie sagen damit, dass die «Wächter-Funktion» der Medien bei Justizthemen nicht mehr stattfindet?
Bei der früheren Justizberichterstattung fassten die Journalisten immer auch das Funktionieren der Justiz ins Auge. Etwa ob die Verfahrensregeln eingehalten wurden. Das macht heute niemand mehr.
Warum braucht es Justizkontrolle?
Ohne Kontrolle werden Fehlentwicklungen nicht festgestellt. Ein gesetzwidriger Zustand wird zur Praxis, dann wird das entsprechende Gesetz angepasst. Nur weil es niemand moniert hatte.
Seit die Strafprozessordnung (StPO) im Jahr 2011 in Kraft getreten ist, werden viele Verfahren in einer abgekürzten Version geführt.
Die abgekürzten Verfahren werden auch als Deals bezeichnet, da sich Staatsanwalt und Beschuldigte auf ein Strafmass einigen. Das Gericht überprüft nur noch, ob das Strafmass halbwegs plausibel ist und ob der Beschuldigte einverstanden ist. Es gibt eine kurze Befragung, dann wird der Deal abgesegnet. Natürlich leidet so die Justizöffentlichkeit.
Rund 95 Prozent aller Justizfälle bekommt ein Richter gar nie zu Gesicht, sie werden per Strafbefehl abgehandelt.
Dabei bestimmt die Staatsanwaltschaft ein Strafmass, der Betroffene kann akzeptieren oder das Gericht verlangen. Natürlich akzeptiert er das Strafmass in den meisten Fällen. Niemand will ein öffentliches Verfahren, beim Strafbefehl ist die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen. Unlängst hörte ich, dass es Kantone gibt, die den Journalisten die Strafbefehle zustellen. Die meisten Kantone machen das nicht.
Damit sind wir wieder bei der Geheimjustiz.
Müssten die Richter all diese Fälle behandeln, würde das Justizsystem wahrscheinlich zusammenbrechen. Allerdings führt das dazu, dass rund 95 Prozent aller Straferledigungen ohne Öffentlichkeit stattfinden.
Es bedeutet auch, dass die Richter immer mehr Macht an die Staatsanwaltschaften abgeben.
Einzelne Strafrichter haben das erkannt und üben Kritik. Je mehr richterliche Funktionen die Staatsanwaltschaft übernimmt, desto mehr müssten sich die Staatsanwälte auch der Öffentlichkeit stellen. Wenn der Staatsanwalt richterliche Aufgaben übernimmt, findet die Justiz bei ihm statt. Also muss bei ihm auch Öffentlichkeit stattfinden.
Auf der einen Seite die Medien, die unter Spardruck stehen und die verbliebene Justizberichterstattung zurückschrauben oder einstellen. Auf der anderen Seite findet immer mehr Justiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Fällt die Schweizer Justiz in ein dunkles Loch?
Diese Gefahr besteht. In Zukunft werden nur noch einige spektakuläre Fälle öffentlich begleitet werden. Die übrigen 99 Prozent, der Normalgang der Justiz, wird aus dem Fokus der Medien verschwinden. Sollte es in der Schweiz zu einem eigentlichen Justizskandal kommen, könnte das den Umschwung bringen. So einen Skandal erwarte ich aber eher nicht, ich erwarte, dass die Berichterstattung über die Justiz noch weiter einschläft.
Journalisten haben medienethische Pflichten. So dürfen sie etwa niemanden vorverurteilen.
Da gibt es eine Problematik bei Prozessvorschauen. Es gibt Artikel, die Erwartungen nach einem strengen Urteil oder einem Freispruch wecken. Damit wird nicht nur die Unschuldsvermutung verletzt, das Gericht wird unter Druck gesetzt. Das stört den Gang der Justiz. Trotzdem dürfen Prozessvorschauen gemacht werden – mit grösster Umsicht.
Also können Medien Richter beeinflussen.
Das ist ganz klar. Es ist nur schwierig, zu beurteilen, wie ein Richter beeinflusst wird. Lässt er sich unter Druck setzen und kommt er den Erwartungen nach? Oder entscheidet er aus Trotz anders? So lange das endgültige Urteil noch nicht gesprochen ist, müssen sich die Medien zurückhalten. Danach können Sie im Extremfall ganze Kampagnen fahren.
Was wünschen Sie sich für die Justiz?
Sie muss die in der Verfassung verankerte Justizöffentlichkeit umsetzen. Jedes Gericht. Peinlich genau. Damit wäre die eine Seite der Öffentlichkeit hergestellt. Daneben sollte die Justiz Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying betreiben, sich vernetzen. Sie muss versuchen, ihre Stellung als dritte Gewalt zu etablieren und zu verteidigen.
Und für den Journalismus?
Da sprechen wir von der zweiten Seite der Öffentlichkeit. Journalisten müssen ihre Holschuld erfüllen, Informationen aktiv anfragen und notfalls für ihre Rechte kämpfen. Sie müssen die Justiz begleiten, Fragen stellen und ihre Wächterfunktion wahrnehmen.
————–
Am 11. Januar 2018 organisiert die Universität St. Gallen eine Tagung zur Urteilsöffentlichkeit. Die Tagung richtet sich sowohl an RichterInnen und GerichtsschreiberInnen als auch an GeneralsekretärInnen von Gerichten sowie an VertreterInnen aus der Justizverwaltung und der Wissenschaft. Nähere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
"Sie [die Richter] richten sich bei heiklen Entscheiden eher allgemein auf die Politik aus, nicht auf einzelne Parteien."
Das ist eine Bankrotterklärung der Justiz, die sich an das geltende Recht halten sollte und an gar nichts anderem.
Können Sie sich als Leser vorstellen, dass das Bundesgericht als letzte Instanz gegen Bundesgesetze, Verfassung und rechtstaatliche Prinzipien urteilen und begründen kann? Ich bis dahin auch nicht.
Bis ich dann schlussendlich eine solche Begründung in Händen hielt – aus obgenannten Gründen ein politisches Urteil. Es ist zu vergleichen mit dem Fall Dreyfus, der in Frankreich zu einem Justizskandal führte.
Wohlgemerkt ich war Kläger und hatte nichts zu beweisen, weil der Fall unter der Umkehr der Beweislast stand. Der Fall war simpel, aber der eigentliche Hintergrund des Falles war Wirtschaftskriminalität, worin auch ein Bundesamt involviert war.
Ich wurde durch die Instanzen hindurch in den Begründungen belogen. Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Dr. Mark Pieth, der durch die Panama Papers Erfahrung darin hat, was passiert, wenn der Staat involviert ist, hat mir empfohlen an die Presse zu gehen.
Ich hatte via Präsidenten von National- und Ständerat die Rechtskommissionen informiert. Keine Antwort. Die Medien selbst, auch Infosperper.ch, hatten kein Interesse an dem Fall. Die ehrlichste Antwort war: «Das ist uns zu gefährlich."
Danach hatte ich gegen den rechtsprechenden Bundesgerichtspräsidenten Strafantrag wegen Amtsmissbrauch in 6 Punkten nach Art. 312 StGB gestellt. Die Antwort der Beschwerdestelle des Bundesstrafgerichts hat die Begründungen des Bundesgerichts noch übertroffen.
Demnächst werde ich also die Bürger per Vortrag mit aller Transparenz persönlich informieren.
Der überhaupt brisanteste «Rechtsbereich» ist die Versenkung eines Menschen, welcher sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, in eine psychiatrische Anstalt – im Gesetz wird die Konstruktion euphemisch als «fürsorgerische Unterbringung» vermarktet.
Hat schon jemand gehört, dass alle die damit zusammenhängenden gerichtlichen Haftprüfungsverfahren gemäss Art. 5 Ziff. 4 EMRK öffentlich sind?
Nein!
Gerade im Bereich, in welchem die Öffentlichkeit der Verhandlungen am dringendsten ist, herrscht mittelalterliche Geheim- und Kabinettsjustiz. Die Justiz meint, sie müsse die Privatsphäre der Betroffenen schützen. Warum dann sind Strafprozesse öffentlich, obwohl dort auch Privatsphären zu Schau gestellt werden? Die Notwendigkeit der Justizkontrolle jedenfalls hat Vorrang, ansonsten werden für Willkürentscheide Tür und Tor geöffnet.
Das ist denn auch der in der Schweiz herrschende Alltag.
Der Grund, warum die Zwangspsychiatrie unter Verschluss gehalten werden muss, ist zu offensichtlich. Würde die Öffentlichkeit erfahren, was sich hinter den Hochsicherheitsschleusen der Anstalten und in den Justizzimmern abspielt, würde der gleiche Aufschrei erfolgen, wie als bekannt wurde, wie die Menschen in Hitlers Konzentrationslagern gemäss damaligem Sprachgebrauch «betreut» worden sind.
Kritische Justizberichterstattung war hierzulande stets eine rare Ausnahme und ist es noch immer. Vor allem im traditionell obrigkeitsgläubigen Kanton Bern beispielsweise. Man fühlt sich da unwillkürlich an die Affäre «Mord in Kehrsatz» erinnert, den mittlerweile legendär gewordenen Justizskandal um den Prozess gegen Bruno Zwahlen, welcher 1987 wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde. Das damalige Verfahren vor dem Geschworenengericht Bern-Mittelland zeichnete sich durch eine dermassen skandalöse Prozessführung aus, dass sich in der Folge fünf der acht Geschworenen veranlasst sahen, Beschwerde beim Kassationsgericht zu erheben. Die unrühmliche Rolle von Staatsanwalt Markus Weber, welcher sich ungehindert Kompetenzen, die ihm nicht zustanden, anmassen durfte, jene von Berufsrichter Raetz, der sich mit dummen und beleidigenden Sprüchen über die Sippe der Zwahlen zu profilieren suchte, die trübe Rolle des Gerichtsmediziners Peter Zink, der zwei sich fundamental widersprechende Gutachten vorlegen konnte; – alles kein Thema für die im Gerichtssaal anwesenden Pressevertreter. Vornehmes Schweigen in den Gazetten. Der bernische Obrigkeitsstaat pur ! Einer Bürgerbewegung unter massgeblicher Führung des Nichtschweigenden Journalisten Hanspeter Born, war es schliesslich zu verdanken, dass der Prozess wieder aufgerollt wurde und der Angeklagte im Revisionsverfahren 1993 freigesprochen wurde. – Ein beschämendes Versagen der «Vierten Gewalt» !
Unter Umständen wäre es für bestimmte Verfahren besser wenn man künstliche Intelligenzen (KI) anstelle menschlicher Richter einsetzen würde. Wer weiß, vielleicht wären Roboter in der Auswirkung für die Beurteilten besser als so mancher Amtsrichter (besonders im Sozialversicherungsgericht), auf jeden Fall wären Roboter schon mal nicht Homophob oder Xenophob. Ausserdem würde es Robotern sofort auffallen wenn z.B. im Verfahren die Herkunft von Dokumente nicht korrekt angegeben wurden, oder bestimmte Angaben widersprüchlich sind.
Was die Presse anbetrifft, von früher besser geführten Zeitungen ist wohl immer weniger Substanz zu erwarten, etwa Fälle im Sozialversicherungsrecht werden wenig journalistisch begleitet, obwohl es hier spektakuläre und horrend erscheinende Fälle in Hülle und Fülle gab und wohl weiterhin geben wird.
Und wenn denn eine Berichterstattung Erfolg und Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhält, so werden Journalisten (wie z.B. der René Staubli) von Behörden kaltgestellt (dies geschah 2012, Tages-Anzeiger, seither zeigt das Blatt mit jemand anderem weniger kritische Aktivitäten in diesem Bereich). Auch Berichte über immer längere Wartezeit bis zum Gerichtsverfahren endete beim Tagi ca. 2012. Man findet seither noch im SF spärlich solche Infos, etwa das man in Kt. ZH trotz sehr langer Wartezeit das Geld für das Sozialversicherungsgericht gekürzt hat. Mit der Schweiz geht es Sozial -Rechtlich seit ca. 2007 steil bergab.
… und es ist kein Ende in Sicht.
Danke für das interessante Interview.
Unser heutiges System zur Ernennung von Richtern ist nicht über alle Zweifel erhaben. Aber wie könnte ein besseres System aussehen? Wie das Bonmot von Winston Churchill über die Demokratie schön illustriert, kann es in menschlichen Gesellschaften leicht vorkommen, dass man ein unbefriedigendes System beibehält, weil man keinen besseren Ersatz zur Hand hat.
Die Abhängigkeit der Richter von den Parteien ist meines Erachtens nicht das grösste Problem unserer Justiz. Gab es irgendwann den Fall, dass ein Richter abgewählt wurde, weil er nicht mehr auf der «Linie» seiner Partei richtete?
Wenn z.B. ein ursprünglich von der SP vorgeschlagener Richter mit den Jahren ein immer bürgerlicheres Weltbild entwickeln würde, dann würden vielleicht einige SPler ihn gerne abwählen. Sie würden es jedoch nicht wirklich versuchen, weil sie genau wüssten, dass der fragliche Richter dann erst recht von den Bürgerlichen wiedergewählt würde. Analog würde es auch mit einem nach links rutschenden SVP-Richter ablaufen.