Schon erstaunlich: Vor der Abstimmung galt die 13. AHV-Rente als «nicht finanzierbar». Und jetzt gibt es keinen Grund zur Eile.
Die Zukunft der AHV und IV
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.