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Ureinwohner protestieren gegen Flussvergiftung durch Glencore © Lock the Gate Alliance-flickr-cc

Menschenrechts-Schutz durch Konzerne <br /> wird verbindlich

Markus Mugglin /  Gerichte in andern Ländern machen Unternehmen vermehrt extraterritorial verantwortlich. Holt die Schweiz bald auf?

Aus «soft law» wird vermehrt «hard law». Das stellt das Kompetenzzentrum für Menschenrechte in seinem jüngsten Bericht über «Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte» fest. Der geistige Vater der UNO-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie von der Harvard-Universität, bezeichnet in einem Kommentar in der «Handelszeitung» die menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungen gar als «die neue Normalität für Unternehmen».
Die neue Normalität findet allerdings nicht in der Schweiz, sondern in andern Ländern statt. Das Kompetenzzentrum zieht sein Fazit, nachdem es die neuen Gesetze in Kalifornien, in Grossbritannien, in Frankreich, in den Niederlanden und in der EU beschrieben hat. Demnach müssen britische Unternehmen ihre Bemühungen zur Abschaffung von Menschenhandel und Sklaverei in ihrer Lieferkette offenlegen. Frankreichs Unternehmen mit mehr als 5’000 Angestellten in Frankreich oder mehr als 10’000 Angestellten weltweit müssen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen. In den Niederlanden wird über die Einführung einer Sorgfaltspflicht im Bereich Kinderarbeit diskutiert. Die EU setzt 2021 Sorgfaltspflichten für Importe von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in Kraft.
John Ruggie verweist zusätzlich auf die in Kanada geschaffene Ombudsstelle, die Verletzungen von Menschenrechten durch Unternehmen im Ausland nachgeht, und auf Deutschland, wo die Regierung mit der Einführung verbindlicher Sorgfaltsprüfungen droht, sollte die Mehrheit der deutschen Grossunternehmen solche bis 2020 nicht freiwillig durchführen.

Menschenrechts-Urteile mit extraterritorialer Wirkung
Nicht nur die Gesetzgeber geben sich nicht mehr nur mit Appellen an die Unternehmen zufrieden, die UNO-Leitlinien über menschenrechtliche Unternehmensführung zu beachten. «Hard law» ist inzwischen auch in manchen Gerichtssälen angekommen. Das lässt sich dem Bulletin «Rechtliche Unternehmensverantwortung» entnehmen, welches das «Business and Human Rights Resource Centre» viermal im Jahr publiziert. In der Ausgabe vom Januar 2018 ist die Rede von «interessanten Entwicklungen in Bezug auf die zivil- und strafrechtliche Haftung von Unternehmen für Beteiligung an Menschenrechts-Verletzungen, die im Ausland begangen wurden».
Gleich mehrere Fälle aus verschiedenen Ländern werden zitiert. Zum Beispiel der Fall Vedanta Resources vor einem britischen Gericht: Das britische Rohstoffunternehmen wurde von sambischen Opfern wegen Wasserverschmutzung durch Kupferabbau seiner Tochtergesellschaft verklagt. Das Gericht erklärte dazu, die Fürsorgepflicht einer Muttergesellschaft könne sich auch auf eine von der Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaft betroffene Person erstrecken.
In Kanada wurden ebenfalls Urteile mit extraterritorialer Wirkung gefällt. Einmal ging es um einen Konflikt in Eritrea, ein anderes Mal um einen in Guatemala. Die Gerichte begründeten ihr Eintreten auf die Klagen in beiden Fällen damit, dass die Opfer in ihren Ländern keinen Zugang zu einem fairen Verfahren bekommen könnten. In einem der beiden Fälle wurde zum ersten Mal in Kanada eine Sammelklage gegen moderne Sklaverei und potenzielle Verletzungen der Menschenrechte zugelassen. Die beiden Urteile werden als Beginn einer neuen Ära für die Haftung kanadischer Unternehmen gewertet.
Das Bulletin «Rechtliche Unternehmensverantwortung» führt mit der Klage gegen ehemalige Führungskräfte von LafargeHolcim in Frankreich wegen mutmasslicher Komplizenschaft bei schweren Verletzungen von Menschenrechten und bei Kriegsverbrechen in Syrien und einem Bericht über die Beteiligung von Shell an schweren Misshandlungen in Nigeria noch weitere Fälle an, die es als Fortschritte bei der Durchsetzung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Unternehmen deutet.
Solche Fortschritte gibt es nicht nur in Ländern der nördlichen Hemisphäre. So haben die beiden ostafrikanischen Staaten Kenia und Uganda in ihren Verfassungen festgelegt, auch nichtstaatliche Akteure wie Konzerne würden direkte Verantwortung für die Durchsetzung von Menschenrechten tragen.
Die «neue Normalität» scheint eine Trendwende zu markieren. Erst noch hatte das Business & Human Rights Resource Centre im Bericht «Space for extraterritorial claims before civil courts continued to narrow worldwide in 2016» bedauernd festgestellt, Unternehmen kämen in Prozessen meist als «nicht schuldig» davon. Die Bulletin-Redaktoren kritisierten damals, insbesondere Opfer von Menschenrechts-Verletzungen, die Ansprüche exterritorial im Land durchsetzen möchten, wo ein internationaler Konzern seine Zentrale hat, erhielten nur selten Wiedergutmachung.

Unternehmen reagieren mit «strategischen Klagen»

Mehr als Anzeichen für eine mögliche Trendwende gibt es allerdings noch nicht. Denn es gibt auch einen «Gegentrend», weil «Unternehmer versuchen Befürworter einer Rechenschaftspflicht zum Schweigen zu bringen». Das hielt das Bulletin «Rechtliche Unternehmensverantwortung» in seiner Ausgabe vom Herbst 2017 fest. Als Beispiel wird ein Vorfall in Südafrika zitiert. Dort hatten Rechtsanwälte des «Zentrums für Umweltrechte» den von einer australischen Konzernniederlassung betriebenen Abbau von Sanddünen als umweltschädlich kritisiert. Darauf reagierte der Konzern mit einer Klage wegen Verleumdung. Das Zentrum liess sich allerdings nicht einschüchtern und wertete die Klage als Taktik, um Aktivisten zum Schweigen zu bringen.
Solche Klagen gibt es offenbar häufig. Sie werden als «Strategic Lawsuit against Public Participation – SLAPP» bezeichnet. Damit werden lokale Gemeinschaften, Gewerkschaften, Nicht-Regierungsorganisationen, Rechtsanwälte oder Whistle-Blowers, die sich für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einsetzen, in kostspielige Gerichtsverfahren eingebunden. Das Bulletin vom vergangenen Herbst listet solche SLAPP-Fälle in Frankreich, in Thailand, in Honduras, in Guatemala, in Kanada und in den USA auf.
Auch Menschenrechts-Anwälte werden in vielen Ländern vermehrt unter Druck gesetzt: In den Jahren 2015 und 2016 registrierte das Business & Human Rights Resource Centre 450 Angriffe gegen Menschenrechts-Anwälte. In vielen Fällen handelt es sich um Gerichtsklagen, sehr oft um Drohungen, und nicht selten wurden Menschenrechts-Verteidiger ermordet.
Die verstärkte Berichterstattung über SLAPPs habe immerhin dazu beigetragen, das Bewusstsein für das Thema zu stärken und Regierungen unter Druck zu setzen. Mit konkreter Wirkung: Das australische Hauptstadtterritorium, die Provinz Ontario in Kanada und der Staat Kalifornien in den USA hätten bereits „Anti-SLAPP“-Gesetze verabschiedet. Sie würden sicherstellen, dass öffentliche Diskussionen ohne Angst vor Vergeltung stattfinden können.
In Europa hingegen fehlen ähnliche Gesetze. In Frankreich gibt es immerhin ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten, das Bussgelder empfiehlt für Klagen, die gegen die Meinungsäusserungsfreiheit kritischer Stimmen verstossen und sogar Gefängnisstrafen für böswillige Strafverfolgungen von Aussagen im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeit.

Mehr als nur freiwillig – bald auch in der Schweiz?

So widersprüchlich die Entwicklungen beim Schutz der Menschenrechte durch Unternehmen auch sind – ohne verbriefte Rechte, den Schutz der Menschenrechte durch Unternehmen einfordern und durchsetzen zu können, gibt es bestenfalls kleine Fortschritte. Blosse Appelle, die von der UNO beschlossenen Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anzuwenden, erzielen wenig Wirkung.
Das geht aus dem Ranking «Corporate Human Rights Benchmark» hervor. Dieses bewertete 98 Unternehmen der drei Sektoren Nahrungsmittel, Rohstoffe und Textilien nach den Vorgaben der UNO-Prinzipien. Die Resultate: Nur drei Unternehmen erzielten zwischen 60 und 69 von maximal 100 möglichen Punkten. Weitere drei, darunter Nestlé, erhielten Werte zwischen 50 und 59. Der Rohstoffkonzern Glencore brachte es auf knapp 32 Punkte. Der Durchschnittswert aller untersuchten Unternehmen lag bei weniger als 30 Punkten. Es ist also noch ein weiter Weg bis zur Erfüllung der UNO-Prinzipien, obwohl diese allseits von Regierungen, Unternehmen und Nicht-Regierungsorganisationen als Leitlinien anerkannt werden.

Es braucht offensichtlich mehr als nur Appelle für die freiwillige Umsetzung der Prinzipien. Das scheinen jetzt auch die vorberatenden Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates anzuerkennen. Zumindest diskutieren sie über einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Dieser sollte eine gesetzlich verankerte menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht und eine Haftung auch für die Tochtergesellschaften enthalten. Ob es tatsächlich dazu kommt, wird sich an der nächsten Sitzung der dafür zuständigen nationalrätlichen Kommission am 19./20. April entscheiden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Markus Mugglin befasst sich als freischaffender Journalist regelmässig mit den Themen Konzerne und Menschenrechte. Er tat es insbesondere im Buch «Konzerne unter Beobachtung, Was NGO-Kampagnen bewirken können», erschienen 2016.

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