Sperberauge
Klagen gegen Menschenrechtsakteure
Das «Human Rights and Business Resource Center» führt genau Buch über die Gerichtsfälle zwischen Unternehmen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Mal werden Unternehmen eingeklagt, doch vermehrt passiert es vor allem umgekehrt. In einem im Frühjahr publizierten Bericht stellt das Zentrum fest, dass die von Unternehmen gegen Menschenrechtsverteidiger vor Gerichten erhobenen Klagen seit 2015 weltweit jährlich um 48 Prozent zugenommen haben. Bei vielen dieser Klagen gehe es aber gar nicht darum, Recht zu bekommen. Rund 40 Prozent dieser Klagen bezeichnet die auf Menschenrechte und Wirtschaft spezialisierte Plattform als eigentliche Schikanen. Unternehmen wollten Kritiker mundtot machen – seien es Journalisten, Gewerkschaften, indigene Gemeinschaften oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Kläger setzten auf abschreckend hohen Kosten- und Zeitaufwand, den ein Rechtsstreit erfordert. «Strategic Lawsuits Against Public Participation – SLAPPs» werden die Klagen genannt, weil sie strategisch motiviert seien. Gravierend hinzu komme ihre generell abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäusserung.
In Südostasien ist der Anteil von «SLAPPs»-Klagen sogar noch grösser, stellt das Zentrum in seinem speziell auf die neusten Entwicklungen in dieser Weltregion ausgerichteten Bericht fest. Ihr Anteil an den insgesamt gegen zivilgesellschaftliche Akteure in Südostasien gerichteten Klagen belaufe sich sogar auf 44 Prozent.
Das «Human Rights and Business Resource Center» schlägt eine ganze Reihe von Massnahmen vor, um missbräuchliche Klagen zu unterbinden. Unternehmen sollten sich öffentlich von solchen Klagen distanzieren, wie es beispielsweise Adidas, Unilever, die niederländische Bank ABN-Amro bereits vorgemacht haben. Gefordert seien nicht zuletzt die Regierungen. Sie sollten über Anti-SLAPP-Gesetze strategische Klagen unter abschreckend wirkende Strafe stellen.
Auch in Europa häufen sich solche Klagen. Kürzlich gab es solche in Deutschland, Malta, Frankreich und insbesondere Italien. Mehr als hundert europäische Nicht-Regierungsorganisationen haben deshalb kürzlich die EU aufgefordert, eine Richtlinie gegen strategische Klagen zu beschliessen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Die mangelnde Differenzierung von dem Pauschalbegriff ‹Unternehmen›? ist kontraproduktiv für das Anliegen ‹Wahrung der Menschenwürde› u. der daraus abgeleiten Menschenrechte.
Wieviele nationale KMU und wieviele gwaltig grosse, global aufgestellte Gross-Unternehmen (vulgo Konzerne) sind denn unter den Klägern, incl. deren national-libertäre Interessenvertreter in nationalstaatlichen Institutionen ?
Ein weiterer triftiger Grund für ein JA zur Konzernverantwortungsinitiative.
Gleich lange Spiesse für alle Beteiligten sind ein Gebot der Fairness … und ein probates Mittel, um gegen Jux-Klagen von Unternehmen vorzugehen …
@ L. Pirkl: Die Klage eines nationalen KMU ist nicht «besser» als die eines Konzerns. Von daher ist eine Differenzierung überflüssig. Falls es sich um schweizerische Unternehmen handelt wären Namen hilfreich. Motto: Vor der eigenen Türe wischen.