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An der Schweizer Börse in Zürich wird Insiderhandel zu zögerlich bestraft, findet ein US-Medium. © CC

Insiderhandel – in der Schweiz noch immer ein Kavaliersdelikt

D. Gschweng /  Verurteilt wird selten jemand, Namen werden nicht genannt. Das ist sogar dem US-Finanz-Medienunternehmen Bloomberg aufgefallen.

Finanzmarktdelikte werden in der Schweiz zu wenig verfolgt und zu lax bestraft. Und selbst wenn es Verurteilungen gibt, wandert niemand hinter Gitter. Das schreibt das Finanzmedium «Bloomberg» und untermauert es mit Zahlen: Seit 2013 die Verfolgung von Verdachtsfällen von den Kantonen an die Bundesbehörden überging, habe es nur zehn Verurteilungen und keine Gefängnisstrafen für Insiderhandel und Marktmanipulation gegeben. In den USA fielen in diese Zeit 45 Verurteilungen oder Schuldeingeständnisse mit einer durchschnittlichen Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren.

An der hiesigen Gesetzgebung kann das nicht liegen. Das Schweizer Recht sieht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren vor, wenn der Profit aus einem verbotenen Börsengeschäft eine Million Franken übersteigt. Schon eher scheitere die konsequente Verfolgung an der sprichwörtlichen Diskretion der Schweizer Banken, deutet «Bloomberg» an. Die Dunkelziffer bei Finanzmarktdelikten ist nach Einschätzung von Börsenkennern in der Schweiz hoch.

Kultureller Unterschied oder nur zu wenig Manpower?

«Niemand will die Gans töten, die das goldene Ei legt», sagt Alexander Kern, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Finanzen an der Universität Zürich und US-Amerikaner, «es gibt einfach nicht die Durchsetzungskultur, die anderswo existiert». Auch in Deutschland und Frankreich bleiben strafrechtliche Verurteilungen selten. In den USA, wo der Begriff «Insiderhandel» erfunden wurde, wird dagegen mit aller Härte des Gesetzes reagiert.

Es könnte auch profane Gründe für diese Zurückhaltung geben. Durch immer bessere digitale Methoden wird es zwar einfacher, Verdachtsfälle von Insiderhandel aufzuspüren, aber die Fälle werden zahlreicher und komplexer. Ein Hindernis für die Verfolgung von Finanzmarktdelikten sei schlicht Personalmangel, sagt Jared Bibler, ehemaliger Leiter Aufsicht und Sanktionen bei SIX. Das Unternehmen SIX betreibt die Zürcher Börse und ist verpflichtet, Verdachtsfälle an die Finanzmarktaufsicht Finma zu melden. Bibler, der mit Teams von SIX und der Finma gearbeitet hat, sagte gegenüber «Bloomberg»: «Die den Teams zugewiesenen Ressourcen entsprachen jedoch nicht dem Volumen oder der Grösse der laufenden Insideraktivitäten auf dem Markt». Sein Schluss: «Leider handeln viele Insider in der Schweiz ungestraft.»

Bibler ist für Branchenkenner kein Unbekannter. Durch seine Rolle bei der Aufarbeitung der Finanzkrise 2008 in Island hat er sich den Ruf als kompetenter und hartnäckiger Insider-Jäger erarbeitet. Im April 2017 trat er eine Stelle als Leiter Aufsicht und Sanktionen (SIX Surveillance & Enforcement) bei der SIX an. Nach nicht einmal einem Jahr war er sie allerdings bereits wieder los. Über die Hintergründe kann nur spekuliert werden.

Die Möglichkeiten der Finma sind begrenzt

Glaubt man der Finma, dann kann von Personalmangel keine Rede sein. «Wir haben die Kompetenzen, die Technologie, die Leute und den Willen, Insiderhandel und Manipulationen aufzudecken», sagte Mark Branson, Direktor der Finanzmarktaufsicht Finma, letztes Jahr in einem Interview mit «Finanz und Wirtschaft». Im vergangenen Jahr untersuchte die Finma 88 Fälle von Insiderhandel und 18 Fälle, in denen ein Verdacht auf Marktmanipulation bestand. Sechs davon hatten Folgen. Gemeldet wurden von SIX laut «Bloomberg» im Jahr 2017 367 Verdachtsfälle, etwa gleich viel wie im Jahr davor.

Sehr gross ist der Hebel der Finma jedoch nicht. Wer überführt wird, muss unrechtmässig erworbene Profite zurückzahlen, die Geldstrafen aber sind niedrig, Namen werden von der Finma nicht genannt. Fälle wie Hans Ziegler und Daniel Senn, die es in die Öffentlichkeit schafften, sind Ausnahmen. Im Werteverständnis der USA ist das schwer zu begreifen. Besteht also doch vor allem ein kultureller Unterschied?

Die Bewertung von Finanzmarktdelikten ändert sich

Christian Leuenberger, Strafverteidiger bei Pestalozzi in Zürich und der letzte, den «Bloomberg» befragt hat, findet Argumente für beides. Der Schweizer Generalstaatsanwalt Michael Lauber stelle gute Staatsanwälte ein, sagte er, aber es gebe einfach zu viele internationale Betrugsfälle. «Wenn sie mehr Leute hätten, könnten sie mehr Strafverfolgungen anpacken», schätzt er. Aber auch die Wahrnehmung ändere sich. So selten wie Strafverfolgungs-Massnahmen in der Schweiz tatsächlich seien, die Tatsache, dass sie vermehrt publik werden, habe dazu beigetragen, die öffentliche Meinung zum Insiderhandel zu ändern und zu sensibilisieren.


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Eine Meinung zu

  • am 8.05.2019 um 15:06 Uhr
    Permalink

    Die Straffreiheit bei Insiderhandel und Geldwäsche ist politisch gewollt. FDP, CVP und SVP wollen ja nicht, dass ihre Deals auffliegen.
    Lauber wird gehen, der nächste wird kommen und es wird sich nichts ändern.
    Der Wohlstand der (reichen) Schweiz(er) beruht genau auf diesem Betrugssystem aus Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Insiderhandel.

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