Sperberauge
«Die Credit Suisse hat Sorgfaltspflicht verletzt»
Infosperber hatte ausführlich darüber berichtet: Die Rolle der Credit Suisse und der Bank VTB bei der Vergabe der geheimen Kredite an Mosambik wird inzwischen nicht nur von der britischen Bankenaufsicht (Financial Services Authority, FSA) und der US-Börsenaufsicht SEC untersucht, sondern auch vom US-Justizdepartement und dem Federal Bureau of Investigation (FBI). Das meldete das Wallstreet Journal am 6.11.2017.
Die Credit Suisse hat zu den Vorwürfen bisher geschwiegen. Jetzt wirft Aled Williams vom norwegischen Antikorruptionszentrum «U4» der Grossbank vor, die Sorgfaltspflicht krass verletzt zu haben:
- Vor Vergabe des Kredits habe die Credit Suisse weder den in Mosambik sehr aktiven Internationalen Währungsfonds IWF konsultiert, ob der Milliardenkredit OK sei,
- noch habe sich die Grossbank vergewissert, ob die Staatsgarantie für den Kredit unter Einhaltung der Gesetze in Mosambik gewährt worden sei – was nicht der Fall war.
Williams machte diese Aussage an einem von der Deza organisierten Informationsaustausch am 16. November in Bern.
Von Sorgfaltspflicht, Eigenverantwortung oder der Einhaltung von selbst auferlegten Ethiknormen kann also keine Rede sein. Offensichtlich braucht es eine gesetzliche Haftung, wenn Grobfahrlässigkeit vorliegt, wie sie die Konzernverantwortungs-Initiative vorsieht.
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Siehe auf Infosperber:
- Die Credit Suisse im Mosambik-Skandal (14.11.2017)
- «Eigenverantwortung» der Credit Suisse im Mosambik-Skandal (2.8.2017)
- Kein Communiqué der CS – kaum Medienberichte
- Der vollständige Untersuchungsbericht
(26.23.2016)
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine