MartinZimmermann

10vor10 vom 8. Dezember 2014: Der heutige oberste Atomaufseher warb für zukünftige Atomreaktoren. © srf

Die atomare Vergangenheit des obersten Atomaufsehers

Kurt Marti /  Bis 2020 war Martin Zimmermann zugleich Mitglied der Atomlobby und der obersten Atomaufsicht. Jetzt ist er sogar deren Präsident.

Dezember 2014, drei Jahre nachdem der Bundesrat beschlossen hat, schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen: Der Atomphysiker Martin Zimmermann wirbt in einem Beitrag der SRF-Sendung 10vor10 für die Erforschung zukünftiger Atomreaktoren. «Trotz Atomausstieg», wie das SRF-Magazin festhält. Zu dieser Zeit ist Zimmermann Chef des Bereichs «Nukleare Energie und Sicherheit» des Paul Scherrer Instituts (PSI).

Drei Jahre später, im März 2017, wird Zimmermann vom Bundesrat in den Ensi-Rat gewählt, die Oberaufsicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). Im September 2019 steigt er zum Vize-Präsidenten auf und seit 1. Januar 2020 ist er Präsident des Ensi-Rats und damit der oberste Aufseher über die Atomkraftwerke der Schweiz sowie über die Atomanlagen des PSI und über die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Für sein 55%-Pensum erhält Zimmermann einen Jahreslohn von 140’250 Franken.

Atomaufseher war gleichzeitig Mitglied der Atomlobby

Zimmermanns Wahl warf in den Medien weder 2017, 2019 noch 2020 grosse Wellen, obwohl sich brisante Fragen zu seiner Unabhängigkeit aufdrängen. Denn Zimmermann war vor 2017 jahrelang Mitglied der Atomlobby und er blieb weiterhin Mitglied des Nuklearforums (NF) und der Schweizerischen Gesellschaft der Kernfachleute (SGK) als er 2017 in den Ensi-Rat gewählt wurde und 2019 zum Vize-Präsidenten des Ensi-Rats. Das Nuklearforum, dessen Geschäftsstelle bis Ende 2016 von der PR-Firma Burson Marsteller geführt wurde, gilt als Sprachrohr der Atomlobby.

Erst mit der Wahl zum Ensi-Rats-Präsidenten am 1. Januar 2020 trat Zimmermann aus dem Nuklearforum und der SGK aus. Im Klartext: Vom April 2017 bis am 1. Januar 2020 war der oberste Atomaufseher der Schweiz gleichzeitig Mitglied des Propaganda-Organs der Atomlobby.

In dieser Zeit publizierte das Nuklearforum unzählige atomfreundliche Artikel. Beispielsweise ein Faktenblatt Strahlung im Alltag, in dem das AKW-Risiko mit einem Bananen-Vergleich verharmlost wurde (siehe Infosperber: Wenn Bananen gefährlicher sind als Atomkraftwerke).

Atomlobby-Mitgliedschaften waren dem UVEK «nicht bekannt»

Auf Anfrage von Infosperber erklärte Zimmermann, er sei für seine Wahl in den Ensi-Rat 2017 vom eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) «gemäss den gesetzlichen Vorgaben und dem Anforderungsprofil des UVEK einer eingehenden Prüfung» unterzogen worden. Dabei habe er seine «Mitgliedschaften gegenüber dem Bundesrat» offengelegt und diese Mitgliedschaften seien «publik gemacht» worden.

Dieser Behauptung Zimmermanns widerspricht das UVEK in Bezug auf die Mitgliedschaft beim Nuklearforum und bei der SGK. Das UVEK hält auf Anfrage von Infosperber fest: «Bei der Wahl in den Ensi-Rat 2017 und bei der Wahl ins Präsidium 2019 waren dem UVEK seine Mitgliedschaften in der Schweizerischen Gesellschaft der Kernfachleute SGK und im Nuklearforum nicht bekannt.»

Laut UVEK hat «Herr Zimmermann die beiden Mitgliedschaften in den Jahren 2017 und 2019 gegenüber dem Generalsekretariat UVEK nicht ausgewiesen. 2018 wurden die beiden Mitgliedschaften gegenüber dem Generalsekretariat UVEK ausgewiesen, diese wurden aber im Verzeichnis gemäss Art. 8k RVOG nicht erfasst».

Interessenbindungen müssen gemäss dem Regierungs- und Verwaltungsorganisations-Gesetz (RVOG) und der dazugehörigen Verordnung (RVOV) «vor der Wahl» offengelegt werden.

Falls die Interessenbindungen verschwiegen werden, ist eine Abwahl möglich. Dazu steht unter RVOV Art. 8f Abs. 4: «Das Kommissionsmitglied, das seine Interessenbindungen anlässlich der Wahl nicht vollständig offengelegt oder Änderungen der Interessenbindungen während der Amtsdauer nicht gemeldet hat und dies auch nach entsprechender Aufforderung durch die zuständige Behörde unterlässt, kann abberufen werden

Die Ensi-Verordnung des Bundes geht noch weiter: Mitglieder des Ensi-Rats dürfen «in keiner Beziehung stehen, die den Anschein der Voreingenommenheit erwecken kann». Deshalb wollte Infosperber von Zimmermann und vom UVEK wissen, ob diese Mitgliedschaften im Nuklearforum und in der SGK im Zeitraum von März 2017 bis am 1. Januar 2020 nicht den «Anschein der Voreingenommenheit» erweckten und folglich gegen die Ensi-Verordnung verstiessen.

Zimmermann und das UVEK liessen diese Frage unbeantwortet.

Am gleichen Tisch mit den Betreibern der Atomkraftwerke

In den zwei Jahren vor seiner Wahl 2017 in den Ensi-Rat war Zimmermann nicht nur Mitglied des Nuklearforums, sondern engagierte sich auch als Mitglied der «Kommission für Information» des Nuklearforums, die den Vorstand und die Geschäftsstelle in «Fragen der Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit» berät, wie es auf der Webseite heisst.

Laut der Mitgliederliste dieser Kommission (Stand März 2015 und März 2016) sass Zimmermann dort mit all jenen Atomlobbyisten zusammen, über deren Atomanlagen er seit März 2017 die Oberaufsicht wahrzunehmen hat, nämlich mit den Vertretern der Atomkraftwerke von Gösgen und Leibstadt, den Vertretern der Atomkraftwerk-Aktionäre Axpo, Alpiq und BKW, dem Vertreter der Nagra sowie den Vertretern der Swissnuclear und des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE).

Aufschlussreich ist ein Blick auf die «Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit» des Nuklearforums zu dieser Zeit. Im Oktober 2016 publizierte das Nuklearforum ein 24-seitiges Argumentarium mit dem Titel «Kernenergie für die Schweiz. Argumente für die politische Diskussion». Darin attackierte das Nuklearforum ein halbes Jahr vor der Abstimmung die Energiestrategie 2050 des Bundes frontal. Die Atomenergie hingegen wurde hoch gelobt.

Zimmermann behauptete zunächst gegenüber Infosperber, er habe im Nuklearforum «nie eine Funktion» bekleidet. Erst auf die Nachfrage, als was er dann seine Mitgliedschaft in der Kommission für Information des Nuklearforums bezeichne, räumte er ein, er hätte «präziser formulieren sollen». Er habe mit seiner Formulierung gemeint, dass er «nie Mitglied des Vorstandes des Nuklearforums» gewesen sei.

Vom UVEK wollte Infosperber wissen, ob diese Kommissionstätigkeit dem UVEK bei der Wahl Zimmermanns in den Ensi-Rat bekannt war und ob sie nicht den Anschein der Voreingenommenheit erweckte.

Auch diese Fragen liess das UVEK unbeantwortet.

PSI-Atomanlagen lagen in Zimmermanns Forschungsbereich

Von 2013 bis 2016 war Zimmermann Leiter des PSI-Forschungsbereichs «Nukleare Energie und Sicherheit», zu dem auch die PSI-Atomanlagen Hot Labor und Proteus gehörten, die der Aufsicht des Ensi unterstehen. Zuvor war Zimmermann von 2008 bis 2012 interimistischer Leiter des Labors für Reaktorphysik und Systemverhalten, dessen Schwerpunkt Experimente im Proteus-Reaktor waren.

Folglich ist Zimmermann seit April 2017 für die Oberaufsicht der genannten Atomanlagen des PSI zuständig, die zuvor am PSI in seinem Forschungsbereich lagen. Deshalb wollte Infosperber vom UVEK und von Zimmermann wissen, ob Zimmermann in Bezug auf die Ensi-Aufsicht über die genannten PSI-Atomanlagen nicht befangen ist.

Weder Zimmermann noch das UVEK haben diese Frage beantwortet.

Im Beirat eines Euratom-Projektes mit Beteiligung des PSI

Damit nicht genug: Aktuell ist Zimmermann laut der Liste der Interessenbindungen des Bundes Mitglied des EU-Projektes Samosafer (Molton Salt Reactor; Flüssigsalz-Reaktor), an dem auch das Paul Scherrer Institut beteiligt ist, dessen Atomanlagen unter der Oberaufsicht des Ensi-Rats stehen.

Dieses Euratom-PSI-Projekt erforscht und propagiert zukünftige Flüssigsalz-Reaktoren. Dabei handelt es sich um jenen Reaktortyp, für den Zimmermann – wie eingangs erwähnt – im Jahr 2014 als damaliger Bereichsleiter «Nukleare Energie und Sicherheit» des PSI in der SRF-Sendung 10vor10 Werbung machte.

Deshalb stellte Infosperber zunächst Zimmermann und dann dem UVEK die folgenden Fragen:

  1. In welchem Auftrag nimmt Martin Zimmermann diese Funktion als Mitglied des Euratom-PSI-Projektes Samosafer wahr?
  2. Steht diese Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Ensi-Rats?
  3. Das Euratom-Projekt Samosafer erforscht und propagiert zukünftige Atomreaktoren, obwohl die Schweiz den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat. Erweckt dieses Bekenntnis für zukünftige Atomreaktoren nicht den «Anschein der Voreingenommenheit» und verstösst folglich gegen Art. 4 Abs. 2 der Ensi-Verordnung?

Das UVEK antwortete sehr allgemein: «Samosafer ist ein Euratom-Projekt. Die Schweiz ist Mitglied bei Euratom, weil dort insbesondere auch Fragen der Sicherheit und des Rückbaus behandelt werden. Fragen der Sicherheit stehen auch im Vordergrund des Projektes Samosafer. Das Ensi fördert die nukleare Sicherheitsforschung. Ansonsten verweisen wir auf die Stellungnahme von Herrn Zimmermann.»

Zimmermann schrieb auf Anfrage: «Mit der Wahl in den Ensi-Rat schied ich per 31. März 2017 aus dem PSI aus. Insofern nehme ich in der Funktion als Mitglied des Advisory-Boards des EU-Projektes Samosafer keine Aufträge einer vom ENSI beaufsichtigten Organisation weder im engeren noch im weiteren Sinn wahr.»

Sowohl Zimmermann wie auch das UVEK haben die Fragen nach dem Auftraggeber und der Voreingenommenheit beziehungsweise der Unabhängigkeit nicht beantwortet.

UVEK: «Martin Zimmermann erfüllt das Anforderungsprofil»

«Generell» hält das UVEK fest: «Das Präsidium des Ensi-Rats muss insbesondere über relevantes Fachwissen in den Bereichen Reaktortechnik, im Strahlenschutz und in der Entsorgung radioaktiver Abfälle verfügen. Martin Zimmermann erfüllt das Anforderungsprofil.»

Ob Zimmermann aber das Anforderungsprofil bezüglich der «Voreingenommenheit» gemäss Ensi-Verordnung erfüllt und folglich genügend unabhängig ist, lässt das UVEK offen. Aber genau das war hier die Frage und nicht die fachliche Qualifikation.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES).

Zum Infosperber-Dossier:

Ensi

Atomaufsichtsbehörde Ensi

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi entscheidet darüber, ob AKWs noch sicher genug sind.

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9 Meinungen

  • am 15.06.2020 um 12:08 Uhr
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    Die Schweiz… in jeder Hinsicht ein Vorzeigeland. Oder?

  • am 15.06.2020 um 12:15 Uhr
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    Hier macht Kurt Marti Gesinnungsverurteilung. Nach dieser Logik wird ein Mensch verurteilt nicht für was er macht, sondern für was er vor Jahren gedacht hatte. Dies nimmt jede(n) die Lust, sich zu verbessern. Ein Kenner der Atomphysik ist eben für die Stelle besser geeignet ist als ein Journalist, der durch Ausgewogenheit nicht gerade glänzt.

  • am 15.06.2020 um 20:33 Uhr
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    Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht, und das ohne Skrupel… Und das Volk geht zur Tagesordnung über…

  • am 16.06.2020 um 11:29 Uhr
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    @ Kirmann: Lesen Sie NUR den letzten Absatz von Martis Text: Es geht beim involvierten Herrn Zimmermann NICHT um seine fachliche Kompetenz, sondern um seine VOREINGENOMMENHEIT! Und ein Ensi-Mitglied darf NICHT voreingenommen sein! Ist das jetzt auch bei Ihnen angekommen?

  • am 17.06.2020 um 15:25 Uhr
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    Für manche Sozialfälle in der Schweizer Oberschicht gehen bürgerliche Spitzenpolitiker von SVP, FDP und CVP immer noch sehr grosszügig mit dem Geld der Steuerzahler um.
    Vielleicht wollen sie ja auch nur am atomaren Aufrüstungsprogramm der USA ‹indirekt› in einem Teilprojekt Geld machen ?
    Z.B.Anreicherung, Gaszentrifugen. Beides ist sowohl für die wirtschaftliche als auch die militärische Nutzung nötig.
    Die zivile Nutzung der Atomenrgie nützt hauptsächlich Kapitalgesellschaften mit viel Bedarf an Bandenergie, wie der Goldraffination oder der Grosschemie. Das dabei erbrütete Plutonium war für Atombomben nötig und ergab eine eine Form von Kofinanzierung. Aber heute ist mehr als genug Plutonium vorhanden.
    Die zivile Nutzung von Atomenergie ist einfach nicht mehr wirtschaftlich, ähnlich wie Dampfloks.

  • am 17.06.2020 um 20:20 Uhr
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    Nach meiner Meinung ist @Kirremacher ein professioneller Influencer für Atominteresen und geniesst dafür Vorteile.

  • am 18.06.2020 um 16:07 Uhr
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    Die Bezeichnung des teilzeitlich tätigen Präsidenten des ENSI-Rates als oberster Atomaufseher über die schweizerischen Kernanlagen kann missverstanden werden. Zu den Aufgaben des ENSI-Rates gehören die Festlegung der strategischen Ziele des ENSI, die Wahl des Direktors der ENSI-Geschäftsleitung (ENSI-Direktor) und die Überwachung von dessen Geschäftsführung und Aufsichtstätigkeit. Es ist jedoch der vollamtlich tätige ENSI-Direktor, welcher die Verantwortung für die vom ENSI-verfassten Gutachten und die durchgeführte Aufsicht über die schweizerischen Kernanlagen trägt.
    Gemäss dem ENSI-Gesetz sollen die Mitglieder des ENSI-Rates fachkundig sein. Diese Kompetenz wird Herrn Zimmermann zugestanden. Seine langjährige Tätigkeit am PSI galt vorwiegend der gesetzlich weiterhin vorgesehenen Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie, insbesondere entsprechenden Sicherheitsfragen. Dabei ergab sich ein Beziehungsnetz mit nationalen und internationalen Experten, teilweise auch – ohne finanzielle Abhängigkeiten – Vertretern von schweizerischen Kernanlagen. Ein solches Beziehungsnetz ist für den Präsidenten des ENSI-Rates sicher von Vorteil. Eine vermutlich vorliegende Sympathie Herrn Zimmermanns für Kernenergie ist für seine neue Funktion zusätzlich positiv zu werten, wird er sich doch auch deshalb bestmöglich dafür einsetzen, die Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen weiterhin zu erhalten und noch zu erhöhen, keinesfalls aber einen unsicheren Betrieb zuzulassen.
    Roland Naegelin

  • am 19.06.2020 um 14:16 Uhr
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    Auch hier die fragwürdige Formulierung «-ohne ‹finanzielle- Abhängigket». Es gibt viel mehr Möglichkeiten der Vorteilsnahme, auch der indirekten. In D wird zunehmend formuliert, «Es ist kein Geld geflossen». Damit ist z.B. nicht ausgeschlossen, dass in Zukunftnoch an Dritte in einem Netzwerk noch Geld fliesen wird und natürlich nur aus Dankbarkeit oder nach dem Motto, man kennt sich man hilft sich.
    Nicht nur die CH-AKW’s sind abzuwickeln, sondern auch das PSI,
    weil das den meisten Schweizern nur noch kostet und einigen wenigen ein üppiges Einkommen und noch wenigeren üppige Kapitalrenditen beschert.

  • am 24.06.2020 um 20:35 Uhr
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    Wenn Herr Zimmermann einen ‹Sinneswandel› gehabt hätte, oder sich für unbefangen, neutral o.Ä. halten würde, hätte er die an ihn gestellten Fragen entsprechend beantwortet. Dies hat er aber nun mal NICHT getan, da m.E. Entsprechendes nicht auf ihn zutrifft und wohl auch nicht gefordert gewesen war bzw. ist !
    Das Gleich trifft auf die UVEK und anderen Organisationen zu. Auch diese haben eben NICHT ‹Unbefangenheit›, Neutralität› o.Ä. gefordert, sondern genau das was Herr Zimmermann an ‹Qualifikationen› und insbesondere ‹Haltung› bzw. ‹Einstellung› zur ‹Sache› zu bieten hat … Wäre das tatsächlich anders hätte dies doch zu anderen ‹Antworten› und entsprechenden ‹Konsequenzen› – Abberufung, ggf. auch Strafverfolgung wg. Verschweigens relevanter Tätigkeiten etc. – gegeben … Oder ist das in einem solchen Fall im schweizerischen Rechtssystem NICHT vorgesehen ?

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