«CO2 muss ohne Wenn und Aber als Schadstoff gelten»
Kohlenstoffdioxid (CO2) «muss ohne Wenn und Aber als Schadstoff gelten (…) und als solcher in das Umweltschutzgesetz aufgenommen werden», fordert Johann Dupuis, assoziierter Umweltwissenschaftler am Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung IDHEAP der Universität Lausanne.
Dupuis publizierte seine Forderung in einem Artikel «Klima: Die Schweiz – eine Pionierin der Klimaschutzpolitik?» im kürzlich erschienenen Buch «Umweltpolitik in der Schweiz»1. Laut Dupuis muss es analog zu den Rechtsvorschriften über die Luftschadstoffe «auch für die Genehmigung des CO2-Ausstosses einen strengen Rechtsrahmen geben». Eine Befreiung von den Vorgaben durch Zahlung einer Abgabe oder durch den Kauf eines CO2-Zertifikats dürfe «nicht mehr möglich sein».
Im Klartext: CO2 aus fossiler Energieproduktion muss im Umweltschutzgesetz (USG) beziehungsweise in der Luftreinhalteverordnung (LRV) explizit als Schadstoff mit konkreten Grenzwerten aufgeführt werden. So wie dies für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3) längst der Fall ist. Diese sind im Anhang 7 der Luftreinhalteverordnung als Schadstoffe mit den jeweiligen Immissionsgrenzwerten festgehalten.
Johann Dupuis, assoziierter Forscher der Universität Lausanne Foto: Martin Peikert
Auf schriftliche Anfrage von Infosperber hat Johann Dupuis seine Forderung wie folgt ausgeführt und begründet:
Infosperber: Herr Dupuis, was ist genau das Problem, wenn CO2 in der Umweltschutzgesetzgebung nicht als Schadstoff gilt?
Johann Dupuis: Eine Präzisierung vorweg: Wir sollten von CO2 aus fossilen Energiequellen reden. Zudem gibt es andere anthropogene Treibhausgase (Methan, Lachgas, HCFCs, etc.), die ebenfalls als Schadstoff anerkannt werden sollten.
Das wird häufig in Frage gestellt, weil Klimaschadstoffe im Gegensatz zu vielen anderen Schadstoffen für die Menschen nicht immer giftig sind. Es gibt nämlich auch CO2 aus natürlichen Quellen, das nicht als Schadstoff betrachtet werden darf.
Aus ökologischer Sicht ist es unbestreitbar, dass CO2 aus fossilen Energiequellen und anthropogene Treibhausgase Schadstoffe sind. Laut Ökologen beeinträchtigen diese Gase die Atmosphäre und die Ökosysteme sehr stark.
Das Problem ist, dass das Klima nicht als schützenswerter Bereich der Umwelt wie zum Beispiel das Wasser, der Boden, die Luft oder die Biodiversität anerkannt ist. Weder die Bundesverfassung noch das Umweltschutzgesetz (USG) setzen eine explizite Verpflichtung voraus, das Klima zu schützen. Deshalb gilt für das Klima heute ein tieferes Schutzniveau als beispielsweise für das Wasser. Das hat klare Konsequenzen: Wer das Wasser in der Schweiz bewusst verschmutzt, kann theoretisch ins Gefängnis kommen, wer dem Klima schadet, kann ruhig bleiben, er darf einfach weitermachen.
Eine ähnliche Situation gilt für das CO2 aus fossilen Energiequellen und die anthropogenen Treibhausgase. Sie sind nicht als «Einwirkungen» im USG Art. 7 erwähnt. Zudem sind sie nicht als atmosphärische Schadstoffe gemäss USG oder LRV definiert. Auch das hat Konsequenzen: Schadstoffe sind gewöhnlich durch Gebote und Verbote reguliert. Der Gesetzgeber legt dann strikte Immissionsgrenzwerte fest und schränkt die Emissionen durch den Erlass von Grenzwerten für jede Art von Anlagen ein (siehe LRV Anhang 1 und 2).
Für die Klimaschadstoffe gibt es das nicht. Das fundamentale Recht, Klimaschadstoffe zu emittieren, wird durch das CO2-Gesetz nicht begrenzt. Anstatt Gebote und Verbote haben wir ein System des «Wer zahlt, darf dem Klima weiter schaden» errichtet. Da braucht es einen Paradigmenwechsel, um das Pariser Abkommen zu erfüllen.
Infosperber: Was würde sich ändern, wenn CO2 und weitere anthropogene Treibhausgase als Schadstoffe gelten?
Johann Dupuis: Wie bereits erwähnt, wäre es der beste Weg, um klare Vorschriften und Emissionsgrenzwerte für CO2 und Treibhausgase für jede Art von Anlagen (Betriebe, Haus, Fahrzeuge, etc.) festzulegen. Wenn man die Ziele des Pariser Abkommens ernst nimmt, sind solche quantitativen und gesetzlichen Einschränkungen der CO2-Emissionen unvermeidbar. Eine CO2-Lenkungsabgabe allein wird wahrscheinlich nicht reichen.
Zudem müssten CO2 aus fossilen Energiequellen und die anthropogenen Treibhausgase durch die Aufnahme im USG in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) berücksichtigt werden. Heute ist das keine gesetzliche Pflicht. Konkret: Durch grosse Bauprojekte verursachte CO2-Emissionen müssen heute in der UVP nicht berücksichtigt werden.
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1Harald A. Mieg, Ueli Haefeli (Hrsg.): Umweltpolitik in der Schweiz. Von der Forstpolizei zur Ökobilanzierung. NZZ Libro, 2019
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES).
Darf man weiterhin ausatmen oder muss man die Luft zurückhalten ?
Der Einfluss des CO2 auf das Klima ist nicht bekannt. Sogar das IPCC kann ihn nur sehr grob aus einem Bereich von 0.6°C und dem 15-fachen, 9°C für die ECS schätzen – schätzen! Dieses Gas ist ein sehr wichtiger Stoff für die grünen Pflanzen. Ihn als Schadstoff zu bezeichnen, ist unverantwortlich und irreführend.
Nach dem Diktum des Johann Dupuis müssen wir nicht nur auf Josef Hunkeler verzichten. – Wer kann schon die eingeatmete Luft unverzüglich über seinen Mastdarm entsorgen , und wo bleibt auf dieser Reise das unverzichtbare CO2 ? –
Andererseits ist Johann Dupuis geradezu auserkoren, die etwa seit 1947 inszenierten Sprühflüge (u. a. kurze Sequenzen in >Deckname Artischocke< und Veröffenlichungen von Dr. Rosalie Bertell etc. pp.) zu recherchieren und Erkenntnisse zu rapportieren. – Eine in diesem Zusammenhang m. E. unverzichtbare Frage : Wie ist die Gefechtslage im Frontbereich «Wettermodifikation» u. a. hinsichtlich der Patenterteilungen? –
Ob WIKIPEDIA zur eidesstattlichen Aussage bereit ist ?
Aha. Heisst das, dass ich als Mensch Schadstoffe ausatme? By the way, Bäume bestehen zum grossen Teil aus Kohlendioxid. Heisst das, dass Bäume aus Schadstoffe bestehen?
Dupius setzt CO2 auf die gleiche Stufe wie die anderen anthropogenen Treibhausgase (Methan, Lachgas, HCFCs, etc.) Wo ist der Aufschrei der Chemiker und Spezialisten?
Auch wenn die Forderung von Herrn Dupuis zunächst einleuchtend klingt, so scheint mir doch, dass er die Funktionsweise des Umweltschutzgesetzes (USG) nicht verstanden hat. Das USG funktioniert mit Emissions-, und Immissionsgrenzwerten, die sich auf der unmittelbaren Belastung der Ökosysteme und der Gesundheit der Bevölkerung in der Umgebung von Emittenten ableitet. Da es keine lokale Verschmutzung mit CO2 gibt, ist die Festlegung von CO2-Grenzwerten nach der USG-Logik weder möglich noch vollziehbar. Es gibt aber einen globalen CO2-Grenzwert und dieser heisst Netto Null bis 2050. Das ist der Grund, warum das Parlament (Ständerat und Umweltkommission des Nationalrates) den Weg des CO2-Gesetzes und nicht des Umweltschutzgesetzes beschreitet. Das CO2-Gesetz arbeitet mit drei Hebeln: Erstens Verbote und Grenzwerte für Fahrzeuge, Geräte und Gebäude. Zweitens Preissignale über die CO2-Abgabe auf Brennstoffe, den Kompensationsaufschlag beim Benzin und die Flugticketabgabe. Und drittens Investitionen in CO2-neutrale Lösungen. Letztere werden finanziert über CO2-Kompensation auf dem Benzin und über den neuen Klimafonds, der aus der Flugticketabgabe gespiesen wird. Mit diesen Massnahmen kann man das Ziel erreichen. Man muss sie aber Schritt für Schritt verschärfen und vor allem auch die Investitionen über Bundesgelder massiv ausbauen.
Herr Jans hat Recht. Es ist noch schlimmer, CO2 ist ein unverichtbarer Nährstoff für Pflanzen wie Bäume. Das wäre für Bäume wie der für uns lebenswichtige Sauerstoff als Schadstoff gelten würde.
Das verständliche Grundanliegen des Autors kann und soll nicht mittels einer widersinnigen Einteilung des CO2 ermöglicht werden