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Der Bundesrat will Überwachungsmassnahmen nachträglich legalisieren – per Finanzgesetz. © pixabay

Schweiz: Ausbau des Überwachungsstaates – durch die Hintertür

Tobias Tscherrig /  Illegale Überwachungsmassnahmen sollen in der Schweiz nachträglich legalisiert, der Überwachungsstaat ausgebaut werden.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) steht erneut in der Kritik: Als Alt-Nationalrätin Margret Kiener Nellen beim NDB einen Datenbankauszug verlangte, tauchte ihr Name rund 70 Mal in den Systemen des Schweizer Geheimdienstes auf. Und das, obwohl Kiener Nellen keine Zielperson ist und kein Verdacht gegen sie besteht. Es gab weitere Fälle von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die ohne Verschulden in den Datenbanken des Geheimdienstes auftauchten.

Die Kritik folgte auf dem Fusse. Der Fichenskandal, bei dem zwischen 1900 und 1990 rund 900’000 Staatsschutz-Fichen angelegt wurden, ist noch immer präsent. Kiener Nellen warf dem Nachrichtendienst «Sammelwut» vor. Thomas Fritschi, Leiter der unabhängigen Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND), sprach in der NZZ von Fällen, bei denen die «Datensammlung zu weit geht, beziehungsweise unsorgfältig erfolgt ist.» Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), die den Nachrichtendienst ebenfalls beaufsichtigt, hatte den Umgang des Nachrichtendienstes mit Daten bereits im Jahr 2010 kritisiert: Zu viele der (…) analysierten Informationen seien gar nie erheblich genug gewesen, um erfasst zu werden, hiess es damals. Oder sie seien zu lange im System aufbewahrt worden. Die zuständige Bundesrätin Viola Amherd wird Anfang 2020 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen.

Noch bevor diese Handlungsempfehlungen vorliegen, will der Bundesrat dem Nachrichtendienst weitere Kompetenzen zusprechen. Konkret will er zentrale Analysemöglichkeiten für Daten aus der Vorratsdatenspeicherung schaffen – allerdings nicht über eine Anpassung des entsprechenden Gesetzes, sondern über den Schmuggelweg via Finanzvorlage. Die «Digitale Gesellschaft» berichtete.

Mehr Überwachung – auf der Grundlage von administrativen Erleichterungen
Im September 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushaltes. Mit dem Gesetz werden strukturelle Reformen angestrebt, Effizienzsteigerungen und damit auch die Reduktion von Kosten sind das Ziel. Zum Vernehmlassungsverfahren wurden Organisationen wie etwa die «Digitale Gesellschaft» nicht eingeladen. Wozu auch? Immerhin handelt es sich bei der Vorlage vordergründig um administrative Erleichterungen.

Trotzdem schreibt die «Digitale Gesellschaft»: «Wir haben zufällig davon erfahren und sind über den Inhalt der Vorlage erstaunt.» Denn die Änderungen, die im Gesetzesentwurf vorgeschlagen werden, betreffen unterschiedliche Themenbereiche und sind weitreichend. Unter anderem sollen unter dem Deckmantel von administrativen Erleichterungen neue Ermittlungsmethoden für Strafverfolgungsbehörden und für den Nachrichtendienst geschaffen werden. So soll das Gesetz die Visualisierung von Kontakt-, Kommunikations-, und Bewegungsprofilen ermöglichen. Die «Digitale Gesselschaft» kommentiert: «Es handelt sich in dieser Hinsicht nicht um eine Finanzvorlage oder um eine strukturelle Reform, wie irreführend suggeriert wird.»

Big Data – auch ohne Gesetz
Die Legalisierung von Analysen und Visualisierungen von Überwachungsdaten über ein Finanzgesetz ist umso brisanter, weil sie eine nachträgliche ist. So schreibt der Bundesrat im Bericht zur Gesetzesvorlage, dass solche Analysen und Visualisierungen bei Strafverfolgungsbehörden bereits heute stattfinden – obwohl die gesetzlichen Grundlagen fehlen. «(…) Für die Datenanalyse im Verarbeitungssystem fehlt jedoch eine explizite Gesetzesgrundlage. (…) Da im Verarbeitungssystem des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden, reicht dazu eine Verordnungsbestimmung nicht aus.»

Damit die Analysen der Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden, nachträglich legalisiert werden können, soll nun über den Umweg über ein Finanzgesetz das Überwachungsgesetz BÜPF angepasst werden.

Bei der Vorratsspeicherung geht es um unzählige Daten, alle Schweizerinnen und Schweizer sind davon betroffen: Sämtliche Anbieter von Post-, Telefon- und Internetseiten sind dazu verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer Kundinnen und Kunden aufzuzeichnen und für sechs Monate zu speichern. Wer hat wann wen angerufen, wie lange dauerte das Gespräch? Wer hat sich wann und für welche Dauer ins Internet eingeloggt – und welche Online-Dienste und Internetseiten wurden genutzt? Wer hat wann wem eine Kurzmitteilung geschickt oder auf ein E-Mail-Postkonto zugegriffen? Die Standortinformationen von Smartphones? Das Aufzeichnen der verwendeten Handyantenne, was der beinahe lückenlosen Aufzeichnung der Aufenthaltsorte von Nutzerinnen und Nutzer gleichkommt? Administrative Angaben über Telefonnummern, Abonnemente und Zahlungsvorgänge?

In der Schweiz wird all das für sechs Monate gespeichert. Für einen Zugriff auf diese Daten reicht der dringende Verdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen, egal welcher Natur diese sind. Die Verwendung der Daten ist nicht auf schwere Straftaten beschränkt. Und seit dem neuen Nachrichtendienstgesetz darf auch der Nachrichtendienst des Bundes auf diese Daten zugreifen – es handelt sich dabei um eine sogenannte genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme. Bei der Strafverfolgung braucht es zur Identifikation von Internetnutzern nicht einmal eine Bewilligung. Dazu reicht eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit.

Aber der Bundesrat will mehr: Nun will er, dass diese Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF analysiert und die Ergebnisse visualisiert werden können. Endlich auch auf legaler Basis, eine Finanzvorlage soll es richten.

Massiver Kompetenzausbau für Überwacher
Im Bericht zur Gesetzesvorlage beschreibt der Bundesrat, was die Gesetzesänderung legal ermöglichen würde: Die Daten des Verarbeitungssystems ÜPF, auf die auch der Geheimdienst Zugriff hat, sollen analysiert und deren Ergebnisse visualisiert werden können, weil daraus weitreichende Schlüsse über Personennetzwerke sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten gezogen werden könnten. «Mit diesen Analysen könnten in Ermittlungsverfahren Kenntnisse über Aktivitäten, soziale Netzwerke und das Verhalten von überwachten Personen gewonnen werden.»

Weiter sollen die Kosten der Überwachung pauschalisiert werden, was die Abrechnung gegenüber Strafverfolgungsbehörden vereinfachen würde. So sollen unter anderem Fernmeldedienst- und Internetanbieter dazu verpflichtet werden können, Auskünfte kostenlos erteilen zu müssen. Bisher erhielten die Unternehmen zumindest eine teilweise Entschädigung. «Damit würden Überwachungsmassnahmen durch tiefere Kosten – auf Kosten der Kunden der beteiligten Unternehmen – erleichtert», analysiert «Steiger Legal», eine Anwaltskanzlei für Recht im digitalen Raum, auf ihrer Internetseite.

«Ausbau des Überwachungsstaats ohne politische Diskussion»
«Steiger Legal» übt massive Kritik und erklärt, der Bundesrat versuche über den Umweg über ein Finanzgesetz «die notwendige politische Diskussion über den weiteren Ausbau des schweizerischen Überwachungsstaates zu verhindern». Gleichzeitig zeige das Beispiel, «dass für Sicherheitsbehörden in der Schweiz der Zweck die Mittel heiligt». Was irgendwie nicht möglich sei, werde hinter verschlossenen Türen gemacht und im besten Fall nachträglich legalisiert. Sicherheitsbehörden, die ohne Rechtsgrundlagen operierten, blieben unbehelligt.
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5 Meinungen

  • am 26.12.2019 um 11:15 Uhr
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    Hinzu kommt, dass aktuell eine Vielzahl an Softwareprojekten für die Bundesverwaltung (Arbeitslosenversicherung), die kantonalen Verwaltungen (z.B. Bern, Aargau), kantonale Versicherungen (ECA, Waadt), Banken (UBS) eine Umstellung auf Software amerikanischer Firmen (SAP, Microsoft) vornehmen.

    Diese Software ist bereits wie bei UBS mit Microsoft in der Cloud oder soll in naher Zukunft nur noch in der Cloud verfügbar sein.

    Eine lokal installierte Software gibt es zwar, aber deren Ablösung steht bereits fest (SAP) bzw. wird dessen Funktionalität immer weiter reduziert (Microsoft).

    Zum Beispiel soll SAP HCM (Human Capital Management) zunächst bereits 2025, seit Anfang 2018 erst ab 2030 durch Successfactors ersetzt werden.

    Im Projekt Asalfutur wurde SAP HCM explizit neu beschafft, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Umstellung auf Successfactors bereits für 2025 vorgesehen war.

    Zusätzlich speziell daran ist ausserdem, dass die Cloud-Software Successfactors nur in der «Public Cloud» verfügbar ist.

    Liest man den Cloud Act vom April 2018 so sieht man, dass selbst eine Schweizer Cloud nicht den Zugriff vor dem Datenhunger der NSA verhindert.

    Es handelt sich im Grunde genommen um das Snowden-Programm für Behördendaten.

    Sämtliche Datenschutzbeauftragten, das gesamte (alte) Parlament, EFK, Weko, usw. wissen davon, aber es interessiert niemanden.

    Die Reaktion der Entscheidungsträger halte ich für eine Katastrophe.

    Andererseits steht sie im Einklang mit der Mehrheit der Schweizer.

  • am 26.12.2019 um 19:19 Uhr
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    Wir sind ja völlig selber schuld, denn wir sagen an der Urne zu allem Ja. Ein Ja gibt es von mir wenn überhaupt nur zu Initiativen, aber nie zu bundesrätlichen Vorlagen

  • am 27.12.2019 um 07:04 Uhr
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    Betreffend: «Bericht zur Gesetzesvorlage, dass solche Analysen und Visualisierungen bei Strafverfolgungsbehörden bereits heute stattfinden – obwohl die gesetzlichen Grundlagen fehlen.»

    Heisst im Klartext, dass die Strafrichter diesen illegalen Beweiserhebungsmethoden stillschweigend zustimmen, obwohl sie von Amtes wegen intervenieren müssten, da diese Machenschaften unter das Beweisverwertungsverbot fallen.

    Wurde jemals einer dieser Beamten verurteilt? Nein!
    .

  • am 27.12.2019 um 09:19 Uhr
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    Ein Volk, das quasi mit Facebook durchgeimpft ist und bereit ist, um ein gratis Wetterbericht App zu installieren sich von derselben total überwachen zu lassen, hat nichts anderes als die komplette Überwachung, durch Staat und Private, verdient.
    Wir halten uns für etwas besseres und privilegiert, weil wir zu Sachfragen an der Urne Stellung nehmen können. Gleichzeitig waren wir nicht in der Lage die Gefahr von
    google, facebook, Whatsapp,etc. zu erkennen und Eidgenössische, genossenschaftliche Alternativen zu kreieren, verbreiten und nutzen.
    Oder anders gefragt: was kann denn der NdB über einen durchschnittlichen Schweizer noch herausfinden, was dieser nicht schon freiwillig einem privaten US Amerikanischen Unternehmen (und so auch via Patriot Act dem US Staat) zu Verfügung gestellt hat?

  • am 27.12.2019 um 16:18 Uhr
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    Was können wir noch dagegen tun? Legal: parlamentarische Vorstösse, die auch eine Chance bei der GLP und CVP haben könnten.
    Legitim: Gegenmassnahmen. Da blicke ich in die jüngere Geschichte zurück. Die Fichenaffäre flog zwar 1989 auf, aber dass nach Gutdünken fichiert wurde, war schon vorher bekannt. Schon 1976 flog das Archiv des privaten Subversivenjägers Ernst Cincera auf. Aktivisten brachen dort ein, entwendeten die Akten und schickten sie den Betroffenen. Ich war auch Adressat einer solchen Sendung. Das war’s, dachte ich. Doch 1991 erhielt ich vom Fichenbeaufragten, dem Luzerner alt-Regierungsrat Gut, ein dickes A4-Kuvert – unaufgefordert, ich kannte ihn persönlich. Darin waren meine Fichen. Bis Frühjahr 1976 waren sie identisch mit denen, dich ich bereits aus den Cincera-Archiv-Einbrüchen erhalten hatte.
    Eine weitere Möglichkeit, der neuen Fichen ab 1990 habhaft zu werden, wäre ein Eindringen in die einschlägigen Archive. Wie wäre das zu bewerkstelligen? Nicht wie damals mit konventionellen Einbruchswerkzeugen. Diesmal von einer IT-versierten Aktivisten-Gruppe, die sich der (illegalen) staatlichen Schnüffelei annehmen könnte. Es gibt hochdotierte Profis darunter, denen die IT-Fachleute unserer Staatsschützer nichts entgegenzusetzen haben. Diese VBS- und sonstwie Leute spielen in der 3. Liga oder darunter.
    Ich warte also auf eine Sendung von Dokumenten in meiner Mailbox – von einer Adresse, die nicht zurückverfolgbar ist…
    Ein durchaus realistische Hoffnung.

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