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Nach dem «Ausstieg» aus dem (Nuklear-)«Abkommen» gibt Donald Trump Sanktionen gegen Iran bekannt. © cc

USA gegen Iran: So vernebeln grosse Medien die Wahrheit

Urs P. Gasche /  Die USA seien 2018 aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran «ausgestiegen». Wahr ist: Sie verletzen krass das Völkerrecht.

Präsident Trump gab im Mai 2018 den «Ausstieg» aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran bekannt. Seither schreiben und berichten fast alle grossen Zeitungen sowie Fernseh- und Radiosender vom «Ausstieg» der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran und von Wirtschaftssanktionen, welche die USA gegen den Iran verhängen.

Die beschönigenden Begriffe «Ausstieg» oder «ausgestiegen» (den «Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie» etwa bewertete das Volk mehrheitlich positiv) sollten stutzig machen. Beim Pariser Klimaabkommen war noch davon die Rede, die USA hätten dieses «gekündigt». Das war korrekt, denn das Pariser Abkommen enthielt eine Klausel, die den USA eine Kündigung erlaubte.

Anders verhält es sich beim «Joint Comprehensive Plan of Action» JCPOA, der eine substanzielle Reduzierung des iranischen Atomprogramms und strikte Inspektionen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEO sowie im Gegenzug das Aufheben von US-Sanktionen gegen den Iran vorsieht.
Dieser «Plan» war kein Abkommen und wurde deshalb weder von den USA noch von den andern Verhandlungspartnern Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Russland, China und Iran unterzeichnet und ratifiziert. Deshalb kann kein Land diesen Plan kündigen oder aus diesem Plan aussteigen.
Die sieben Verhandlungspartner hatten sich vielmehr darauf geeinigt, unter welchen Voraussetzungen der UN-Sicherheitsrat die von ihm verhängten Sanktionen lockert oder aufhebt.
Doch die sieben UNO-Mitglieder konnten vom Sicherheitsrat verhängte Sanktionen nicht im Alleingang aufheben. Deshalb legten sie ihren Plan dem UN-Sicherheitsrat vor. Im Juli 2018 stimmte dann der Sicherheitsrat einstimmig für die Aufhebung der UN-Sanktionen. Als Bedingung dafür muss die IAEA bestätigen, dass Teheran seinen im «Plan» eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind aufgrund der Artikel 41 und 42 des 7. Kapitels der Charta der Vereinten Nationen für alle Staaten verpflichtendes Völkerrecht. UN-Resolutionen, die ohne ein Veto verabschiedet werden, haben völkerrechtlich die gleiche Wirkung wie ein Gesetz und erlauben einem Land weder eine «Kündigung» noch einen «Ausstieg».

Dieser Sachverhalt brachte sogar den 91-jährigen Hans Blix aus der Reserve. Der ehemalige schwedische Aussenminister, Generaldirektor der IAEA und Vorsitzende der UN-Rüstungskommission, schrieb am 8. Juli 2019 im «European Leadership Network»:

    «Die USA vollzogen nicht den ‹Ausstieg› aus einem Abkommen, sondern verletzten einen Beschluss des Sicherheitsrats, der rechtlich bindend ist. Und nicht nur das: Sie drängten zudem alle andern UN-Mitgliedstaaten dazu, den Beschluss ebenfalls zu verletzen, zu deren Einhaltung sie sich gemäss Artikel 25 der UN-Charta verpflichtet haben.»

Anders in der Ukraine

Wenn es um die Krim und die Ostukraine gehe, würden die USA und die EU insistieren, dass das Völkerrecht und die «regelbasierte internationale Ordnung» zu respektieren sei. Doch im Fall des Irans «sind die USA ganz offensichtlich direkt daran, diese Ordnung auszuhebeln», erklärt Blix. Ironisch wirke auch, wenn die USA gleichzeitig darauf beharrten, dass die vom Sicherheitsrat verhängten Sanktionen gegen Nordkorea von allen streng umgesetzt werden.

Müssen sich die USA oder muss sich der Iran bedroht fühlen?

Die Haltung der USA gegenüber Iran sei kaum aus Sorge über Menschenrechtsverletzungen und mangelnde Demokratie zu erklären. Denn schliesslich würden die USA mit Saudi-Arabien eine enge Zusammenarbeit pflegen, kommentiert Blix im «European Leadership Network» weiter. Iran stelle für die USA keine wirkliche Bedrohung dar. Selbst die Entwicklung in Syrien oder in Jemen mache «aus dem Iran noch kein Land, das darauf brennt, seine Nachbarn frontal militärisch anzugreifen».
Umgekehrt aber sehe sich der Iran durch Luftangriffe ernsthaft bedroht: «Israel, Saudi-Arabien und die VAR sind bis an die Zähne bewaffnet; die USA unterhalten eine grosse Marinebasis in Bahrein und eine grosse Luftwaffenbasis in Katar, haben zwei Flugzeugträger im Golf und Bodentruppen im Irak stationiert.»

Blix meint jedoch, dass weder die USA noch die arabischen Mächte eine militärische Auseinandersetzung mit dem Iran absichtlich anstreben. Wahrscheinlich wollten sie in erster Linie verhindern, dass sich der Iran wirtschaftlich normal entwickeln kann.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor hatte in Genf Völkerrecht und Internationale Beziehungen studiert.

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5 Meinungen

  • am 19.08.2019 um 12:14 Uhr
    Permalink

    Danke Herr Gasche für diese wichtige juristische Klärung.
    Ich bin zwar der Meinung, dass man ein Regime, das (fragwürdig) Verurteilte unter johlen der Menge an Kränen hochzieht oder Ehebrecherinnen steinigt so rasch als möglich entfernen soll.
    Aber nicht unter Missachtung des (Völker-)rechts, das fällt auf uns zurück.
    Dies gilt für den Iran und Saudiarabien, die zwei Erzfeinde, gleichermassen.

  • am 19.08.2019 um 15:02 Uhr
    Permalink

    Besten Dank, geschätzter Urs Gasche,
    für diese erhellende, längst überfällige Klarstellung, die bisher weder wenigstens einen der 6 anderen Unterzeichnerstaaten des JCPOA noch irgend eine der vielen westlichen Massenmedien veranlasst hat, auf das hinzuweisen, was «den 91-jährigen Hans Blix am 8.Juli,» d.h. bereits vor inzwischen rund 2 Monaten, veranlasste, die völkerrechtlich relevanten Fakten darzulegen.
    Jetzt ist klar, dass eine «Kündigung» des JCPOA durch einen der Unterzeichner völkerrechtlich unwirksam ist und deshalb von keinem der anderen 6 Staaten nach-vollzogen werden dürfte.
    Aber nicht nur die «Kündigung» des Vertrages durch die USA ist unwirksam, sondern selbstverständlich auch die von diesen USA installierten «Sanktionen» sowohl gegen Iran als auch gegen andere Nationen, die sich daran nicht halten – und sich auch nicht danach richten .dürften!
    Dass sich die 3 EU-Vasallen der USA an die völkerrechtlich wirkungslosen und daher auch illegalen US-Sanktionen halten ist schlimm, aber Vasallen-typisch!
    Wenn, wie es scheint, Russland und China diese illegalen US-Sanktionen ignorieren, ist das völkerrechtlich geboten und darf deshalb durch die USA in keiner Weise behindert oder gar mit militärischer Gewalt wie z.B. der Kaperung von Schiffen mit Ladung für oder von IRAN verhindert werden! Sollte es aber trotzdem dazu kommen, dann würde es sich um einen – weiteren – Bruch des Völkerrechts durch die USA handeln!

  • am 19.08.2019 um 17:56 Uhr
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    Es ist zu vermuten, dass es gewissen Schreiberlingen der NZZ zu solchen Themen ein spezifisches politisches Wissen und Können fehlt. Es sei denn, man(n) will wissentlich nichts wissen… Das wäre dann journalistische Manipulation, das leider immer mehr um sich greift.

  • am 19.08.2019 um 21:55 Uhr
    Permalink

    Das Imperium USA hat die Destabilisierung des nahen Ostens schon Ende der 90-Jahre geplant. Am 3.10.2007 gab der ehemalige höchste NATO-General Wessely Clark ein öffentliches Statement. https://www.youtube.com/watch?v=cIAtMPt8UE4
    Er hat 2001 im Pentagon einen Plan gesehen, in dem Stand: Wir werden in den nächsten 5 Jahren 7 Länder angreifen und die Regierung stürzen. Die Länder sind: Irak, Syrien, Libanon, Libyen, Somalia, Sudan und Iran. 6 Länder wurden abgearbeitet, jetzt fehlt nur noch der Iran.

  • am 21.08.2019 um 08:47 Uhr
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    Man sollte das den NZZ-Journalisten nachsehen, an der Falkenstrasse empfangen sie nur FOX News, dableiben recherche auf der Strecke!

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