Arztgesucht

Patientinnen kommen nicht an ihre Krankengeschichte, Krankenkassen nicht an ihr Geld © cc

Dieser Arzt lässt seine Patienten weiter im Stich

Urs P. Gasche /  Seinen Namen hatte Infosperber schon im August 2017 genannt und am 28. Januar 2018 vor ihm gewarnt. Die Ärztegesellschaft trödelt.

Etliche seiner Patientinnen und Patienten sind empört: Sie können ihren Arzt* weder telefonisch, noch per E-Mail noch in seiner Praxis erreichen. Stets erhalten sie zur Antwort, die Praxis sei «diese Woche betriebsbedingt geschlossen» oder «in dieser Woche sind wir unvorhergesehen ferienabwesend».
Dies bereits seit mehreren Wochen.
Bis heute hat der Arzt seine Patientinnen und Patienten weder über die definitive Schliessung seiner Praxis informiert noch hat er ihnen die Krankengeschichten ausgehändigt, damit sie diese einem neuen Arzt übergeben können. Am 28. Januar informierte Infosperber darüber: «Betrüger-Arzt lässt seine PatientInnen im Stich».
Einer seiner Patienten steht vor einer Operation, kommt jedoch trotz mehrfachem Nachfragen nicht an seine Krankenakte seines früheren Hausarztes. Unterstützung suchte er schliesslich beim Kantonsarzt des Kantons Bern. Dort erklärte man ihm aber, er müsse beim Regierungsstatthalter ein ordentliches Vollstreckungsverfahren beantragen…Das berichtete das Bieler Tagblatt am 7. Februar.

Krankenkassen betrogen – Geld nicht zurückbezahlt

Nicht nur Patientinnen und Patienten suchen den abgetauchten Arzt heute vergeblich, sondern auch einige Krankenkassen. Infosperber hatte bereits am 21. August 2017 gewarnt: «Dieser Arzt ist ein uneinsichtiger Betrüger»

  • Am 28. März 2017 war der Arzt wegen «mehrfacher Urkundenfälschung» und «gewerbsmässiger unrechtmässiger Bereicherung» dazu verurteilt worden, der Krankenkasse Visana 35’515 Franken zurückzuzahlen. Doch freiwillig zahlt der Arzt nicht zurück. Die Visana musste ein Betreibungsverfahren eröffnen und wartet noch heute auf ihr Geld.
  • Seit Mitte Juli 2017 ist eine Strafanzeige der Krankenkasse KPT hängig: «Wir beschuldigen den Arzt, dass er die KPT bewusst mit falschen Abrechnungen getäuscht und betrogen hat.»
  • Etwas besser weg kam die Krankenkasse CSS. Ihr hatte der Arzt im Sommer 2017 nach eigenen Angaben «mehrere Leistungen doppelt in Rechnung gestellt». Darauf habe der Arzt zu viel verrechnete 3000 Franken Ende 2017 zurückbezahlt.


Am 10. Februar 2018 berichtete auch der «Blick» über den Unmut von PatientInnen und Kassen. (Initialen des Arztes und dessen Praxisort von Infosperber am 16.12.2018 abgedeckt).
Kantonsarzt handelt – Ärztegesellschaft trödelt

Das Kantonsarztamt der Berner Gesundheitsdirektion hat unterdessen gehandelt und gegen den Arzt ein Praxisverbot verhängt. Der Arzt darf nicht mehr in eigener Verantwortung als Arzt tätig sein. Dieses Verbot gilt allerdings nur im Kanton Bern. Die genauen Gründe für den Entzug der Praxis-Bewilligung darf die Öffentlichkeit nicht erfahren. Diese Gründe würden unter das «Behördengeheimnis» fallen, beschied das Berner Kantonsarztamt.

Der Arzt ist noch immer Mitglied der Berner Ärztegesellschaft. Sprecher Marco Tackenberg erklärte gegenüber dem «Blick»: «Der Fall wurde bis jetzt nur auf Geschäftsleitungsebene besprochen. Der Kantonalvorstand wird das weitere Vorgehen festlegen.» Einen allfälligen Ausschluss müsste die Delegiertenversammlung auf Antrag des Kantonalvorstands beschliessen.
Noch im Juli 2017 hatte die Ärztegesellschaft des Kantons Bern Infosperber mitgeteilt: «Zum konkreten Fall können wir uns nicht äussern, da wir keine detaillierten Kenntnisse darüber haben und zudem nicht wissen, ob es sich um ein Mitglied handelt.» Sie hat allerdings gar nicht erst versucht, dies in Erfahrung zu bringen.
Die Ärztegesellschaft habe keine rechtlichen Mittel, um strafrechtlich fehlbare Mitglieder zu sanktionieren, «es sei denn, es handle sich um ein standesrechtliches Verfahren». Warum wurde letztes Jahr keines eingeleitet?
Im Juli hatte die Ärztegesellschaft noch erklärt: «Bei der Standeskommission ist kein Dossier hängig, das in Zusammenhang mit dem … [öffentlich kritisierten Arzt] in Verbindung steht.
So viel zur Selbstkontrolle der Ärztegesellschaft.

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NACHTRAG
Am 22. Februar 2018 meldete sich der Arzt zum ersten Mal bei einigen seiner Patientinnen und Patienten und teilte schriftlich mit:
Besten Dank für Ihre Nachricht. Die Medienmeldungen schmerzten, zumal viele Unwahrheiten enthalten sind und ich schon gar nicht untergetaucht war und bin.
Momentan kann ich Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen. Ich haben keinen Aktenzugriff, kann momentan die Praxis nicht betreten und darf Sie nicht eigenverantwortlich ärztlich behandeln.
Wenn Sie eine Alternativlösung benötigen, melden Sie sich bitte, dann Frage ich einen Kollegen in der Region an ob die Behandlung dort stattfinden kann.

Ich gehe fest davon aus, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu gewohnter Zeit und an bekanntem Ort meine Dienstleistungen anbieten darf.
Ich grüsse Sie freundlich und Danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertauen.

Name des Arztes
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*Den Namen des Arztes haben wir nach seinem Wegzug aus der Schweiz am 16. Dezember 2018 gelöscht, weil seine Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen nicht mehr gewarnt werden müssen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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