Betrüger-Arzt lässt seine PatientInnen im Stich
Er war Allgemein-, Hals-, Nasen- und Ohrenarzt in Muri BE sowie Schularzt und Vertrauensarzt im Strassenverkehr. Trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs sollte sein Name geheim bleiben. Doch im August 2017 hatte Infosperber seinen Namen publik gemacht*, damit seine Patientinnen und Patienten informiert entscheiden können, ob sie ihn weiter aufsuchen möchten.
Praxisverbot
Inzwischen hat die Berner Gesundheitsdirektion dem seit 2006 in der Schweiz tätigen deutschen Arzt nach eigenen Angaben verboten, eine eigene Praxis zu führen. Im eidgenössischen Register der Medizinalberufe steht die Eintragung: «Keine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern». Das gilt seit Ende November 2017. Der Betroffene dürfe als Arzt im Kanton Bern nur noch unter Aufsicht, ohne Eigenverantwortung, arbeiten.
Die genauen Gründe für den Entzug der Bewilligung würden unter das «Behördengeheimnis» fallen, teilte das Berner Kantonsarztamt mit. Pro Jahr würden im Kanton Bern durchschnittlich zwei ÄrztInnen mit einem Praxisverbot belegt.
Trotz des erlassenen Praxisverbots habe der Arzt weiter einzelne Patientinnen und Patienten behandelt und entsprechende Rechnungen zugestellt. Das erklärt die Krankenkasse Visana.
Zu Unrecht kassierte Honorare nicht zurückbezahlt
Der Arzt stellte mehreren Krankenkassen Rechnungen für Leistungen, die er nicht erbracht hatte. Visana hatte als erste eine Strafanzeige gegen den Arzt eingereicht. In der Folge hatte der Berner Staatsanwalt den Arzt am 28. März 2017 mit einem rechtskräftigen Strafbefehl wegen «mehrfacher Urkundenfälschung» verurteilt. Er habe «gewerbsmässig» gehandelt und sich «unrechtmässig bereichert», hiess es in der Urteilsbegründung. Die Krankenkasse Visana hat einen nachgewiesenen Schaden von 35’515 Franken erlitten.
Doch trotz der Verurteilung hat der Arzt die zu Unrecht kassierten Honorare bis heute nicht zurückerstattet. Auch die «bewusst mit falschen Abrechnungen» kassierten Honorare der KPT bleibt er bis heute schuldig. Andere Kassen haben über allfällige Verfahren nicht informiert.
Nach seiner Verurteilung schloss das Ärztenetzwerk Bantiger den Arzt im Juli 2017 aus ihrem Netzwerk aus. Sie hatte den Arzt im April 2016 für eine Probezeit aufgenommen. «Wir distanzieren uns eindeutig von unlauteren Tarifpraktiken», teilte das Netzwerk Infosperber mit.
Aufgrund einer weiteren Strafanzeige, welche die Krankenkasse KPT einreichte, eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern nach eigenen Angaben ebenfalls eine Untersuchung, die noch hängig ist. Die KPT wollte nicht bekannt geben, ob sie ebenfalls noch Rechnungen für Behandlungen nach dem 25. November erhielt. «Aufgrund des laufenden Verfahrens [infolge der letztjährigen Strafanzeige] nehmen wir nicht Stellung», beschied KPT-Sprecherin Barbara Weber.
Patientinnen kommen nicht an ihre Krankengeschichten
Seine Patientinnen und Patienten hat der Arzt über die Schliessung der Praxis bis heute nicht informiert. Eine Patientin wollte von ihm noch am 24. Januar 2018 Medikamente beziehen. Doch am Telefon habe eine Combox-Stimme erklärt, die Praxis sei «diese Woche betriebsbedingt geschlossen». Eine ähnliche automatische Nachricht erhält schon seit Wochen, wer den Arzt per E-Mail erreichen möchte: «Sehr geehrte Patientinnen und Patienten. In dieser Woche sind wir unvorhergesehen ferienabwesend.»
Automatische Rück-Mail seit Wochen
Der Arzt hat seinen Patientinnen und Patienten auch deren persönliche Krankengeschichten nicht ausgehändigt, um diese einem neuen Arzt zu übergeben. Weil der Arzt unerreichbar ist, sind die Krankendossiers auch auf Anfrage nicht erhältlich.
Keine Stellungnahme
Infosperber bat den Arzt am 17. Januar, zu allen obigen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Bis heute ist keine Antwort eingetroffen.
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NACHTRAG
Am 29. Januar erklärte die stellvertretende Kantonsärztin des Kantons Bern, Linda Nartey, dass der veröffentlichte «Entzug der Berufsausübungsbewilligung» kein vollständiges Berufsverbot sei. «Er darf den ärztlichen Beruf unter fachlicher Aufsicht, zum Beispiel als angestellter Arzt in einem Spital oder in einer anderen Praxis ausüben. Dabei muss ein Arzt oder eine Ärztin mit Berufsausübungsbewilligung die Verantwortung für die Tätigkeit des Arztes ohne Berufsausübungsbewilligung übernehmen und auch die fachliche Aufsicht über die Einhaltung der Berufspflichten gewährleisten.»
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*Den Namen des Arztes haben wir am 16. Dezember 2018 gelöscht, weil mit seinem Wegzug aus der Schweiz seine Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen nicht mehr betroffen sind.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine