StatusF

Status F: In der Schweiz gibt es fast 35'000 vorläufig Aufgenommene © pixabay/is

Vorläufig keine Aufnahme

Oswald Sigg /  Abgewiesene Asylsuchende mit vorläufigem Aufenthalt F leben mit vielen Einschränkungen. Der Bundesrat möchte dies ändern.

Red. Oswald Sigg war Bundesratssprecher, Informationschef verschiedener Departemente und der SRG sowie Chefredaktor der SDA. Er schreibt u.a. für das Internet-Portal «Hälfte / Moitié» und wohnt in Bern.

Endlich. Die vorläufige Aufnahme abgewiesener Flüchtlinge, deren Ausreise nicht vollzogen werden kann, will der Bundesrat durch einen Status für schutzbedürftige Personen ersetzen. Heute gibt es 34’741 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Sie alle haben einen schönen blauen Ausweis, der ihren Status F bescheinigt. Das bedeutet: keine Freizügigkeit, kein Zugang zum Arbeitsmarkt, kein Familiennachzug. Arbeiten sie trotzdem gelegentlich, haben sie eine Sondersteuer zu entrichten. Reisen ins Ausland oder ins Herkunftsland sind verboten. Ansonsten überleben sie dank der kommunalen Sozialhilfe. Auch diese ist nicht garantiert. Ausgerechnet im Kanton Zürich will man die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene streichen. Trotzdem: Mit dem Status F kann man einigermassen leben. Aber wie?

Eine Geschichte als Beispiel

A.B. aus C. überschreitet im Herbst 2004 die Schweizer Grenze in Vallorbe. Die Frau (31) ist aus einer grossen Stadt in einem südwestafrikanischen Land hierher geflüchtet. Das EDA empfiehlt in den Reisehinweisen noch heute, diese Stadt zu meiden – sie gilt als hochgefährlich.
A.B. ersucht beim Grenzübertritt um politisches Asyl. In einem siebenstündigen Verhör bekennt sie sich als Sozialistin und Oppositionelle zum herrschenden Regime. Drei Monate zuvor war sie zuhause von einer Gang des Regimes überfallen und in ein Gefängnis geworfen worden. Vier Tage später schleppen sie drei Männer in ein abgelegenes Haus und vergewaltigen sie dort unter Todesdrohungen mehrfach. Schwer verletzt zurück im Gefängnis, wird die Frau aufgrund massiver Proteste ihrer Mitgefangenen ins Spital gebracht. Auch dort findet sie bei den Mitpatienten Unterstützung und entschliesst sich nach einer Woche zur Flucht. Sie lässt zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren bei ihrer Familie zurück. Die Mutter und die Geschwister hoffen, dass sie ihnen aus Europa bald Geld schicken wird.

Die geflüchtete Frau erhält den Ausweis N für Asylsuchende. Sie wohnt in verschiedenen Unterkünften im Kanton Bern. Sie leidet an einer mittelgradig depressiven Entwicklung mit Schlafstörungen, chronischen Kopfschmerzen sowie chronischer Müdigkeit und beansprucht die regelmässige Hilfe einer Psychiaterin – bis heute. Wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt, geht sie einer «unselbständigen Erwerbsarbeit» nach.
Vier Jahre später entscheidet das Bundesamt für Migration: Asylgesuch abgelehnt, Ausreise innerhalb von 7 Wochen oder gewaltsame «Wegweisung». Der Rekurs gegen diese Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird von zwei Bundesrichtern und einem Bundesgerichtsschreiber behandelt. Während noch das Bundesamt für Migration die ganze Geschichte von A.B. als unwahrscheinlich ablehnt, glauben ihr die Bundesrichter wenigstens die mehrfache Vergewaltigung. Allerdings ziehen die drei Herren aus dem Bericht der Asylsuchenden über die erlittenen Schändungen den Schluss, «dass diese Taten einen anderen Hintergrund haben, als den von der Beschwerdeführerin behaupteten.» Asylgesuch endgültig abgelehnt.

Die gedemütigte, kranke Frau verbringt zwei Jahre in einem Ausschaffungslager im Berner Seeland. Eines Tages wird sie im Aufenthaltsraum Zeugin eines Streits, der eine Armlänge neben ihr zum Tod eines Insassen führt. Dann erhält sie dank den unablässigen Bemühungen einer Juristin der Berner Rechtsberatungsstelle den Ausweis F – die vorläufige Aufnahme, aus humanitären Gründen.
Mithilfe des kommunalen Sozialdienstes lebt sie nun in einer kleinen Wohnung und folgt zunächst einem Arbeits-Integrationsprogramm. Eine Sozialfirma beschäftigt sie und 50 weitere Asylbewerber für je 100 Franken monatlich. Ihre Arbeitsleistungen werden an private Auftraggeber zu Marktpreisen verkauft. Danach soll sich A.B. nach einer Stelle umsehen. Seit letztem Herbst hat sie rund 600 Bewerbungen geschrieben – ohne Erfolg, oft ohne Antwort.
Im Sommer 2016 stirbt ihre Mutter in Afrika. Ein privates Hilfswerk würde ihr die Reise für die Teilnahme am Begräbnis finanzieren. Sie würde nach 12 Jahren ihre beiden Söhne, ihre Familie wiedersehen. Der Sozialdienst lehnt ihr Gesuch ab. Sie bewirbt sich seit langem um die reguläre Aufenthaltsbewilligung B, weil sie sich nur damit Chancen auf dem Arbeitsmarkt verspricht. Und wartet seit Monaten vergeblich auf eine Antwort.
Das ist nur eine von 34’741 Geschichten.

Dieser Text erschien in leicht veränderter Form am 20. Oktober 2016 in der Aargauer Zeitung.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Afghanischer_Flchtling_Reuters

Migrantinnen, Migranten, Asylsuchende

Der Ausländeranteil ist in der Schweiz gross: Die Politik streitet über Asyl, Immigration und Ausschaffung.

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Eine Meinung zu

  • am 22.11.2016 um 19:12 Uhr
    Permalink

    Danke für den achtsamen Beitrag. Was die Begründung der Richter angeht, so lasse ich lieber meine vordergründige Sprachlosigkeit agieren, da ich ansonsten befürchten müsste, mich reglementarisch unkorrekt zu äussern.

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