Gefährlichste Senioren von Fahrtest nicht erfasst
Fahrzeuglenker ab 70 Jahren müssen sich in der Schweiz alle zwei Jahre einer obligatorischen Untersuchung unterziehen. So will es das Gesetz, das letztmals im Juli 2016 angepasst wurde. Die damals installierten Änderungen betreffen sowohl die medizinischen Mindestanforderungen als auch die Qualifikation der Ärzte, die die Gesundheitschecks durchführen.
Mit den geltenden Regelungen sind längst nicht alle zufrieden. Der Aargauer SVP-Nationalrat Maximilian Reimann reichte im Juni 2015 eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel ein, das Alter für die obligatorischen Gesundheitschecks auf 75 Jahre anzuheben. Der Nationalrat behandelt das Geschäft heute. Sowohl Ständerat und Bundesrat unterstützen das Begehren. Ein kontroverses Thema, das sich bestens zur Profilierung eignet. So erstaunt es kaum, dass die Probleme, die bereits heute bei der Umsetzung der medizinischen Kontrolluntersuchungen existieren, unter den Tisch fallen. Sie sind wenig populär, der hehre Kampf für die Rechte der Seniorinnen und Senioren kann nicht über sie ausgetragen werden. Trotzdem ist das Angehen dieser Probleme dringend, es geht um die Sicherheit auf unseren Strassen. Und damit auch um Leben oder Tod.
Lücke im System
Die Fahrtüchtigkeit von Seniorinnen und Senioren hängt nicht nur vom Alter oder dem Gesundheitszustand ab: Auch das fahrleistungsbezogene Unfallrisiko ist zu berücksichtigen.
- Wer wenig fährt, fährt schlechter.
Das betrifft besonders auch Ältere, unter denen viele Gelegenheitsfahrer zu finden sind. In einem Faktenblatt des Bundesamts für Unfallverhütung (bfu) heisst es: «Erst die Kombination vom Alter über 75 und geringer Fahrleistung bis 3000 km pro Jahr geht mit einem markanten Anstieg des Unfallrisikos einher.» Trotzdem wird die geringe Fahrpraxis bei der Beurteilung ausser Acht gelassen. Und noch krasser: Ausgerechnet Seniorinnen und Senioren, die nur selten ein Auto benutzen, können weiterhin ohne regelmässige medizinische Prüfungen auf den Strassen herumfahren.
Das betrifft Seniorinnen und Senioren mit einem gültigen Fahrausweis, die kein eigenes Auto besitzen und ihren Wohnort in einen andern Kanton verlegt haben. In diesen Fällen weiss der neue Kanton meistens nicht, dass diese Eingewanderten einen Fahrausweis besitzen und fordert sie deshalb auch nicht alle zwei Jahre zum Test auf.
Eigentlich müssten Inhaber eines Fahrausweises ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen beim neu zuständigen Verkehrsamt melden. Nur: Praktisch niemand, der einen Fahrausweis besitzt, aber kein Motorfahrzeug, meldet das nach einem Kantonswechsel dem zuständigen Strassenverkehrsamt. Damit konfrontiert, sagt Martin Bruder, Leiter Verkehrssicherheit beim Berner Strassenverkehrsamt: «Da haben Sie natürlich vollkommen recht. Genaue Zahlen gibt es aber nicht, dazu führen wir keine Statistiken.»
Datenbank ist nicht aktuell
Grundlage für die Aufgebote zum obligatorischen medizinischen Test ist das Fahrberechtigungsregister (Faber) mit etwa 5,5 Millionen Datensätzen. «Diese Datenbank ist aus den genannten Gründen nicht immer auf dem aktuellsten Stand», räumt Martin Bruder ein. Trotzdem behauptet Thomas Rohrbach, Mediensprecher im Bundesamt für Strassen, Astra: «Es ist fast nicht möglich, dass jemand mit einer Fahrerlaubnis nicht im Faber geführt wird.»
Das Strassenverkehrsamt des früheren Wohnorts merkt zwar, dass über 70-Jährige nicht mehr im Kanton wohnen, sobald die Aufforderungen zum Gesundheitschecks als unzustellbar zurückkommen. Doch die angeschriebenen Personen sind oft schon vor vielen Jahren weggezogen. «Manche der Einträge sind über 50 Jahre alt. Es gibt Personen, die praktisch alle zwei Jahre umgezogen sind. Da müssen wir uns durcharbeiten», sagt Martin Bruder. Der Ball zum Aufspüren der neuen Adressen liege jeweils beim Strassenverkehrsamt, in dem der Fahrzeugnutzer zuletzt registriert war.
Wird wirklich gesucht und bleibt die Suche erfolglos, können die Verkehrsämter das automatisierte Fahndungssystem des Bundes (Ripol) einschalten oder einen Aufruf im entsprechenden Amtsblatt publizieren. Werden die gesuchten Besitzer von Führungsausweisen auch dadurch nicht gefunden, werde ihnen der Ausweis entzogen, was wiederum im Ripol oder im Amtsblatt eingetragen werde, erklärt Bruder. «Offiziell und rechtlich ist der Entzug damit rechtens. In 90 Prozent der Fälle wissen die betroffenen Lenker aber dann nicht einmal, dass sie nicht mehr fahrberechtigt sind.»
Lösung erst in einem Jahrzehnt
Wie viele Seniorinnen und Senioren ihre Fahrberechtigung auf diese Weise verlieren, weiss niemand. Auch darüber werden keine Statistiken geführt. Bekannt ist einzig, dass im letzten Jahr rund 10’000 Seniorinnen und Senioren ihren Fahrausweis anlässlich einer Kontrolluntersuchung freiwillig abgaben, 6000 davon bei der ersten Untersuchung mit 70 Jahren. Die ungetestete Risikogruppe entgeht dem statistischen Radar.
Das Sicherheitsrisiko, das diese Betagten mit wenig Fahrpraxis darstellen, wird frühestens in zehn Jahren eliminiert. Zurzeit basteln die zuständigen Stellen an einem entsprechenden Projekt: Sie wollen die diversen Register der Schweizer Ämter harmonisieren, damit die Meldepflicht bei Umzügen von Fahrzeuglenkern und Besitzern von Fahrausweisen entfällt. Faber soll dann automatischen Zugriff auf alle relevanten Daten erhalten.
Zwickmühle und Interessenskonflikt
Noch bis Ende 2017 können alle in der Schweiz praktizierenden Ärzte Seniorinnen und Senioren medizinisch testen. Ab 2018 dürfen das nur noch Ärztinnen und Ärzte tun, die dafür amtlich anerkannt sind. Das werden die allermeisten sein. (Hier kann man einen Arzt finden.) Die testenden Ärzte stecken aber in einer Zwickmühle: Einerseits sind sie verpflichtet, negative Testergebnisse an das Verkehrsamt weiterzureichen. Andererseits urteilen sie allenfalls über ihre langjährige Patienten oder Kunden, die sie nicht vergraulen wollen. Die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten oder die Weiterreichung an einen anderen Arzt trotz negativem Testergebnis, liegen auf der Hand.
Ein Umstand, der bei Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit, diskutiert wurde. Schlussendlich hätten aber die Vorteile am jetzigen Modell überwogen, sagt Bruder, der mit am Verhandlungstisch sass. «Der Hausarzt kennt seine Patienten und ihre Krankheitsgeschichte am besten.» Ein zweischneidiges Schwert. Die Ärzte würden die Anweisung erhalten, die Patienten bei Interessenskonflikten bereits vor der Untersuchung an einen anderen Arzt, weiterzureichen, sagt Martin Bruder. Als Alternative habe ein Strassenverkehrsamt versucht, einen Arzt für diese Aufgabe anzustellen. Doch verständlicherweise war kein Arzt bereit, jeden Tag stundenlang Routineuntersuchungen der geistigen Wachheit, der Sehtüchtigkeit, der motorischen Beweglichkeit oder der Fähigkeit, den Kopf zum Rückwärtsfahren zu drehen, durchzuführen.
Es stellt sich die Frage, ob es für diese eingespielten, standardisierten Tests überhaupt einen Arzt braucht, der viele Jahre Medizin studiert hat. Zertifizierte Nicht-Mediziner würden für diese Aufgabe wohl genügen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine.
Mit Ripol gegen Senioren? In den Nachbarländern gibts keine solche Tests. Fahren Schweizer Senioren gefährlicher? Wenn schon, dann richtig: standardisierte Tests sollen von Nicht-Medizinern an der Grenze bei allen über 70 Jährigen durchgeführt werden, die mit dem Auto einreisen wollen.
Ich bin 72 Jahre alt und Fahre Behinderte. So 1500/ 2000km im Mt. Jedesmal Mal vor einer Fahrt höre ich in mich hinein und Check ob ich mich wohl fühle, soviel Verantwortung gehört dazu! Diabetes-Check , übrigens man merkt es, wenn man sich nicht Fit fühlt, zudem man möchte ja Abends auch wieder heil zurück nach Hause kommen….soviel Egoismus sollte schon vorhanden sein!
Eigentlich liesse sich dieses Problem ganz einfach lösen, indem man verlangt, dass jede Seniorin und jeder Senior über 70 Jahre zwingend nebst dem Fahrausweis einen alle zwei Jahre zu erneuernden, vom Amtsarzt ausgestellten Fahrtüchtigkeitsausweis mit sich führen muss, wenn sie oder er ein Fahrzeug lenkt. Diesen , Ausweis erhält man jeweils aufgrund einer amtsärztlichen Tests, die von speziell hierfür zuständigen Amtsärzten durchzuführen sind (Sehtest, Reaktionstest und Gesundheitscheck). Wenn der Test von einem unabhängigen Tester und nicht vom Hausarzt durchgeführt wird, dann entfällt auch der Interessenskonflikt, in welchen der Hausarzt sich stürzt, wenn er seinen Klienten fahruntüchtig schreiben und melden müsste! – Zudem kann man so auch ausländische Fahrer erfassen: Die dürfen dann nämlich auch nur noch mit so einem Attest in der Schweiz fahren (der Gesetzgeber oder der Bundesrat auf dem Verordnungsweg kann definieren, welche ausländischen Dokumente hierzu dienen) – kann man notfalls an den grossen Grenzposten beim Grenzamtsarzt absolvieren! – Eine solche Regelung liesse sich meines Erachtens sehr rasch umsetzen und wäre auch von der Bürokratie her einfacher als das heutige System. Vorteil: Man muss nicht mehr für fahruntauglich erklärt werden, sondern einfach positiv seine Fahrtauglichkeit belegen und die Hausärzte sind aus der Verantwortung raus!
Wäre es nicht einfacher, das Autofahren ganz zu verbieten ? Das würde auch das Problem der Uber-Fahrer lösen.
Das ganze ist Humbug. Die meisten älteren Fahrer haben genügend Überlebenswillen, sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu bringen.
Das ganze erinnert an diese bernische Gemeinde, welche den «Senioren» das Stimmrecht aberkennen wollte. Bürokratismus in Reinkultur ohne sozialen Nutzen.
Solche Sorgen wie Tobias Tscherrig sollte man haben, die Perfektionierung der Meldepflicht betreffend, wobei es noch sehr viel andere Risikogruppen gäbe als die Senioren.
Manche Kommentare hier fassen nur den fahrenden Senior ins Auge. Für mich als 74-jährigen Auto- und Velo-Fahrer sowie Fussgänger ist es überlebenswichtig, dass möglichst ALLE auf der Strasse fit sind und sich angemessen verhalten …
Tritt man dem Hund auf den Schwanz, so jault er. Wer sich den Untersuchungen entzieht,wird einen Grund haben.
Alte Menschen sind beim „Multitasking“ überfordert. Als Beispiel: eine neue Verkehrssituation, zusätzlich z.B. ein spielendes Kind und etwas schlechte Sichtverhältnisse werden mit zunehmendem Alter zur Herausforderung. Folge ich (76J) fahre immer weniger und verliere die Übung.
Wann gebe ich meinen Schein ab? Wenn ich dies nicht aus eigener Überzeugung tue – was selten ist – kann eine ärztliche Untersuchung mit den „klassischen Parametern“, in Zweifelsfällen ergänzt durch eine neuropsychologische Prüfung der Fähigkeit zur Bewältigung komplexer Situationen Klarheit schaffen, wobei zusätzlich eine praktische Nachprüfung im Verkehr aus meiner Sicht nötig ist. „Gefälligkeitsbescheinigungen“ sind streng zu ahnden.
Das scheint aufwändig, doch geht es um Leib und Leben, auch wenn „die Jungen“ häufigere Unfallverursacher sind!
Man erwartet zu recht von den Ärzten, dass sie gefährdete / gefährdende Senioren herausfiltern. Das sollte altersunabhängig geschehen, aber eine obligatorische Untersuchung mit 70 Jahren kommt spät genug! Schlafapnoe und Schlafmittelgebrauch sind dabei besonders zu beachten.
Die Erstuntersuchung auf 75 Jahre anzuheben ist nicht verantwortbar.
Jacques Schiltknecht, pens. Allgemeinarzt
Was würden Sie für die jüngeren – «häufigeren Unfallverursacher» – vorschlagen ?
Haben wir Arbeitsmangel bei Hausärzten ? Ist das ganze bloss ein verkapptes Arbeitsbeschaffungsprogramm ?
Lieber Herr Hunkeler,solange mein Vater mit seinem Wagen beim Hausarzt Vorfuhr,war er ein pflegeleichter Kunde.Als er gegen die 95 wurde, unterschrieb der Hausarzt das Formular blanko und meinte,mein Vater möge selbst ankreuzen was zutreffe.Mein Bruder zerriss dann das Dokument und sprach von Urkundenfälschung. Aus Wut wechselte mein Vater den Arzt und oh Wunder,der Neue machte Hausbesuche.
Im obigen Artikel geht es ja um Menschen,die sich jeglichen Kontrollen entziehen,aber wie schon bemerkt fühlen sich auch Zeitgenossen angesprochen,von denen ich glaubte,dass Sie Wert auf eine funktionierende Gemeinschaft legen.
Hat Ihr Vater je einen Unfall gebaut ? Meiner hatte das jedenfalls nicht und ist trotzdem «mit Fahrausweis» 92 geworden.
Was mich an Ihrer Argumentation stört ist, dass es sich hier um eine flächendeckende Massnahme handelt, welche nur das Alter als Kriterium gebraucht. Sie argumentieren auch, dass es sich da um Menschen handelt, die sich «jeglicher» Kontrolle entziehen würden. Das dürfte wohl kaum zutreffen, da in der Regel die Verwaltung doch eher gründlich arbeitet.
Dass alle jüngeren Zeitgenossen von Amtes wegen nicht kontrolliert werden, obwohl sie nachweislich ein grösseres Sicherheitsrisiko darstellen, scheint Sie nicht zu stören.
Ich habe übrigens meinen Ausweis in den USA gemacht, wo Autos auch heute noch vor allem als nützliche Transportmittel betrachtet werden.
Lieber Herr Hunkeler, Ihre Frage befremdet mich ! Unsere «SCHWEIZERISCHEN» Atomkraftwerke haben bis jetzt ja auch niemand umgebracht,was soll eigentlich das Gemecker über Ihr Alter ? Und Ihr Vater war bis 92 Jahre derart geistig und körperlich frisch,das er sich im Strassenverkehr behauptete. Gratuliere,also heben wir doch die Altersgrenze für AHV und Pension mal kräftig an, wenigstens so auf 80 Jahre. Wir lösen so auf einen Tätsch ungezählte Probleme. So kann die SBB die Billetpreise auf die Hälfte senken.
Aber mal im Ernst, ich persönlich spüre in meine 69 Jahre sehr wohl, wenn ich auf Bergtouren Stellen durchquere, wo ich mit 20 nicht einmal merkte, wie leicht man das Leben verlieren kann.
Ob Altersstarrsinn im Strassenverkehr das kleinere Risiko darstellt als jugendlicher Leichtsinn, kann ich nicht beurteilen.Viele junge Menschen ,die ich kenne, werden aber im Strassenverkehr, sehr oft kontrolliert. Daher ist Ihre Grundaussage:
"Wir nicht, die Andern auch». sowieso äusserst fehl am Platz.
Klar haben die CH- Atomkraftwerke niemanden umgebracht, auch bei Fukushima hielt sich gesundheitlicher Schaden für Menschen relativ in Grenzen, klar gibt es langfristig grössere Gefahren. Selber sagte ich vor zehn Jahren bei Sempachrede, dass die Opfer der Schlacht bei Sempach damals in der Grössenordnung der jährlichen Strassenverkehrsopfer in der Schweiz und Oesterreich zusammen (2008) bewegten, das gibt zu denken, auch wenn Ältere mutmasslich weniger Tote produzieren als Jüngere. Es ist auch schade um die registrierten 760 Abtreibungen bei minderjährigen Schweizerinnen, was objektiv mehr tote Menschen bedeutet als im Mittelmeer auf der Flucht ertrunken sind, wobei Föten Menschen, Flüchtlinge jedoch Personen sind, was bekanntlich juristisch die Qualität von Menschenrechten ausmacht. Es ist eine Frage der Diskurshoheit und der Weltanschauung, was man jeweils in Sachen Opfern in Kauf zu nehmen bereit ist. Klar hat man gegenüber dem Strassenverkehr mehr Toleranz als gegenüber Atomopfern, was einigermassen erklärbar ist. Noch abzuklären wäre indes, wie weit bei Tschernobyl der Schaden an der dortigen Tier- und Pflanzenwelt ging und wie weit dort eine Art Naturreservat entsteht. Insgesamt stellt, auch jenseits von Atomunfällen, der Mensch in seinen Massensiedlungen und in seinem Resourcenverbrauch wohl die objektiv grösste Bedrohung für die Natur dar. Insofern finde ich beim grünen Gedankengut das, was vor ein paar Jahren Infosperber bei Ecopop gut fand, nicht völlig falsch.
@Rothenbühler. Offenbar ist auch unser Parlament fehl am Platz, wenn ich Ihre Aussage richtig verstehe.
"Alter» allein kann kein Kriterium für Fahrtauglichkeit sein. In den USA fahren die Jungen ab 16 Jahren. In der Schweiz sind sie «altershalber» fahruntauglich. Die ganzen übermüdeten und gestressten Manager könnten auch unabhängig von ihrem Alter fahruntauglich sein. Drogenkonsumenten und Psychopharma-Patienten sollten sich wohl ähnliche Fragen stellen. Eine etwas nuancierter Haltung ist auch in diesem Bereich nicht verboten. Selbst bei den AKWs.
Möchte weder in Sachen Strassenverkehr noch in Sachen AKW als Verharmloser missverstanden werden. Herrn Hunkeler schätze ich seit Jahren zu den bestqualifizierten Mitdiskutanten von Infosperber, obwohl «wir» längst nicht immer gleicher Meinung sind.
Die Hausärzte sind schon genügend ausgelastet. Sie brauchen keine Arbeitbeschaffung durch weitere Bürokratie. Deren Einteilung in Kategorien ist willkürlich. Eine Verbesserung würde die Kontrolle der Kenntnisse der geänderten Verkehrsregeln bringen.
Ich habe eben die neuesten Unfallstatistiken des BFS angeschaut. Hier gibt es keine Angaben zum Alter der Unfallverursacher. Die Detailangaben nach Jahren der Fahrbewilligung (Proxy für das Alter der Fahrer) sind ab 2015 ausgeblendet.
@Rothenbühler. Haben Sie irgendwelche privilegierte Datenquellen ? Oder basiert die ganze Argumentation nur auf dem guten alten «Bauchgefühl» ?
der standard.at/2000053950747/Fukushima-Kranke-Kinder-stoeren-Japans-Wiederaufbau lieber Hunkeler,lesen Sie doch bitte einmal einen Text in einem seriösen Medium.Dann sprechen wieder über Statistik.So knappe 20 Jahre nach Tschernobyl rief mir der bekannteste Chefredakteur der wichtigsten Mediengruppe an.Es gab damals im Nordjura eine Häufung von Lympkrebstoten.Er wollte von mir als «offiziell» radio aktivsten Schweizer, eine Einschätzung der vom Bund nach Tschernobyl ergriffenen Massnahmen. Nach einem stündigen Telefongespräch erschien «natürlich» kein Artikel.Schließlich stand wieder mal eine Antiatominitative zur Abstimmung an.Also von Statistik halte ich nicht sehr viel.Ich verlasse mich im strassen Verkehr auf mein Bauch Gefühl. Ich bin ja zu Fuße unterwegs, Sitz am Steuer ein Alter,sagt meine Erfahrung: Zuerst verliert er die Fassung und dann die Herrschaft über sein Fahrzeug.Also beharre ich nicht auf meinem Recht.