Sperberauge

«Wirtschaftsinteressen dürfen Meinungsfreiheit einschränken»

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  Ausser der SVP stört sich auch die Zürcher Regierung am Demo-Entscheid des Bundesrats – mit einem fragwürdigen Argument.

Am 19. Juni schrieb Infosperber: «Vom Bodensee bis nach Genf protestieren SVP-Exponenten am Radio und im Fernsehen dagegen, dass trotz Corona-Massnahmen politische Demonstrationen toleriert werden, während Fussballspiele, Schwingen und Hornussen ohne Publikum stattfinden müssen.»
Gleichentags hat der Regierungsrat des Kantons Zürich in einer Mitteilung argumentiert, dass die Wirtschaftsfreiheit genauso ein verfassungsmässiges Grundrecht sei wie die Meinungsäusserungsfreiheit. Diese beiden Verfassungsgarantien müssten deshalb gegeneinander abgewogen werden. Jedenfalls dürften die Teilnehmerzahlen an Sportanlässen, Konzerten oder Zirkusvorstellungen nicht beschränkt werden, wenn es für Demonstrationen keine Obergrenze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt. Der Zürcher Regierungsrat bezeichnet die Vorgaben des Bundes deshalb als eine «Ungleichbehandlung».

Dazu zwei Bemerkungen:

  1. Die Meinungsäusserungsfreiheit darf also laut Regierungsrat eingeschränkt werden, wenn sie die Freiheit, beziehungsweise die finanziellen Interessen der Wirtschaft stark beeinträchtigt. Mit «Wirtschaft» meint der Regierungsrat wohl Konzerne und Wirtschaftslobbys und kaum die Interessen von Beschäftigten oder Konsumentinnen und Konsumenten.
  2. Politische Demonstrationen sind nicht nur ein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern das Wahrnehmen der Versammlungsfreiheit zum Ausüben politischer Rechte in einer Demokratie (Art. 11 EMRK / BGE 127 I 164). Nicht alle Interessengruppen verfügen wie die SVP über das Geld, um ihre politischen Anliegen mit dem Versand eines Gratisblattes in alle Haushalte kundzutun. Viele sind auf bewilligte Kundgebungen auf öffentlichen Plätzen angewiesen, um sich Gehör zu verschaffen. Der Bundesrat darf also politische Kundgebungen durchaus grosszügiger regeln als Sportanlässe.

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Siehe dazu:


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Keine

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Eine Meinung zu

  • am 23.06.2020 um 17:40 Uhr
    Permalink

    Unter dem Begriff Sport werden verschiedene Bewegungs-, Spiel- und Wettkampf-Formen zusammengefasst.
    Den SVP-Spitzenpolitikern u. SVP/FDP-Wirtschaftsführern, geht es natürlich um den ‹Wettkampf› in Sport-Turnieren und am Arbeitsplatz, vulgo den allerheiligste Wettbewerb und Herausforderungen für anderen zu instrumentalisieren.
    Die am meisten vom Wettkampf profitieren sind noch nicht mal die Sieger, sondern Veranstalter von Turnieren.
    Siehe hierzu den Auszug aus Gablers Wirtschaftslexikon,
    Tournament-Entlohnung :
    wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tournamententlohnung-49007
    Wichtig dabei, nicht die persönliche Leistung/Aufwand ist entscheidend, sondern die relative Leistung innerhalb eines Sachverhalts u. der Mehrwert in einem Sachgebiet.
    Die meisten Zuschauer von sportlichen Wettkämpfen verinnerlichen unreflektiert die Bedeutung von Wettkämpfen als gut. Gewinner als absolute Vorbilder werden Kindern schon von den meisten Eltern gemacht.
    In immer flacheren Hierarchien sinkt die Wahrscheinlichkeit mehr Macht u/o ein deutlich höheres Einkommen zu gewinnen. ‹Verantwortung unten›, Stolz, Lob u. Trost-Preise, von denen man sich nicht kaufen kann, gibt´s ersatzweise.

    Bei Sportturnieren profitieren die Veranstalter u. Angestellten der FIFA, des IOC u. die Sponsoren viel mehr, selbst als die Sieger.
    Letzendlich wird auch Wahlkampf so immer mehr als sportlicher Wettkampf gesehen und nicht, dass es zu einer Mehrheit für ein gedeihliches Mit-ein-ander kommt.

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