MichaelLauber

Bundesanwalt Michael Lauber droht ein Amtsenthebungsverfahren. © srf

Lauber prozessiert gegen Aufsicht – statt gegen die Fifa

Monique Ryser /  Der «Sommermärchen-Prozess» ist verjährt, der Bundesanwalt mit sich selber beschäftigt, die Amtsenthebung droht.

«Ehrlich gesagt denke ich, in den USA würde Lauber angesichts all der Vorwürfe ins Gefängnis kommen, wegen «contempt of court», Missachtung einer richterlichen Behörde.» Das sagt Mark Pieth, Strafrechtsprofessor, Korruptionsspezialist und Fifa-Kenner in einem Interview mit der NZZ. Nun ist Lauber nicht irgendjemand, sondern der höchste Ankläger der Schweiz. Seit 2012 steht er der Bundesanwaltschaft vor und sollte seine Arbeitskraft eigentlich in die Verfolgung von organisierter Kriminalität, Staatsschutzdelikten, Geldwäscherei und Korruption stellen. Aber er ist damit beschäftigt, gegen seine eigene Aufsichtsbehörde zu prozessieren, die ihm schwere Mängel in der Amtsführung vorwirft und ihn mit einer Lohnkürzung diszipliniert. Anfang Woche ist der gross angekündigte Fifa-Prozess gegen das deutsche WM-Sommermärchen verjährt. Es hätte der grosse Befreiungsschlag im seit 2015 dauernden Fifa-Komplex mit über 20 Verfahren werden sollen.
Eigentlich ist der Fall seit langem klar: Bundesanwalt Michael Lauber hat Treffen mit der Fifa-Spitze nicht protokolliert. Das ist rechtswidrig. Doch er hat es geschafft, daraus eine Causa Lauber zu machen und einen Angriff auf die Bundesanwaltschaft konstruiert. Am 25. September 2019 wählte das Parlament Michael Lauber für eine dritte Amtszeit. Damals waren fast alle Vorwürfe schon auf dem Tisch, es lag ein Vorbericht der Aufsicht vor, der die Vorwürfe bestätigte. Doch die Gerichtskommission befand, man wolle die Disziplinaruntersuchung abwarten. Nun muss sich dieselbe Kommission mit einem Amtsenthebungsverfahren befassen.

Er trifft sich gerne mit Leuten – auch informell
Denn fast täglich kommen neue Ungereimtheiten ans Licht. So hat der Tages Anzeiger mit neuen Enthüllungen aus den Football-Leaks auf weitere Ungereimtheiten und möglichen Mauscheleien aufgewartet.
Gestolpert ist Lauber über nicht protokollierte Treffen, grosse Ankündigungen und offenbar einem Hang zu informellen Zusammenkünften. «Mann der schönen Worte» lautete der Titel eines NZZ-Porträts im Jahr 2016. Die Journalistinnen schreiben, dass Lauber zum informellen Termin in einer Bar von seiner privaten E-Mailadresse geladen habe, obwohl der offizielle Interviewtermin bereits feststehe. Seine Begründung: «So haben wir Gelegenheit, uns einmal wieder auszutauschen.»
Austauschen scheint ihm wichtig. Informell ebenfalls.

Die Fifa – offenbar eine Nummer zu gross
Vier informelle Treffen, keine Notizen und keine oder nur schwache Erinnerung. Dies die Kurzfassung der Vorgänge, die zum «Fall Lauber» geführt haben. Zwar sind Treffen zwischen Ankläger und Verfahrensbeteiligten in komplizierten und grossen Verfahren grundsätzlich nicht ehrenrührig. Sie müssen aber einfach protokolliert werden. So schreibt es Artikel 77 der Strafprozessordnung vor.
Ein Bundesanwalt sollte über solch grundsätzliche Verfahrensrichtlinien eigentlich informiert sein. Das fand auch seine Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Bereits im Jahresbericht 2018 hatte sie ihn explizit aufgefordert, «Gespräche mit Parteien oder anderen Verfahrensbeteiligten im Sinne der Strafprozessordnung zu Handen der Verfahrensakten zu dokumentieren (Ort, Zeit, Datum; Beschreibung der Funktionen anwesender Personen; Ziel und wesentlicher Inhalt der Gespräche.)»
Grund für diese «Empfehlung» war, dass durch die Football-Leaks Geheimtreffen zwischen ihm und der Fifa bekannt geworden waren. Die US-Justiz hatte 2015 eine grossangelegte Offensive gegen den finanziell potenten Weltfussballverband eingeleitet, bei dem schon lange von Korruption und Bestechung die Rede war. In der Folge schaltete sich auch die Bundesanwaltschaft ein. Lauber sprach von «7 Terabytes an Daten». Er sei sich des grossen öffentlichen Interesses der Verfahren bewusst, sagte er an einer Pressekonferenz vom 17. Juni 2015. «Ebenso gross ist das öffentliche Interesse an einer unabhängigen Kriminaluntersuchung», führte er weiter aus. Schöne Worte, die er selber zu Makulatur werden liess.

Zwei Treffen seit 2018 bekannt – aber nicht protokolliert
Der Bundesanwalt hat sich – oft in eigenartiger Zusammensetzung, mehrfach mit der Fifa getroffen. Diese Treffen wurden durch die Football-Leaks bekannt und brachten ihn in Erklärungsnot.
22. 3. 2016: Treffen zwischen Bundesanwalt Michael Lauber, dem einige Wochen vorher neu gewählten Fifa-Präsidenten Gianni Infantino, dem Informationschef der Bundesanwaltschaft André Marty und Rinaldo Arnold, Oberstaatsanwalt im Kanton Wallis.
Arnold, ein Jugendfreund Infantinos, habe bei der Bundesanwaltschaft um das Treffen ersucht und «nahm auf Einladung der Fifa und nicht in seiner Eigenschaft als kantonaler Staatsanwalt am Treffen teil» schrieb die AB-BA im Jahresbericht 2018. Und weiter: Lauber habe gesagt, das Treffen habe der allgemeinen Einordnung und der Erörterung der Stellung der Fifa gedient.

22. 4. 2016 Treffen zwischen Bundesanwalt Lauber, Fifa-Präsident Infantino, dem Leiter Abteilung Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft und dem Chefjuristen der Fifa.
Hierbei sei es, so im Bericht der AB-BA 2018, um verfahrenstechnische Fragen gegangen, was die Aufsicht als wenig glaubwürdig taxiert.
Wie neuste Enthüllungen nun zeigen, könnte es dabei um einen fragwürdigen TV-Rechte-Deal gegangen sein. Der Deal wurde von Gianni Infantino während seiner Zeit als Uefa-Chefjurist unterzeichnet. Kurz nach Infantinos Wahl an die Fifa-Spitze im Februar 2016 wurde sein undurchsichtiges Vertragswerk enthüllt. Der Tages Anzeiger schreibt: Laubers Behörde begann zu ermitteln und versetzte damit den neuen Weltfussball-Boss in grosse Sorge. Infantino beriet sich per Mail mit seinem Briger Jugendfreund Rinaldo Arnold und schrieb am 12. April 2016: «Ich werde versuchen, es der Bundesanwaltschaft zu erklären, da es ja auch in meinem Interesse ist, dass alles so schnell wie möglich geklärt wird, dass klar gesagt wird, dass ich damit nichts zu tun habe.» Arnold hatte für Infantino bereits zuvor das erste Geheimtreffen mit Lauber eingefädelt. Ein zweites stand an. Deshalb mailte Arnold zurück: «Wichtig ist nun die Sitzung in zwei Wochen. Wenn du willst, kann ich dich wiederum begleiten.» Klar ist, dass Infantino sein wichtiges Ziel erreichte. Die Bundesanwaltschaft stellte das Uefa-Verfahren im November 2017 sang- und klanglos ein. Wenige Monate nach diesem Treffen.

Zwei Treffen verheimlicht und keine Erinnerung
Was die Aufsicht 2018 nicht wusste: Es gab weitere Treffen, die nach und nach ans Licht kamen:

16. 6. 2017: Treffen Bundesanwalt Lauber, Fifa-Präsident Infantino, BA-Informationschef Marty und Rinaldo Arnold.
Keiner der Beteiligten erinnert sich heute an dieses Treffen im «Schweizerhof» in Bern, auch nicht, ob und wer als fünfte Person daran teilgenommen hat. Im Bericht der Disziplinaruntersuchung steht zu diesem Treffen: «Unstrittig ist, dass es von diesem Treffen kein Protokoll gibt. Hinsichtlich des Inhalts sind keine Details bekannt, aber es ist schon aufgrund des Teilnehmerkreises offenkundig, dass es um die Fifa-Verfahren gegangen ist. Denn jedes andere, unverfänglichere Thema wäre nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest einem der bekannten Sitzungsteilnehmer in den Sinn gekommen.»

8. 7. 2015: Der Jugendfreund von Infantino, Rinaldo Arnold, traf sich mit Bundesanwalt Michael Lauber und Infochef Marty in Laubers Büro in der Bundesanwaltschaft in Bern.
Eigenartig: Nur zwei Monate danach wurde von der Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen Fifa-Chef Josef Blatter wegen einer Zweimillionen-Franken-Zahlung an Michel Platini eröffnet. Platini stand damals der Uefa vor und war in der Poleposition, um Nachfolger von Blatter im Fifa-Präsidium zu werden. Die Vorwürfe einer ungerechtfertigten Zahlung nahmen ihn aber aus dem Spiel, als Fifa-Präsident zu kandidieren. Die Ethikkommission der Fifa sperrte daraufhin sowohl Platini als auch Blatter für acht Jahre. Insider fragten sich damals, wie die Bundesanwaltschaft von der Zahlung erfahren hatte. Das damals eingeleitete Verfahren gegen Blatter dümpelt noch heute vor sich hin.
Aber: Nutzniesser der damaligen Aktion wurde Gianni Infantino, der als Fifa-Präsident kandidierte, nachdem Platini aus dem Weg geräumt war.
Das Treffen ist durch Infochef Marty gegenüber der Aufsicht zugegeben worden, Lauber erinnerte sich nicht. Beim Inhalt habe es sich um allgemeine strafrechtliche Fragen gehandelt, gab Marty zu Protokoll. Die Aufsicht stuft diese Erklärung als unplausibel ein. Platini hatte 2018 eine Klage wegen «falscher Anschuldigung» gegen Unbekannt eingereicht. Im Februar dieses Jahres hat die französische Justiz die Schweiz um Rechtshilfe ersucht.

Die Disziplinaruntersuchung
Nachdem über mehrere Jahre immer neue Details ans Tageslicht kommen, beschliesst die Aufsicht AB-BA 2019 eine Disziplinaruntersuchung einzuleiten. Sie will dazu einen unabhängigen Experten einsetzen. Die Begründung: Die Mitglieder der Aufsicht üben ihr Mandat im Nebenamt aus und eine Disziplinaruntersuchung ist sehr aufwändig. Lauber klagt gegen die Einsetzung eines Aussenstehenden und bekommt recht. So führt die AB-BA die Untersuchung selber durch. Der Bericht ist vernichtend: Lauber habe selber mitentschieden, welche Dokumente der Aufsicht ausgehändigt werden sollen und damit die Untersuchung behindert und verschleppt. Er habe illoyal gehandelt, da er seine eigene Aufsicht öffentlich attackiert habe. Lauber wird auch vorgeworfen, mutmasslich das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, da mit Rindalo Arnold ein Unbeteiligter an Treffen zu Verfahren teilgenommen habe. Dieser Punkt könnte in einem weiteren Schritt für eine Strafklage gegen Lauber verwendet werden.
Lauber ist in der Lohnklasse 36 eingereiht und erhält pro Jahr 297’844 Franken Lohn. Die Aufsicht will ihm nun, als Sanktion für die Verfehlungen, für das Jahr 2019 acht Prozent des Lohnes kürzen. Das sind 23’827 Franken und 52 Rappen. Lauber will diese Lohnkürzung nicht akzeptieren. Aber nicht nur das: Er hat, mit Beschluss von ihm selber, auch gleich entschieden, dass seine Anwaltskosten vom Bund bezahlt werden sollen. Auch das kritisiert die Aufsicht, die Lauber Uneinsichtigkeit vorwirft.

Der Anwalt
Lauber hat sich die Dienste des Zürcher Strafrechtsanwaltes Lorenz Erni gesichert. Das ist mehr als pikant: Erni vertritt nicht nur den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Sepp Blatter, sondern – laut «Tagblatt» auch einen Beschuldigten im Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen die die brasilianische Petrobras. Die Kombination der Vertretung von Sepp Blatter, als möglichem Beschuldigtem im Fifa-Verfahren, und Michael Lauber, als Leiter der anklagenden Bundesanwaltschaft, rief die Aufsicht über die Rechtsanwälte des Kantons Zürich auf den Plan. Sie musste das Verfahren dann aber sistieren, weil ihr die nötige Auskunft der Verfahrensleitung fehlten. In diesem Fall wäre das die AB-BA, die aber kann die Auskunft nicht geben, weil Lauber von ihre angeforderte Dokumente zum Fifa-Komplex nicht geliefert hat. Um die ganze Sache noch komplizierter zu machen. Laut «Tagblatt» verrechnet Anwalt Erni seinem Klienten Sepp Blatter sei Jahren kein Honorar. Dafür will Lauber sein geschuldetes Honorar an Anwalt Erni durch die Staatskasse bezahlen lassen.

Die Connections
Fifa-Präsident Gianni Infantino war vor seiner Wahl Generalsekretär der Uefa. Sein damaliger Chef war Michel Platini, der beste Chancen hatte, als Nachfolger von Sepp Blatter 2016 zum Fifa-Präsidenten gewählt zu werden. Blatter und Platini waren einst Freunde, sind sich heute jedoch spinnefeind. Infantino und Blatter sind beide Walliser. Doch die gemeinsame Herkunft ist auch alles, was sie heute verbindet, auch sie sind sich spinnefeind. Blatters Anwalt ist Lorenz Erni. Er vertritt seinen Klienten gegen die Fifa und die BA. Seit letztem Jahr vertritt Erni aber auch Bundesanwalt Michael Lauber, der wegen nicht protokollierter Treffen im Fifa-Verfahren von der Aufsicht der Bundesanwaltschaft diszipliniert wurde. Lauber klagt, von Erni vertreten, gegen seine eigene Aufsicht. Und dann gibt es noch Rinaldo Arnold, Jugendfreund von Infantino und Walliser Oberstaatsanwalt. Er soll Geschenke im Wert von über 20’000 Franken von Infantino erhalten haben und fungierte als Begleiter und Vortrupp von Infantino bei der Bundesanwaltschaft. Den Kontakt zu Bundesanwalt Lauber stellte er durch seinen Walliser-Kollegen André Marty sicher, der wiederum Informationschef und Mitglied der Geschäftsleistung der Bundesanwaltschaft ist.

Die Lehren daraus
Ein an sich einfacher Fall wird zu einem schier undurchdringbaren Dschungel an Verfahren, Verwicklungen, Klagen und Gegenklagen. Lauber hat Treffen mit der Fifa nicht protokolliert und wollte das nicht zugeben. Vielmehr machte er daraus ein Beschaffungsprogramm für Gerichte und Anwälte – und einen Totalschaden für die Bundesanwaltschaft.


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9 Meinungen

  • am 28.04.2020 um 13:09 Uhr
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    Was soll das? Will Michael Lauber König der Schweiz werden??

  • am 28.04.2020 um 14:15 Uhr
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    Gut dokumentiert und hilfreich für sich selbst Erkenntnisse zu gewinnen.
    Neben dem erwähnten «Totalschaden für die Bundesanwaltschaft» darf der Vertrauensschaden, keinesfalls ausser Acht gelassen werden. Im Grossen wie im Kleinen, pflegt der Mensch zu sagen und trifft damit meist den Nagel auf den Kopf.

    Gerechtigkeit wurde schon längst zu «einem Spielball möchtiger Menschen» und dennoch haben all diese Situationen etwas Gutes. Der Mensch lernt seine eigene Einschätzungen immer besser zu reflektieren und hinter gemachten Aussagen, nach der Motivation zu schauen. «Weltbilder» sind da um die darin verwobenen Erwartungen zu entlarven. Meines Erachtens eine der (ge)wichtigsten Aufgaben der Menschen die sich tagtäglich, wie hier, um Klärungen bemühen und einsetzen. Danke.

  • am 28.04.2020 um 15:57 Uhr
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    Michael Laubers Bundesanwaltschaft ist schlicht und ergreifend ein Sauladen ! Die drastische Ausdrucksweise sei hier erlaubt, da der Sache vollauf angemessen. Ein unglaublicher Sumpf von Hinterzimmer-Mauschelei und Korruption. Die oberste Anklagebehörde völlig ausser Rand und Band. Und mittendrin ein von seiner Aufgabe hoffnungslos überforderter Bundesanwalt, welcher sich in seinem Amt überdies auch noch krass pflichtwidrigen Verhaltens schuldig gemacht hat. Obschon die Misere auf der höchsten Ebene unserer Justiz bereits seit Jahren allgemein bekannt war, haben National- und Ständerat dank der Unterstützung von SVP, FDP und SP Lauber am 25. September vergangenen Jahres für eine weitere Amtszeit wiedergewählt und ihm so das Vertrauen ausgesprochen. Zum Justizskandal des Lauber höchstpersönlich anzulastenden Scheiterns des FIFA-"Sommermärchen"-Prozesses kommt jetzt auch noch der politische Skandal seiner Bestätigung durch das Parlament im vergangenen Herbst. Ein beschämender Tiefpunkt in der politischen Kultur unseres Landes.

  • am 28.04.2020 um 19:12 Uhr
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    Die Lehre daraus:
    schmeißt solche Leute wie den «Herrn» Lauber aus jeder Organisation hinaus,
    mistet die Schweizer Staatsanwaltschaft gründlich aus,
    so dass die Saubermänner nie mehr kommen, bei ähnlichen Fällen wie dem deutschen Sommermärchen, lächelnd aus Gerichten heraus.
    Aber nicht nur in der Schweiz ist das so,
    sondern in Deutschland und anderswo ebenso,
    Beispiele wird man, wenn man sucht, dafür finden genug,
    für so einen gewaltigen Betrug.
    Toller Bericht «Danke"

  • am 29.04.2020 um 09:48 Uhr
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    Ja genau, Lauber gehört nicht mehr in dieses Amt. oder will er beweisen, dass korrupte Leute zur Bundesanwaltschaft gehören müssen, damit wir kein Vertrauen mehr zu Behörden haben sollen, dass mafiöse Strukturen zur Normalität gehören? Es ist ein Armutszeugnis unserer Parteien, dass er trotz verqueren Machenschaften bestätigt wurde. Wenn Partei-Mitglieder an die Stammtische gegangen wären, um zu hören, wie das Volk von Herrn Lauber denkt, dann hätten diese ihn abtreten lassen. Der Image-Schaden ist nicht etwas, was bei Intellektuellen entsteht (die Vieles entschuldigen können oder müssen) weil sie selber manchmal auch mit schlechtem Gewissen bezüglich eigener Entscheide herum laufen. Der Image-Schaden entsteht jeweils mit gesundem Volks-Empfinden, welches die Medien zwar zu beeinflussen versuchen, aber nachdem Info-Verwirrung durch Medien übeschlafen wurde, wissen wir Bürger genau, was wir als gerecht, integer, vorbildlich und zur Nachahmung empfehlenswert empfinden. Lauber gehört schon lange nicht mehr zu dieser Sorte Leuten – also weg mit ihm.

  • am 29.04.2020 um 11:16 Uhr
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    Es steht sehr schlecht um das Schweizerische Justizsystem und «unsere Demokratie», denn die Bundesanwaltschaft müsste das Aushängeschild des Schweizerischen Rechtswesens sein mit einer blütenweissen Weste – ich sehe aber nur blühende Wiesen und auch hier ein Versagen des Systems und seiner Eliten!

    Jeder normale Bürger wäre wahrscheinlich längst verurteilt worden…

  • am 30.04.2020 um 13:43 Uhr
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    Zudem Infantino Filz gehören die ParlamentarierInnen die 2019 einer 3. Amtsperiode für Lauber zugestimmt haben. Das ist für mich der grössere Skandal, dass der Lauber/Infantino Filz bis in die Parlamente funktioniert!

  • am 30.04.2020 um 18:37 Uhr
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    Der Geschichte hier haftet etwas der glückliche Zufall an. Dass der Prozess in Bellinzona nicht eröffnet wurde, ist nicht Herrn Lauber geschuldet. Er wäre durchgeführt worden und hätte das Bild, das nun entworfen wird, vermutlich anders aussehen lassen.

  • am 4.05.2020 um 11:59 Uhr
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    Ein Paradebeispiel von ParlamentarierInnen welche weder Rückgrat noch Selbstbewusstsein aufweisen. Es sei denn es war Kalkül. Alle Minuspunkte waren im Herbst 2019 bereits bekannt, gewählt wurde er trotzdem. In erster Linie durch Rechtsbürgerliche. Und diese ParlamentarierInnen sollen unsere Geschicke lenken? Nein Danke! Höchste Zeit dass diese abgewählt werden.
    Solche machtgierige Menschen wie Lauber gibt es immer.Das Hauptproblem besteht , dass sie von angepassten MitläuferInnen stets gewählt werden. So wie eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung immer die gleichen Rechtsbürgerlichen Mehrheiten wählt, obwohl einige Entscheide gegen das „gemeine Fussvolk“ausfielen.

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