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Hilfsbereite Kuba-Freunde demonstrieren, weil sie nicht spenden dürfen © VSC

So machen Schweizer Banken den Kniefall vor den USA

Raffaele Malinverni /  Sogar Kantonalbanken verweigern Schweiz-interne Spendenzahlungen an Hilfswerke für Kuba – entgegen Schweizer Recht. Die Fakten.

(Red./cm) Dass Schweizer Banken aus Angst vor Sanktionen der USA sich weigern, Geld von Schweizer Konten nach Kuba zu transferieren, ist bekannt. Infosperber hat darüber berichtet. Dass einzelne Banken – und sogar ausgerechnet auch Kantonalbanken – sich aber auch weigern, Geld von Schweizer Spendern auf die Schweizer Bankkonten von schweizerischen Kuba-Hilfswerken zu transferieren, zeigt das wahre Gesicht unserer Geldinstitute. Sie verletzen lieber Schweizer Recht, als bei den USA ein schlechtes Image zu haben. Infosperber hat Prof. em. Dr. med. Raffaele Malinverni, Vorstandsmitglied des Hilfswerkes «mediCuba-Suisse», gebeten, diese beschämende Situation näher zu beschreiben. Hier sein Bericht:

Wir, eine Dreierdelegation von mediCuba-Suisse und des Vereins Schweiz-Cuba, sitzen auf Einladung der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank (BKB)/Bank CLER im Sitzungssaal des Bankrats der BKB in Basel und erläutern unseren Standpunkt. Gestützt auch auf ein US-amerikanisches Gutachten verlangen wir, dass die BKB und ihre Tochter CLER auf ihre «Geschäftspolitik» verzichten, seit Monaten systematisch Schweiz-interne Zahlungsaufträge in Schweizerfranken (Mitgliederbeiträge, Donationen) von ihren Konten auf die schweizerischen Konten der beiden Vereine mediCuba-Suisse (MCS) beziehungsweise der Vereinigung Schweiz-Cuba (VSC) nicht auszuführen. In Zürich hat die Bank CLER sogar das Konto der Vereinigung Schweiz-Cuba hemdsärmelig und einseitig aufgehoben.

Die Atmosphäre im Sitzungssaal ist freundlich, das Mineralwasser kühl. Ein junger Mitarbeiter von «Compliance and Legal» versucht zu argumentieren, im Falle Irans hätten Banken in der Schweiz Schwierigkeiten gehabt. Der Fall ist uns bekannt, er betrifft Paribas Genf, es ging um Geldwäscherei um 33 Ecken herum. Dies hat mit unserem Anliegen überhaupt nichts zu tun. In unserem Fall geht es um humanitäre Spenden zur Unterstützung des kubanischen Gesundheitssystems, dazu noch in Zeiten der Covid-Pandemie. MCS und VSC stehen auf keiner Sanktionsliste. MCS wird gemäss Jahresbudget sogar zu rund 40 Prozent von der «Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit» DEZA unterstützt.

Eine richtige Diskussion kommt nicht auf. Wir werden freundlich verabschiedet mit dem Versprechen, eine Antwort zu erhalten. Sie erfolgt, auf unser Drängen hin einen Monat später, nur mündlich: BKB und Bank CLER wollen nichts ändern. Circulez, il n’y a rien à voir.

Die US-Wirtschaftsblockade in den Köpfen

Der internationale Wirtschaftskrieg der USA gegen die Republik Kuba ist völkerrechtswidrig und hat dem Inselstaat Schäden in Milliardenhöhe zugefügt. Wiederholt, über 20 Mal, hat die UNO-Vollversammlung mit der Stimme der Schweiz für die Aufhebung dieser Blockade gestimmt. 2018 stimmten nur noch die USA und Israel für die Blockade, aber 189 Staaten dagegen. Die US-Administration berührt das überhaupt nicht. Aber müssen die übrigen Staaten deshalb automatisch den Kniefall üben? In Österreich z.B. hat 2007 die Bank BAWAG vor der Übernahme durch die US-Investoren Cerberus Capital alle Konten von 100 kubanischen Kunden aufgelöst, sonst hätten die US-Investoren die Bank nicht übernehmen können. «US-Gesetze sind in Österreich nicht anwendbar, wir sind nicht der 51. US-Staat», hiess es von Regierungsseite. Schliesslich mussten die Kontenauflösungen rückgängig gemacht werden. Es geht also, nach österreichischem und nach EU-Recht. Und nach schweizerischem Recht? Ginge es auch, wenn man nur wollte.

Noch ein wichtiges Wort zum internationalen Zahlungs- und Güterverkehr, das man berücksichtigen sollte, wenn man wollte: Zahlungen auf dem Gebiet der humanitären Hilfe inklusive der Vermittlung von medizinischen Geräten (gerade in Zeiten der Pandemie unabdingbar) nach Kuba sind äusserst schwierig, wenn sich Banken kurzsichtig angeblichen US-Bestimmungen unterwerfen. Die US-Bestimmungen (OFAC) sind eigentlich klar. Zahlungen und Material mit Bezug zu Kuba interessieren die US-Behörden nicht, falls es sich nicht um 1) Zahlungen in US-Dollars handelt, 2) die Zahlungen nicht über US-Institute getätigt werden und 3) diese Entitäten im Ausland nicht im Besitze von US-Bürgern oder sonstigen US-Institutionen sind. Zudem sehen die US-Bestimmungen Ausnahmen vor für humanitäre Projekte (*) und für Projekte im Bildungsbereich (**), die demzufolge mit einer «general licence» erlaubt sind, sogar in Zusammenarbeit mit den zuständigen kubanischen Ministerien.

Das alles haben wir der BKB/CLER mitgeteilt. Alle Banken, auch die BKB/CLER haben ihre «Compliance and Legal» Departemente ausgebaut. Aber offenbar haben sie diese ihre Energien vor allem dazu eingesetzt, gegenüber dem Fiskus die Grenzen des Zulässigen auszuloten.

Warum diese Banken den innerschweizerischen Zahlungsverkehr verhindern: eine Mutmassung

Die Begründung der Banken lautet stets gleich (cut, copy and paste): Es handle sich um «Reputationsrisiken aufgrund des US-Sanktionsregimes». Fertig. Zweifelsohne ist die Reputation einiger Banken bereits angeschlagen. Aber warum denn? Im Falle der BKB hat 2018 ein Verfahren vor einem Gericht in Florida mit einem Vergleich über eine Busse für die BKB von über 60 Mio USD wegen «krimineller Steuerhinterziehung» geendet. Schiss vor den US-Steuerbehörden kann man nach einem solchen Verhalten ja irgendwie noch verstehen. Aber was hat das mit der Verweigerung der Zahlung von Schweiz-internen Spenden und Mitgliederbeiträgen in Schweizerfranken für legal etablierte, auf keiner Sanktionsliste stehende, humanitär aktive Vereine wie MCS oder der VSC zu tun? Gar nichts. In den Begleitkommentaren des Gerichts zum obigen Vergleich ist notabene nie von Einhaltung der Blockadebestimmungen die Rede. Also kein rationaler Grund.

Beide Banken handeln rechtswidrig

BKB und Bank CLER behaupten, sie seien in ihrer Geschäftspolitik frei, welche Geschäfte sie tätigen wollen und welche nicht. Nur übersehen sie, dass dies gar nicht zutrifft.

Es gilt schon generell nicht. Banken bieten öffentliche Dienstleistungen («Grundversorgung») an, und sie haben nicht das Recht, diese Leistungen willkürlich einzelnen Personen oder Gruppen zu verweigern. Womöglich stellt ein solches Vorgehen sogar eine strafbare Diskriminierung im Sinne von Art 261 bis StGB dar. Es gilt aber besonders nicht für die BKB und die CLER AG. Gemäss §4 BKB- Gesetz ist die BKB «in erster Linie in der Region Basel tätig». Geschäfte in der übrigen Schweiz und im Ausland sind nur zulässig, soweit «dadurch die Befriedigung der Geld- und Kreditbedürfnisse im Kanton nicht beeinträchtigt wird». Gemäss §5 BKB-Gesetz gilt dies auch für durch sie kontrollierte Unternehmen, also auch für die Bank CLER AG.

Wenn also die BKB unter Berufung auf angebliche «Reputationsrisiken» im Ausland innerbaslerische Zahlungen verweigert, handelt sie rechtswidrig. Wenn es solche Reputationsrisiken nämlich gäbe, so müsste die BKB auf das Auslandsgeschäft verzichten. Denn dieses ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass es das innerbaslerische Geschäft nicht beeinträchtigt. Besonders absurd ist die Haltung der BKB, weil es dieses Reputationsrisiko, wie oben erwähnt, gar nicht gibt. Selbst in den vorgängig dunkelsten Zeiten der Kuba-Blockade haben die USA noch nie innerstaatliche Zahlungen in anderen Ländern verboten. Es gibt also gar kein US-amerikanisches Verbot unter den oben erwähnten Bedingungen, welches Zahlungen in der Schweiz an MCS oder die VSC verbieten würde.

Andere Banken scheinen mitzuziehen

Vereinzelt gibt es Berichte, dass andere Banken mitziehen. Die Grossbanken UBS und CS machen seit Jahren vereinzelt, aber nicht systematisch Schwierigkeiten mit Zahlungen. So unlängst in Genf, als die UBS-Filiale innerschweizerische Spenden für MCS verweigerte. Besonders alarmierend ist aber, dass mittlerweile weitere Kantonalbanken ähnliche Probleme bereiten. Die Walliser Kantonalbank hat der VSC Sektion Wallis die Eröffnung eines Kontos verweigert und die Luzerner Kantonalbank lehnte die Spendenüberweisung eines Mitglieds von MCS ab.

Und die Gretchen-Frage, das Bankkundengeheimnis

Die meisten Bankkunden gehen wohl davon aus, dass sie innerschweizerische Zahlungen tätigen können, ohne dass Big Brother darin rumschnüffelt. Gehen wir einmal davon aus, dass diese erwähnten Banken mit ihrem «Reputationsrisiko» Recht hätten. Es trifft nicht zu, aber das ist die Hypothese. Wir haben die Banken wiederholt schriftlich gefragt, wie es möglich sei, dass ausländische Instanzen (in diesem Fall die US-Behörden) über einen Schweiz-internen Zahlungsverkehr informiert würden. Die Antwort ist stets ausgeblieben. Das ist ungeheuerlich.

Überlegungen des lesenden Bankkunden

Die Bank CLER würde eigentlich über eine längere Tradition der Interessenvertretung von fortschrittlichen Leuten verfügen. Viele Gewerkschaften haben ihre Konten bei dieser Bank. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Vorgängerinnen der Bank CLER, die Genossenschaftliche Zentralbank und die Bank COOP, eine fortschrittliche, ablehnende Haltung z.B. gegenüber dem Apartheid-System und der Waffenausfuhr hatten. Ebenso gewährten diese Banken unter der Bezeichnung «Gewerkschaftssparen» Vorzugszins auf Sparguthaben von Gewerkschaftsmitgliedern. Durch die Übernahme seitens der BKB wurde die kapitalistische Neuausrichtung vollendet. Die Eigenwerbung der Bank CLER spricht allerdings davon, dass bei ihr «das Bewusstsein in die eigene Geschichte zentral» sei.

Wie steht es mit dem «Bewusstsein» bei den Kunden? Uns scheint die Zeit für die Frage sei gekommen, ob die Kunden weiterhin ihr Hab und Gut Banken anvertrauen wollen, die sich so verhalten.

(*) 31 C.F.R. § 515.575
(**) 31 C.F.R. § 515.590

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Nachsatz des diensttuenden Infosperber-Redaktors:

Infosperber konnte in die schriftliche Korrespondenz zwischen VSC und MSC und den erwähnten Banken Einsicht nehmen.
Dem Bericht von Prof. Raffaele Malinverni ist nichts beizufügen, er zeigt das inakzeptable Verhalten der erwähnten Banken trefflich. Leserinnen und Leser, die nachprüfen wollen, wie ihre eigene Bank sich in dieser Sache verhält, versuchen es am besten mit einer kleinen – oder auch grossen – Spende an diese beiden Organisationen. Der diensttuende Infosperber-Redaktor Christian Müller hat es über die Zuger Kantonalbank versucht, die Überweisung einer Spende auf beide Organisationen wurde vorgenommen. Zu hoffen ist, dass es dort so bleibt.
Hier die Schweizer Bankkonten der beiden Hilfswerke:

mediCuba-Suisse, Quellenstrasse 25, 8005 Zürich
IBAN CH60 0900 0000 8005 1397
PCK 80-51397-3

Vereinigung Schweiz-Cuba, Postfach 510, 4005 Basel
IBAN CH 97 0900 0000 3003 6190 7
PC 30-36190-7

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Siehe zum gleichen Thema auch

«Schweizer Aussenminister verspottet Schweizer Neutralität» (auf Infosperber)


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Prof. em. Dr. med. Raffaele Malinverni ist Vorstandsmitglied des Hilfswerkes «mediCuba-Suisse».

Zum Infosperber-Dossier:

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Die Sanktionspolitik der USA

US-Wirtschaftsboykotte gegen Iran, Venezuela oder Russland müssen auch die Europäer weitgehend befolgen.

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3 Meinungen

  • am 5.11.2020 um 11:16 Uhr
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    "Geld stinkt nicht» lautet ein Spruch. Widerspruch: Geld stinkt bestialisch! Nicht wegen Corona, sondern weil es durch die schmutzigen Hände unserer Banker gegangen ist. Es ist unerträglich, mit ansehen zu müssen wie alle vor der US Administration, welche durch die Mitarbeit mit der CIA als «grösste Terrororganisatin der Welt» gilt, kuschen. Es ist widerlich, wie sich eine unsere Bundesrätinnen dem US- Präsidenten angebiedert- und in ihrer Unterwürfigkeit das Bankengeheimnis preisgegeben hat, welches die USA nun selber anwendet. Es ist zu hoffen, dass dieser Finanzsumpf bald so richtig trockengelegt wird. p.s. Ich habe kein Bankkonto.

  • am 5.11.2020 um 12:36 Uhr
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    Kann man da keine Strafanzeige gegen diese Banken respektive die Verantwortlichen machen?

  • am 7.11.2020 um 14:30 Uhr
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    Immer wieder das Kuschen vor den USA!
    PS: IBAN von mediCuba-Suisse scheint bei mir resp. ZKB nicht zu funktionieren, ansonsten nimmt ZKB die Zahlungen entgegen.

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