Spätfolgen von 13 Suva-Sünden: Viele vermeidbare Asbestopfer
Red. In einem ersten Teil informierte Infosperber, dass die Suva noch heute nicht alle zumutbaren Massnahmen ergreift, um künftige Asbest-Todesfälle zu vermeiden. In diesem Beitrag geht es um Unterlassungen der Suva in der Vergangenheit.
Auch mit ihrer früheren Politik zum Vermeiden von Asbestopfern holte sich die Suva keine Lorbeeren. Als Versicherung der Arbeitgeber achtete sie darauf, nur ein Minimum an Gesundheitskosten und Renten zahlen zu müssen. Damit blieben die Suva-Prämien für die Unternehmen tiefer.
Der tödliche Krebs bricht erst vierzig Jahre nach dem Einatmen von Asbestfasern aus
Nach eigenen Angaben hat die Suva bis heute rund 3000 berufsbedingte Todesfälle wegen Asbest «anerkannt». Die Dunkelziffer der nicht registrierten und anerkannten Asbestopfer ist signifikant.
Die Suva hatte die Krankheit Asbestose und den Asbest-Krebs viel zu zögerlich und später als andere Länder als berufsbedinge Krankheiten im Sinne des Gesetzes anerkannt. Deshalb erhielten viele betroffe Arbeitnehmer weder Renten noch Integrationsentschädigungen.
Nach dem Einatmen relativ weniger Asbestfasern geht es meistens drei oder vier Jahrzehnte, bis der tödliche Asbestkrebs plötzlich ausbricht. Deshalb steht vielen Arbeitern, die früher mit Asbest in Berührung kamen, der grausame Asbestkrebs-Tod noch bevor. Nach Ausbruch des Brustfell- oder Lungenkrebses sterben die meisten Betroffenen innerhalb von einem bis höchstens zwei Jahren.
Obwohl das Verarbeiten von Asbest seit 1990 verboten ist, steigt die Zahl der Asbest-Todesfälle, welche die Suva als solche erkannt hat, kontinuierlich:
1990 bis 2000 | ø 45 Todesfälle jährlich |
2010 bis 2020 | ø 125 Todesfälle jährlich |
2022 | 137 Todesfälle |
Zu diesen Todesfällen kamen im Jahr 2022 noch 124 anerkannte asbestbedingte Erkrankungen.
Schon vor Jahrzehnten schoben sich Suva und Arbeitgeber den schwarzen Peter gegenseitig zu. Die Suva sei für «die Sicherheit der Arbeitnehmer nicht zuständig», hatte sich der Suva-Sprecher Manfred Brünnler damals zitieren lassen. Zuständig seien vielmehr die Arbeitgeber.
Tatsächlich verpflichten sowohl das Arbeits- als auch das Unfallversicherungsgesetz die Arbeitgeber – unabhängig von Suva-Vorschriften –, «zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer alles Zumutbare vorzukehren».
Allerdings sind solche Generalklauseln in der Praxis schwer durchsetzbar, weil das «Zumutbare» stets anzufechten ist. Als zumutbar halten die meisten Arbeitgeber lediglich das, was die Suva oder andere Behörden oder Gesetze vorschreiben. Tun sie mehr, hätten sie ja einen Konkurrenznachteil.
Ein Beispiel: Nachdem der «Sonntags-Blick» enthüllt hatte, dass die Lötschbergbahn BLS Sanierungsarbeiten ihrer Waggons fahrlässig durchführen liess und Arbeiter einer unnötigen Asbestbelastung aussetzte, spielte die BLS den Ball der Suva zu. Sie redete sich damit heraus, sie habe sich «immer an die Sicherheitsvorschriften der Suva gehalten».
Die Suva meldete sich freundlich an
Neben den Arbeitgebern ist und war aber auch die Suva in der Verantwortung: Sie kann Schadstoffgrenzwerte festsetzen sowie Masken, Schutzanzüge und andere Schutzmassnahmen vorschreiben.
Zudem kann die Suva den Arbeitgebern an Ort und Stelle auf die Finger schauen und kontrollieren, ob die Schutzvorschriften befolgt werden. Doch häufig tat dies die Suva damals nach freundlicher Voranmeldung. Die Betriebe waren gewarnt und konnten sich vorbereiten.
Aus dem Asbest-Sündenregister der Suva
Die wichtigsten Vorwürfe:
- Die Suva erliess Schutzmassnahmen zu zögerlich,
- sie informierte betroffene Arbeiter nicht über ihre ärztlichen Befunde,
- sie behandelte grobfahrlässige Unternehmen mit Samthandschuhen.
Das belegt die folgende Asbestgeschichte.
1. Schon 1918 hatte sich eine Lebensversicherung in New York geweigert, mit Asbestarbeitern Lebensversicherungen abzuschliessen, weil zu viele an der Asbestkrankheit Asbestose erkrankten. Doch erst 1953 anerkannte die Suva die Asbestose als gesetzliche Berufskrankheit – zwanzig Jahre nach Deutschland und Österreich.
Heute behauptet die Suva irreführend, sie habe Asbestose schon 1939 als Berufskrankheit anerkannt. Dabei handelte es sich jedoch nur um Einzelfall-Anerkennungen und nicht um die Anerkennung als Berufskrankheit im Sinne des Gesetzes.
2. Das besonders gefährliche Spritzen mit Asbest hatten Schweden und Dänemark bereits im Jahr 1972 verboten und die USA im Jahr 1973. Die Schweiz folgte erst im Jahr 1975. Die Suva behauptete damals, es werde in der Schweiz schon seit 1973 kein Asbest mehr gespritzt. Doch entgegen dieser Behauptung wurde in der Schweiz tatsächlich noch bis 1976 Asbest gespritzt.
Die Suva hatte keine Übersicht, weil sie keine Meldepflicht gefordert und eingeführt hatte.
3. Spätere Versuche, Gebäude mit Spritzasbest ausfindig zu machen, um bei Renovationen gewarnt zu sein, waren lückenhaft. Immer wieder hantierten Arbeiter bei Umbauten und Abbrüchen mit dem äusserst gefährlichen Spritzasbest, ohne Schutz und ohne sich der Gefahren bewusst zu sein.
Ebenso ging es Hunderten von Arbeitern, welche Fussböden mit Asbestunterlagen abrissen oder asbesthaltige Elektrokästen demontierten. Viele dieser Arbeiter wurden von der Suva nicht erfasst und riskierten zwanzig bis vierzig Jahre später einen grausamen Asbestkrebs-Tod.
4. Deutliche Indizien für eine Krebsgefahr gab es bereits vor dem Zweiten Weltkrieg. 1964 hatte dann Asbestforscher Irving Selikoff unumstösslich bewiesen, dass sogar kleinste Mengen Asbestfasern nach einer langen Latenzzeit unheilbaren, tödlichen Krebs verursachen können.
Doch die Suva verschärfte Grenzwerte für Asbeststaub an den Arbeitsplätzen viel zu zögerlich und zu spät, weil sie zu lange die Asbestkrankheit Asbestose als Grundlage und die Krebsgefahr nicht ernst genug nahm.
5. Etliche Länder verboten 1978 bestimmte Asbestprodukte. Doch die Suva konzentrierte sich darauf, den Asbeststaub an den Arbeitsplätzen weiter zu reduzieren. Allerdings erlaubte sie damals trotzdem noch 2 Fasern pro Kubikzentimenter Luft. Das war doppelt so viel Asbeststaub an Arbeitsplätzen wie die Behörden in Schweden noch erlaubten.
6. Erst ab 1979 kontrollierte und mass die Suva den Asbeststaub in Werkstätten der SBB und der BLS sowie in Industriebetrieben – damals meist nach Voranmeldung, so dass sich die Betriebe auf die Kontrollen vorbereiten konnten.
Die Resultate ihrer Schadstoff-Messungen teilte die Suva den betroffenen Arbeitern nicht mit – sie tut dies auch heute noch nicht.
Häufig bekamen die Arbeiter nicht einmal die von ihnen gemachten Röntgenbilder zu Gesicht. Die Suva sagte, die Arbeitgeber seien dafür verantwortlich. Sie schaute zu, wenn die von den Firmen bezahlten Betriebsärzte die medizinischen Befunde gegenüber den Beschäftigten verheimlichten.
7. Ein konkretes Beispiel: Beim früheren BBC-Arbeiter Heinrich Moser zeigten Röntgenbilder schon 1984 Anzeichen der Krankheit Asbestose. Weder die Suva noch die BBC (heute ABB) noch der Betriebsarzt der BBC teilten dies Moser mit. Sie versetzten Heinrich Moser nicht einmal an einen asbestfreien Arbeitsplatz.
Deshalb wurde Moser zusätzlichem Asbest ausgesetzt.
Schliesslich erkrankte Moser auch noch an asbestbedingtem Krebs, an dem er im Jahr 2000 starb. Bis zu seinem Tod hatte die Suva Heiner Moser zu keiner einzigen Nachuntersuchung eingeladen.
Der ahnungslose, erkrankte Moser erhielt zu Lebzeiten weder eine Suva-Rente noch eine Suva-Integritätsentschädigung. «Ein Einzelfall», verteidigte sich die Suva-Geschäftsleitung später.
Erst als weitere solche Fälle auskamen, musste der damalige Suva-Chefarzt zugeben, dass es in diesem BBC-Betrieb zu einer «arbeitsmedizinischen Katastrophe» gekommen sei.
Ein Bericht der SRF-Rundschau vom 29. Mai 2002 hier.
8. In BBC-Fabriken waren viele weitere Arbeiter Asbestfasern ausgesetzt. Obwohl damals wissenschaftlich erwiesen war, dass Raucher, die Asbestfasern einatmen, ihr Lungenkrebsrisiko um das Dreissig- bis Sechzigfache erhöhen1, liess die Suva Mosers rauchende Arbeitskollegen weiter im Asbeststaub arbeiten.
Später behauptete die Suva kühn, am Lungenkrebs dieser Arbeiter sei nur das Rauchen schuld gewesen und verweigerte Entschädigungen – selbst als Pathologen in Lungenflügeln Asbestkörperchen fanden, wie etwa 1981 beim BBC-Arbeiter Hugo Willi.
Erst im Jahr 2002 anerkannte die Suva den asbestbedingten Lungenkrebs als eine gesetzliche Berufskrankheit an.
9. Der Kassensturz deckte 1988 auf, dass die Sanierungsfirma Belfor (damals RAG) minderjährige Schweizer Temporärarbeiter – zum Teil starke Raucher – unter Verletzung mehrerer Suva-Vorschriften grobfahrlässig einem hohen Risiko aussetzte. Darauf versprach die Suva öffentlich, die Adressen dieser Arbeiter zu erfassen und ihnen regelmässig Nachuntersuchungen anzubieten.
Doch die Suva kontaktierte diese Minderjährigen kein einziges Mal mehr. Sie war auch nicht interessiert daran: Als Versicherungsanstalt würde die Suva in späteren Jahren das Zahlen von Renten riskieren.
Falls einige dieser damals minderjährigen Schweizer Temporärarbeiter im Alter von fünfzig Jahren an Krebs sterben, würde nur eine Autopsie verraten, dass der Asbestkontakt schuld war. Deshalb ist die Dunkelziffer signifikant.
Sanktionen gegen die fehlbare Belfor hat die Suva trotz flagranter Verletzung von Suva-Vorschriften keine ergriffen. Sie blieb auf der Liste der von der Suva anerkannten Asbestsanierungsfirmen.
1996 deckte der «Sonntags-Blick» auf, dass die Firma Schadegg aus Hermetschwil AG beim Sanieren von Bahnwagen grobfahrlässig vorging. Wegen einer angeblichen «Schweigepflicht» wollte die Suva nicht sagen, ob sie Sanktionen gegen die Firma ergriff. Jedenfalls führte die Suva die Firma Schadegg weiterhin unbekümmert unter den «geprüften» Firmen auf, welche die Vorschriften angeblich einhalten.
10. Auch in vielen anderen Fällen lautete die Suva-Devise «Aus den Augen, aus dem Sinn», namentlich bei Gastarbeitern, die wieder in ihre Heimatländer zurückkehrten. Wenn diese dort viele Jahre später an einem Krebs erkranken, untersucht ein Arzt den Patienten nicht auf ein Mesotheliom, wenn er nicht weiss, dass der Patient früher einmal Asbest ausgesetzt war. Er sucht in der Lunge auch nicht nach Asbestfasern.
Einige nach Italien zurückgekehrte Gastarbeiter wehrten sich mit Hilfe ihrer italienischen Gewerkschaften.
Manche wahrscheinlich zu spät. Denn die Suva zeigte sich wenig kooperativ. Noch im Jahr 2006 musste das Bundesgericht die Suva – nach langem Widerstand – dazu zwingen, die Dossiers von 196 Versicherten der italienischen Justiz zu übergeben. Wie in anderen Fällen wollte sich die Suva hinter das «Amtsgeheimnis» und den «Datenschutz» verstecken. Diesmal vergeblich (BGE 1A.155/2006 und 1A.156/2006).
Nachdem sich die Suva praktisch nie um den Kontakt und die Adressen von Asbestarbeitern bemüht hatte, musste sie auf Druck Italiens und auf Druck der Medien im Jahr 2009 mit der dortigen Unfallversicherung eine Vereinbarung unterzeichnen, um italienische Ärzte für Asbest-Krebsfälle von zurückgekehrten Asbestarbeitern zu sensibilisieren.
Es ist nicht bekannt geworden, dass sich die Suva bemüht hätte, mit anderen Ländern ein solchen Abkommen abzuschliessen.
11. Die Suva redet sich manchmal mit fehlenden Kompetenzen heraus. Sie fordert solche aber auch nicht öffentlich ein.
Zudem hapert es an der strikten Anwendung bestehender Kompetenzen. Bereits im Jahr 2001 stellte der Basler Arbeitsmediziner Erich Stahel fest: «Bestehende gesetzliche Richtlinien werden wegen ungenügenden Kontrollen und wirksamen Sanktionen nur halbherzig befolgt. Vor allem in Klein- und Mittelbetrieben braucht es eine bessere Umsetzung.»
12. Gegen Vorschriften und Massnahmen, welche die Suva den Unternehmen auferlegt, haben nur die Arbeitgeber ein Rekursrecht. Für ein gleiches Rekursrecht der Arbeitnehmer – im Fall von zu lockeren Vorschriften und ungenügenden Massnahmen – hat sich die Suva nie eingesetzt.
Noch heute haben Schweizer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kein Recht, von der Suva zu erfahren, wie vielen Schadstoffen sie am Arbeitsplatz genau ausgesetzt sind – im Gegensatz zu Beschäftigten in den USA. In der Schweiz sind Arbeiterinnen und Arbeiter darauf angewiesen, dass ihre Arbeitgeber sie informieren.
Ob er sich gegen diesen Missstand einsetze, wollte Infosperber vom Gewerkschafter Daniel Lampart wissen. Er ist Vizepräsident der Suva. Eine Antwort blieb aus.
13. Erst nach einigen anderen Ländern verbot auch die Schweiz im Jahr 1990 die Verwendung von Asbest. Das schreibt die Suva auf ihrer Webseite und auf auf ihren Asbest-Merkblättern. Wie so oft bei der Suva ist das nur die halbe Wahrheit. Denn während einer «Übergangsfrist» bis1994 durfte Asbest für Rohre, Dichtungen und einige andere Anwendungen weiter eingesetzt werden.
Stellungnahme der Suva
Infosperber hat der Suva Gelegenheit gegeben, zu den oben erwähnten Fakten Stellung zu nehmen. Zu den aufgeführten konkreten Fällen wollte sich die Suva aus Gründen des «Datenschutzes» nicht äussern. Welche Daten gegenüber wem geschützt werden sollen, ist unklar.
Die Suva betonte, wie stark sie sich für die Aufklärung über die Risiken einsetze und eingesetzt habe. Und sie habe im letzten Jahr etwa 3000 (von Zehntausenden) Asbestbaustellen stichprobenweise kontrolliert.
Eine weitergehende Meldepflicht für Gewerbebetriebe oder ein Verbot für Raucher habe sie mangels Kompetenzen nicht verordnet, schrieb die Suva. Doch solche Kompetenzen hat sie auch nie öffentlich eingefordert. Und die Suva hätte das Recht gehabt zu erklären, dass Rauchende für Asbestarbeiten ungeeignet sind.
Keine Aufarbeitung
Ihre frühere Asbestpolitik liess die Suva nie unabhängig aufarbeiten. Interessieren würde zum Beispiel auch die Rolle, welche die gut bezahlten 16 Gewerkschaftsvertreter im Suva-Verwaltungsrat gespielt hatten.
Heute sitzt SGB-Chefökonom Daniel Lampart im Verwaltungsrat der Suva als deren Vizepräsident. Er erhält für seine Suva-Betätigung wahrscheinlich über 100’000 Franken. Eine genaue Angabe wollte Lampart nicht machen. Fragen zur Asbestpolitik der Suva wollte Lampart ebenfalls nicht beantworten, weil er «als Vizepräsident zu Suva-Belangen nicht öffentlich Stellung» nehme.
An seiner Stelle antwortete SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Er lehnt eine weitergehende Meldepflicht für Asbestarbeiten ab. Und falls Suva-Vorschriften verletzt werden, fordert Cirigliano keine strengere Sanktionsmöglichkeiten. Prävention sei wichtiger.
Ob das die vielen Arbeiter, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten müssen, auch so sehen?
Bemerkenswert:
In der ganzen Korrespondenz zwischen Infosperber und der Suva hat die Suva keinen einzigen Satz geäussert, der Fehler in der Vergangenheit einräumte, geschweige denn ein Bedauern ausdrückte.
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Die Asbestpolitik der Suva hat Infosperber erstmals am 12. Februar 2012 thematisiert.
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FUSSNOTE 1
Siehe Fussnote 2 im Artikel «Die Suva hat Hunderte Asbesttote auf dem Gewissen».
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Zum ersten Teil:
Auf vielen Baustellen gibt es keine Kontrollen. Die Suva fordert keine Meldepflicht. Die Arbeitgeber seien verantwortlich. Diese sagen, die Suva.
Ein aktuelles Beispiel:
Zum ausführlichen Bericht hier.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Grundproblem: Asbest als Gesundheitsproblem betrifft vor allem die Arbeiter, nicht die Chefetage.Die Baugesuche umfassen heute einen Rattenschwanz an Textbausteinen – auch zum Asbest – wirklich kontrolliert wird auf dem Bau eigentlich nie. Der günstigste «Sanierer» oder die billigste Abbruchfirma kommen zum Zug, solche, die mit der Baggerschaufel rasch mal die Eternitschindeln abkratzen, die Leute beschäftigen, die keine Landessprache beherrschen und kaum etwas lesen zum Thema. Die heute wieder häufig Bartträger sind und die Masken wegen dem Rauchen gerne weglassen. Ich war beim Bau des Werdhochhauses anno 77 (Asbest-Sanierungskosten 3.2 Mio) beim Deckenmontieren durch Spritzasbest dabei…glücklicherweise immer Nichtraucher und noch am Leben.
Dass die SUVA eine Institution ohne soziale Verantwortung ist, wissen wir schon länger.
Wie billig sich allerdings Gewerkschaftsboss Daniel Lampart hier herausredet, wussten wir bislang noch nicht.
Ein sehr langer Weg ist noch vor uns.
Auch heute (2023 eigene Abklärung) gibt es Asbestplatten, die von Häusern fallen und zerbrechen und niemand fühlt sich zuständig. Solange von den Teilen niemand direkt verletzt wird und solange kein Umbau gemacht wird, ist niemand zuständig! Uns wurde erklärt, dass im Freien ja die Konzentration kaum sehr hoch sei….Niemand will sich diesen Sanierungsfällen annehmen, weil es Zeit und Geld kostet. Uns wurde (mündl.) bestätigt, dass es tausende Häuser sind, die jetzt saniert werden müssten…
Auch für Private ist es schwierig. Ich wohne in einem Altbau, wo zahlreiche vermutliche Asbestquellen lauern. Es ist für mich schwierig bis unmöglich zu beurteilen, ob ein Material Asbest oder Keramikfasern enthält und Tests sind teuer. Selbst wo es klar ist bleibe ich darauf sitzen: der Entsorgungshof meiner Gemeinde nimmt das Material nicht entgegen.
Ein Material zu testen kostet keine CHF 100.–. Eine (grössere) Wohnung zu testen ca. CHF 1000.–. Wenn die Asbestfasern gebunden sind, sind sie ungefährlich. Wenn man umbaut, bohrt, sägt etc. kann es aber gefährlich werden!