«Männer sind in diesem Gesetz mitgemeint»
Kurz vor Jahresende hatte das Parlament in Österreich erstmals ein Gesetz mit ausschliesslich weiblichen Personenbezeichnungen verabschiedet. Im Bundesgesetz über die FlexibleKapitalgesellschaft gibt es nur Gründerinnen, Geschäftsführerinnen oder Gründungsgesellschafterinnen, ohne männliches Pendant. Um juristischen Missverständnisse zu vermeiden, heisst es im Gesetz: «Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.»
«Sprache beeinflusst unser Denken»
Vorgelegt hatte das Gesetz die grüne Justizministerin Alma Zadić. Sie habe damit einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit leisten wollen, sagte sie der «Kleinen Zeitung»: «Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln.» Der konservative Koalitionspartner ÖVP sei mit der weiblichen Formulierung einverstanden.
Kritik von Konservativen
Doch als das Gesetz öffentlich wurde, kritisierte die ÖVP die weibliche Formulierung. Sie verlangte, dass beide Geschlechter im Text vorkommen. Ein Gesetz in weiblicher Form fördere weder die Gleichstellung noch die Sichtbarkeit von Frauen. Doch Zadić weigerte sich, das Gesetz umzuformulieren. Und die ÖVP stimmte im Parlament dem Gesetz schliesslich doch zu. Es sei letztlich um den Inhalt gegangen, sagte ÖVP-Nationalrätin Bettina Zopf im «Standard»: «Mit der weiblichen Form helfen wir keiner einzigen Unternehmerin und keiner einzigen Mitarbeiterin, aber mit dem Inhalt des Gesetzes tun wir es.» Eine Unternehmensgründung werde einfacher und damit attraktiver.
Bei der rechten FPÖ sorgte die weibliche Formulierung für Empörung. Sie sprach von einem «ideologischen Experiment», das «völlig unangebracht» sei. Gesetze seien keine Spielwiese für «gender-ideologische» grüne Experimente. Bei der männlichen Form seien die Frauen mitgemeint, bei der weiblichen die Männer aber nicht.
Männliche Doppelmoral
Der «Standard» kommentierte, die Männer sollten ruhig mal spüren, wie es ist, ständig nur «mitgemeint» zu sein. Die meisten Männer würden sich nicht aufregen, dass Frauen in Gesetzestexten sprachlich meist nicht vorkommen. Kaum sei es umgekehrt, heisse es, ein solcher Text grenze Männer aus. Die Frage sei, warum die Kritiker einen weiblich formulierten Text anmassend finden, von Frauen aber erwarten, sich von männlich formulierten Gesetzestexten angesprochen zu fühlen.
In Deutschland hatte 2020 die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ein Gesetz in fast ausschliesslich weiblicher Form vorgelegt. Sie scheiterte am Widerstand des damaligen CSU-Innenministers Horst Seehofer. Bei rein männlichen Formulierungen sei anerkannt, dass sie auch für Frauen gelten, meinte er. Rein weibliche Formulierungen hingegen würden für Männer nicht gelten. Das heisse, dass das vorgeschlagene Gesetz nur für Frauen gelten würde und damit verfassungswidrig wäre.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Die Autorin ist Redaktorin und Herausgeberin der Online-Zeitschrift Frauensicht.ch.
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