Kommentar

Die Bührle-Sammlung gehört der Schweiz

Erich Schmid © zvg

Erich Schmid /  Emil G. Bührle hat einen grossen Teil seiner umstrittenen Kunstsammlung mit Geld bezahlt, das er aus Bundesbern bekommen hat.

Wenn die beiden renommierten Historiker Jakob Tanner und Jacques Picard die Schenkung der Bührle-Sammlung an die öffentliche Hand fordern, dann sollte man klar sagen, um was es da eigentlich geht: Die Bührle-Sammlung hat die Schweiz bezahlt, und nun will sie das, was sie bezahlt hat, zurück.

So einfach ist es. Aber für die meisten Medien scheint dies zu kompliziert zu sein. Es ist zwar nicht falsch, wenn Andreas Tobler im «Tages-Anzeiger» schreibt, Emil Bührle sei «nur dank der Unterstützung der offiziellen Schweiz zu seinem enormen Reichtum gelangt». Abgesehen davon, dass Tobler eine «offizielle Schweiz» erwähnt, als ob es noch eine inoffizielle gegeben hätte, und von einem «enormen Reichtum» schreibt, als wäre Bührle nicht dank der Schweiz zum reichsten Mann im Land geworden, ist das unpräzis.

Nein, Bührle hat sich für die Waffen, die er den Nationalsozialisten geliefert hatte, direkt von der Schweiz bezahlen lassen, und zwar via die «Clearingmilliarde», von der später noch die Rede sein wird.

Die Nazis haben Bührle für seine Waffenlieferungen keinen Franken und keine Reichsmark überwiesen. Bührle hat die Rechnungen direkt nach Bern geschickt und nur das Doppel nach Berlin. Bern bezahlte die Rechnungen umgehend und addierte den Rechnungsbetrag der Summe, welche die Nazis der Schweiz schuldeten.

Und so funktionierte die Clearing- bzw. «Kollaborations»-Milliarde: Der Bundesrat, im Zweiten Weltkrieg mit Sondervollmachten ausgestattet, gewährte dem Naziregime am Parlament vorbei einen Kredit von einer Milliarde Schweizer Franken, ohne diesen auszuzahlen – ähnlich eines Gutscheins oder einer Gutschrift. Damit konnten die Nazis in der Schweiz Waren beziehen, vor allem Waffen von der Oerlikon Bührle in Zürich, Lastwagen von Saurer in Arbon und Munition. Wir wissen, was die Nazis damit angerichtet haben. Aber viele wissen nicht, dass das Geld für diesen Kriegsmaterialbezug die Grenze nie passierte, sondern in der Schweiz blieb. Über die Grenze ging nur die Ware.

Bührle wurde mit diesem Geschäft nicht nur «enorm» reich, sondern der reichste Mann der Schweiz – mit Geld der Schweizer Steuerzahlenden, das der Bundesrat den Nazis als Kredit gutgesprochen hatte. Mit diesem Geld, bzw. mit dem Gewinn aus seinen Waffenlieferungen an die Nazis, legte Bührle den Grundstein für seine Kunstsammlung: etwas über 600 der wertvollsten Bilder der Welt. 200 davon sind heute in der Bührle-Stiftung, über 400 sind noch in Privatbesitz der Bührle-Erben.

Diese Bilder, die Bührle gekauft und die Schweiz bezahlt hat, soll die Schweiz zurückbekommen. Das ist der Vorschlag von Tanner/Picard. Und wenn die Schweiz die Bilder hat, sollte sie jene Gemälde, die Bührle verfolgungsbedingt erwerben konnte, den Nachfahren jüdischer Herkunft zurückgeben oder sie entschädigen.

Hier noch zwei Präzisierungen:

1. Bührle hat bis 1945 insgesamt 146 Gemälde gekauft. Zwischen 1946 und 1950 kamen weitere 53 dazu. Der Hauptharst von 439 Bildern fällt auf die Jahre 1951 bis 1956 (Bericht Prof. Leimgruber, Uni Zürich, S. 207). Der Bund hat auch nach 1945 massive Unterstützung geliefert, allerdings nicht mehr primär in Form von Finanzen, sondern in Form von Gesetzen (Erlaubnis für die Waffenausfuhr in den Korea-Krieg) und Wegschauen (illegale Geschäfte, die erst 2021 zum Vorschein kamen).

2. Im Herbst 1941 entstand nach einem Vorstoss von Hans Oprecht (SP) immerhin noch eine Debatte über die Clearing-Milliarde im Nationalrat. Walter Muschg (LDU) hatte das Problem der Clearingkredite an Deutschland an die Adresse des Bundesrates so formuliert: «Auch unsere eigenen Nachkommen werden dereinst nicht zuerst darnach fragen, ob wir in diesen Jahren gehungert und gefroren haben, sondern ob wir die Kraft aufbrachten, trotz Hunger und Not dem schweizerischen Staat diejenige Geltung zu erhalten, deren er würdig ist und die er braucht.»

Bundesrat Stampfli antwortete darauf: «Es ist von Prof. Muschg angedeutet worden, unsere Nachkommen würden einmal nicht gross darnach fragen, ob wir tüchtig gefroren und gehungert haben. Mich interessiert es gar nicht, was unsere Nachkommen sagen werden. Mich interessiert vielmehr, was die heutige Generation dazu sagen würde, wenn sie keine Kohlen und nichts zu essen hätte.» (Schlussbericht der UEK, Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, S. 200/201; kann integral heruntergeladen werden: www.uek.ch ).


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Erich Schmid ist Autor und Film-Regisseur. Er lebt und arbeitet im Wohn- und Atelierhaus von Max Bill in Zumikon.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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Eine Meinung zu

  • am 29.11.2023 um 13:24 Uhr
    Permalink

    Im Artikel fehlt leider ein wichtiger Aspekt (journalistische Sorgfalt?): Was passierte mit dem Kredit, den die Schweiz Deutschland gewährt hatte?

    Aber abgesehen davon: Wenn Bührle an D verkauft hat und das Geld aus dem Kredit bezahlt bekommen hat, dann ist der Verkauf damit abgeschlossen. Die Schweiz hat gegenüber Bührle keine Forderung, sondern lediglich gegenüber Deutschland.

    Alles andere macht mit den geschilderten Tatsachen keinen Sinn.

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