Sperberauge
US-Gericht sanktioniert 21-jährige Guantanamo-Haft ohne Prozess
upg. Der jemenitische Geschätsmann Abdulsalam Ali Abdulrahman al-Hela wurde im September 2002 in Ägypten gefangengenommen, wurde gefoltert und ist seit 2004 im CIA-Gefängnis von Guantanamo auf Kuba. Am 12. April 2023 entschied das Berufungsgericht für den DC Circuit, dass Al-Hela kein verfassungsmässiges Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren habe. Grosse Medien in der Schweiz und in Deutschland informierten nicht darüber.
Zuvor hatte ein interner Überprüfungsausschuss seine Freilassung in ein Land genehmigt, das «angemessene Sicherheitsmassnahmen» ergreift. Doch der kriegsgebeutelte Jemen, al-Helas Heimat, wurde nicht als sicher angesehen. Deshalb musste al-Hela im Gefängnis bleiben. So kam es zu einem neuen Verfahren. Das jetzt gefällte Urteil hat auch Folgen für sechzehn andere Gefangene, deren Freilassung zwar genehmigt wurde, die aber nicht in ein Land gebracht werden konnten, das als sicher gilt.
Die US-Regierung argumentierte, dass das frühere Militär-Verfahren gegen al-Hela und die Verwendung geheimer Informationen zur Rechtfertigung seiner Inhaftierung nicht gegen sein anerkanntes verfassungsmässiges Recht auf ein ordnungsgemässes Verfahren verstossen habe. Denn ein US-Bundesgericht hatte geurteilt, dass Guantánamo-Häftlinge kein Recht auf ein ordentliches Verfahren haben.
Al-Helas Anwälte argumentierten vergeblich, dass ihr Mandant «weiterhin eine lebenslange Haftstrafe verbüssen wird, die auf ihre eigene Weise ebenso grausam ist wie die schreckliche körperliche Folter, die er in den ‹dunklen Gefängnissen› der CIA ertragen musste».
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Eine Richtermeinung zum Fall al-Hela hier.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Der Internationaler Strafgerichtshof erlässt zu Recht einen Haftbefehl gegen Putin.
Wann wird ein Haftbefehl gegen die amerikanischen Präsidenten erlassen? Gründe gäbe es genug: Guantanamo, Vietnam, Irak, Afghanistan usw.!