Wahlflyer

Die Flyer der meisten Stadtzürcher Parteien fluteten in den letzten Wochen die Briefkästen. © Pascal Sigg

Politische Werbung: Post und Parteien missachten Stopp-Kleber

Pascal Sigg /  Vor Wahlen fluten Flyer von Parteien Briefkästen, die Werbung ablehnen. Nun fordert der Konsumentenschutz gesetzliche Klarheit.

Ein an vielen Briefkästen angebrachter Kleber sagt deutlich: «Stopp! Bitte keine Werbung!» Doch auch derart markierte Briefkästen wurden in den vergangenen Tagen und Wochen mit politischer Werbung eingedeckt.

So zum Beispiel in der Stadt Zürich. Weil Kantons- und Regierungsratswahlen anstehen, machen viele Parteien mittels Flyern auf die eigenen KandidatInnen aufmerksam – und werben auch da, wo Werbung ausdrücklich unerwünscht ist.

«Wahlflyer gelten für uns nicht als Werbung»

«Ja, die Flyer gehen auch in Briefkästen mit dem Kleber», schreibt zum Beispiel die Stadtzürcher FDP auf Infosperber-Anfrage. Auch SP und Alternative Liste (AL) bestätigen, dass sie auch da flyern, wo das eigentlich niemand will. Die SVP antwortete nicht auf die Infosperber-Anfrage. Und vonseiten der Grünen hiess es bloss, man verstehe nicht, was die Fragen sollen.

Die Parteien beteuern unisono, dass sie nichts Verbotenes tun. «Wahlflyer gelten für uns nicht als Werbung», schreibt die AL. Die FDP schreibt: «Viele Leute wissen nicht, dass Wahlwerbung nicht als Werbung im eigentlichen Sinn gilt.»

Die Parteien berufen sich dabei allerdings nicht etwa auf ein Gesetz. Die AL schreibt zum Beispiel: «Wir halten uns damit an die Regeln der Schweizerischen Post.» Die «Post» betrachtet Versände politischer Parteien nämlich nicht als Werbung, sondern als sogenannte «offizielle Sendungen». Auch mit «Sendungen von überparteilichen Komitees, die in einem konkreten Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen stehen», darf die Post nach eigenem Befinden auch mit Leuten Geld verdienen, welche bei diesem Geschäft ausdrücklich nicht mitmachen wollen.

Die Rechtfertigung dafür lautet: Bei diesen Sendungen handle es sich gar nicht um Werbung im eigentlichen Sinn. So schreibt zum Beispiel die FDP: «Wahlwerbung dient als Information der Bevölkerung.» Und von der SP heisst es: «Eine direkte Demokratie lebt schlussendlich von möglichst gut informierten Bürgerinnen und Bürgern.»

Post erfindet ein Kundenbedürfnis

Dies sehen allerdings nicht alle Bürgerinnen und Bürger so. Ein Zuhörer schrieb der Sendung «SRF Espresso» im Herbst 2019: «Ob für ein Produkt oder eine Wählerstimme geworben wird: Es ist auch Werbung für mich. Was da im Briefkasten steckt, ist in der Regel nichts anderes, als das, was auf den Plakaten steht, die mir überall begegnen. Da muss ich nicht noch extra etwas im Briefkasten haben.»

Auf Infosperber-Anfrage findet die Post gleichwohl, sie erfülle ein Bedürfnis der briefkastenkleberanbringenden Schweizer Bevölkerung: Die Praxis entspreche «dem Bedürfnis der werbekritischen Kundinnen und Kunden, zwar keine unadressierten Werbesendungen zu erhalten, dabei aber nicht generell auf unadressierte Sendungen verzichten zu müssen, die für sie wichtig oder interessant sind.»

Lauterkeitskommission will nicht für eigene Richtlinien zuständig sein

Zudem verweist die Post auf die Richtlinien der Lauterkeitskommission (C.4, Ziff.4). Doch auf Infosperber-Anfrage nach den gesetzlichen Grundlagen der genannten Praxis will die Lauterkeitskommission nichts mit diesem Teil der eigenen Richtlinien zu tun haben. Ihre Tätigkeit beschränke sich nämlich auf die kommerzielle Kommunikation. «Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches die zentrale gesetzliche Grundlage betreffend unlauterem Verhalten bildet, findet nur Anwendung auf Sachverhalte, welche einen Einfluss auf den Wirtschaftswettbewerb haben», schreibt Geschäftsführer Marc Schwenninger.

Datenschützer: Überwiegendes öffentliches Interesse «denkbar»

Neben dem UWG könnte im vorliegenden Fall auch das Datenschutzgesetz zur Anwendung kommen. Aus dem Büro des Eidgenössichen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) heisst es auf Infosperber-Anfrage: «Wer einen «Bitte keine Werbung!»-Kleber auf dem Briefkasten anbringt, äussert dadurch seinen ausdrücklichen Willen, keine physische Werbung im Briefkasten erhalten zu wollen.» Man gehe davon aus, dass dies auch politische Werbung beinhalte. Eine Bearbeitung von Personendaten, wie einer Wohnadresse, gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen sei zulässig. Allerdings nur sofern ein Rechtfertigungsgrund wie überwiegendes öffentliches Interesse geltend gemacht werden könne. Im Kanton Bern ist dies beispielsweise gesetzlich geregelt (Art. 48 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Bern). Ohne gesetzliche Grundlage sei es in einer Interessenabwägung im vorliegenden Fall «denkbar, dass das öffentliche Interesse an einer politischen Meinungsbildung durch Wahlwerbung das Interesse der Einzelperson, keine Wahlwerbung zu erhalten, überwiegt.»

Konsumentenschutz fordert gesetzliche Regelung

In Abwesenheit einer klaren gesetzlichen Grundlage für das eigene Ignorieren der Stopp-Kleber verweist die Post – welche mit jeder dieser Sendungen Geld verdient – auch noch auf eine «Absprache mit dem Konsumentenschutz». Die Stiftung für Konsumentenschutz, welche entsprechende Kleber verkauft, bestätigt auf Infosperber-Anfrage ein Abkommen.

Doch sie schreibt auch: «Leider fehlt bislang eine gesetzliche Regelung. Grundsätzlich fordert der Konsumentenschutz, dass eine Präzisierung betreffend adressierten und unadressierten Postsendungen in das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen wird, was das Parlament bei der letzten Revision nicht für nötig befunden hat. Eine solche Regelung müsste sich an einem wirksamen Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und den heutigen Begebenheiten orientieren.» Bei der letzten Revision des UWG habe das Parlament absichtlich auf eine Lösung verzichtet. Obschon der Konsumentenschutz ausdrücklich eine gesetzliche Regelung für «unadressierte Werbung» gefordert hatte.

Im März 2020 reichte GLP-Nationalrätin Katja Christ zwar eine Motion für eine «Opt-In-Lösung» für unadressierte Werbesendungen ein. Sie forderte, dass Werbung künftig nur erhalten würde, wer dies explizit möchte. Doch der Bundesrat war dagegen und auch der Ständerat lehnte den Vorstoss ab. Zudem hätte auch diese Lösung Sendungen politischer Parteien ausdrücklich ausgenommen.


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Pascal Sigg

Pascal Sigg ist Redaktor beim Infosperber und freier Reporter.

4 Meinungen

  • am 7.02.2023 um 16:16 Uhr
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    Wenn eine Partei, oder sonst wie geartete Organisation der Meinung ist, darüber befinden zu müssen was ich in meinem Briefkasten zu dulden habe, dann ist das Bevormundung und Gängelung. Eine Respektlosigkeit sonder gleichen.
    Damit gewinnt der Absender, zumindest bei mir, nichts! Im Gegenteil, ich könnte mir vorstelen aktiv zu werden und Werbung für den entsprechenden Absender zu machen und sein Fehlverhalten im negativen Sinne publik zu machen.
    Ob damit dann was gewonnen wurde, wage ich zu bezweifeln. Aber vielleicht lernt man dann auf diese Art wo Grenzen überschritten werden?

  • am 7.02.2023 um 19:03 Uhr
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    Ich habe ein Post-it am Briefkasten platziert: «Bitte kein Polit- & Wahlwerbung». Hat funktioniert.

  • am 9.02.2023 um 13:04 Uhr
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    Die Diskussion ist so alt wie die «Keine-Werbung-Kleber». Man könnte fast schon von einem Gewohnheitsrecht sprechen. Mich ärgern Pizza- und Kaufe-Auto-Flyer in meinem Keine-Werbung-Briefkasten deutlich mehr. Bei der Wahl- und Abstimmungspropaganda landen regelmässig die «richtigen» UND die «falschen» Ansichten im Kasten – und ich bin froh über beide. Das ist Meinungsbildung und -freiheit. Die mit dem grossen Portemonnaie beauftragen den Briefträger, das Komitee ohne Budget weibelt in der Freizeit von Tür zu Tür. Vive la Suisse!

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