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Wer die Zahlen der AHV-Statistik 2021 detailliert auswertet, stellt fest: Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zeigt sich auch bei der AHV. © Depositphotos

Warum die AHV-Reform nicht geschlechtergerecht ist

A. Doris Baumgartner /  Die AHV-Reform ist eine verpasste Chance: Sie schreibt Geschlechterungleichheit fort. Ein Lösungsvorschlag.

Red. A. Doris Baumgartner ist Soziologin und freiberuflich in Wissenschaft, Lehre und Beratung tätig. Schwerpunktmässig befasst sie sich mit der Vielfalt von Lebens- und Arbeitsformen und ihrer sozialen Absicherung im Lebenslauf. Sie ist Autorin zahlreicher Fachartikel und hat als Co-Herausgeberin den Band «Sozialstaat unter Zugzwang? Zwischen Reform und radikaler Neuorientierung» veröffentlicht.

Gleichbehandlung der Geschlechter sollte nicht mit gesellschaftlicher Geschlechtergleichstellung verwechselt werden. Die aktuelle AHV-Reformvorlage illustriert den kleinen Unterschied meisterhaft. Ohne Berücksichtigung früherer ungleicher Verhältnisse schreibt sich Geschlechterungleichheit unausweichlich fort. Für eine echte Gleichstellung braucht es indessen eine geschlechtergerechte Reform. Gefragt ist ein rasch umsetzbarer, fairer Vorschlag, um den gordischen Knoten zu lösen.

Worum geht es? In wenigen Wochen stimmt die Schweiz über eine neue Vorlage zur Reform der AHV ab. Zentrales und umstrittenes Element der Vorlage ist die Erhöhung und Angleichung des Rentenalters der Frauen an das der Männer. Unter der Voraussetzung, dass Frauen- und Männerlebensläufe ähnlich verlaufen bzw. keine ungleichen Verhältnisse produzieren, kann eine solche Anpassung als zeitgemäss, einer «modernen» Lebensführung entsprechend, bezeichnet werden.

Wer bekommt eine höhere, wer eine tiefere AHV-Rente?

Bekanntlich ist diese Voraussetzung nicht gegeben und das Geschlecht wirkt sich auf die Verteilung von Einkommen, Status und Macht aus. Verteilungsanalysen belegen regelmässig, dass Frauen – ob beim Lohn, den Aufstiegsmöglichkeiten oder was die Arbeitsteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit angeht – weniger als Männer erhalten. Obgleich in manchem Bereich positive Veränderungen erzielt worden sind, hält die Geschlechterungleichheit der Lebensverhältnisse an und wird aufgrund der Systemträgheit noch mehrere Generationen von Frauen betreffen.

Das rührt daher, dass für die Berechnung der AHV-Rente die gesamte aktive Lebenszeit vom 21. Lebensjahr bis zur Verrentung, also insgesamt 43 bzw. 44 Jahre, zählt. Wenn eine Frau mit Jahrgang 1980 im Jahr 2045 in Rente gehen wird, ist ihr Lebenseinkommen ebenfalls von der Situation um die Jahrtausendwende beeinflusst. Für das Jahr 2002 wird im privaten Sektor ein Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern von 20.9 Prozent ausgewiesen, für das Jahr 2020 beträgt er noch immer 13.8 Prozent (BFS, LSE).

Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern wirkt sich insbesondere auf die Rentenhöhe im Alter aus und widerspiegelt die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Zwar erhalten Frauen und Männer gemäss AHV-Statistik 2021 im Schnitt in etwa gleich hohe Renten. Doch der statistische Mittelwert sagt nichts über die Verteilung aus. Wer die Zahlen detailliert auswertet, stellt fest: 50 Prozent der rentenberechtigten Frauen erhalten weniger als 2009 Franken AHV pro Monat. Bei den Männern sind es 36 Prozent. Umgekehrt sind Männer mit einer Rente von 2200 Franken und mehr oder der Maximalrente mit 37 Prozent gegenüber den Frauen mit 26 Prozent übervertreten.

Geschlechterungleichheit und die AHV

Erstmals wurden die ungleichen Geschlechterverhältnisse in der 10. AHV-Revision berücksichtigt. Damals, vor 25 Jahren, wogen die strukturellen Verbesserungen – vor allem in der Ehe – die Erhöhung des Frauenrentenalters um zwei Jahre auf (siehe Blog der SAGW «Reform ohne Grundwertedebatte?»). Seitdem ist keine Reformvorlage mehr erfolgreich gewesen. Während die aktuelle Reform in erster Linie auf eine Zusatzfinanzierung ausgerichtet ist, rückt die Gleichstellung der Geschlechter bereits wieder in den Hintergrund. Zwar wird die Anhebung des Frauenrentenalters als Gleichstellung angepriesen. Aber die Reform unternimmt keinerlei Anstrengungen, um das bestehende Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern auszubalancieren. Denn der Rentenaufschlag, der den Frauen einzelner Jahrgänge zugestanden wird, wiegt die individuellen Kosten bei weitem nicht auf.

Die aktuelle AHV-Reform – eine verpasste Chance

Vor dem Hintergrund, dass die Angleichung des Frauenrentenalters grundsätzlich Akzeptanz in der Bevölkerung findet, ist die Umsetzung entscheidend. Bundesrat und Parlament haben sich auf Rentenzuschläge für insgesamt neun Jahrgänge verständigt.

Davon erhalten lediglich zwei Frauenjahrgänge (1964, 1965) den vollen Rentenzuschlag. Der Zuschlag ist zudem nach Lebenseinkommen abgestuft. Gemäss der Verteilung der Rentenhöhe in der AHV-Statistik (2021) erhalten rund 50 Prozent der Neurentnerinnen den vollen Zuschlag und je ein Viertel einen abgestuften Betrag von 100 bzw. 50 Franken pro Monat. Der erste Übergangsjahrgang, der 3 Monate länger erwerbstätig sein soll, bekäme demnach zwischen 12.50 und 40 Franken (Maximum) pro Monat. Der prozentuale Anteil des Grundaufschlags steigert sich dann bis zum Rentenjahrgang 1964 auf 100 Prozent, um dann ab Jahrgang 1966 bis Jahrgang 1969 wieder zu sinken. Dieser Zuschlag ist nicht ausreichend, um die längere Lebensarbeitszeit auszugleichen.

Darüber hinaus werden die tieferen Löhne in der aktiven Lebenszeit nicht berücksichtigt. Bei Annahme der Reform würden diejenigen Frauen den maximalen – aber zu tiefen – Rentenaufschlag von 160 Franken erhalten, welche ihr Leben lang Kleinsteinkommen erzielten und zu jeder Zeit am meisten unter dem geschlechterspezifischen Lohnunterschied litten. Weil die tieferen Frauenlöhne nicht in Rechnung gestellt werden, der Zuschlag aber von eben jenen (zu) tiefen Frauenlöhnen abhängt, werden die Frauen durch die Reform gleich zweimal zur Kasse gebeten. Ironie der Geschichte: Rückwirkend haben die schlechteren Erwerbschancen der Frauen in ihrer Aktivzeit nicht nur niedrigere Rentenleistungen im Alter zur Folge. Die zu tief bemessenen Rentenzuschläge vermögen nicht einmal die längere Lebensarbeitszeit vollumfänglich zu kompensieren.

Drittens bezahlen mit der Erhöhung des Frauenrentenalters alle noch nicht verrenteten Frauen zusätzlich an die gesellschaftlichen Kosten der Alterung, ohne dass von den Männern Ähnliches verlangt würde. Die steuerliche Belastung für das Sozialwerk tragen Männer und Frauen zwar gleichmässig entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gleichzeitig bezahlt die weibliche Bevölkerung im aktiven Erwerbsalter jedoch über Steuern und die längere Lebensarbeitszeit an den Finanzmehrbedarf, der wegen der Alterung (beider Geschlechter) auf die AHV zukommt. Dadurch wird auch die bestehende Ungleichverteilung der Rentenhöhe fortgeschrieben.

Mit der Gleichbehandlung punkto Rentenalter werden die Frauen gleich zweimal – als ehemalige Lohnempfängerinnen und als Rentenbeziehende – belastet. Deshalb muss das System der Rentenzuschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten als untauglich beurteilt werden.

Der dynamische Geschlechterfaktor als mögliche Lösung

Mit der Koppelung der Erhöhung des Frauenrentenalters an die Lohnungleichheit liessen sich die negativen Effekte ausbalancieren. Heute schon basiert die Rentenberechnung auf einem pauschalen Aufwertungsfaktor, um die tieferen Löhne zu Beginn der Erwerbsphase und die Lohnentwicklung in Rechnung zu stellen. Dafür wird das durchschnittliche Jahreseinkommen bei der Berechnung der AHV-Rente für jeden Neurentenjahrgang pauschal aufgewertet.

Dieses System liesse sich leicht durch einen geschlechterspezifischen Aufwertungsfaktor erweitern, welcher den durchschnittlichen Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern erfasst und dynamisch über den ganzen Erwerbsverlauf dem Lohnniveau der Männer anpasst. Davon würden alle Neurentnerinnen im selben Mass profitieren, ohne dass eine Übergangsgeneration definiert werden muss. In Bezug auf die AHV würde eine echte Geschlechtergleichstellung erreicht. An der Höhe der Maximalrente ändert sich dadurch nichts. Jedoch verändert sich die Verteilung der Rentenhöhe insofern, als die Proportion zwischen Minimalrente, mittlerer Rente und Maximalrente zwischen den Geschlechtern ausgeglichener würde. Im Gegenzug spricht nichts gegen die Anpassung des Frauenrentenalters, so dass umgehend ein einheitliches Referenzrentenalter eingeführt werden könnte.

Die Beschaffung des künftigen Finanzmehrbedarfs der AHV aufgrund der demografischen Alterung wird dadurch nicht tangiert. Wie auch immer der Bedarf gedeckt wird, ob über höhere Beitragszahlungen, die Besteuerung anderer Quellen als der Arbeit oder aus allgemeinen Steuermitteln, der Weg bleibt verhandelbar. Einziges Ausschlusskriterium: Die Finanzierung darf nicht auf Kosten einzelner Bevölkerungsgruppen erfolgen, die selbst unter Druck stehen. Will das Sozialwerk tatsächlich alle gleich behandeln, sind diese Mehrkosten der Preis für die Geschlechtergleichstellung, den die Gesellschaft zu tragen hat.

Die Schweiz könnte sich damit weitere Misserfolge bei Reformvorlagen ersparen und ihre bis zum Ende des 20. Jahrhunderts äusserst erfolgreiche Sozialversicherung nicht nur à jour bringen, sondern das verlorene emanzipatorische Potenzial wieder erlangen. Damit würde das Sozialwerk für alle Generationen und unabhängig vom Geschlecht zukunftsfähig gemacht.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.


Zum Infosperber-Dossier:

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Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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19 Meinungen

  • am 29.08.2022 um 11:17 Uhr
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    Ein ausgezeichneter Beitrag, es erstaunt nur, dass nicht alle Frauen den Inhalt dieses Beitrags realisieren. Als Frau kann man dieser unfairen Gleichstellung niemals zustimmen! Dies können auch die Männer in Rente nicht, die mit Ihren Frauen schon 40 und mehr Jahre verheiratet sind und die im Maximum im Monat mit ihren Frauen um CHF 1’195, pro Jahr mit CHF 14’340 kurzgehalten werden, aufgrund der Rentenplafonierung, welche somit die Frauen zur Hälfte erneut trifft, sofern sie während ihrer Berufsarbeit die Kritierien für die volle Einzelrente (CHF 2’390) erfüllt haben.

    • am 30.08.2022 um 09:21 Uhr
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      Zur Rentenplafonierung: Was ist mit jenen Ehefrauen, die nie AHV-Beiträge bezahlt haben, weil sich Berufsarbeit für sie offenbar nicht lohnte? Auch sie erhalten zusammen mit ihrem Ehemann eine plafonierte Rente. Ist das gerecht? Vergleicht man bei den Verheirateten die Nachteile mit ihren Vorteilen (Witwenrente, Verwitwetenzuschlag von 20%, Kinderrente zusätzlich zur AHV-Rente für pensionierte Väter, Erziehungsgutschriften) ergibt das ein Ehepaarbonus von jährlich 400 Mio. Franken.

      • am 30.08.2022 um 20:51 Uhr
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        Sehr geehrte Frau Locher, Sie gehen leider von falschen Voraussetzungen aus. Lesen Sie bitte meinen Beitrag. Ja, es gibt Frauen, welche wenig oder gar nie gearbeitet haben und davon profitieren, dass ihre Ehemänner die Vollrente verdient haben. Aber die Mindestrente beträgt momentan CHF 1’195 Franken und diese erhalten alle Personen. Somit erhält eine Frau, welche nie gearbeitet hat, einen Teil der Rente ihres Ehemannes. Die Singelvollrente beträgt CHF 2’390 und die Mindestrente beträgt CHF 1’195, was zusammen dann der Ehepaarplafonierung von CHF 3’585, sprich 150 Prozent der Maximalrente entspricht. Nur, geschiedene Eheleute, welche mit einem neuen Partner zusammenleben, werden nicht diskriminiert, sie erhalten je nach Arbeitstätigkeit vor der Pensionierung ihren berechtigten Anspruch. Wenn also ein Ehepaar in guten Verhältnissen scheidet, so erhalten schliesslich beide Partner ihre Vollrente, das war ja mein Beispiel. Verheiratete Frauen und Männer werden kurzgehalten.

  • am 29.08.2022 um 11:37 Uhr
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    Als Mann mit einer Rente von 1939 Franken (trotz Aufschub der Rente) darf man vielleicht einen Kommentar abgeben: Klar kann man all diese Ungleichheiten ausmachen und Verbesserungen für die Frauen postulieren, auch wenn sie auch mit Rentenalter 65 gesamthaft weiterhin wesentlich höhere Beträge aus dem AHV-Fonds beziehen als die Männer (und deutlich weniger einzahlen). Auch ich finde, dass die aktuelle AHV-Diskussion eine verpasste Chance ist, weil es offenbar nicht mehr anders geht, als jedes Problem auf das Gender-Thema herunterzubrechen, statt den eigentlichen Skandal der Altersvorsorge zu thematisieren, der darin besteht, dass der Rentenfranken der 2. Säule 30mal teurer ist als derjenige der AHV (das ist so, wie wenn ein Paar Schuhe einmal 200, das gleiche ein andermal 6000 Franken kosten würde). In erste Linie müsste es darum gehen, die AHV auf Kosten der 2. Säule auszubauen, statt Gender-Finetuning zu betreiben.

  • am 29.08.2022 um 11:46 Uhr
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    Wir sind auf dem richtigen Weg. Dass wir das Ziel noch nicht zu 100 % erreichen, rechtfertigt keine Ablehnung. Wer zu diesem Reformschritt nein sagt – wie der Schweiz. Gewerkschaftsbund – schwächt die AHV und schadet damit in erster Linie den wirtschaftlich Schwächeren.

    • am 30.08.2022 um 10:08 Uhr
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      Im Grunde genommen ist diese «Reform» fast gleich wie die abgelehnte Reform AHV 2020.
      Unterschied ist nur, dass man neu auf jeden Monat und nicht nur auf volle Jahre in Pension gehen kann. Und nicht mehr alle Frauen Ausgleichszahlungen erhalten nur noch ausgewählte Jahrgänge.
      https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/ahv-21-abstimmung-25–september_ahv-reform–was-die-folgen-waeren/47797586
      Wichtige Punkte wie die Refinanzierung grossteils über Löhne ändern nicht. Dabei wäre gerade das notwendig in Zeiten wo immer mehr Arbeit von Maschinen und Computern übernommen oder in’s Ausland verlagert wird. Auch wollen Jüngere mehr Teilzeitarbeit arbeiten und mehr und länger studieren. Eine Refinanzierung über eine Steuer wie MWSt oder Finanztransaktionssteuer wäre zukunftstauglicher. Und auch gerechter, heute sind personalintensive Branchen im Nachteil.
      Aber die Politik will den Spielball Renten wohl gar nicht aus den Händen geben und will gar keine langfristigen Lösungen.

  • am 29.08.2022 um 12:29 Uhr
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    Was im Artikel fehlt dass der Lohn Verhandlungssache ist. Mit allen Frauen mit denen ich darüber diskutiert habe, sagen Alle dass das nicht gehen würde (verhandeln). Ich habe selber erlebt dass ein Arbeitskollege mehr Verdient hat wie ich, und mit schlechterer Qualifikation. Er hat sich einfach besser verkauft wie ich. Habe das problemlos akzeptiert und das Kollegen Verhältnis hat darunter in keiner Weise gelitten.

  • am 29.08.2022 um 12:42 Uhr
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    Die Ablehnung der AHV 21 bringt unzählige Frauen der Übergangsgeneration um beachtliche Kompensationszahlungen, die wahrscheinlich nie wieder zur Diskussion stehen werden. Ausserdem wird das tiefere Frauenrentenalter von vielen Frauen mitfinanziert, die voll im Berufsleben stehen und bis 65 arbeiten wollen. Ein tieferes Rentenalter wirkt sich im Besonderen für alleinstehende Frauen nachteilig aus, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen und nicht die Wahl haben, ob sich arbeiten für sie lohnt oder nicht. Von dieser Wahl haben verheiratete Frauen Gebrauch gemacht und deshalb haben sie eine tiefere Rente. Dass Männer im Gesamten mehr in die AHV einzahlen und weniger beziehen als Frauen, ist inzwischen mehrfach belegt worden. Gleiches Rentenalter für alle ist deshalb der richtige Schritt.

    • am 30.08.2022 um 10:21 Uhr
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      Rentenalter unter Berücksichtigung der Anzahl Erwerbsjahre wäre der richtige Schritt, siehe Österreich mit Korridorpension. Warum soll jemand mit nur 10 Erwerbsjahren zur gleichen Zeit in Pension gehen können wie derjenige mit 40 oder mehr?
      In AT braucht es 480 Versicherungsmonate bzw. 40 Versicherungsjahre für eine Rente.
      Bei uns gibt es diese komische Regelung:
      https://www.ahv-iv.ch/p/11.01.d

    • am 30.08.2022 um 20:58 Uhr
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      Auch hier Frau Locher, was Sie sagen, stimmt einfach nicht. Die Kompensationszahlungen vermögen das höhere Rentenalter nicht aufzuwiegen. Nur beim jüngsten Kompensationsjahrgang wird der Breakeven (Gleichheit von Kompensation und späterem Erhalt der Rente erreicht), alle andern Frauen der Kompensationsjahrgänge fahren schlechter. Als Mann finde ich ein tieferes Rentenalter mehr als gerecht, die Frauen haben in der Kindererziehung mehr Verantwortung und Verpflichtung, was zusätzlich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt schmälert. Geschlechtsspezifische Unterschiede sprechen für ein tieferes Rentenalter unserer Frauen.

      • am 31.08.2022 um 08:48 Uhr
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        @B. Düggelin. Geschlechtsspezifische Gründe würden eigentlich für eine Erhöhung des Rentenalter um 3 bis 4 Jahre sprechen. Ist es gerecht, das Frauen aufgrund der Lebenserwartung 3 bis 4 Jahre länger Renten beziehen.

        Oder ganz allgemein – um die Gerechtigkeit zubemühen – ist es gerecht, dass Frauen 3 bis 4 Jahre leben, oder ganz allgemein ist Biologie gerecht?

        Es geht hier nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig um Geld, alles andere sind Nebelpetarden und Polemik.

      • am 31.08.2022 um 22:30 Uhr
        Permalink

        Leider vermag diese Minirevision das Geldproblem der AHV nicht zu lösen, wird der Vorlage zugestimmt, ist die nächste Revision bereits in der Pipeline und dann geht es um die nächste Erhöhung des Rentenalters. Dies nützt den Versicherten aber nur, wenn sie ihren Job bis zum Rentenalter behalten können. Andernfalls geht die AHV diese Beiträge verloren. Eine nachhaltige Sanierung der AHV ist aufgrund der demografischen Veränderung nur durch eine kräftige Erhöhung der Mehrwertsteuer möglich. Und diese Mehrwertsteuer-Erhöhung ist eine gerechte Steuer. Wer viel konsumiert, zahlt viel Steuern, wer wenig konsumiert zahlt wenig Steuern und es wird ein stark reduzierter Mehrwertsteuersatz für Güter des täglichen Bedarfs geben.
        Und zur Gerechtigkeit, sollen Frauen aufgrund der Gleichberechtigung auch Militärdienst leisten müssen? Die Frauen leisten neben ihrer Aufgabe Kinder zu gebären und grosszuziehen (mehrheitlich) auch viele unbezahlte gemeinnützige Arbeit für unsere Gesellschaft.

  • am 29.08.2022 um 23:54 Uhr
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    An dieser Diskussion zeigt es sich, wie dumm und kurzsichtig es ist Konzessionen zu machen. Ursprünglich waren das Rentenalter für m/w gleich. Heute kann man die Privilegierung der Frauen beim Rentenalter kaum mehr rückgängig machen.

  • am 30.08.2022 um 09:49 Uhr
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    Ein pauschales «Rentenalter», egal ob bei Mann oder Frau ohne Berücksichtigung der Anzahl Erwerbsjahre & allenfalls Erziehungsjahre ist sowieso ungerecht. Genau so ungerecht, wie früh Erwerbstätigen die Jugendjahre (17-20) nicht angerechnet werden wenn diese keine Beitragslücken haben. https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Glossar/term/jugendjahre
    Stossend auch, dass es keine Korridorpensionierung gibt wo man mit vielen Beitragsjahren frühzeitig in Pension gehen kann ohne Abzüge. Österreich schafft es zudem 14 Renten auszahlen und in der CH schreien Bürgerlich schon bei dem Gedanken an 13 Renten Zeter und Mordio.
    https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1101&intPageId=4407&langId=de#:~:text=Altersrente%20(Alterspension)%20ist%20eine%20laufende,für%20Männer%20mit%2065%20Jahren.
    Letztendlich ist diese Reform auch alter Wein in neuen Schläuchen:
    https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/ahv-21-abstimmung-25–september_ahv-reform–was-die-folgen-waeren/47797586

  • am 30.08.2022 um 10:33 Uhr
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    Diese akademisch-theoretischen Berechnungen sind ja schön und gut – nur verstehen die wenigsten, was das soll. Nehmen wir doch einfach mal die Praxis: ich habe bis Alter 65 jedes Jahr die AHV-Beiträge bezahlt. Meine Frau nur bis zum Alter 25. Da haben wir geheiratet und bekamen bald einen Sohn. Meine Frau hat sich um den Haushalt und die Erziehung gekümmert und nicht mehr als Angestellte gearbeitet. Am Schluss wurde die AHV-Rente für beide berechnet und siehe da: ich erhalte pro Jahr (Steuerjahr 2021) 21‘120 und meine Frau 21‘900. Die Erziehungsgutschrift für meine Frau macht die Differenz. Das ist die Realität. Noch Fragen?
    Die Argumente, die von Seiten der SP aufgetischt werden, gehen von fadenscheinig bis irreführend, nur weil ihnen das Referenzalter 65 nicht passt. Was dazu kommt ist, dass die erste und zweite Säule immer wieder vermischt werden. Es geht am 25. September einzig und allein um die AHV. Und sonst gar nichts.

    • am 30.08.2022 um 23:35 Uhr
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      Und wo ist denn das Arbeitseinkommen Ihrer Frau? Mit Ihren genannten Beiträgen erhalten Sie ja zusammen das Maximum der Plafonierung. Auch die Erziehungsgutschriften werden gesplittet wie das gemeinsam erzielte Einkommen während der Ehejahre. CHF 21’510 pro Partner ist das Mamimum und entspricht 1’792.50 pro Monat.

  • NikRamseyer011
    am 31.08.2022 um 11:44 Uhr
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    Die AHV-Abbau-Vorlage kam nur zustande, weil eine verbohrte bürgerliche Mehrheit im Ständerat einen guten Kompromiss der Sozialpartner kaltschnäuzig versenkt hat. Die faktische Rentenkürzung um satte 26 000 Franken für jede Frau ist besonders im Lichte der ebenfalls am 25. Sept. von den selben bürgerlichen Kreisen präsentierten Steuergeschenke (bis zu 800 Millionen im Jahr) für reiche, ausländische Investoren (Verrechnungssteuer) eine absolute Frechheit. Wer (Mann oder Frau) da nicht zweimal Nein stimmt, verhält sich fast wie die viel zitierten «Kälber» (wählen ihre Metzger sälber). Denn wenn die rechten Rentenabbauer mit ihrer «AHV 21» jetzt durchkommen, blüht uns dann gleich die (freisinnnige!) Erhöhung des Rentenalters auf 67 generell. Aber ohne uns: Wer logisch denkt, stimmt am 25. Sept. einmal Ja (gegen Massentierheltung) und dann dreimal Nein! Und es sieht gut aus: Umfragen zeigen nun einen klaren Trend zum Nein gegen die Renten-Kürzer.

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