Der Datenschützer kann seinen Job nicht machen
In der Medienmitteilung steht davon nichts. Aber im Grunde schlägt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in seinem gestern veröffentlichten Tätigkeitsbericht Alarm.
Denn der EDÖB kann seine Arbeit nicht immer machen. Das Problem: Zu wenig Personal. Gemäss Tätigkeitsbericht zeigt sich dies vor allem bei zwei der Kernaufgaben der Behörde: Beratung und Kontrolle.
Ungenügende Beratung der Bevölkerung
Zum Beispiel musste der EDÖB viele Bürgeranfragen im letzten Jahr mit einem Standardbrief beantworten, welcher auf den zivilprozessualen Weg verweist. Monatlich seien dies im Schnitt 48 Anfragen gewesen. Dies stosse zunehmend auf Unverständnis.
Denn eigentlich wäre der Sinn der Behörde auch, den teuren Weg vor die Gerichte zu verhindern. Im Rahmen des neuen Datenschutzgesetzes – dessen Inkraftsetzung am 1. September 2023 geplant ist – wird der Datenschützer gar verpflichtet sein, Einzelanliegen der Schweizer Bevölkerung materiell zu behandeln. Die Datenschutzgrundverordnung der EU verpflichtet ihre Mitgliedsländer bereits heute, allen Bürgerklagen nachzugehen.
Beschränkte Aufsicht und Kontrolle
Mindestens so problematisch ist die ungenügende Kontrolle neuer Digitalprojekte der öffentlichen Verwaltung oder privater Unternehmen. Im Bericht heisst es: «Die aktuellen Personalbestände setzen der Dichte der Kontrollen enge Grenzen.» Big Data und sogenannte künstliche Intelligenz würden sich heute in allen Geschäftsbereichen durchsetzen.
Zudem verlange die Dynamik der Applikationen schnelle Kontrollen, wofür immer mehr juristisches mit technologischem Fachwissen kombiniert werden müsse. In vielen Fällen stellen sich ernsthafte rechtliche Fragen und es stehen mögliche Verstösse gegen das Datenschutzgesetz im Raum. Infosperber hat über zwei derartige Fälle – Tracking von Kunden in Einkaufsläden und Profiling von News-App-Usern für personalisierte Werbung – berichtet.
Solche Projekte mit wirksamen Kontrollen zu begleiten, ist dem EDÖB nicht immer möglich. Er schreibt auch: «Für den Beauftragten bleibt es schwierig, seine ressourcenbedingte Zurückhaltung bei der Eröffnung formeller Sachverhaltsabklärungen gegenüber Medien und Konsumentenschutzorganisationen zu vermitteln.»
Gemäss eigenen Angaben stehen dem EDÖB für Datenschutzbelange dieses Jahr 27 Vollzeitstellen zur Verfügung. Im 2005 – vor 17 Jahren – waren es 22.
Die Ressourcenknappheit der einzigen Schweizer Datenschutzbehörde, welche für Privatunternehmen verantwortlich ist – die kantonalen Beauftragten kümmern sich einzig um die öffentliche Verwaltung –birgt auch das Risiko, dass diese selbst unter Beschuss gerät. So hat in Irland beispielsweise eine NGO vor wenigen Monaten die dortige Datenschutzbehörde verklagt – weil sie ihren Pflichten nicht nachkam.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Wer die maßgebenden Schweizer Medien beeinflusst, entgegen von wahren Tatsachen, der kann sich keinen gut funktionierenden Datenschutz leisten. Dahinter stehen höhere wirtschaftliche und politische Interessen welche das Verhalten unserer Regierung und Wirtschaft in vielen Bereichen determinieren. Zuviele Mitläufer der schweizerischen High-Classe welche am Tropf des Neoliberalismus hängen haben zuviel Einfluss darüber, wer da wo was schützen darf. Eine kleine ohnmächtige Schweiz inmitten von Grossmächten worin sich einige den Geldbeutel prall füllen. Nur die Gewaltentrennung von Wirtschaft, Politik und Medien könnte dies stoppen. Was die «Gewaltigen» in der Schweiz mit der Schweiz anrichten, schreit zum Himmel.
Diejenigen, die von unzureichendem Datenschutz profitieren, sind die selben, die den Staat ständig «verschlanken» wollen, ihm systematisch die Mittel entziehen und für tiefere Steuern lobbyieren. Wer merkt was? Aber natürlich kann man auch die Datenschutzbehörde kritisieren, bis hin zur Abschaffung, da sie sowieso zahnlos ist. Und wer profitiert dann schon wieder?