Kommentar

Schweizer Konsulate bearbeiten Visa-Anträge willkürlich

Beat Kraushaar © zvg

Beat Kraushaar /  Ein Fall zeigt: Das Staatssekretariat für Migration stellt Bürger angeblich instabiler Länder unter Generalverdacht.

Anfang März 2022 reichte Onur (Name geändert) seinen Visum-Antrag für die Schweiz beim Konsulat in der türkischen Hauptstadt Ankara ein. Alle notwendigen Unterlagen, wie Einladungsgesuch, finanzielle Absicherung, Ticket mit Retourflug liegen dem Antrag bei. Für ihn ist klar: Die Visum-Erteilung durch das Schweizer Konsulat ist eine reine Formsache. Er freut sich darauf, endlich seine Schwester, die mit einem Schweizer verheiratet ist und schon lange in Basel lebt, auf Ostern zu besuchen. Und endlich seinen kleinen Neffen wieder in die Arme zu schliessen, den er wegen der Corona-Pandemie länger nicht mehr gesehen hat.

Ein paar Tage später dann ungläubiges Staunen. Das zuständige Schweizer Konsulat in Istanbul teilt Onur mit, dass man ihm das Visum verweigert. Unter Ziffer 13 wird ihm mitgeteilt: «Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen.» Er glaubt zuerst an ein Missverständnis.

Doch das ist es nicht: Hinter der Visa-Verweigerung steht eine willkürliche und diskriminierende Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM).

De facto alle Türkinnen und Türken unter Verdacht

Nachlesbar ist die willkürliche Rechtsanwendung im 200 Seiten starken internen Visa-Handbuch, quasi einer Art Bibel für Schweizer Konsulate. Darin steht: «Wie eingehend der Antrag geprüft wird, hängt von dem Risiko ab, das mit der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, den örtlichen Gegebenheiten, seinem Profil und seinem persönlichen Hintergrund verbunden ist.» In einer Verordnung wird detailliert beschrieben, was das SEM damit meint. Danach gilt die Wiederausreise als nicht gesichert, wenn im Herkunftsland die wirtschaftliche, soziale oder politische Lage instabil ist, die berufliche Situation der gesuchstellenden Person unsicher sei, oder wenn keine festen familiären Beziehungen vorhanden sind.

Im Klartext: In Ländern wie der Türkei, welche politische und wirtschaftliche Probleme haben, stellt die Visa-Praxis der Schweiz de facto die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Wie beim Einreiseverbot von Onur, wird vor allem jüngeren Personen unterstellt, sie wollten nur in die Schweiz einreisen, um dann unterzutauchen und illegal zu arbeiten. Das grenzt an eine unterschwellige Diskriminierung, verbunden mit einer kolonialen Denkweise.

Auch wegen anderer Punkte in der Kritik

Diese willkürliche Handhabung von Visa-Vergaben betreibt das SEM schon seit Jahren. Bereits 2010 hat die heutige SP-Ständerätin Marina Carobbio auf diese Missstände hingewiesen und deren willkürliche Rechtsanwendung kritisiert. Wie der Fall von Onur und anderen «Infosperber» bekannten Fälle zeigen, hat sich an dieser restriktiven und willkürlichen Praxis seither nichts geändert. Rund sechzig Prozent der Visa-Verweigerungen werden auf Grund dieser mehr als fragwürdigen sozioökonomischen Haltung ausgesprochen. Das sind jährlich tausende von Fällen.   

Das SEM steht mit seiner Generalsekretärin Christine Schraner Burgener und seiner obersten Chefin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, aber nicht nur wegen der rechtlich fragwürdigen Rechtsanwendung bei Visa-Anträgen in der Kritik. Auch bei Familienzusammenführungen wird das SEM wegen seiner restriktiven Praxis kritisiert. Erst kürzlich berichtete zudem die «Aargauer Zeitung», dass das SEM eine Spitzenposition bei Verstössen gegen die Kinderrechtskonvention einnimmt. Und aktuell führt die Bevorzugung von Menschen aus der Ukraine gegenüber anderen Flüchtlingen zu Kritik aus der Politik und von Flüchtlingsorganisationen.

Frankreich erteilte das Visum problemlos

Im Fall der Visumverweigerung von Onur entlarvt unser Nachbarland Frankreich das willkürliche Vorgehen der Schweiz. Nach dem ablehnenden Entscheid reichte der Türke, der in Ankara die französische Schule besuchte und von damals noch Bekannte in Paris hat, einen Visum-Antrag beim französischen Konsulat ein. In Kenntnis der Schweizer Visa-Verweigerung kontaktierte dieses Onur telefonisch. In einem klärenden Gespräch stellte sich rasch heraus, dass das Schweizer Einreiseverbot völlig unbegründet ausgesprochen wurde. Das französische Konsulat erteilte ihm darauf ein für zwei Jahre gültiges Visum. 

Zehn Tage später als geplant flog Onur nach Basel/Mulhouse. Zusammen mit seiner Schwester und seinem Neffen genoss er für zwei Wochen die Stadt am Rhein und ihre Sehenswürdigkeiten. Danach besuchte er seinen Bekannten in Paris und Freunde in Berlin. Vor kurzem flog er dann wieder vom Flughafen Basel/Mulhouse in seine Heimat Türkei.

Kurz vor seinem Abflug war die Antwort des Migrationsamts Basel auf den Rekurs, den man pro forma eingereicht hatte, eingetroffen. Gefordert wurde darin, mit einem beigelegten vierseitigen Fragebogen, ein erneutes Visum-Prozedere. Auf die Beantwortung der zum Teil schikanösen Fragen konnte man verzichten – dank dem durch Frankreich erteilten Visum . 


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor beschreibt hier einen Fall, der seine türkische Verwandtschaft betrifft.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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3 Meinungen

  • am 6.06.2022 um 12:16 Uhr
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    Dieselbe Erfahrung machten wir auch. Mein Ex-Mann lud seine Schwester aus dem Kongo (RDC) ein. Sie ist verheiratet, hat 4 Kinder und ihr Mann wie auch sie selbst haben
    eine gute Arbeit und im Kongo wohl das bessere Leben als sie es hier haben könnte. Auch hatten wir schon früher öfters Besuch der Familie die immer korrekt ausgereist waren. Als Garanten unterschrieben mein Ex, seine Frau, und unsere
    beiden erwachsenen Kinder. Dennoch wurde das Visum als unglaubwürdig verweigert und eben der erwähnte 4-seitige neue Antrag nötig. Plus natürlich zusätzliche GEBÜREN.
    Über die tatsächlichen Gründe kann man wohl nur rätseln.

  • am 6.06.2022 um 12:44 Uhr
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    Leider trifft die geschilderte Situation auch für Bürger vieler anderer Länder zu. Ich kenne da selbst einige Beispiele von Thais, hauptsächlich Frauen, denen die Einreise aus dem beschriebenen Grund verwehrt wurde. Dass aber immer wieder Thaifrauen mit Touristenvisa für 3-Monate hier, meist in der Rotlichtszene oder Massagebetriebe arbeiten, macht mich schon etwas stutzig. Menschenhändlern stehen anscheinend andere Wege offen, an Visa zu kommen als normale Bürger. Interessant ist auch, dass in den Menschenhändlerprozessen die Wege der Visa-Erteilung meist verdunkelt blieben.

    • am 7.06.2022 um 17:14 Uhr
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      Ich habe einen Freund aus Marokko zum 2. Mal eingeladen, Formulare etc ausgefüllt, CHF 200.00 bezahlt, Betreibungsamt, Sozialamt, Mietvertrag, Bankkontos, Vermögen etc. Er möchte für 2 Wochen kommen, arbeitet im Tourismus, wurde verweigert. MIG hat mir mitgeteilt, dass ich die Person zuwenig gut kenne, und Personen im Tourismus immer wieder versuchen, so nach Europe zu kommen und dann untertauchen! Wirklich, hat einen guten Job, 4×4 Tourismus auto! Was will er da machen? Teller waschen? Ist lächerlich und eine Schande wie die Leute vom Konsulat behandelt werden. Kann die ganze Geschichte nicht aufschreiben, aber ich schäme mich für die Schweiz. Habe Jahrelang im Ausland gewohnt, England und Türkei, und wurde immer respektvoll behandelt!

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