Blauhelme der Uno

Blauhelme der UNO zur Friedenssicherung kommen wegen Blockaden im UN-Sicherheitsrat selten zum Einsatz © DP

Die UNO vor dem Rückfall in die Blockaden des Kalten Krieges

Andreas Zumach /  Putin-Russlands Krieg ist ein gravierender Völkerrechtsverstoss. Warum spielt die UNO in diesem Konflikt bislang keine Rolle?

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Andreas Zumach

Durch Putin-Russlands Krieg wurden völkerrechtliche und menschenrechtlichen Normen weiter unterminiert, ausgehöhlt und in ihrer Wirksamkeit und politischen Bindungskraft geschwächt. 1946 bezeichnete das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal

Angriffskriege, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit sowie Völkermorde

erstmals als «Kernverbrechen».
Doch zur Aushöhlung und Schwächung dieser Kernverbrechen trugen zwischen 1949 und 1989 in der Phase des Kalten Krieges ausgerechnet vier ständige und vetoberechtigte Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates bei, nämlich USA, Sowjetunion, Grossbritannien und Frankreich: Mit kriegerischen Interventionen in Vietnam, Algerien, Afghanistan, Nordirland, den Falklandinseln und in anderen Ländern des Globalen Südens.

Nach dem Ende des Kalten Krieges 1989 setzte sich dieser Aushöhlungs- und Schwächungsprozess der internationalen Völkerrechts- und Menschenrechtsnormen fort. Unter anderem mit den Kriegshandlungen und Verbrechen der USA und verbündeter NATO-Staaten gegen/in Ex-Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Syrien und der von den USA geführten Drohnemordkampagne sowie mit Russlands Kriegen und Verbrechen in Tschetschenien, Syrien und mit der Annexion der Krim.

Blockade im Sicherheitsrat und der Menschenrechtskommission

In den vier Jahrzehnten der Ost-West-Blockkonfrontation hielten sich die Akteure feindlicher Lager ihre jeweiligen Verstösse nur selten gegenseitig vor. Zuständige Gremien wie der Sicherheitsrat in New York und die Menschenrechtskommission (seit 2006: Menschenrechtsrat) in Genf, in denen diese Verstösse hätten thematisiert, politisch verurteilt oder sogar sanktioniert werden können, waren durch die globale Ost-Westkonfrontation völlig blockiert und handlungsunfähig.

Im Kontext dieser Konfrontation wurden auch viele der formal blockunabhängigen UNO-Staaten immer wieder von der einen oder anderen Seite für ihre Interessen instrumentalisiert. Das führte dazu, dass auch die Generalversammlung von der Möglichkeit, bei einem „Bruch des Friedens“ einzugreifen, die sie 1950 wegen der monatelangen Blockade und Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates im Koreakrieg durch ein sowjetisches Veto mit ihrer Resolution „Uniting for Peace“ geschaffen hatte, seitdem nur in elf weiteren Fällen Gebrauch gemacht hat. Zuletzt mit der Resolution vom 2. März 2022, in der die Generalversammlung auf einer „Notstandssitzung“ Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mit der Mehrheit von 141 der 193 Mitgliedstaaten als „Bruch der UNO-Charta“ verurteilte und die Regierung Putin zur Einstellung aller Angriffshandlungen und zum „sofortigen, bedingungslosen und vollständigen Abzug“ ihrer Invasionstruppen aufforderte. Mit Russland stimmten lediglich Belarus, Eritrea, Nordkorea und Syrien gegen die Resolution. Insgesamt 35 Länder, darunter China, Indien, Irak, Pakistan und Südafrika, enthielten sich der Stimme.

Im März 2014 hatte die UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 100 gegen 11 Stimmen bei 58 Enthaltungen auch Russlands Annexion der Krim als Verstoss gegen die Prinzipien der UNO-Charta und damit als völkerrechtswidrig eingestuft und das Referendum vom 16. März 2014 über eine Sezession (Abspaltung) der Krim von der Ukraine für „ungültig“ erklärt.

Vor der Abstimmung in der Generalversammlung vom 2. März dieses Jahres hatte ein entsprechender Resolutionsentwurf im Sicherheitsrat am 24. Februar 11 Ja-Stimmen erhalten, war aber am Veto Russlands gescheitert. China, Indien und die Vereinigten Arabischen Staaten (VAE) enthielten sich der Stimme.

Theoretisch hätte die Generalversammlung über die Verurteilung Russlands hinaus – so wie 1950 im Fall des Korea-Konflikts – auch konkrete Massnahmen beschliessen können, von Sanktionen bis hin zur Entsendung von UNO-Truppen. Doch  die Bereitschaft von UNO-Mitgliedern ausserhalb des Gebiets der OSZE, sich in diesem als innereuropäischer Konflikt wahrgenommenen Ukrainekrieg zu engagieren, ist sehr gering.

Vetomächte befürchteten, selber angeklagt zu werden

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat zwar nach den Buchstaben der UNO-Charta die Zuständigkeit für zwischenstaatliche Konflikte und damit auch für die Feststellung und Bewertungen eines Angriffskrieges oder eines Völkermordes, den ein Staat an der Bevölkerung eines anderen Staates verübt. Der IGH kann allerdings nur tätig werden in Konflikten zwischen Staaten, die sich ausdrücklich der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen haben. Diesen Schritt haben bislang lediglich 73 UNO-Mitglieder vollzogen, und das auch häufig mit Vorbehalten und Einschränkungen. So hat etwa die deutsche Bundesregierung von ihrer 2008 abgegebenen Unterwerfungserklärung Einsätze der Bundeswehr im Ausland ausgenommen sowie die Nutzung deutscher Hoheitsgebiete für militärische Zwecke. Letztere Ausnahme gilt dann auch für die völkerrechtswidrigen Drohneneinsätze, die die USA über ihre Militärbasis im pfälzischen Ramstein steuern.

Eine Institution zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit existierte während des Kalten Krieges nicht. Die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) mit Zuständigkeit für die vier Kernverbrechen, die die UNO-Generalversammlung bereits 1946 in einer fast einstimmigen Resolution forderte, wurde seitdem von den Vetomächten des Sicherheitsrates fast 50 Jahre lang hintertrieben. Denn sie mussten befürchten, wegen ihrer Verbrechen selber vor diesem Strafgerichtshof angeklagt zu werden.

Ob und wieweit sich die UNO-Generalsekretäre zur Prävention oder Beendigung von Gewaltkonflikten engagierten – und dies notfalls auch im harten Konflikt mit einer oder mehrerer der fünf Vetomächte – hing wesentlich von der jeweiligen Persönlichkeit der fünf Männer ab, die diesen höchsten UN-Posten zwischen 1945 und 1991 bekleideten. Dasselbe gilt unverändert auch für die vier Männer, die seitdem im 38 Stockwerk der New Yorker UNO-Zentrale residier(t)en. Generalsekretär  Dag Hammarskjöl (1953-1961) bezahlte seinen engagierten Einsatz für die Beilegung des Kongokonflikts ab 1960 mit dem Leben. Ob das Flugzeug, bei dessen Absturz er ums Leben kam, von einer der Konfliktparteien oder möglicherweise von einem der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates abgeschossen wurde, ist bis heute nicht geklärt und weiterhin Gegenstand von Untersuchungen. Kofi Annan (1997-2006) flog Anfang des Jahrtausends ohne Unterstützung des Sicherheitsrates und gegen massive Einwände der USA mehrfach nach Bagdad zu Gesprächen mit Diktator Saddam Hussein, um einen drohenden Krieg zu verhindern. Annans Nachfolger Ban Ki moon (2007-2016) zeichnete sich durch besondere Leisetreterei gegenüber den Regierungen in Washington und in Peking aus. Und der seit 2017 amtierende Generalsekretär Antonio Guterres enttäuscht(e) auch viele UNO-MitarbeiterInnen (und auch den Autor dieses Artikels) schwer, weil er sich in der Vorphase des drohenden Ukrainekrieges nicht zu Deeskalations- und Vermittlungsbemühungen nach Moskau und nach Kiew begeben hat. Seit Beginn des Krieges hat Guterres diesen zwar eindeutig als Bruch der UNO-Charta verurteilt, sich darüber hinaus aber kaum für seine Beendigung engagiert.

Kriege als angeblich legitime, notwendige Handlungen

Nach dem Fall der Berliner Mauer wurden zwar ein Teil der durch die Ost-West-Konfrontation bedingten Tabus und Blockaden im Sicherheitsrat, dem Menschenrechtsrat und anderen Institutionen des UNO-Systems zunächst überwunden. Und endlich wurden Institutionen geschaffen zur strafrechtlichen Verfolgung der vier Kernverbrechen – zunächst mit den vom Sicherheitsrat eingesetzten UNO-Kriegsverbrechertribunalen zu Ex-Jugoslawien und Ruanda. Und dann 1998 mit dem universell zuständigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Diesem sind allerdings bislang nur 123 der 193 UNO-Mitgliedsstaaten beigetreten. Die drei Vetomächte des Sicherheitsrates USA, China und Russland gehören nicht dazu.

Doppelte Standards

Allerdings ist die internationale Debatte ausserhalb wie innerhalb der UNO über die Verletzung völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Normen spätestens seit Ende der 90er-Jahre immer stärker geprägt durch doppelte Standards, durch die selektive Anwendung dieser Normen und durch Whataboutism – also durch den Versuch, von eigenen Verstössen abzulenken oder diese zu verharmlosen durch Verweis auf (tatsächliche oder auch nur vermeintliche) Verstösse Anderer.

Das betreiben die westlichen PolitikerInnen und viele Medien mit Blick auf Verstösse Russlands genauso wie umgekehrt. Kritik an der völkerrechtlichen Annexion der Krim wird von russischer Seite gekontert mit Kritik am NATO-Luftkrieg gegen Serbien von 1999 und der nachfolgenden Abspaltung des Kosovo. Die nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine weitverbreiteten Behauptungen westlicher PolitikerInnen und Medien, dieser Krieg sei „der erste Anschlag seit Ende des Kalten Krieges auf die Europäische Friedensordnung“ oder „der erste Angriff auf einen souveränen Staat“ oder „der erste Versuch, Grenzen in Europa mit Gewalt zu verändern“ ist selbstverständlich falsch. Diese Pandorabüchse hat die NATO mit ihrem Luftkrieg gegen Serbien von 1999 und der nachfolgenden gewaltsamen Abtrennung des Kosovo geöffnet.

Der Hinweis auf diese unbestreitbare Tatsache gerät dann allerdings häufig zur versuchten Relativierung, Verharmlosung oder gar zur Rechtfertigung russischer Verstösse gegen Völkerrechts- und Menschenrechtsnormen. Und das nicht nur aus dem Mund russischer Politiker oder Staatsmedien, sondern auch bei Diskussionen zwischen Menschen, die sich zur  Friedensbewegung zählen.

Russland und die NATO-Staaten stehen sich auch kaum nach bei dem Verstoss, eigene Angriffskriege – und damit völkerrechtlich klar definierte und strafrechtlich relevante Verstösse gegen die UNO-Charta – durch Orwellschen Neusprech als angeblich legitime und notwendige Handlungen darzustellen.

Putin bezeichnete seinen Krieg gegen die Ukraine als „militärische Spezialoperation“ mit dem Ziel, einen „Völkermord“ durch die ukrainischen Streitkräfte an der russisch-stämmigen Bevölkerung im Donbas zu verhindern und die Regierung in Kiew zu „entnazifizieren“.

Die NATO rechtfertigt ihren Luftkrieg von 1999 bis heute als „humanitäre Intervention“, die angeblich zwingend notwendig und auch ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrates erlaubt gewesen sei, um einen „Völkermord“ an den Albanern im Kosovo zu verhindern.

Putins Behauptung vom „Völkermord“ im Donbas ist genauso „lächerlich“ (Olav Scholz zu Putin bei ihrem Treffen am 15. Februar 2022 in Moskau) wie die anschliessende Behauptung des Bundeskanzlers, im Kosovo habe 1999 ein „Völkermord“ gedroht. Weder im Kosovo noch im Donbas wurden „Handlungen begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Das ist die Definition von Völkermord in der „Konvention zum Verbot und der Bestrafung des Genozids“, die die UNO-Mitgliedsstaaten 1948  unter dem Eindruck des Holocaust, der Vernichtung von über sechs Millionen Juden durch Nazi-Deutschland vereinbarten.

Selektivität, doppelte Standards und Whataboutism

Beim Luftkrieg der NATO gegen Serbien gab es im Unterschied zum Ukrainekrieg Russlands im Sicherheitsrat aber nicht einmal den Versuch einer Resolution. Denn bei der damaligen Zusammensetzung des Rates schien die zur Annahme mindestens erforderliche Mehrheit von neun Ja-Stimmen aussichtslos und drohte zudem ein sicheres Veto der drei NATO-Staaten USA, Frankreich und Grossbritannien. Daher fand auch keine Debatte in der Generalversammlung statt.

Allerdings haben bis heute lediglich 115 der 193 UNO-Staaten das Kosovo bilateral als Staat anerkannt, das damit kein Mitglied der Weltorganisation ist.

Zumindest in den Jahrzehnten vor Russlands Krieg gegen die Ukraine wurde in den Ländern des globalen Südens – nicht nur in autokratisch/diktatorisch regierten, sondern auch in Demokratien – der selektive Umgang mit Völkerrechts- und Menschenrechtsnormen in erster Linie als problematisches Verhalten der Staaten der westlichen „Wertegemeinschaft“ wahrgenommen. Zu dieser Wahrnehmung hat beigetragen, dass die drei westlichen Vetomächte im Sicherheitsrat, also die USA, Grossbritannien und Frankreich, es mit ihrer politischen, wirtschaftlichen und militärischen Macht immer verhindert haben, dass sie für ihre völkerrechtswidrigen Kriege oder ihrer Kriegs- und Besatzungsverbrechen verurteilt wurden..

Das gilt zum Beispiel für den Vietnam-Krieg der USA (1964–1975), Frankreichs Krieg in Algerien (1954–1962) oder für den gemeinsamen Krieg der USA und Grossbitanniens gegen Irak im Jahr 2003. Als Südafrika den Versuch unternahm, diesen Krieg einer „Koalition der Willigen“ in einer Resolution der Generalversammlung als völkerrechtswidrig zu qualifizieren, bestellte die damalige US-Regierung von George W. Bush die südafrikanische Botschafterin in Washington ein und erstickte diese Initiative mit massiven Drohungen gegen Pretoria im Keim. Auch diese Erfahrungen haben dazu beigetragen, dass die allermeisten UNO-Mitglieder trotz politischer Verurteilung von Russlands Ukrainekrieg die von den USA und der EU initiierten Sanktionen gegen Russland nicht mittragen.

Doppelte Standards und Selektivität bei der Anmahnung völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Normen,  Whataboutism und Orwellscher Neusprech zur Verschleierung eigener Verstösse: All das wirkt als schleichendes Gift zur Zersetzung und weiteren Schwächung der politischen Bindungskraft dieser universellen Normen. Das Problem hat sich noch verschärft, seit sich China etwa seit Anfang 2021 aktiv an dem Diskurs gegenseitiger Aufrechnung tatsächlicher oder vermeintlicher Verstösse beteiligt. Bis dato hatten die chinesischen Diplomaten zwar im Menschenrechtsrat der UNO immer mit viel Energie (und zum Teil auch mit Erfolg) versucht, kritische Resolutionen zur Menschenrechtslage in China zu verhindern. Doch seit Frühjahr 2022 treten Chinas VertreterInnen in der UNO mit scharfer Kritik auf an (tatsächlichen oder vermeintlichen) Menschenrechtsverstössen in westlichen Demokratien, insbesondere in den USA, und bringen Resolutionsentwürfe zur Verurteilung dieser Verstösse ein. Möglicherweise ist das eine Reaktion auf die Kritik des Westens an der Unterdrückung der Uiguren in der chinesischen Provinz Xingjang. Oder auch ein Versuch, die Anwürfe zu kontern, die vor allem der ehemalige US-Präsident Donald Trump nach Ausbruch der Coronapandemie Ende 2019 gegen China erhoben hatte.

Der Schulterschluss, den Moskau und Peking zumindest in den ersten drei Monaten des Ukrainekrieges vollzogen, lässt für die kommenden Jahre oder gar Jahrzehnte einen Rückfall in die Blockade der UNO während des Kalten Krieges befürchten.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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3 Meinungen

  • am 27.05.2022 um 07:23 Uhr
    Permalink

    «universellen Normen» –> Wenn sich niemand daran hält, dann kann man nicht von universellen Normen sprechen.

    • Portrait Andreas Zumach 2022
      am 27.05.2022 um 20:11 Uhr
      Permalink

      Das ist falsch. Die beiden Normen, auf die ich mich in meinem Artikel bezogen habe – die UNO-Charta von 1945 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – wurden von sämtlichen 193 UNO-Mitgliedsstaaten völkerrechtlich verbindlich unterzeichnet und ratifiziert und sind daher universell gültige Normen – unabhängig davon, ob sie von allen Staaten eingehalten werden oder nicht.

      Andreas Zumach

  • am 27.05.2022 um 12:47 Uhr
    Permalink

    Allen guten und bösen Regimes dieser Welt ist durch die extremen Sanktionen gegen Russland klargeworden, dass weder ihre Devisenreserven in westlicher Währung, noch die Guthaben ihrer Mächtigen, noch ihr Zahlungsverkehr und schon gar nicht ihr Handel sicher ist, wenn es den USA nicht passt. Die USA und die ihr in vielen Dingen hörige EU haben ihre ungeheure Macht bewiesen und Russland in kurzer Zeit praktisch wirtschaftlich und finanziell isoliert. Das könnte sich auf lange als großer Fehler herausstellen; viele Staaten werden vielleicht ihre Devisenreserven reduzieren und andere Zahlungssysteme aufbauen. Oder Bartergeschäfte werden wieder attraktiver. Die UNO ist völlig blockiert und de facto handlungsunfähig, was allen Großmächten im Prinzip auch sehr recht ist.

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