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Wenn das Klima eine Bank wäre, wäre es in Sicherheit gewesen, meint ein Demonstrant. © niekverlaan

Verurteilt wegen Blockade von Zeitungen

Rainer Stadler /  Im Kampf ums Klima darf man auch mal die Verbreitung von Zeitungen verhindern, finden Aktivisten. Eine Richterin sieht das anders.

Auch in Grossbritannien mussten dieser Tage Klima-Aktivisten vor dem Gericht antraben. Ihre Interventionen hatten sich allerdings nicht wie in der Schweiz gegen Banken gerichtet, sondern gegen Zeitungshäuser. Fünfzig Mitglieder von Extinction Rebellion blockierten im September 2020 stundenlang eine Strasse in Broxbourne, einer Stadt nördlich von London. Damit verhinderten sie die Zufahrt zu einer Zeitungsdruckerei. Im Visier hatten die Aktivisten insbesondere Pressetitel, welche der Korruption schuldig seien und welche nicht korrekt über die Klimakrise informieren würden, so die Rebellen. Gedruckt werden an diesem Standort die «Sun», die «Times», der «Daily Telegraph», die «Daily Mail» und der «London Evening Standard».

Die Richterin des St. Albans Magistrates’ Court hatte den Prozess verschoben, um ein Urteil des obersten Gerichts abzuwarten. Dieses widerrief Ende Juni die Verurteilung von vier Demonstranten, die sich vor einer Waffenmesse angekettet hatten. Sie hätten sich legitimerweise auf das Recht auf freie Meinungsäusserung berufen können, so das höchste Gericht.

In Broxbourne führte die Blockade dazu, dass die Zeitungen nicht ausgeliefert werden konnten. Damit sind die Demonstranten gemäss der Richterin des St. Albans Magistrates’ Court zu weit gegangen. Die Verlage hätten durch die Aktion einen Verlust von einer Million Pfund erlitten. Einer der Angeklagten sagte gemäss dem Fachorgan «PressGazette» indessen: «Wenn schon, hätten wir mehr tun müssen.» Und: Nachdem einige Zeitungen zehn Jahre lang den Klimawandel geleugnet hätten, sei ein elfstündiger Protest durchaus angemessen gewesen. Im Blick haben die Demonstranten vor allem die Zeitungen des Verlegers Rupert Murdoch, die das Klimathema vernachlässigt hätten. Ein anderer Angeklagter sagte: Wenn man niemanden behindere, werde man nicht wahrgenommen.  


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Eine Meinung zu

  • am 22.07.2021 um 12:53 Uhr
    Permalink

    Herzlichen Dank den Blockierern!

    Die Richter sind bei vergleichbaren «Urteils-Findungen» nicht zu beneiden, denn es galt diesmal, «Freiheiten» und «Verhältnis-Mässigkeiten» gegeneinander abzuwägen.

    DA-bei kann es ein Richter kaum wirklich «gut» machen – sondern (fast) nur jeweils
    halb-falsch
    und halb-richtig.

    Wolf Gerlach, Ingenieur

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