«Neutrale» Impfinformation erwies sich als falsch und einseitig
upg. Ärztinnen und Ärzte müssen über Nutzen und Risiken so sachlich und verständlich informieren, dass eine Patientin oder ein Patient über eine Wahl-Behandlung wie eine Impfung informiert entscheiden kann («informed consent»). Die berechtigte Hoffnung, dass Corona-Impfungen die Menschen vor schweren Folgen von Covid-19 schützen und das Verbreiten des Virus stoppen, darf nicht dazu verleiten, einseitig zu informieren.
Unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Gerhard Kocher galt die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP lange Zeit als neutrale Informationsquelle. Unterdessen sind im SGGP-Vorstand auch die Pharma-, Spital- und Ärztelobby vertreten. Vielleicht deshalb ist das Impf-Merkblatt der SGGP fehlerhaft und einseitig ausgefallen. Es sei «mit den internen Fachleuten abgestimmt» worden, teilte SGGP-Geschäftsführer Charles Giroud mit. Im Folgenden einige Beispiele:
SGGP: «Sollte sich die Wirksamkeit der RNA- und der Vektorimpfstoffe deutlich unterscheiden, dann wird es zunächst in der Schweiz nur einen Vakzintypen geben. Eine Regel von Swissmedic ist, dass kein Produkt zugelassen wird, das weniger effektiv ist als ein vorhandenes.»
Das ist falsch: Wie bei Medikamenten lässt Swissmedic Impfstoffe zu, selbst wenn sie viel weniger wirksam sind als bereits zugelassene. Der Nutzen des viel weniger wirksamen muss einfach immer noch grösser sein als dessen Risiken.
Dazu schrieb die SGGP Infosperber: «Wir haben diese Aussage bei Swissmedic nachgeprüft und auf unserer Homepage korrigiert.» Neu vermerkt die SGGP in ihrem Merkblatt: «Alle von Swissmedic zugelassenen Impfstoffe sind wirksam und sicher … Dabei spielt es keine Rolle, welcher der zugelassenen Impfstoffe verabreicht wird. Entscheidend ist die Verfügbarkeit des Impfstoffes.»
SGGP: «Es gibt keine Pflicht, sich impfen zu lassen.»
Relevant wäre folgende Ergänzung: Öffentlichrechtlich gibt es keine Impfpflicht. Aber eine Impfung kann privatrechtlich bald Voraussetzung werden, dass man ein Flugzeug besteigen, einen Fussballmatch besuchen, eine Bar oder einen Fitnessclub aufsuchen oder Verwandte in Alters- und Pflegeheimen besuchen darf.
SGGP: «Die Impfstoffe wirken auch gegen die Virus-Mutanten in Grossbritannien und Südafrika. Auch für den Fall weiterer Mutationen gibt es gute Nachrichten.»
Korrekter wäre die Aussage: «Es wird davon abhängen, wie sich das Virus weiter verändert».
SGGP: «Man darf sich auch impfen lassen, wenn man schon an Covid-19 erkrankt ist, weil es bisher keine Hinweise darauf gab, dass das problematisch sein könnte.»
Man kann diese Information ebenso gut umgekehrt formulieren: Bisher gibt es keinen Nachweis dafür, dass dies unproblematisch ist.
SGGP: «Es gibt auch keine Hinweise, dass Allergiker mit Heuschnupfen verstärkt mit Problemen rechnen müssen.»
Man kann dies ebenso umgekehrt formulieren: Bisher gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Corona-Impfungen bei Menschen mit Heuschnupfen unbedenklich ist. Wenige einbezogene Probanden sind nicht aussagekräftig.
Erst nach der Intervention von Infosperber fügte die SGGP im Merkblatt den Satz bei: «Allergikerinnen/Allergiker tun aber generell gut daran, vor der Impfung ihren Hausarzt zu konsultieren.»
SGGP: «Auch die Corona-Impfung ruft keinen Autismus hervor.»
Korrekt wäre: Die Corona-Impfung ruft höchstwahrscheinlich keinen Autismus hervor. Autismus wird meistens im Kindesalter diagnostiziert. Die Impfungen wurden an Kindern nicht getestet.
SGGP: «Eine Woche nach der zweiten Impfdosis besteht das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, nur noch zu 5 Prozent.»
Dies würde bedeuten, dass 5 Prozent der Geimpften trotz Impfung krank werden. Die SGGP verwechselt hier die absolute Wirksamkeit mit der relativen: Unter den wenigen, die im Laufe der Studie erkrankten, befanden sich nur 5 Prozent, die vorher geimpft wurden.
«Relativierende Informationen gehen verloren»
SGGP-Geschäftsführer Charles Giroud teilte Infosperber mit: «Die Antworten werden wir so belassen. Wir wollten sie kurz und knapp halten. Dabei gehen natürlich – wie von Ihnen eingebracht – immer auch relativierende Informationen verloren.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine.
Es ist leider immer noch allgemeine Praxis der Medikamentenzulassungsbehörden, einen neuen Wirkstoff mit Placebo – also «null»-Wirkstoff – zu vergleichen.
Die langjährige Forderung zumindest auch Vergleiche mit der gängigen Standardmedikation vorzunehmen ist von politischer Seite als «industrieschädigend» abgelehnt worden.
Aus ethischer Sicht sind Vergleiche mit Placebo aber äusserst bedenklich. Nur darauf zu hoffen, dass Placebos einen psychologisch bedingten «effet Couet» auswirken und somit eventuelle Krankheiten durch das normale Immunitätsverhalten gelindert werden können, impliziert, dass negtative Resultate wissentlich in Kauf genommen werden, was wohl dem Hypokrates-Eid widerspricht.
H.H.Brunner, ehemaliger Leiter der «Eidgenössischen Arzneimittelkommission» hat das einmal so formuliert. «Um kassenpflichtig zu werden, sollte ein Medikament doch wenigstens so gut wie Lourdes-Wasser sein.» Viele der von der Swissmedic zugelassenen Medikamente erfüllen nicht einmal dieses Kriterium. Sie sind eben nur mit Placebos ohne irgendwelchem Heileffekt verglichen worden.
Die unterschiedliche Behandlung der Zulassungsanträge hat v.a. kommerzielle Gründe. Swissmedic untersucht Zulassungen nur auf Antrag betroffener Firmen. «Fast-Track» Verfahren bringen entsprechend mehr Gebühren. Akademien und Ärztegesellschaften haben m.W. immer noch kein Antragsrecht. Nicht einmal in bezug auf mögliche erweiterte Anwendungen. Dadurch können «missliebige» administrativ vom Markt entfernt werden.
Soso, Impfen soll gesund sein? Zum Glück Schreiben Sie, dass im SGGP-Vorstand die Pharma-, Spital- und Aerzte-Lobby vertreten ist. Da weiss ich, dass ich von der SGGP gar keine neutralen Informationen erhalten werde. Es wäre ja komisch, wenn diese Vertreter im Vorstand zulassen würden, wenn die Sichtweise der Pharma, der Spitäler und der konformen Aerzte, eine diesen Gremien entgegengesetzte Meinung nach aussen vertreten liessen. Also vertraut solchen Interesssen-vertretern nicht. Hört auf Euer Gefühl. Fragt Euch selber: «habe ich die letzte Grippe überstanden?» Weil etwas anderes als eine Grippe kann es ja nicht sein, wenn 2020 die Grippe verschwand und nur noch Covid 19 ausgewiesen wurde. Nur wer abhängig ist von Fremdmeinungen, sozusagen vom Rezeptblock von Aerzten, der lässt sich impfen. Wer seinen eigenen Erfahrungen mit Grippe vertraut, der weiss dass Covid 19 eine Erfindung zum Geldverdienen für die Pharma ist – und nichts anderes.
Wer solchen krassen Unsinn behauptet soll doch einfach einmal mit ein paar Leuten sprechen, die Corona überlebt haben oder mit Angehörigen von Menschen, die es nicht überlebt haben. Wer Corona mit einer Grippe gleichsetzt ist schlicht und einfach nicht in der Lage oder nicht Willens Fakten zur Kenntnis zu nehmen.
In dieser Impfinformation fehlt auch ein klarer Hinweis, dass der Impfstoff Comirnaty ja nur eine bedingte Zulassung erhalten hat. Bis Ende Jahr. Dann muss neu entschieden werden.
Warum fehlt diese Information? Ist diese Tatsache zu belanglos, oder würde dadurch noch mehr Skeptik angerührt?
Meine Anfrage an Swissmedic blieb leider unbeantwortet.
Allumfassende Aufklärung, lieber Herr Gasche, ist die Voraussetzung für die WIRKSAMKEIT der Einwilligung zur Impfung. Ohne diese ist der Akt aus juristischer Sicht Körperverletzung.
Sie fordern sachliche und verständliche Information, das ist richtig. Was hier aber fehlt, ist die Vollständigkeit.
Wenn die SGGP schon zugibt, dass «… immer auch relativierende Informationen verloren [gehen]», begibt sie sich auf gefährliches Gebiet. Informationen, welcher Art auch immer, dürfen nicht zurückgehalten/unterschlagen werden!
Dazu ein Artikel aus 2020News:
https://2020news.de/massenhaft-nichtige-impfeinwilligungen/
Wie auch immer man zu Nutzen/Unnutzen/Gefährlichkeit der Impfung stehen mag: Ohne alle verfügbare Informationsquellen herangezogen zu haben, ist eine wirksame Willensentscheidung nicht zu treffen.
Ich finde es erstaunlich Herr Gasche, dass Sie die Aussage wagen: Der Nutzen der Corona-Impfungen ist für viele grösser als ein allfälliges Risiko.
Woher wollen Sie das wissen? Da war doch kürzlich dieser gelungene Artikel auf Infosperber: Die Impfungen sind ein Grossversuch mit UNGEWISSEM Ausgang…
MfG
Vor allem, weil man diese Aussage auch umdrehen könnte: «Das Risiko der Corona-Impfungen ist für viele grösser als ein allfälliger Nutzen.»
Denn wenn wir irgendwo eine Evidenz haben, dann darin, dass sars-cov2 für die meisten Menschen keine Gefahr darstellt. Wenn für viele, wohl die Meisten, kein Nutzen aus der Impfung entsteht, ist auch das aller kleinste Risiko bereits grösser als der Nutzen. Und da es sich bei allen sars-cov2 Impfungen um Medikamente handelt, die kaum getestet wurden, weiss niemand, was das Risiko wirklich ist und wie gross es ist. Und sollte das jemand anders sehen, dann will er vielleicht die Haftung für allfällige Schäden übernehmen? Denn die Hersteller wollen das nicht.
Eine profunde Information, die etwas Zeit braucht, ist bei der Stiftung Corona Untersuchungsausschuss zu erfahren.
Hier ein Ausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=gLk–xnyP6o
Kurztext:
Die Zellbiologin Dr. Vanessa Schmidt-Krüger hat die Protokolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zum Zulassungsverfahren des BioNTech-Impfstoffes geprüft und berichtet den Ausschussmitgliedern über die Ergebnisse ihrer Prüfung. Etwa 2,5 Std. stellte sie sich den Fragen im Ausschuss. In dieser Ausgabe spricht Dr. Schmidt-Krüger mögliche Risiken und Nebenwirkung z.B. auf Gehirn/Nervensystem an.
Die vollständige «Sitzung 37 – Die Abrechnung: Rechtssystem und mRNA Technologie» dort:
corona-ausschuss.de. Dr. Schmidt-Krüger da ab 3Std. 55Min. Dauer gesamt: 6Std.51Min
RNA Impfstoffe gelten als experimentell und sind objektive gesehen ein Wette auf kein Risiko. Gemäss internationalen Standards dürfen keine experimentellen Therapien zugelassen werden solange eine einigermassen wirksame Standardtherapie vorhanden ist.
Dies war der Hauptgrund, dass Big Pharma die erste erfolgreiche CoV-19 Therapie (mit HCQ, ACM, VD-3,Zink) derart skrupellos(fake Studie in Lancet) bekämpfte. Nun hat sich die Lage völlig geändert, da mittlerweile klar ist, dass Ivermectin nicht nur CoV-19 heilt (>99% Erfolg bei Start erste Symptome) sondern auch besser als jede Impfung vor einer Ansteckung schützt.
Ebenso ist klar zu machen, dass Swissmedic aus dem selben Grund die Impfung von Astra-Zeneca möglichst lange verzögert. Ein Standardimpfstoff würde jede Verlängerung der Pfizer Zulassung aus ethischen Gründen ausschliessen.
Warum der Bundesrat weiterhin nur nicht mehr weiter zulassungsfähige RNA Impfstoffe ordert, anstatt die weit wirksameren Standard Vektor Präparate von J&J oder Sputnik, müsste dereinst ein Gericht abklären.
Da unterdessen selbst die WHO an der Wirksamkeit des Pfizer Impfoffs zurecht – offiziell – zweifelt, sind dessen Tage, ohne ein RNA update, eh gezählt. Grund: Alle bisher (Pfizer-) geimpften sind bloss noch teilweise gegen die RSA/BAR/UK Mutations- Kombination geschützt, da zu deren Bekämpfung – gemäss Studien – eine 10x höheren Antikörperspiegel notwendig ist, den nicht alle geimpften entwickeln.