Sperberauge

Quarantäne aus Risikoländern: Ausnahme für viele Geschäftsleute

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Red. /  Nicht alle «Einreisenden» müssen in Quarantäne. Die Verordnung des Bundesrats verschont viele ausländische Geschäftsleute.

Die Quarantänepflicht für «Einreisende» aus Staaten und Gebieten «mit erhöhtem Ansteckungsrisiko» macht Schlagzeilen. Selten wird darüber informiert, dass die Verordnung des Bundesrates Ausnahmen vorsieht. Darunter vor allem folgende:

  • Alle Personen, die beruflich andere Personen oder Güter auf der Strasse, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug in die Schweiz transportieren;
  • Personen, die entweder täglich oder für bis zu 5 Tage beruflich notwendig und unaufschiebbar in die Schweiz einreisen;
  • Die zuständigen kantonalen Behörden können in begründeten Fällen weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne bewilligen oder Erleichterungen gewähren.

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Hier zur Verordnung des Bundesrats.
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